Die Zukunft der Energieversorgung in Thüringen

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T HÜRINGER Thüringer          LANDTAG Landtag       - 4. Wahlperiode                                   Drucksache 4/     1701 4. Wahlperiode                                                              zu Drucksache 4/1302 21.02.2006 Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit auf die Große Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1302 - Die Zukunft der Energieversorgung in Thüringen Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Große Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Februar 2006 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Ein modernes Gemeinwesen ist ohne ausreichende und effiziente Energieversorgung, ohne leistungsfähi- ge Wirtschaft und ohne intakte Umwelt nicht existenzfähig. Für die Thüringer Landesregierung stehen daher unverändert die energiepolitischen Grundziele · Versorgungssicherheit, · Preiswürdigkeit und · Umweltverträglichkeit im Vordergrund, wie sie auch im neuen Energiewirtschaftsgesetz zum Ausdruck kommen. In Thüringen stehen daneben gleichgewichtig die Ziele Ressourcenschonung und der sparsame Umgang mit Energie, die im Freistaat Verfassungsrang erlangt haben. Für Thüringen ist eine leistungsfähige und kostengünstige Energieversorgung als Standortfaktor von grundsätzlicher Bedeutung. Hiervon hängen nicht zuletzt Entscheidungen über Investitionen, Arbeitsplätze, wirtschaftliches Wachstum und sozialen Wohl- stand ganz maßgeblich ab. Die Energiepolitik ist ein wesentliches Element der Standortpolitik in Thüringen. Hierzu gehört aber auch, den Freistaat Thüringen zugleich als Energieproduktionsstandort zu sichern. In einem besonderen Maße gilt das für den Stromsektor, wo die Errichtung des Pumpspeicherkraftwerkes in Goldisthal durch die Vereinigte Energiewerke AG (VEAG) und den Rechtsnachfolger Vattenfall Europe als herausragendes Beispiel steht. Thüringen leistet mit Goldisthal und seinen anderen Pumpspeicherkraftwer- ken (Hohenwarte, Bleiloch) einen gewichtigen Beitrag zur elektrischen Systemstabilität. Ungeachtet des vorhandenen Ordnungsrahmens setzt die Landesregierung bei der Umsetzung ihrer ener- giepolitischen Zielvorstellungen auf eine marktwirtschaftlich ausgerichtete Konzeption und die Kooperation aller Beteiligten. Gleichzeitig orientiert sich die Energiepolitik der Landesregierung am Leitbild einer nach- haltigen Energieversorgung. Damit wird ökonomischen wie ökologischen Interessen, aber auch sozialen Belangen Rechnung getragen. Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz werden wir jedoch nur mit einem aus- gewogenen Energieträgermix erreichen können. Ein ausgewogener Energiemix heißt, auf absehbare Zeit kann auf keinen der zur Verfügung stehenden Energieträger verzichtet werden. Eine Festschreibung von Energieträgeranteilen ist in einer freien Marktwirtschaft nicht möglich, da auch die wirtschaftliche Konkur- renzfähigkeit der eingesetzten Energiesysteme den Energieträgermix bestimmt. Druck: Thüringer Landtag, 10. März 2006                                                                      1
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Drucksache 4/        1701                                         Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 1. Entwicklung der Versorgungsstrukturen 1.1    Welcher Anteil der Elektroenergie in Thüringen wird gegenwärtig von Vorlieferanten außerhalb des Landes bezogen und welcher Anteil wird im Land selbst gewonnen? Im Jahr 2004 war ein saldierter Elektroenergiebezug von außerhalb des Landes im Umfang von ca. 9 013 Gi- gawattstunden (GWh) erforderlich. Die im Freistaat erzeugte Strommenge belief sich auf 3 989 GWh. Am Stromverbrauch von insgesamt 13 002 GWh beträgt der Fremdbezug somit 69,3 Prozent, der im Land erzeugte Anteil 30,7 Prozent. 