Errichtung von Gemeinschaftsschulen

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Thüringer LandTag 5. Wahlperiode Drucksache 5/  4849 10.08.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hitzing (FDP) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Errichtung von Gemeinschaftsschulen Die Kleine Anfrage 2430 vom 5. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Mit Zustimmung der Fraktionen der CDU und der SPD zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes (Thür- SchulG) wurde in Thüringen die Errichtung von Gemeinschaftsschulen ermöglicht. Zum Schuljahr 2010/2011 traten zunächst neun Schulen in die Pilotphase zum Aufbau der Thüringer Gemeinschaftsschule ein. Zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule muss der Träger ein pädagogisches Konzept vorlegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit nimmt die Landesregierung eine pädagogisch-fachliche Bewertung des zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule vom Schulträger vorzulegenden pädagogischen Konzepts entsprechend § 6 a Abs. 2 und 4 ThürSchulG und § 147 a Abs. 2 Thüringer Schulordnung vor oder wird lediglich die Erfül- lung der formalen Kriterien abgeprüft? 2. Werden diesbezüglich Gutachten erstellt? Wenn ja, welchen Umfang haben diese und wo liegen die Schwerpunkte? 3. Hat die Landesregierung bereits Nachbesserungen an einzelnen pädagogischen Konzepten von den Trägern gefordert bzw. empfohlen? Wenn ja, in welchen Fällen und aus welchen Gründen? 4. Zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung eine Überprüfung vornehmen, inwieweit die pädagogi- schen Konzepte tatsächlich umgesetzt wurden? 5. Welche Maßnahmen behält sich die Landesregierung für den Fall vor, dass die pädagogischen Konzep- te nicht oder nur unzureichend erfüllt wurden? 6. Sieht die Landesregierung an einzelnen Gemeinschaftsschulen aufgrund ihres pädagogischen Konzepts oder der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft einen im Vergleich zu anderen Schulformen erhöhten Personalbedarf? Wenn ja, an welchen und aus welchen Gründen genau? 7. Wie hoch war die im Thüringer Schulportal angekündigte Anschubfinanzierung seitens des Landes bzw. Einrichtungen des Landes und wie viele zusätzliche personelle Ressourcen wurden den Schulen in den Pilotphasen zur Verfügung gestellt (bitte nach Einzelschule aufschlüsseln)? 8. Welche Gemeinschaftsschulen werden derzeit nicht als Ganztagsschule geführt? 9. Welche Schulen haben die Pilotphase verlassen, ohne dass eine Umwandlung in eine Gemeinschafts- schule stattfand? Druck: Thüringer Landtag, 23. August 2012
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Drucksache 5/       4849                                         Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Nachdem der Schulträger den Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule einschließlich des päda- gogischen Konzeptes im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingereicht hat, erfolgt die fachaufsichtliche Prüfung des pädagogischen Konzeptes. Die Prüfung erfolgt anhand einer detaillierten Kriterienliste entsprechend den Anforderungen an das pädagogische Konzept laut Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) und Thüringer Schulordnung (ThürSchulO); vgl. Anlage 1. Ein Gutachten wird diesbezüglich nicht erstellt. Sollten die Ausführungen zu einzelnen Kriterien noch nicht dem geforderten Qualitätsanspruch genügen, wird die Schule über den Schulträger zur Nachbesserung und Nach- reichung aufgefordert. Im Prozess der Konzepterarbeitung und -überarbeitung kann die Schule Unterstützung von einem Regionalberater und/oder Berater für Schulentwicklung erhalten. Ziel war und ist es, alle Qualitäts- kriterien zum pädagogischen Konzept vor der Bewilligung der Errichtung der Gemeinschaftsschule