Nutzung des Herrenhauses in Guthmannshausen (Kreis Sömmerda) durch rechtsextreme Organisationen I
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 3571 17.11.2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Renner (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Nutzung des Herrenhauses in Guthmannshausen (Kreis Sömmerda) durch rechts- extreme Organisationen I Die Kleine Anfrage 1840 vom 29. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Wie verschiedene Medien berichten, nutzt der rechtsextreme Verein "Gedächtnisstätte e.V." das Herrenhaus in Guthmannshausen. Zu einer ersten Veranstaltung am 17./18. September 2011 sprach die ehemalige Vor- sitzende des verbotenen "Collegium Humanum", Ursula Haverbeck-Wetzel. Weiterhin wurde bekannt, dass der Verein in einem Schreiben an Mitglieder und Spender ankündigt hat, auch der wegen rechtsextremer Unterwanderung von der "Landsmannschaft Schlesien" suspendierten "Schlesischen Jugend" eine "Heim- statt" bieten zu wollen. Laut Medieninformationen wurde das Objekt im Mai 2011 durch den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement (THÜLIMA) veräußert. Das Thüringer Landesamt für Verfassungs- schutz habe die Kaufabsichten des rechtsextremen Vereins nach Pressemeldungen schon länger beobachtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann, zu welchem Preis und an wen wurde das Herrenhaus in Guthmannshausen durch das THÜLIMA veräußert? 2. Zu welchem Verkaufspreis wurde das Objekt zuletzt vor dem schließlich getätigten Verkauf angeboten? Sofern der tatsächlich erlöste Verkaufspreis darunter liegt, wie wird diese Unterschreitung begründet und durch welche besonderen Tatsachen ist ein Nachlass in dieser Höhe vertretbar? 3. Wann hat sich die Käuferin erstmalig und an wen (z.B. THÜLIMA, Vermittlung historischer Immobilien OHG oder andere private Maklerbüros) mit ihrer Kaufabsicht gewandt? Wer hat den Verkauf letztend- lich abgewickelt? 4. Welches Nutzungs- und Finanzierungskonzept hat die Käuferin vorgelegt? Auf welchen Namen waren Nutzungs- und Finanzierungskonzept ausgestellt? Gab es im Laufe der Verhandlungen Änderungen der Konzepte bezüglich Einreicher, Inhalt oder Finanzierung, wenn ja, welche? 5. Welche Handreichungen gibt es in Landes- und Kommunalbehörden, mit denen hinsichtlich eines mögli- chen rechtsextremen Kaufinteresses an kommunalen und landeseigenen Liegenschaften informiert wird und Handlungsempfehlungen unterbreitet werden? Welchen Inhalt haben diese Handreichungen? 6. Gab es seitens des Thüringer Liegenschaftsmanagements oder der beteiligten Maklerfirma Vermittlung historischer Immobilien OHG Bedenken hinsichtlich der Seriosität der Käuferin und wie wurden diese gegebenenfalls begründet? Druck: Thüringer Landtag, 24. November 2011
Drucksache 5/ 3571 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 7. Wurden Thüringer Sicherheitsbehörden durch das Land Sachsen oder andere Bundesländer dahinge- hend informiert, dass der Verein "Gedächtnisstätte e.V.", nachdem er seinen Sitz in Borna verloren hat- te, auf der Suche nach einem neuen Domizil war? Wenn ja, wann hat welche sächsische Stelle oder eine Stelle eines anderen Bundeslandes welche Thüringer Stelle informiert? 8. War dem Thüringer Innenministerium oder einer nachgeordneten Behörde bekannt, dass der Vereins- vorsitzende des rechtsextremen Vereins "Gedächtnisstätte e.V." auf dem Naziaufmarsch am 19. Febru- ar 2011 in Dresden öffentlich und im Internet dokumentiert formulierte, dass der Verein in Mitteldeutsch- land im Frühjahr eine neue "Gedächtnisstätte" einweihen wird? