Anlage 6 zur Kleinen Anfrage Nr. 2016 Im o. g. Zeitraum wurden folgende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung wie folgt abgeschlossen: Straftatbestand Anzahl Einstellung mangels Tat- oder Täternachweis 249 Einstellung wegen Geringfügigkeit nach Erfüllung von Auflagen durch 64 Staatsanwaltschaften oder Gerichte ( §§ 153 ff. StPO, §§ 45 und 47 JGG) Verurteilungen 53 davon: zu Geldstrafen und/oder Zuchtmitteln bzw. Erziehungsmaßregeln nach 43 dem JGG zu Jugend- oder Freiheitsstrafen bis 6 Monate 1 zu Jugend- oder Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 1 Jahr 5 zu Jugend- oder Freiheitsstrafen von 1 Jahr bis zu 2 Jahren 3 zu Jugend- oder Freiheitsstrafen von mehr als 2 Jahren 1