zu erfüllen. Zu 3.: Nein; wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargestellt, wurden alle diesbezüglichen Fragen vor der Be- willigung der Errichtung der Gemeinschaftsschule geklärt. Zu 4. und 5.: Bei der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes handelt es sich um einen eigenverantwortlichen Schul- entwicklungsprozess an der Gemeinschaftsschule. Bestandteil eines systematischen Veränderungsprozes- ses ist eine kontinuierliche interne und externe Evaluation. Dadurch wird der Ist-Stand der Qualitätsentwick- lung an der Gemeinschaftsschule und damit der Stand der Erfüllung des pädagogischen Konzeptes erfasst. Davon sind die weiteren Schwerpunkte und Schritte der Schulentwicklung abzuleiten. Den Schulen stehen verschiedene Verfahren und Instrumente der Selbst- und Fremdeinschätzung zur Verfügung. Im Prozess der Qualitätsentwicklung zur Gemeinschaftsschule werden die Schulen von Regionalberatern und Beratern für Schulentwicklung begleitet. Ebenso werden die Gemeinschaftsschulen von der dialogischen Schulaufsicht begleitet. Gerade in den Zielvereinbarungen der Schule mit dem Staatlichen Schulamt werden wichtige Zie- le auf dem Entwicklungsweg zur Gemeinschaftsschule vereinbart und zu gegebenen Zeitpunkten evaluiert. Zu 6.: Die Zuweisung an erforderlichen Lehrerwochenstunden erfolgt, wie an jeder anderen Schulart, entsprechend den Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des entsprechenden Schuljahres. Zu 7.: Die entsprechenden Daten sind in der Anlage 2 dargestellt. Zusätzliche personelle Ressourcen wurden den einzelnen Schulen nicht zur Verfügung gestellt. Zu 8.: Alle Gemeinschaftsschulen werden als Ganztagsschulen entsprechend der Definition der Kultusminister- konferenz geführt. Zu 9.: Die Schulträger der Regel- und Grundschule Ranis sowie der Regel- und Grundschule Lautenberg in Suhl haben bisher noch keinen Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule gestellt. In Vertretung Prof. Dr. Merten Staatssekretär Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck- sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 2
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Anlage 1 Prüfung der Antragsunterlagen einschließlich des pädagogischen Konzeptes Gemeinschaftsschule:                                       Datum: Kriterium                                                           Terminvorga‐       Sachstand  Anmerkung Überarbei‐ be                                      tungs‐termin/ Erfüllungs‐ stand 1     Anforderungen an den Antrag laut Thüringer Schulgesetz und Thüringer Schulordnung 1.1   Beschlüsse der Entscheidungsträger 1.1.1 bei Schulartänderung:                                               zur Antragstellung Bekundung des Willens zur Umwandlung der betroffenen Schule(n) gegenüber dem Schulträger durch entsprechende(n) Be‐ schluss/Beschlüsse der Schulkonferenz(en) § 41 Abs. 4 ThürSchulG 1.1.2 bei Schulartänderung:                                               zur Antragstellung Entscheidung der Schulkonferenz(en) der betroffenen Schule über ein pädagogisches Konzept § 41 Abs. 4 ThürSchulG 1.1.3 bei Schulartänderung:                                               zur Antragstellung Konsens zur Schulartänderung in eine Gemeinschaftsschule zwischen dem Schulträger und der Schule/den Schulen § 13 Abs. 3a ThürSchulG 1.2   Struktur der Gemeinschaftsschule 1.2.1 Klassenstufe 1‐12 § 4 Abs. 4 ThürSchulG 1.2.2 Klassenstufe 1‐10:                                                  zur Antragstellung Benennung des kooperierenden Gymnasiums + Kooperationsvereinbarung § 4 Abs. 5 ThürSchulG, § 6a Abs. 3 ThürSchulG 1.2.3 Klassenstufe 5‐10:                                                  zur Antragstellung Benennung der kooperierenden Grundschule und Gymnasium + Kooperationseinbarung mit Gymnasium § 4 Abs. 5 und 6 ThürSchulG, § 6a Abs. 3 ThürSchulG
