Nachgefragt: Methode zur Berechnung der differenzierten Abwassergebühr

/ 14
PDF herunterladen
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/      3430 24.10.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten KuscheI (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Nachgefragt: Methode zur Berechnung der differenzierten Abwassergebühr Die Kleine Anfrage 1720 vom 18. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Methode zur Berechnung der differenzierten Abwassergebühr war bereits Gegenstand der Kleinen An- frage 1581, die durch die Landesregierung in Drucksache 5/3108 beantwortet wurde. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass nach § 117 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Thüringer Kommunal- ordnung die Aufgaben der Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung der Rechtsaufsicht unterliegen. Die Rechtsaufsicht umfasst auch die Gebührensatzungen der Aufgabenträger der Abwasserentsorgung. Insofern müssten der Landesregierung die Informationen im Bezug auf die differenzierten Abwasserge- bühren vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung erheben gegenwärtig in welcher Form und Höhe welche differenzierte Abwassergebühr (bitte Einzelaufstellung nach Aufgabenträgern)? 2. Inwieweit umfasst die Rechtsaufsicht über die Gebührensatzungen der Aufgabenträger der Abwasser- entsorgung auch die Prüfung der Voraussetzungen für die Einführung der differenzierten Abwasserge- bühr? Wie gestaltet sich dieses Überprüfungsverfahren? 3. Bei welchen kommunalen Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung, die gegenwärtig keine differen- zierte Abwassergebühr erheben, wurde durch die zuständige Rechtsaufsicht letztmalig wann, mit wel- chem Verfahren und Ergebnissen geprüft, inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der differenzierten Abwassergebühr vorliegen (bitte Einzelaufstellung)? Wie begründet die Landesregie- rung, dass möglicherweise die nachgefragten Prüfungen bei Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung seitens der Rechtsaufsicht nicht stattgefunden haben und wie wird in diesen Fällen die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Abwassergebühr gesichert? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Landesverwaltungsamt hat auf der Grundlage der von den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen die Gebührensätze in einer Übersicht zusammen- gestellt, die gegenwärtig differenziert nach Beseitigungsgebühren, Schmutzwassergebühren und Nieder- schlagswassergebühren von den Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung erhoben werden. Auf die Über- sicht in Anlage 1 wird verwiesen. Druck: Thüringer Landtag, 2. November 2011
1

Drucksache 5/      3430                                      Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Zu 2.: Nach § 117 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung beschränkt sich die Rechtsaufsicht darauf, "die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen und die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit im staatlichen Interesse zu überwachen". Das rechtsaufsichtliche Verfahren für die Prüfung der von den Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung vorgelegten Gebührensatzungen ist in den Fällen des § 2 Abs. 4 a Thüringer Kommunalabgabengesetz konkret als Genehmigungsverfahren und in den Fällen des § 2 Abs. 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz als Anzeigeverfahren ausgestaltet. Zu 3.: Auf die Übersicht in Anlage 2 wird verwiesen. In Vertretung Rieder Staatssekretär 2
2

Kleine Anfrage 1720 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE)                                                               Anlage 1 Aufgaben-      Differenzie-     Beseitigungs-  Direkteinleiter   Volleinleiter-   Teileinleiter-     Niederschlags- träger      rung Beseiti-       gebühr in      -gebühr in        gebühr in        gebühr in        wassergebühr gungs- und            €/m³           €/m³             €/m³              €/m³        in €/m² befestigte Einleitungs-                                                                              Fläche/a gebühr                                                                            ohne Straßen und ohne Unterscheidung der Bezugsfläche Gemeinde        ja             22,57              nein            nein             1,13             nein Eichenberg Gemeinde        ja             29,62              nein            nein             1,20             nein Gumperda Gemeinde        nein           39,71              nein                                              nein Bremsnitz       es sind aufgrund der örtlichen Verhältnisse nur dezentral zu entsorgende Grundstücke vorhanden Gemeinde        ja             28,16              nein            1,31             nein             Mengenmaßstab 0,45 Mörsdorf                                                                                            m³ pro m² zusätzlich Gemeinde St.    ja             31,00              nein            1,89             0,88             zum Frischwasserver- Gangloff                                                                                            brauch AZV Gleistal    ja             17,79 abflusslose  nein            2,76             1,53             nein Grube 29,81 Grundstücks-                                  0,78 bei kläranlage                                          Vollbiologie ZWA Thüringer   ja             11,00 abflusslose  nein            3,32             2,10             nein Holzland                       Grube 30,00 Grundstücks-                                  1,18 bei         Einführung zum kläranlage                                          Vollbiologie     01.01.2012 wird derzeit vorbereitet 1
3

