Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 7852 04.06.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Nutzung von sozialen Netzwerken zu polizeilichen Zwecken mittels CAPER Die Kleine Anfrage 3927 vom 22. April 2014 hat folgenden Wortlaut: CAPER ist ein Versuchsprojekt verschiedener europäischer Staaten, mit dem eine Suche von Personen oder Sachverhalten über mehrere Quellen unterschiedlicher Sprache und Datenart ermöglicht werden soll. Dabei sollen vor allem Informationen aus frei zugänglichen Quellen im Internet mit Daten aus polizeilichen Datenbeständen semantisch verknüpft werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Projekt "CAPER" und seine Ergebnisse? 2. Inwiefern fließen Ergebnisse des CAPER-Programms in die sicherheitspolitischen Planungen der Lan- desregierung ein? 3. Inwiefern nutzen bzw. nutzten Behörden in Thüringen bereits bestimmte Ergebnisse des Forschungs- projekts CAPER oder darauf basierende Produkte zu Test- oder Einsatzzwecken (bitte aufschlüsseln nach Behörde und Einsatzzweck)? 4. Welche vergleichbaren Softwarelösungen werden in Thüringen zur Auswertung öffentlicher Quellen im Internet genutzt? 5. Welche polizeilichen Datenbanken aus Thüringen werden bundesweit bzw. europaweit zur Nutzung anderen staatlichen Stellen zur dauernden Verfügung gestellt? 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang Daten aus diesen Datenbanken für Test- zwecke im Rahmen des CAPER benutzt wurden? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Thüringer Landesregierung liegen zum Projekt "CAPER" nur die in der Drucksache 18/707 des Deut- schen Bundestages enthaltenen Informationen vor. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Druck: Thüringer Landtag, 27. Juni 2014
Drucksache 5/ 7852 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 4.: Die Funktionalität von CAPER ist nicht bekannt, so dass auch keine Darstellungen zu vergleichbaren Soft- warelösungen möglich sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5.: Es werden keine polizeilichen Datenbanken Thüringens bundes- bzw. europaweit anderen staatlichen Stel- len zur dauernden Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Thüringer Polizei liefert polizeiliche Daten an das bundesweite polizeiliche Informationssystem INPOL, das durch das Bundeskriminalamt betrieben wird. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Geibert Minister 2