Ausbrüche aus dem Strafvollzug sowie dem Maßregelvollzug in Thüringen seit dem Jahr 2000

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THÜRINGERLandtag Thüringer          LANDTAG    - 4. Wahlperiode                                 Drucksache 4/      3696 4. Wahlperiode                                                           09.01.2008 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nothnagel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Justizministeriums Ausbrüche aus dem Strafvollzug sowie dem Maßregelvollzug in Thüringen seit dem Jahr 2000 Die Kleine Anfrage 2172 vom 6. November 2007 hat folgenden Wortlaut: In der Zeitung Welt Kompakt vom 5. November 2007 ist unter der Rubrik "Zahl des Tages" veröffentlicht worden, wie viele Häftlinge seit dem Jahr 2000 aus deutschen Gefängnissen ausgebrochen sind. Die Zahl des Tages ist 217 und die Quelle dafür ist ein Bericht des Focus. Darin wird behauptet, dass 29 von diesen 217 Häftlingen trotz internationaler Fahndung bis heute nicht gefasst wurden. Die Statistik, worauf sich berufen wird, enthält so genannte "echte Ausbrüche", das heißt Angaben über Ausbrüche Inhaftierter, die aus dem geschlossenen Vollzug geflohen sind. Nicht in der Statistik erfasst ist die Flucht von Häftlingen z.B. bei Gefangenentransporten, aus dem offenen Vollzug oder aus dem Maßregelvollzug. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ausbrüche gab es in Thüringen seit dem Jahr 2000? 2. Wie viele Ausbrüche davon wurden aufgeklärt und in wie vielen Fällen wurden die Gefangenen erneut inhaftiert? 3. Gibt es in Thüringen Inhaftierte, die bei Gefangenentransporten, beim offenen Vollzug und beim Maßre- gelvollzug geflohen sind? 4. Sind bei den o.a. im Focus genannten 29 Fällen ausgebrochener Häftlinge, die bis heute nicht gefasst wurden, auch Fälle aus Thüringen dabei? 5. Wie viele Fluchtversuche gab es seit dem Jahr 2000? 6. In welcher Strafvollzugsanstalt Thüringens gab es die meisten Fluchtversuche beziehungsweise Aus- brüche? 7. Welche Haftanstalt hatte am wenigsten Ausbrüche und Fluchtversuche zu verzeichnen? Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Januar 2008 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 5. Juli 2000 gelang es einem Gefangenen, aus der im Januar 2002 stillgelegten Justizvollzugsanstalt Gotha auszubrechen. Der Gefangene konnte während des Aufenthaltes im Freien die unmittelbar an den Hof angrenzende Umwehrungsmauer überwinden. Aus der Einrichtung für den Maßregelvollzug in Mühlhausen konnten am 29. August 2006 zwei gemäß § 63 Strafgesetzbuch Untergebrachte ausbrechen. 1 Druck: Thüringer Landtag, 16. Januar 2008
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Drucksache 4/        3696                                    Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Zu 2.: Der aus der Justizvollzugsanstalt Gotha entwichene Gefangene war am 4. Dezember 2000 wieder festge- nommen worden. Die aus der Maßregelvollzugseinrichtung Mühlhausen Geflohenen wurden am 30. August 2006 wieder er- griffen. Zu 3.: Am 8. Februar 2000 gelang es einem Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Goldlauter, anlässlich seiner Vorführung durch Justizvollzugsbedienstete in ein öffentliches Krankenhaus, zu entweichen. Am 16. November 2005 entzog sich ein Jugendarrestant während der ambulanten Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus der Aufsicht durch den Vollzugsbediensteten. Am 24. Juli 2004 entfernte sich ein Gefangener unerlaubt aus der offenen Vollzugsabteilung der Justizvoll- zugsanstalt Tonna. Zu Entweichungen im Maßregelvollzug wird auf Satz 2 der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: nein Zu 5.: Am 11. April 2000 versuchte ein Untersuchungsgefangener der Justizvollzugsanstalt Gera während einer Vorführung durch Justizvollzugsbedienstete zum Amtsgericht Arnstadt zu entweichen. Der Gefangene wur- de jedoch im Rahmen der Nacheile unmittelbar wiederergriffen. Am 27. November 2007 versuchten drei ausländische Untersuchungsgefangene aus der Justizvollzugsan- stalt Gera auszubrechen. Deren Versuch, die Haftraumaußenwand zu durchbrechen, war von den Anstalts- bediensteten frühzeitig entdeckt worden. Am 10. Dezember 2007 hebelten in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter zwei junge Untersuchungsgefan- gene das Fenstergitter ihres Haftraums auf und seilten sich durch den schmalen Spalt in einen umzäunten Hof ab. Dort wurden sie von den Bediensteten wieder in Gewahrsam genommen, bevor sie die Anlagen der Außensicherung (detektierter Sicherheitszaun und Umwehrungsmauer) erreicht hatten. Zu 6. u. 7.: Die oben genannten Ausbrüche, Ausbruchsversuche bzw. Entweichungen und Entweichungsversuche an- lässlich der Ausführung von Gefangenen verteilen sich auf die Justizvollzugsanstalten (JVA) wie folgt: JVA Gotha                               1      Ausbruch (stillgelegt im Jahre 2002) JVA Gera                                1      Fluchtversuch bei der Ausführung 1      Ausbruchsversuch JVA Goldlauter                          1      Entweichung bei der Ausführung 1      Ausbruchsversuch JVA Tonna                               1      Entweichung aus der Abteilung für den offenen Vollzug Thüringer Jugendarrestanstalt           1      Entweichung bei ambulanter Weimar                                         Behandlung im öffentlichen Krankenhaus In den Justizvollzugsanstalten Hohenleuben und Untermaßfeld sowie in der Jugendstrafanstalt Ichtershau- sen haben sich keine entsprechenden Vorkommnisse ereignet. In Vertretung Haußner Staatssekretär 2
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