Kleine Anfrage 1720 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE)                                         Anlage 1 ZWA Saalfeld-   ja          22,78 abflusslose   0,64  2,42 1,48              nein Rudolstadt                  Grube 37,97 Fäkal-                                     Einführung soll noch schlammentsorgung                                2011 erfolgen ZWA             ja          17,36 abflusslose   nein  2,12 1,09              nein Obereichsfeld               Grube 30,09 Fäkal- schlammentsorgung AZV Obere       ja          17,50 abflusslose   nein  3,52 1,58              nein Hahle                       Grube 24,94 Fäkal- schlammentsorgung WAZV            ja          18,85 abflusslose   nein  1,81 0,97              0,38 Eichsfelder                 Grube Kessel                      26,19 Fäkal- schlammentsorgung AZV Obere Gera  ja          45,07 Fäkal-        nein  2,37 1,52 KKA          0,52 schlammentsorgung              0,63 Vollbiologie WAVI            ja          49,79 abflusslose   nein  2,18 2,09              0,25 Grube 21,15 Fäkal- schlammentsorgung WAZV Arnstadt   ja          16,00 abflusslose   0,80  2,30 2,04              nein und Umgebung                Grube 35,00 Fäkal- schlammentsorgung WAV Hild-       ja          24,00               nein  2,70 2,07              nein burghausen Einführung zum 01.01.2012 geplant Gemeinde        ja          30,74               nein  4,45 2,36              nein Masserberg 2
4

Kleine Anfrage 1720 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE)                             Anlage 1 AZV Obere Milz  ja          28,00                 nein 2,15 1,20 nein KWA Meininger   ja          31,83                 nein 2,46 1,41 nein Umland AZV             ja          1,72 – nach dem       0,97 2,75 1,34 nein Schmalkalden                Frischwasser- und Umgebung                maßstab 0,97 bei Vollbiologie AZV Hasel-      ja          23,44                 nein 2,30 2,13 nein Schönau ZWA Hohe Rhön   ja          20,79 abflusslose     nein 4,04 2,42 nein Grube 44,26 Fäkal- schlammentsorgung Stadt Meiningen ja          54,34                 nein 1,88 nein 0,31 Gemeinde        ja          11,50 abflusslose     nein 1,08 nein Mengenmaßstab 0,2 Grabfeld                    Grube                                m³ pro m² zusätzlich Eigenbetrieb                16,20 Fäkal-                         zum Frischwasserver- Bahra/Grüne                 schlammentsorgung                    brauch Gemeinde        ja          33,88                 nein 4,17 1,11 Mengenmaßstab 0,6 Sülzfeld                                                         m³ pro m² die Gebühr dafür beträgt 0,24 €/m³ Gemeinde        ja          31,41                 nein 2,45 1,40 nein Rhönblick Gemeinde        ja          38,10                 nein nein 1,71 nein Erbenhausen Gemeinde        ja          38,84                 nein nein 2,27 nein Unterweid WAZV Gotha      ja          15,64 abflusslose     nein 2,18 1,09 nein und LKR-                    Grube Gemeinden                   30,13 Fäkal-                         Einführung zum schlammentsorgung                    01.01.2012 geplant 3
5

Kleine Anfrage 1720 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE)                          Anlage 1 WAZV             ja         16,06 abflusslose    nein 2,38 1,19 nein Apfelstädt-Ohra             Grube 30,13 Fäkal-                        Einführung zum schlammentsorgung                   01.01.2012 geplant WAZV Mittleres   ja         29,95 abflusslose    Nein 3,05 2,40 nein Nessetal                    Grube 26,00 Fäkal- schlammentsorgung ZV Schilfwasser- ja         27,45                nein 2,82 1,73 nein Leina Gemeinde         ja         16,99 abflusslose    nein 1,74 0,79 nein Tabarz                      Grube 29,59 Fäkal- schlammentsorgung WAZV             ja         17,60 abflusslose    nein 2,02 0,94 0,36 Sonneberg                   Grube 1,03 Fäkal- schlammentsorgung (Frischwassermaß- stab) Zzgl. Transportauf- wand jeweils 29,75 € ZV Rennsteig-    ja         19,24 abflusslose    nein 2,30 0,65 0,40 von Grundstücken wasser                      Grube 30,92 Fäkal- schlammentsorgung Gemeinde         ja         37,68                nein 3,08 nein nein Goldisthal Gemeinde         ja         17,05 abflusslose    1,19 1,88 1,78 0,49 Gerstungen                  Grube 22,34 Fäkal- schlammentsorgung Gemeinde         ja         32,13                0,20 1,85 nein 0,59 Marksuhl 4
6

Kleine Anfrage 1720 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE)                                                          Anlage 1 WAV Bad         ja          25,34 abflusslose       nein              2,26                1,39            nein Salzungen                   Grube 39,61 Fäkal- schlammentsorgung ZV Horschlitter ja          39,71                   1,36              4,00                1,95            nein Mulde Abwasserver-    ja          22,00 abflusslose       nein              3,53                2,00            0,60 band Vieselbach             Grube 23,46 Fäkal- schlammentsorgung Abwasser-       ja          1,99/m³ Abwasser (ab    nein              2,09                1,99            nein zweckverband                dem zweiten m³ Mellingen                   Abwasser; der erste m³ ist kostenlos) abflusslose Grube 1,99 Fäkal- schlammentsorgung Abwasser-       ja          30,00                   nein              2,65                1,62            nein zweckverband Nordkreis Weimar Gemeinde        ja          35,00                   nein              2,20                                nein Bechstedtstraß                                                        Keine Differenzierung Gemeinde        ja          13,00                   nein              2,16                1,05            nein Daasdorf a. B. Gemeinde Ott-   ja          18,25                   nein              3,16                1,26            nein stedt a. Berge Gemeinde        ja          30,00                   nein              1,55 Keine Differenzierung          nein Troistedt Gemeinde        ja          30,50                   nein              0,84 Keine Differenzierung          nein Buchfahrt Gemeinde        nein        1,78 alle zahlen diese Gebühr; eine mögliche Fäkalschlammentsorgung ist darin nein Großschwab-                 enthalten hausen 5
7