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden aus der Kenntnis dieses Umstandes ergriffen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Datum des Kaufvertrages und die Höhe des Kaufpreises sind dem Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtages mit der Vorlage Nr. 5/1739 vom 19. Oktober 2011 mitgeteilt worden. Im Übrigen hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz darauf hingewiesen, dass wegen der Veröffentli- chung der Antwort der Name einer Einzelperson nicht in die Beantwortung parlamentarischer Anfragen auf- genommen werden darf (Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Es besteht die Möglichkeit, den Abgeordneten bei Bedarf in einer nicht öffentlichen Sitzung eines Parlamentsgremiums die weiter gehenden Auskünfte zu erteilen. Zu 2.: Die Liegenschaft wurde vom 1. April 2010 bis zum Verkauf nur noch von dem vom Landesbetrieb Thürin- ger Liegenschaftsmanagement eingeschalteten Makler, der Vermittlung historischer Immobilien oHG, zum Kaufpreis von 380 400 Euro angeboten. Dieser geforderte Kaufpreis entsprach dem zum Stichtag 28. Au- gust 2008 ermittelten Verkehrswert. Dieser Verkehrswert ist zum Stichtag 29. Juli 2010 mit 156 000 Euro neu ermittelt worden. Zum Zeitpunkt des Eingangs des Gebotes der späteren Käuferin am 16. November 2010 lag der festgestellte Verkehrs- wert also unterhalb des Kaufgebotes. Ein Nachlass wurde somit nicht gewährt. Zu 3.: Nach Mitteilung des Maklers ist die Käuferin erstmals am 30. März 2010 im Rahmen einer Registrierung auf der Webseite des Maklers in Erscheinung getreten. Der Landesbetrieb wurde durch den Makler am 8. Juli 2010 von dem Kaufinteresse unterrichtet. Das Kaufgebot der späteren Käuferin ist am 16. November 2010 beim Landesbetrieb eingegangen. Der Verkauf selbst wurde vom Landesbetrieb abgewickelt. Die Makler- courtage wurde von der Käuferin bezahlt. Zu 4.: In dem auf den Namen der Käuferin ausgestellten Nutzungskonzept war ein Bildungs-, Kultur- und Tagungs- zentrum vorgesehen, insbesondere sollten - festliche Veranstaltungen - Familienfeste, Firmenjubiläen, Ehrungen -, - Tagungen/Fortbildungen - Firmen, Vereine, Körperschaften -, - Seminare/Vorträge - Firmen, Vereine, Körperschaften -, - naturheilkundliche Behandlung mit Übernachtungsgästen, - Konzerte - Klassische Konzerte vom Solisten bis zum Kammerorchester -, - Ausstellungen und Dichterlesungen durchgeführt werden. Das Nutzungskonzept wurde im Laufe der Verkaufsverhandlungen nicht verändert. Die Käuferin legte zusammen mit dem Nutzungskonzept Kontoauszüge als Finanzierungsnachweise vor, die ohne Namensnennung ausgestellt waren. Diese Kontoauszüge wurden vom Landesbetrieb nicht ak- zeptiert. Die Käuferin hat dann auf ihren Namen ausgestellte Kontoauszüge, deren Höhe dem Kaufgebot entsprachen, vorgelegt. Der Kaufpreis wurde von der Käuferin beglichen. 2
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 3571 Zu 5.: Im Dezember 2010 hat die Landesregierung das "Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" beschlossen. Es enthält die Grundsätze, Ziele und konkrete Maßnahmen im Kampf ge- gen den Extremismus, insbesondere den Rechtsextremismus. Auf das Internetangebot der Landesregie- rung, insbesondere des Thüringer Innenministeriums, wird verwiesen. Mit dem "Leitfaden für kommunale Entscheidungsträger in Thüringen zum Umgang mit Rechtsextremisten" wird die Problematik der Immobi- lienerwerbe und -anmietungen dargestellt. Diese Unterlagen sowie die Ergebnisse parlamentarischer Befassungen (z. B. im Innenausschuss oder zu parlamentarischen Anfragen) stehen den mit dem Verkauf landeseigener Liegenschaften beauftragten Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Zu 6.: Es gab keine Hinweise oder Unterlagen, die Bedenken hinsichtlich der Seriosität der Käuferin hätten be- gründen können. Zu 7.: Bei dem rechtsextremistischen Verein "Gedächtnisstätte e.V." handelt es sich um ein bundesweites Beob- achtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden. Dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz war be- kannt, dass der genannte Verein seit der Veräußerung der ehemals in Borna/Sachsen zur Verfügung ste- henden Liegenschaft auf der Suche nach einem neuen Objekt war. Es lagen jedoch keine Hinweise darauf vor, dass eine Immobilie in Thüringen erworben werden sollte. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zur Frage 7 verwiesen. Dr. Voß Minister 3