Vergabe der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), Teil II
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 3394 10.10.2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hitzing und Bergner (FDP) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vergabe der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Literaturstipen- dien "Harald Gerlach" durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), Teil II Die Kleine Anfrage 1711 vom 16. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Li- teraturstipendien "Harald Gerlach" noch unveröffentlichte literarische Projekte. Die Vergabe der Stipendien bemisst sich nach Qualitätskriterien. Das TMBWK fordert von Bewerbern eine Einverständniserklärung zur öffentlichen Verwendung ihres Namens im Förderungsfalle ein. Wir fragen die Landesregierung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage fordert die Thüringer Landesregierung von Bewerbern für das Thüringer Autorenarbeitsstipendium sowie das Thüringer Literaturstipendium "Harald Gerlach" das Einverständ- nis zur öffentlichen Verwendung personenbezogener Daten des Bewerbers im Förderungsfall ein? 2. Wann und zu welchen Zwecken hat das TMBWK personenbezogene Daten der Stipendiaten in Folge des in den Ausschreibungen der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und Thüringer Literaturstipendien eingeforderten Einverständnisses der Stipendiaten zur Veröffentlichung ihres Namens publiziert? 3. Wie viele der bisherigen Stipendiaten aus den genannten Stipendienprogrammen sind oder waren von der öffentlichen Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch das TMBWK betroffen? 4. Über welche Medien hat das TMBWK personenbezogene Daten der Stipendiaten in Folge des in den Ausschreibungen der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und Thüringer Literaturstipendien eingeforder- ten Einverständnisses der Stipendiaten zur Veröffentlichung ihres Namens publiziert? 5. Über welchen Zeitraum werden die erhobenen personenbezogenen Daten der Bewerber für das Thü- ringer Autorenarbeitsstipendium sowie das Thüringer Literaturstipendium "Harald Gerlach" zum Zweck ihrer öffentlichen Verwendung im Förderungsfall gespeichert? 6. Auf welcher Rechtsgrundlage rechtfertigt sich ein Ausschluss von Bewerbern von der Förderung im Fal- le einer Verweigerung des Einverständnisses der Verwendung personenbezogener Daten durch das TMBWK? 7. Wie viele Bewerber für die genannten Stipendienprogramme wurden auf Grund einer Verweigerung des Einverständnisses, dass personenbezogene Daten durch das TMBWK öffentlich verwendet werden dür- fen, von der Förderung ausgeschlossen? Druck: Thüringer Landtag, 19. Oktober 2011
Drucksache 5/ 3394 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 8. Besteht nach Ansicht der Landesregierung Handlungsbedarf, das von den Bewerbern für das Thüringer Autorenarbeitsstipendium sowie das Thüringer Literaturstipendium "Harald Gerlach" geforderte Einver- ständnis des Bewerbers, im Förderungsfalle einer öffentlichen Verwendung des Namens des Stipendi- aten durch das TMBWK zuzustimmen, hinsichtlich bestehender datenschutzrechtlicher Regelungen zu überarbeiten und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung? 9. Bei welchen weiteren Stipendien, die in Verantwortung der Landesregierung vergeben werden, wird von den Bewerbern oder Geförderten eine Einverständniserklärung zur öffentlichen Verwendung ihres Na- mens und/oder Bildaufnahmen der Person gefordert? 10.Bei welchen unter Frage 9 genannten Stipendien kann die Verweigerung des Einverständnisses zur öf- fentlichen Verwendung des Namens und/oder Bildaufnahmen der Person zum Ausschluss der Förde- rung führen? 11. Welche rechtliche Grundlage besteht für eine Verweigerung für die unter Frage 10 genannten Stipendi- en? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. September 2011 (Eingang: 10. Oktober 2011) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Einverständnis zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Bewerbern um Litera- turstipendien erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Damit ermöglicht der An- tragsteller die Prüfung und Bewertung seines Förderantrags auf Gewährung eines Stipendiums nach der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst des Freistaats Thüringen im Rahmen eines Juryverfahrens gemäß § 19 Abs. 3 ThürDSG. Zu 2. bis 4.: Die Juroren erhalten im Rahmen der Jurierung Kenntnis der Bewerbungsunterlagen. Das TMBWK veröffentlicht von allen Literatur-Stipendiaten ausschließlich den jeweiligen Namen oder Künst- lernamen im Rahmen von Pressemitteilungen und Einladungen im Falle von Vergabeveranstaltungen des "Harald Gerlach" Stipendiums. Zu 5.: Im Fall der Förderung werden die Bewerbungsunterlagen Bestandteil der Förderakte/des Fördervorgangs. Die Aufbewahrungsfrist entsprechend der "Richtlinie über die Aufbewahrung von Akten und sonstigem Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen" beträgt unter Berücksichtigung des Prüfungsrechts des Landesrechnungshofs zehn Jahre. Zu 6.: Einen Ausschlussfall gab es bisher nicht. Die Einverständniserklärung schafft Rechtssicherheit für die Prü- fung und Bewertung des Antrags auf Gewährung eines Stipendiums durch eine Jury, entsprechend der Ant- wort auf Frage 1. Zu 7.: Ein solcher Fall ist nicht bekannt. Stipendien werden in der Regel als Auszeichnung und besondere Wert- schätzung verstanden, so dass bisher nur positive Resonanzen auf die Bekanntgabe der Stipendiaten be- kannt sind. Stipendien sollen auch dazu dienen, den Künstler und sein Werk öffentlich bekannt zu machen und damit seine Möglichkeiten stärken, Kunst als Beruf auszuüben. Zu 8.: Nein - auf die Antworten zu den Fragen 1, 6 und 7 wird verwiesen. Zu 9.: bei keinen 2
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 3394 Zu 10.: entfällt Zu 11.: entfällt Matschie Minister 3