Rechtsextremistische Netzwerke auch in Thüringer Gefängnissen?

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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     6232 14.06.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Fiedler (CDU) und Antwort des Thüringer Justizministeriums Rechtsextremistische Netzwerke auch in Thüringer Gefängnissen? Die Kleine Anfrage 3036 vom 25. April 2013 hat folgenden Wortlaut: In seiner 115. Plenarsitzung am 24. April 2013 befasste sich der Thüringer Landtag im Rahmen einer Aktu- ellen Stunde (vgl. Drucksache 5/5996) mit der Frage, ob und inwieweit auch in Thüringer Justizvollzugsan- stalten rechtsextremistische Netzwerke bestehen. Hintergrund der Debatte bildeten die zunächst in Hessen und Mitte April 2013 auch in drei Thüringer Haftanstalten bekannt gewordenen Vorfälle, wonach inhaftierte Rechtsextremisten offenbar regelmäßigen Kontakt zur rechten Szene außerhalb der Gefängnismauern un- terhielten. Wie den Medienberichten der vergangenen Tage zu entnehmen war, warb im Oktober 2012 ein verurteilter und in der hessischen Justizvollzugsanstalt Hünfeld inhaftierter Rechtsextremist unter seinem richtigen Namen per Anzeige in einem Motorradmagazin für einen Verein, der verurteilten Gesinnungsge- nossen im Gefängnis helfen sollte. Erst Anfang April 2013 wurde man in Hessen auf diesen Vorgang auf- merksam und durchsuchte daraufhin die entsprechenden Zellen in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld. Im Rahmen der Durchsuchungen fanden die Ermittler eine Liste mit entsprechenden Kontaktdaten, woraufhin auch Thüringen informiert wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und durch welche hessische Behörde wurde die Landesregierung von den Vorgängen und Durch- suchungserkenntnissen in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld in Kenntnis gesetzt? 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung unmittelbar im Anschluss an das Bekanntwerden der Vorkommnisse und Durchsuchungserkenntnisse in Hessen unternommen? 3. Welche Thüringer Justizvollzugsanstalten wurden mit Blick auf mögliche Kontakte von Inhaftierten zu rechtsextremistischen Netzwerken bzw. zur rechten Szene außerhalb der Gefängnismauern untersucht? 4. Welchen zeitlichen sowie personellen Umfang hatten die unter Frage 3 genannten Untersuchungen Thüringer Justizvollzugsanstalten? 5. Zu welchem Zeitpunkt waren die unter Frage 3 näher bezeichneten Untersuchun­gen Thüringer Justiz- vollzugsanstalten abgeschlossen? 6. Mit welchem Ergebnis wurden die unter Frage 3 genannten Untersuchungen abgeschlossen? 7. Plant die Landesregierung die Einführung von Vorkehrungen, Maßnahmen etc., um derartige Vorkomm- nisse in Thüringer Gefängnissen künftig zu vermeiden? Druck: Thüringer Landtag, 28. Juni 2013
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Drucksache 5/       6232                                       Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 14. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das hessische Justizministerium informierte am 20. März 2013 telefonisch das Thüringer Justizministerium über das Auffinden von Briefen in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld, aus denen sich der Verdacht geziel- ter Kommunikation zwischen rechtsextremen Gefangenen ergebe. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass nach Auswertung der gefundenen Briefe die jeweils betroffenen Justizvollzugsanstalten in Thüringen unmittel- bar informiert werden. Dementsprechend wurden die Justizvollzugsanstalten Tonna und Gera am 21. März 2013 in Kenntnis gesetzt, dass jeweils ein in der dortigen Anstalt einsitzender Gefangener Kontakte zu dem in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld inhaftierten Gefangenen T. unterhalten haben soll. Am 11. April 2013 wurde dem Thüringer Justizministerium nachrichtlich eine von Hessen an Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin gerichtete E-Mail zugeleitet. Hierin erfolgte der Hinweis auf die Berichterstat- tung in den Medien über das "rechte Netzwerk" in der Hessenschau vom 10. April 2013. Zu 2.: Nach der Information durch die Justizvollzugsanstalt Hünfeld fand noch am 21. März 2013 in der Justizvoll- zugsanstalt Tonna die Durchsuchung des Haftraums des dort einsitzenden Gefangenen statt. Zudem wur- de die verstärkte Kontrolle seiner ein- und