Kleine Anfrage 1720 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE)                                 Anlage 1 Gemeinde        ja          26,58               nein  0,84 Keine Differenzierung nein Hetschburg Gemeinde        ja          2,75                nein  2,85 Keine Differenzierung nein Umpferstedt Gemeinde        ja          30,35               nein  0,96 Keine Differenzierung nein Vollersroda AZV Finne       ja          19,57 abflusslose   nein  2,24                0,97   0,40 Grube 27,73 Fäkal- schlammentsorgung AZV Gramme-     ja          22,86               nein  2,86                1,43   nein Vippach AZV             ja          21,66               nein  2,28                1,14   nein Scherkondetal Gemeinde        ja          30,50 Fäkal-        nein  1,17                0,83   nein Beichlingen                 schlammentsorgung Gemeinde        nein        26,06               nein Büchel Gemeinde        ja          11,91 abflusslose   nein  2,28                nein Elxleben                    Grube Gemeinde        nein                                  1,99                nein Frömmstedt Gemeinde Gang-  ja          29,38               nein  2,39                nein   0,99 loffsömmern Gemeinde        nein        26,06               nein Griefstedt Gemeinde        ja          22,86               nein  0,40                nein Großmölsen Gemeinde        ja          26,06               nein  1,24                nein Herrnschwende Gemeinde        ja          21,36               nein  2,16                0,76   nein Kleinmölsen Gemeinde Nöda   ja          22,86               nein  2,11                0,71   nein 6
8

Kleine Anfrage 1720 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE)                                          Anlage 1 Gemeinde         ja         22,86               nein  2,80 1,40                nein Ollendorf Gemeinde         nein       29,07               nein Riethgen Gemeinde         nein       nein                      1,25 Rudersdorf Gemeinde         ja         22,86               nein  1,80 0,90                nein Udestedt Gemeinde         ja         10,89 abflusslose   nein  3,80 1,29 Witterda                    Grube 12,39 Fäkal- schlammentsorgung Gemeinde         ja         25,09 abflusslose   nein  nein 4,15                nein Witterda, OT                Grube Friedrichsdorf              27,72 Fäkal- schlammentsorgung Stadt Weißensee ja          17,98 abflusslose   nein  2,17 1,05                nein Grube 25,76 Fäkal- schlammentsorgung Stadt Sömmerda   ja         17,72 abflusslose   nein  1,92 0,71                0,42 Grube 20,82 Fäkal- schlammentsorgung VG Gera-Aue      ja         19,08 abflusslose   nein  2,10 0,64 Grube                          Maßstab ist versiegelte Grundstücksfläche 27,47 Fäkal- schlammentsorgung Stadt Altenburg  ja         24,24               nein  2,14 1,05                1,09 Stadt Schmölln   ja         24,11               nein  2,45 1,72                0,49 Stadt Meuselwitz ja         21,99               nein  2,14 1,85                0,49 ZAL              ja         26,13               nein  3,67 1,45                0,51 VG Oberes        ja         24,07               nein  2,53 1,64                nein Sprottental 7
9

Kleine Anfrage 1720 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE)                                                            Anlage 1 Gemeinde Saara  ja               24,07               nein             3,20        1,92         nein derzeit läuft Ermittlung der Grundstücksdaten zu versiegelten Flächen Gemeinde        nein             30,83 Göpfersdorf                                          nein, da keine TOK vorhanden Gemeinde        nein             23,58 Heukewalde Gemeinde        nein, da alle Grundstücke an die ZKA nein             2,75        nein         nein Göllnitz        angeschlossen sind                                                             Satzung ist in Vorbereitung Kyffhäuser      ja               16,00 abflusslose   nein             1,95        0,72         0,20 Abwasser und                     Grube Trinkwasser-                     19,71 Fäkal- verband                          schlammentsorgung TAZ Helbe-      ja               17,54 abflusslose   nein             1,87        1,01         0,44 Wipper                           Grube 11,19 Fäkal- schlammentsorgung AZV Thüringer   ja               6,33 abflusslose    nein             2,84        1,88         0,85 Pforte                           Grube 36,61 Fäkal- schlammentsorgung Stadt Wiehe     ja               20,68 Fäkal-        nein             1,93        0,71         nein schlammentsorgung Gemeinde        ja               53,23 Fäkal-        nein                         1,98         nein Niederbösa                       schlammentsorgung                                Mehrkammer-  nachgewiesen, dass Ausfaulgrube bisher nicht erforderlich 1,31 KKA 8
10

Zur nächsten Seite