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Anlage 1 1.2.4 Klassenstufe 5‐12:                                                     zur Antragstellung Benennung der kooperierenden Grundschule § 4 Abs. 6 ThürSchulG 1.2.5 Entscheiden sich an einer durch Schulartänderung entstandenen Ge‐      zur Antragstellung meinschaftsschule zum Schuljahresbeginn die Eltern aller Schüler einer Klassenstufe dafür, in der Schulart Gemeinschaftsschule weiter zu ler‐ nen, wird auch diese Klassenstufe als Gemeinschaftsschule geführt; dies ist nur durchgehend aufsteigend von Klassenstufe 6 möglich. § 61a Abs. 3 ThürSchulG 1.3   Wege der Entwicklung zur Gemeinschaftsschule 1.3.1 Ausgangsanalyse der Schulsituation                                     zur Antragstellung § 147a Abs. 2 ThürSchulO 1.3.2 Beschreibung der Entwicklung zur Gemeinschaftsschule                   zur Antragstellung § 6a Abs. 3 ThürSchulG 1.4   Pädagogisches Konzept 1.4.1 Beschreibung von Formen des klasseninternen gemeinsamen Lernens        zur Antragstellung bis einschließlich Klassenstufe 8 auf mindestens zwei Anspruchsebenen § 6a Abs. 2 ThürSchulG, + auf unterschiedliche Anspruchsebenen bezogene Differenzierung § 147a Abs. 2 ThürSchulO 1.4.2 abschlussbezogener Unterricht ab Klassenstufe 9, weiterhin auch durch  zur Antragstellung binnendifferenzierten Unterricht auf drei Anspruchsebenen möglich § 6a Abs. 2 ThürSchulG 1.4.3 Rhythmisierung des Schulalltags                                        zur Antragstellung § 147a Abs. 2 ThürSchulO 1.4.4 Formen und Methoden der Lernstandserhebung und –dokumentation          zur Antragstellung § 147a Abs. 2 ThürSchulO 1.4.5 Gestaltung der Information und Beratung der Eltern und der Schüler     zur Antragstellung § 147a Abs. 2 ThürSchulO 1.4.6 Außerunterrichtliche Bildungs‐, Erziehungs‐ und Betreuungsangebote,    zur Antragstellung § 147a Abs. 2 ThürSchulO 1.4.7 Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern                           zur Antragstellung § 147a Abs. 2 ThürSchulO 2
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Anlage 1 1.4.8  Darstellung der personellen und sächlichen Bedingungen zur Umset‐   zur Antragstellung zung des pädagogischen Konzeptes, einschließlich der Lerngruppen‐ größe § 147a Abs. 2 ThürSchulO 1.5    Leitbild 1.5.1  Leitbild                                                            zur Antragstellung § 147a Abs. 2 ThürSchulO                                            (falls vorhanden) ansonsten: im Verlauf des nach der Genehmi‐ gung folgenden Schuljahres nachreichen 1.6    Planung und Organisation 1.6.1  Umsetzung der Rahmenstundentafel der Gemeinschaftsschule            zur Antragstellung Anlage 10a zu § 147a Abs. 9 ThürSchulO 1.6.2  Schulinterne Lehr‐ und Lernplanung                                  zur Antragstellung (falls vorhanden) § 147a Abs. 2 ThürSchulO ansonsten: detail‐ lierteren schulin‐ ternen Lehr‐ und Lernplan im Verlauf des nach der Genehmi‐ gung folgenden Schuljahres nachreichen 1.6.3  Fortbildungsplan                                                    zur Antragstellung § 147a Abs. 2 ThürSchulO 2      Weitere Anforderungen an den Antrag 2.1    Gestaltung der Schuleingangsphase 2.1.1. Aufbau und Struktur der schulbesuchsjahrübergreifenden Lerngruppen, zur Antragstellung Konzeptionelle Überlegungen zu den besonderen Entwicklungsberei‐ chen der SEP:  integrative Didaktik am Schulanfang  der Rhythmisierung des Tagesablaufes  der Jahrgangsmischung 3