1.2    Wie stellt sich die Entwicklung dieses Verhältnisses seit 1990 dar (bitte in Zweijahresschritten angeben)? Für das Jahr 1990 stehen keine Daten der amtlichen Statistik zur Verfügung. Dies ist erst ab dem Jahr 1991 der Fall. Tabelle: Anteile von Fremdbezug und Eigenerzeugung am Stromverbrauch in Thüringen seit 1991 1.3    Aus welchen Kraftwerken bezieht Thüringen gegenwärtig die Elektroenergie, die über Verteilnetze nach Thüringen transportiert wird? Diese Frage kann bezogen auf ein Kraftwerk nicht beantwortet werden. Allgemein sind alle Kraftwerke, die elektrisch mit den Netzen in Thüringen verbunden sind, an Lieferungen in diese Region beteiligt. 1.4    An welchen Standorten in Thüringen stehen Kraftwerke zur Stromerzeugung auf der Basis fossiler Energiequellen und mit welcher Nennleistung (bitte nach Energiequelle und Anlagentyp auflisten, z. B. Blockheizkraftwerke [BHKW], Gas- und Dampfturbinenkraftwerke [GuD])? Die elektrische Gesamtleistung der Erzeugungsanlagen (ab 1 Megawatt [MW]) auf Basis fossiler Energien beträgt 502,9 MW. Eine Übersicht der Kraftwerke ist als Anlage beigefügt. 1.5    Wie viele Anlagen zur Stromerzeugung auch für das öffentliche Netz auf der Basis erneuerbarer Energiequellen - Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen, Solaranlagen, Biogasanlagen, Biomasse- anlagen, Anlagen zur Nutzung der Geothermie - werden in Thüringen insgesamt betrieben? Welche Anteile davon haben jeweils eine installierte Leistung von < 1 Megawatt, > 1 MW und > 5 MW? Mit Stand vom 31. Dezember 2004 sind in Thüringen 158 Wasserkraftanlagen, 435 Windkraftanlagen, 1 134 So- laranlagen, 45 Biogasanlagen und acht Biomasseanlagen zur Stromerzeugung betrieben worden. Bei den 1 134 Solaranlagen zur Stromerzeugung handelt es sich um vom Freistaat Thüringen geförderte Anlagen. Von darüber hinaus betriebenen Solaranlagen zur Stromerzeugung liegen der Thüringer Landes- regierung nur unvollständige Angaben vor. 2
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Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode                                            Drucksache 4/      1701 Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis von Geothermie werden in Thüringen nicht betrieben. Die Aufteilung nach Leistungsklassen für Wasserkraft-, Solar-, Biogas- und Biomasseanlagen ist der nachfolgenden Über- sicht zu entnehmen. Eine Übersicht über die installierten Windkraftanlagen nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist vom Thüringer Landesverwaltungsamt erstellt worden und ist als Anlage beigefügt. Eine Aufstellung der Wind- kraftanlagen nach Leistungsklassen kann aufgrund der vorhandenen Datenlage nicht zur Verfügung gestellt werden. 1.6    An welchen Standorten befinden sich diese Anlagen (gemäß Frage 1.4 und 1.5 ab > 1 MW) und wie stellen sich dabei die kommunalen Beteiligungen dar? Hinsichtlich der Erzeugungsanlagen auf Basis fossiler Energie wird auf die Anlage zur Antwort zu Frage 1.4 verwiesen. Laufwasserkraftanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von über einem MW werden in Burgk- hammer, Eichicht, Hohenwarte, Spichra und Walburg/Wisenta betrieben. Biomasseanlagen mit einer instal- lierten elektrischen Leistung von über einem MW werden in Blankenstein, Eisenberg, Lobenstein, Meusel- witz, Silbitz und Ullersreuth betrieben. Hinsichtlich der Windkraftanlagen wird auf die Antwort zu Frage 1.5 verwiesen. Die Betreiber der zuvor genannten Anlagen haben eine private Rechtsform, kommunale Beteiligungen sind daraus nicht ersichtlich. 