Schaufensterregion Elektromobilität Thüringen

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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/    4884 29.08.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Untermann (FDP) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Schaufensterregion Elektromobilität Thüringen Die Kleine Anfrage 2440 vom 11. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Die gemeinsame Bewerbung der Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt beim bundesweiten Wettbewerb zur "Schaufensterregion Elektromobilität" scheiterte. Bei einer erfolgreichen Teilnahme der Bewerbung wur- den für die nächsten drei Jahre Bundesmittel für die Umsetzung der Module in Aussicht gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung an der Umsetzung der vier Basismodule aus der Bewerbung zur "Schaufens- terregion" auch ohne Förderzusage seitens des Bundes fest? Wenn ja: - Wie sieht die zeitliche Umsetzung der einzelnen Module aus? - Welchen finanziellen Umfang haben die einzelnen Module? - Wie beabsichtigt die Landesregierung die fehlenden Bundesmittel zu kompensieren? 2. Welche Car-Sharing-Projekte plant die Landesregierung bzw. welche befinden sich bereits auf Thürin- ger Gebiet in der Umsetzung? 3. Wie hoch war in den Jahren 2009 bis 2011 die Anzahl an Neuzulassungen von Elektroautos in Thürin- gen (bitte einzeln auflisten nach Jahren sowie nach privaten und gewerblichen Kunden)? 4. Welche Ziele hat sich die Landesregierung in puncto Einführung der Elektromobilität in Thüringen bis zum Jahr 2020 gesetzt? 5. Wie gestaltet sich das Konzept der Landesregierung zur Errichtung einer bedarfsgerechten Lade-Infra- struktur (bitte nach geplanten Maßnahmen und deren zeitlicher Umsetzung auflisten)? 6. Wurde eine Evaluierung des Projekts "Thüringer Modellregion Elektromobilität" durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 7. Unterstützt die Landesregierung die Forschung, Entwicklung und Wirtschaft bei der Lösung bestehen- der Probleme von Elektroautos (technische Probleme, hoher Kaufpreis, niedrige Absatzzahlen)? Wenn ja, in welcher Form? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 27. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung unterstützt auch künftig die Weiterentwicklung ausgewählter Teilprojekte der Bewer- bung, für deren Umsetzung Mittel aus Fachprogrammen einzelner Bundesministerien beantragt werden Druck: Thüringer Landtag, 11. September 2012
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Drucksache 5/         4884                                       Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode sollen. Da der gemeinsame Antrag von Thüringen und Sachsen-Anhalt von der Bundesregierung nicht zur Förderung ausgewählt wurde, stehen die von Thüringer Projektpartnern einkalkulierten Bundesmittel nicht in voller Höhe zur Verfügung. Zu 2.: Die Landesregierung plant keine eigenen Car-Sharing-Projekte. Das Thüringer Ministerium für Bau, Lan- desentwicklung und Verkehr unterstützt einen Fördermittelantrag der Deutschen Bahn AG und der Touris- musorganisationen der Städte Eisenach, Erfurt, Weimar und Jena beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu Anschaffung und Betrieb von Elektrofahrzeugen, die als Car-Sha- ring-Flotte betrieben werden sollen. Dieser Antrag wird gegenwärtig durch das BMVBS und den Projektträ- ger in der zweiten Bearbeitungsphase geprüft. Ansonsten befindet sich derzeit kein Car-Sharing Projekt auf Basis von rein elektrisch betriebenen Fahr- zeugen in Thüringen in der Umsetzung. Allerdings bietet die Firma teilAuto Car-Sharing mit konventionel- len Kraftfahrzeugen in Erfurt, Weimar, Jena und Gera an. Zu 3.: Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen in Thüringen: Jahr                      2009    2010     2011 Neuzulassungen              1       1       34 Quelle: Kraftfahrtbundesamt (KBA) Die Unterscheidung in gewerbliche und private Zulassungen wird statistisch nicht erfasst. Zu 4.: Die Landesregierung sieht in der Elektromobilität eine Mobilitätsform, die mittel- und langfristig eine erheb- liche Bedeutung erlangen wird. Vor allem bei Kurzstrecken können elektrisch betriebene Fahrzeuge einen erheblichen Beitrag für den Kli- maschutz (CO2-Minderung), Einsparung von fossilen Brennstoffen sowie zur Luftreinhaltung und Lärmre- duzierung leisten. Aber auch industriepolitisch kann die Elektromobilität für die Automobil- und die Zuliefer- industrie eine wachsende Bedeutung haben. Die Landesregierung orientiert sich in ihrer Zielstellung an dem Ziel der Bundesregierung, wonach bis zum Jahr 2020 ca. eine Million Elektrofahrzeuge der verschiedenen Ausprägungen in Deutschland zugelassen sein sollen. Zu 5.: Die Landesregierung betrachtet die Entwicklung und den Ausbau der Elektromobilität aus verkehrs-, ener- gie-, industrie- und umweltpolitischen Gründen als ein Schwerpunktthema. Das Land kann jedoch kein de- tailliertes Infrastrukturkonzept (Elektrotankstellen) für die Kommunen erarbeiten. Die Landesregierung über- nimmt daher eine Beratungs- und Koordinierungsfunktion. Zu 6.: Bei der Studie "Thüringer Modellregion Elektromobilität" handelt es sich um eine Projektskizze, die mit Blick auf den Bundeswettbewerb "Schaufenster Elektromobilität" erstellt wurde. Die Ergebnisse gingen in die Be- werbung als "Schaufenster Elektromobilität Mitteldeutschland" ein. Eine Evaluation der Studie ergibt kei- nen Sinn. Zu 7.: Die Landesregierung unterstützt Unternehmen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen insbesonde- re in der Grundlagen- und angewandten Forschung und Entwicklung, so z.B. im Rahmen des 2011 gegrün- deten Thüringer Innovationszentrums Mobilität (ThIMo) an der Technischen Universität Ilmenau. Machnig Minister 2
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