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Anlage 1  der Gestaltung des Mehrpädagogensystems  der Leistungsdokumentation  der Eltern – und Öffentlichkeitsarbeit  Kooperation mit Förderschullehrern 2.1.2. Hortkonzept / Ganztagsbetreuung                                  zur Antragstellung (falls vorhanden) Offene Hortgestaltung / Leitlinien für Erziehung und Bildung ansonsten: im Verlauf des nach der Genehmi‐ gung folgenden Schuljahres nachreichen 2.2    Aufnahme von Kindern mit Behinderungen und/oder sonderpädagogi‐  zur Antragstellung schem Förderbedarf ‐Gemeinsamer Unterricht (gem. ThürSoFöV § 8 und 9)  Bildungsgänge (ThürFSG § 10)  Schüler mit welchem sonderpädagogischen Förderbedarf werden beschult  welches sonderpädagogische Lehrpersonal wird vorgehalten  Abschlüsse der angebotenen Bildungsgänge (ThürFSG § 10)  Zeugnisse 2.3    Organisationsformen des Unterrichts, insbesondere ab Klasse 9    zur Antragstellung (in Klassenstufen, Lerngruppe o. ä.) 2.4    Schulklima/Schulkultur                                           zur Antragstellung  Regeln, Rituale  Traditionen und Feste  Gemeinschaftsfördernde Aktivitäten 2.5    Führung und Management                                           zur Antragstellung  Kooperationsformen im Kollegium  Teamstrukturen  Existenz und Arbeitsweise der Steuergruppe TGS oder Pro‐ jektgruppe TGS 4
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Anlage 2 Übersicht Schulen und Förderung pro Schuljahr, Stand 16. Juli 2012 Schule                     Status Förderung Schuljahr 2010/2011 Förderung Schuljahr 2011/2012 Förderung Schuljahr 2012/2013 Förderung Schuljahr 2013/2014 HHJ 2010        HHJ 2011     HHJ 2011         HHJ 2012     HHJ 2012        HHJ 2013      HHJ 2013        HHJ 2014 Staatliche Jenaplan‐Schule   Pilot SJ 10/11      18.727,52            ‐          Keine Förderung mehr Jena                         Keine TGS Staatliche Regelschule Ranis Pilot SJ 10/11      13.689,17            ‐          Keine Förderung mehr Keine TGS Lautenbergschule Suhl,       Pilot SJ 10/11          ‐           16.527,00       Keine Förderung mehr Staatliche Regelschule       Keine TGS Jenaplan‐Schule Suhl         Pilot SJ 10/11          ‐           10.366,63         ‐           20.000,00 TGS SJ 11/12 Lobdeburgschule Jena         Pilot SJ 10/11      9.000,00         8.805,00     7.257,46         9.975,00 TGS SJ 11/12 Staatliche Gemein‐           Pilot SJ 10/11      12.072,75            ‐        9.837,38             ‐ schaftsschule Tanna          TGS SJ 11/12 Montessorischule Jena        Pilot SJ 10/11          ‐           19.889,53     9.895,43        10.000,00 TGS SJ 11/12 Staatliche Gemein‐           Pilot SJ 10/11             Kein Antrag                   Kein Antrag schaftsschule Weimar         TGS SJ 11/12 Brückenschule Aschara        Pilot SJ 10/11             Kein Antrag           12.243,86             ‐ TGS SJ 11/12 "Kaleidoskop" Jena           Kein Pilot             Keine Berechtigung         8.829,22        10.875,00 TGS SJ 11/12 Staatliche Gemein‐           Kein Pilot             Keine Berechtigung        19.319,74             ‐ schaftsschule Bürgel         TGS SJ 11/12 Staatliche Gemein‐           Kein Pilot             Keine Berechtigung             ‐           20.000,00 schaftsschule Rodeberg       TGS SJ 11/12 Staatliche Gemein‐           Kein Pilot             Keine Berechtigung        15.079,06             ‐ schaftsschule Hüpstedt       TGS SJ 11/12 Freie Ganztagsschule         TGS SJ 11/12             Keine Förderung              ‐           20.000,00 Leonardo Jena Freie Gemeinschaftsschule    TGS SJ 11/12             Keine Förderung              ‐           19.668,72 IBKM Heldrungen Freie Integrative            TGS SJ 11/12             Keine Förderung              ‐           20.000,00 Gemeinschaftsschule „Friedrich W. A. Fröbel“ Rudolstadt Emil‐Petri‐Schule,           TGS SJ 11/12             Keine Förderung              ‐           19.995,00 Montessori‐ Gemeinschaftsschule Arnstadt
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