1.7    Wie haben sich die Investitionskosten im Bereich erneuerbarer Energien seit 1990 entwickelt und welche Anteile entfallen jeweils auf die einzelnen Energieträger (Angaben bitte in Tausend Euro und Gigawattstunden [GWh], absolut und prozentual)? Die Entwicklung der Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien kann nur für die in den Jahren 1991 bis 2004 vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit (TMWTA) geförderten Maß- nahmen dargestellt werden (siehe Tabelle: Entwicklung der Investitionsausgaben). Entsprechend kann auch nur die jeweils installierte Leistung bzw. die errichtete Kollektorfläche angegeben werden (siehe Tabelle: Leistung/Kollektorfläche der geförderten Maßnahmen). Die Tabellen sind als Anlage beigefügt. 1.8    Wie viele Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) gibt es in Thüringen, wo und mit wel- cher Nennleistung? In welchem Jahr sind die Anlagen in Betrieb genommen worden? Bezüglich der Standorte der vorhandenen KWK-Anlagen und deren Leistungsdaten wird auf die Anlage zur Antwort zu Frage 1.4 verwiesen. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz nicht genehmigungs- bzw. an- zeigepflichtig. Insoweit sind weitere KWK-Anlagen und das jeweilige Inbetriebnahmejahr statistisch nicht bekannt. 1.9    Welche weiteren KWK-Kraftwerke werden in Thüringen geplant? 1.10 Stellt für die Landesregierung die Ausweitung des Netzes der KWK-Anlagen eine zukunftsfähige Alternative zur gegenwärtigen Konzentration der Stromerzeugung auf große Kraftwerke (ohne Wär- menutzung) dar, und wenn ja, warum? 3
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Drucksache 4/       1701                                       Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1.9 und 1.10 gemeinsam beantwortet. Die Versorgung mit Fernwärme konzentriert sich vorrangig auf Gebiete mit einer hohen Bevölkerungsdich- te, insbesondere auf die Städte Erfurt, Gera und Jena, in welchen in den letzten Jahren größere Erzeu- gungsanlagen auf Basis Kraft-Wärme-Kopplung geschaffen worden sind. Die Erhaltung der bestehenden Fern- und Nahwärme-Anlagen, für die im Rahmen des Fernwärmeförderprogramms in den Jahren 1992 bis 1997 die Grundlagen geschaffen worden sind, ist von wesentlicher Bedeutung für die Landesregierung. Gleichwohl befürwortet die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt der rationellen Verwendung von Pri- märenergie auch die punktuelle Errichtung kleinerer KWK-Anlagen in Gebieten, die wegen einer zu gerin- gen Anschlussdichte für die Belieferung mit Wärme aus größeren Heizkraftwerken (Fernwärme) nicht in Betracht kommen. Der geplante Bau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bedarf nach dem Energiewirt- schaftsgesetz vom 7. Juli 2005 keiner Genehmigung. Insoweit ist eine vollständige Auflistung geplanter KWK-Kraftwerke in Thüringen nicht möglich. Die Landesforstverwaltung ist zentral in insgesamt elf größeren Energieholzprojekten vertraglich und bera- tend involviert: ·   Standort Bischofferode; Investor: Stadtwerke Leipzig (20 MW elektrisch, im Bau), ·   ein weiterer Standort in Südthüringen bzw. angrenzend in Hessen; Investor: Stadtwerke Leipzig, ·   Standort Treffurt: private Investorengruppe von heimischen Waldbesitzern (> 1 MW), ·   Standort Ilmenau (Altholz); Investor: Stadtwerke Ilmenau/Saar Energie AG (> 1 MW, bereits am Netz), ·   Standort Erfurt Mittelhausen; Investor: Biosystem GmbH (> 1 MW), ·   Standort Alperstedt; Investor: TOGAZ GmbH in Verbindung mit der TE- Thüringer Energieholz GmbH (>1 MW), ·   Standort Laasdorf; Investor: TOGAZ GmbH in Verbindung mit der TE- Thüringer Energieholz GmbH (>1 MW), ·   zwei weitere Standorte in Süd- bzw. Westthüringen; Investor: TOGAZ GmbH in Verbindung mit der TE- Thüringer Energieholz GmbH (> 1 MW), ·   Standort Schkölen: Umrüstung des Strohheizkraftwerkes auf Holz durch Schköland GmbH (>1 MW) und ·   Standort Hermsdorf; Investor: JOB-Jena (> 1 MW). Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 11.3 verwiesen. 