Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten Januar bis März 2005
THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 940 4. Wahlperiode 02.06.2005 Kleine Anfrage der Abgeordneten Berninger (PDS) und Antwort des Thüringer Justizministeriums Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten Januar bis März 2005 Die Kleine Anfrage 323 vom 28. April 2005 hat folgenden Wortlaut: Bundesdeutsche Rechtsextremisten verübten auch in den Monaten Januar bis März 2005 antisemitische Straftaten, verschandelten jüdische Friedhöfe, schmierten antisemitische Parolen, bedrohten und überfie- len jüdische Bürgerinnen und Bürger sowie jüdische Einrichtungen. Flankiert wird dies durch eine teilweise oder gänzliche Leugnung des Holocaust. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leug- nung des Holocaust usw.) sind der Landesregierung in den Monaten Januar bis März 2005 in Thüringen bekannt geworden (mit der Bitte um genaue Auflistung nach Ort, gegebenenfalls Polizeidirektions(PD)- Bereich, Datum, gegebenenfalls Kontext der Aktivitäten und Straftaten)? 2. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antisemitischer Delikte in den Monaten Januar bis März 2005 festgenommen (bitte um genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Ort und Datum)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren liefen wegen derartiger Delikte in den Monaten Januar bis März 2005 (bitte um genaue Auflistung nach Tatvorwurf bzw. Tat, Datum, Ort, gegebenenfalls PD-Bereich und gegebenenfalls Strafmaß)? 4. In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt (mit der Bitte um genaue Auflistung nach Tatvor- wurf, Ort, gegebenenfalls PD-Bereich und Datum)? 5. Wie viele Personen wurden wegen antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Datum, Straftat und Strafmaß aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender antisemitischer Mo- tivation leicht verletzt, schwer verletzt oder getötet (bitte aufschlüsseln nach Schwere, Datum und Ort, gegebenenfalls PD-Bereich)? 7. Welcher materielle Schaden entstand bei den antisemitischen Straftaten? Druck: Thüringer Landtag, 8. Juni 2005 1
Drucksache 4/ 940 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2005 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zeitraum von Januar bis März 2005 sind der Thüringer Polizei folgende zunächst als antisemitisch be- wertete Straftaten bekannt geworden: Volksverhetzung § 130 StGB 2 Gotha 1 Gera 2 Suhl Zu 2.: In den Monaten Januar bis März 2005 wurden keine Personen wegen antisemitischer Delikte festgenommen. Zu 3.: Rechtsextremistische-fremdenfeindliche Straftaten werden bei den Staatsanwaltschaften des Freistaates - quartalsweise - zahlenmäßig erfasst und statistisch ausgewertet. Antisemitische Straftaten werden nur insoweit gesondert erfasst, als die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren mitgeteilt wird. Bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen wurde im Zeitraum von Januar bis März 2005 kein Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Aktivitäten eingeleitet. Darüber hinausgehendes sta- tistisches Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellung steht nicht zur Verfügung. Die Einstufung einer Tat als antisemitisch durch die Polizei muss wegen des fortgeschrittenen Ermittlungs- standes nicht unbedingt mit der Bewertung der Staatsanwaltschaft übereinstimmen. Zu 4. und 5.: Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellung steht nicht zur Verfügung, da bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten darüber keine Statistiken geführt werden. Die nachträgliche Feststellung dieser Zahlen würde angesichts des großen Aktenbestandes und der Möglichkeit, dass sich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren ändert, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften führen. Zu 6.: Im Zeitraum von Januar bis März 2005 wurden im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten keine Person verletzt oder getötet. Zu 7.: Im Zusammenhang mit den von der Polizei als antisemitisch eingestuften Straftaten schätzte die Polizei im angefragten Zeitraum einen materiellen Schaden in Höhe von 500 Euro. Schliemann Minister 2