Landtag Brandenburg Drucksache 6/9695 zu Frage 3: Das MWE hat die Zuschlags- und Bindefrist für die Angebote verlängern las- sen, weil das Verhandlungsverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Aufträge sind daher noch nicht erteilt worden. Frage 4: Ist der Zeitplan der Errichtung bis 2019 gewährleistet? zu Frage 4: Für die Planung und Errichtung ist ein Zeitraum von max. 14 Monaten, begin- nend nach Zuschlagserteilung vorgesehen, wobei die Inbetriebnahme der WLAN-Hotspots rollierend verlaufen wird und die WLAN-Hotspots drei Monate nach Zuschlagserteilung sukzessive in Betrieb gehen sollen. Frage 5: Wo können interessierte Bürger Einsicht nehmen bzw. Auskunft erhalten, an wel- chen Standort in Ihrer Nähe sich einer der neu zu errichteten WLAN-Hotspots befinden wird? zu Frage 5: Die Standorte sind aktuell noch Gegenstand der Verhandlungen. Frage 6: Welche Kommunen/Orte/Liegenschaften haben sich als WLAN Hotspot Standort beworben und wer hat mit welcher Begründung den Zuschlag erhalten? (Bitte aufschlüs- seln nach insgesamt eingegangenen Bewerbungen, davon definierte Landesliegenschaft, touristisch definierter Ort, sonstige kommunale Liegenschaft) zu Frage 6: Eine Bewerbung der Kommunen war nicht vorgesehen. Die Standorte sind dem MWE, wie in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt, auf der Grundlage des Landtagsbe- schlusses gemeldet worden. Sofern einer dieser genannten Standorte begründet nicht in Frage kam, konnten die Standorteigentümer Alternativstandorte und Wunschstandorte benennen. Welche Standorte letztendlich ausgewählt werden, kann erst nach der Prüfung durch den Bezuschlagten benannt werden. Frage 7: Die Stadtwerke Brandenburg an der Havel haben eigeninitiativ und ohne staatli- che Förderung sechs WLAN-Hotspots errichtet. Sind dem Ministerium für Wirtschaft und Energie weitere derartige privatwirtschaftliche Initiativen bekannt? Wenn ja, wie viele wei- tere Hotspots werden damit im Land geschaffen? zu Frage 7: Der Breitbandatlas, der vom TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministeri- ums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhoben wird, weist mit Stand Ende 2017 für Brandenburg 1033 WLAN Hotspots (= 8,3 Anlagen je 10.000 Einwohner), die häufig frei nutzbar sind, aus. Inwieweit die genannten 1033 WLAN Hotspots öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Charakter haben, geht aus der Statistik des TÜV Rheinland im Auf- trag des BMVI nicht hervor. Konkrete vergleichbare Projekte sind der Landesregierung daher nicht bekannt. -2-