1.11   Wie hoch ist der Anteil der KWK-Anlagen an der Eigenerzeugung in Thüringen? Der Anteil der KWK-Anlagen an der Eigenerzeugung in Thüringen ist mit den gegebenen statistischen Erhebungen nicht ermittelbar. Bekannt ist hingegen der Anteil der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom- menge in Wärmekraftwerken. Die auf KWK-Prozesse entfallenden Stromerzeugungsanteile gliedern sich für das Jahr 2003 wie nachstehend aufgeführt. Es wird stets die Nettoerzeugung angegeben. a) Allgemeine Versorgung:                     Erzeugung gesamt          dar. in KWK     prozentualer Anteil Fossile Erzeugung:                                 2 311 GWh            2 016 GWh           87,3 % Erzeugung aus Erdgas:                              2 303 GWh            2 010 GWh           87,3 % Erzeugung aus Biomasse:                             24,5 GWh              14,4 GWh          59,0 % Wärmekraft allgemeine Versorgung gesamt:           2 335 GWh             2 031GWh           87,0 % b) Anlagen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe: Erzeugung gesamt         dar. in KWK     prozentualer Anteil Fossile Erzeugung:                                 175,8 GWh           161,1 GWh            91,6 % Erzeugung aus Erdgas:                              171,3 GWh           158,8 GWh            92,7 % Erzeugung aus Öl/DK:                                  4,5 GWh              2,3 GWh          50,5 % 4
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Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode                                             Drucksache 4/       1701 Erzeugung aus Biomasse: feste Energieträger:                                 65,2 GWh          30,3 GWh                46,5 % flüss. Energieträger:                              289,5 GWh          217,1 GWh                75,0 % Erzeugung aus Biomasse:                            354,6 GWh          247,4 GWh                69,8 % Wärmekraft Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe gesamt: 530,5 GWh          408,5 GWh                77,0 % c) Einspeiser von Anlagen aus Biomasse (z.B. Biogasanlagen, Holz(heiz-)kraftwerke): Hierüber liegen keine spezifischen Angaben zu KWK-Anteilen vor, da nur die eingespeiste Strommenge erfasst wird. Aus der unter b) aufgeführten industriellen Erzeugung wird ein Teil in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist. Die in dieser Betrachtung noch nicht erfasste Erzeugung von einspeisenden Anla- gen belief sich im Jahr 2003 auf 171,8 GWh. Der KWK-Anteil aus diesen einspeisenden Anlagen dürfte allerdings deutlich unter 50 Prozent liegen. Angenommen, er würde lediglich 30 GWh betragen, ergäbe sich für den KWK-Anteil an der Erzeugung aus Wärmekraft insgesamt der Wert von schätzungsweise 81 Pro- zent. (Gesamtnettostrommenge aus Wärmekraft in Thüringen: 3 037 GWh; KWK-Anteil: ca. 2 670 GWh) Gemessen an der Gesamtnettostromerzeugung in Thüringen (auch Nicht-Wärmekraftprozesse – ohne Be- rücksichtigung von Pumpspeicherkraftwerken!) im Umfang von 3 548 GWh im Jahr 2003 ergibt sich ein KWK-Stromanteil von schätzungsweise 70 Prozent. 1.12 An welchen Standorten in Thüringen werden Stadtwerke betrieben, jeweils mit welchem Dienstleis- tungsspektrum und welcher Gesellschaftsstruktur? Hierzu wird auf die als Anlage beigefügte Aufstellung verwiesen. Die Aufstellung enthält die Angaben für die Stadtwerke bzgl. der Bereiche Strom, Gas und Fernwärme. 1.13 Wie setzt sich gegenwärtig die Energieerzeugungsstruktur der Stadtwerke zusammen und wie hoch ist der Eigenerzeugungsgrad (pro Stadtwerk und insgesamt)? Die gewünschten Angaben können aufgrund der vorhandenen Datenlage nicht umfassend zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz besteht keine Meldepflicht der entsprechenden Anga- ben. Hinsichtlich der in Thüringen vorhandenen Erzeugungsanlagen über 1 MW wird auf die Anlage zur Antwort zu Frage 1.4 verwiesen. Für das größte Stadtwerk in Thüringen, die Stadtwerke Erfurt Strom und Fernwärme GmbH, errechnet sich ein Eigenerzeugungsgrad von 54,8 Prozent (Eigenerzeuger im Jahre 2004: 460 GWh; Stromabsatz im Netzbereich 2004: 839 GWh). 