ausgehenden Post angewiesen. Nach Mitteilung des Leiters der Justizvollzugsanstalt Tonna erbrachten diese Maßnahmen keine Hinweise darauf, ob und gegebenenfalls in welcher Intensität der Gefangene in ein möglicherweise im Aufbau befindliches oder bestehendes rech- tes Netzwerk involviert ist. Die aufgrund der Information aus der Justizvollzugsanstalt Hünfeld eingeleiteten Nachprüfungen hinsicht- lich des Gefangenen, der nach seiner rechtskräftigen Verurteilung von der Justizvollzugsanstalt Gera in die Justizvollzugsanstalt Tonna verlegt wurde, ergaben, dass die festgestellten Kontakte zwischen ihm und dem in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld einsitzenden Gefangenen wohl von privater Natur - beide Gefangenen kennen sich seit langem persönlich - waren. Am 10. April 2013 erfolgte die Aufforderung an alle Thüringer Justizvollzugseinrichtungen, bis zum 12. April 2013 zu berichten, ob Hinweise dafür vorliegen, dass es seitens des nach Presseberichten vermeintlichen hessischen "Netzwerkes" Kontaktaufnahmen oder Verbindungen zu Gefangenen in Thüringer Justizvoll- zugsanstalten gab/gibt und auch in Thüringer Justizvollzugsanstalten Gefangene mit rechtsextremem Hin- tergrund Bemühungen unternehmen, um anstaltsübergreifende netzwerkähnliche Strukturen zu schaffen. Aufgrund der daraufhin vorgenommenen Überprüfungen in den Justizvollzugsanstalten wurde die Verbin- dung eines in der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld einsitzenden Gefangenen zu dem in der JVA Hünfeld untergebrachten Gefangenen aufgedeckt. Zu 3.: Eine entsprechende Überprüfung wurde in allen Thüringer Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Zu 4.: Ein konkreter personeller oder zeitlicher (Mehr)Aufwand kann nicht benannt werden, da die Durchführung von Haftraumkontrollen oder der Postkontrolle ohnehin zu den täglichen Aufgaben der Justizvollzugsbe- amten gehören. Zu 5.: Bei den unter Frage 3 benannten Maßnahmen handelte es sich um einen ersten Schritt innerhalb eines kontinuierlichen Prozesses. In der Anfrage vom 10. April 2013 bat das Thüringer Justizministerium die Thü- ringer Justizvollzugsanstalten um Berichterstattung bis zum 12. April 2013. Angesichts der Komplexität der Materie, stetig neuer Informationen - deren Bedeutung und Wahrheitsge- halt oftmals schwierig einzuschätzen ist - sowie sich permanent ändernder Strukturen in der rechtsextre- mistischen Szene kann es nicht bei einer einmaligen Überprüfung bleiben. Das Thema Rechtsextremismus wurde am 30. April 2013 auch erneut im Rahmen einer Dienstbesprechung mit den Anstaltsleitern/Anstaltsleiterinnen erörtert und zudem die Justizvollzugsanstalten mit Schreiben vom 2
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode                                          Drucksache 5/     6232 3. Mai 2013 nochmals gebeten, Feststellungen oder Erkenntnisse, aus denen sich Hinweise auf rechtsext- remistische - insbesondere auch auf anstaltsübergreifende - Aktivitäten von Gefangenen ergeben könnten, unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für die Aufnahme von Gefangenen, die in der rechtsextremen Szene bekannt oder in besonderer Weise aktiv sind. Zu 6.: Unmittelbare Konsequenz der bislang im Thüringer Justizvollzug vorgenommen Untersuchungen ist, dass die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld bei der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen den dort inhaftierten und offensichtlich in das aus Hessen initiierte Netzwerk verstrickten Gefangenen Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung Strafanzeige erstattet hat. Zu 7.: Maßnahmen zur Unterbindung von Kontakten Gefangener zu Angehörigen der rechtsextremen Szene oder zur Verhinderung der Bildung netzwerkähnlicher Strukturen werden im Rahmen des rechtlich Zulässigen be- ständig vorgenommen. Sie erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt. Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes, des Thüringer Unter- suchungshaftvollzugsgesetzes und des Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes erlauben allerdings weder eine generelle und uneingeschränkte Kontrolle des Schriftwechsels oder des Telefon- und Besuchsverkehrs der Gefangenen noch die Speicherung oder den Abgleich entsprechender Daten. In Vertretung Prof. Dr. Herz Staatssekretär 3
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