1.14 Wie stellt sich die Kundenstruktur der Thüringer Stadtwerke dar (bitte Einzelaufzählung nach Anteilen Haushaltskunden, Gewerbekunden und Sondervertragskunden [pro Stadtwerk und insgesamt])? Die gewünschten Einzelangaben können nicht zur Verfügung gestellt werden, da es sich um betriebsindivi- duelle Daten handelt, die als Geschäftsgeheimnisse zu betrachten sind. Auf Artikel 67 Abs. 3 Verfassung des Freistaats Thüringen wird hingewiesen. Die zusammenfassenden Angaben zur Kundenstruktur der Stadtwerke können der Anlage zu Frage 1.12 entnommen werden. 1.15 Welche Auswirkungen wird nach Auffassung der Landesregierung die bevorstehende Fusion der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Gasversorgung Thüringen GmbH (GVT) zur E.ON Thüringer Energie AG auf die Entwicklung der Kundenzahlen, der Beschäftigten, der Ausbildungsplätze und der Energiepreise haben? Die Firma E.ON Thüringer Energie AG beschäftigt rund 1 500 Mitarbeiter. Im Ausbildungszentrum werden 340 Lehrlinge ausgebildet. Beide Unternehmenspartner waren bereits in der Vergangenheit schlank aufge- stellt, so dass sich bei Beschäftigten und Ausbildungsplätzen keine oder nur geringe Auswirkungen ergeben dürften. Das Unternehmen versorgt ca. 700 000 Kunden mit Strom und Erdgas. Die bereits erfolgte Fusion 5
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Drucksache 4/         1701                                       Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode wurde durch das Bundeskartellamt geprüft und genehmigt. Das neue Unternehmen ist in seiner Unterneh- menspolitik eigenständig. Im geöffneten Markt werden die Synergieeffekte der Fusion auch den Kunden zu Gute kommen. Zudem ist durch die Fusion eher sichergestellt, dass es auch in Zukunft einen leistungsfähi- gen Energieversorger mit Sitz in Thüringen gibt, der im Eigeninteresse auf die landesspezifischen Interes- sen eingeht. 1.16 Wie viele Kilometer Stromnetze gibt es in Thüringen insgesamt? Wie gliedert sich die Netzlänge auf das Höchstspannungsnetz (220 bis 380 Kilovolt [kV]), das Hochspannungsnetz (110 kV), das regio- nale Mittelspannungsverteilernetz (20 kV) und das örtliche Niederspannungsnetz (0,4 kV) auf und wie stellt sich in den jeweiligen Teilnetzbereichen die Eigentümerstruktur dar? Das Höchstspannungsnetz wird von Vattenfall Europe Transmission GmbH betrieben. Das Höchstspan- nungsnetz erstreckt sich in Thüringen über insgesamt rund 1 170 Stromkreis-Kilometer (km), davon werden rd. 600 Stromkreis-km mit 380 kV und rund 570 Stromkreis-km mit 220 kV betrieben (Stand: Ende 2004). Der größte Thüringer Regionalversorger, die E.ON Thüringer Energie AG, verfügt über ein Netz mit rund 35 600 Stromkreis-km, davon werden 2 800 Stromkreis-km mit 110 kV und 14 500 Stromkreis-km im Mittel- spannungsbereich sowie 18 300 km im Niederspannungsbereich betrieben (Stand Ende 2004). Darüber hinaus verfügen weitere Netzbetreiber, wie Stadtwerke, über Netzanlagen. Diesbezüglich können die Netzlängen nicht zuverlässig ausgewiesen werden, da nach dem Energiewirtschaftsgesetz nur Höchst- und Hochspannungsleitungen erst seit 1998 der Planfeststellungspflicht unterliegen. 1.17 Wie hoch ist die Auslastung der Stromnetze innerhalb Thüringens und welche regionalen Unterschie- de sind hierbei zu verzeichnen? Eine globale Aussage zur Auslastung der Stromnetze ist in der Form einer zahlenmäßigen Darstellung nicht möglich. Der Auslastungsgrad schwankt auch im Durchschnitt örtlich und tageszeitlich sehr stark und ist zudem von der sehr inhomogenen Verteilung der Anlagen zur Einspeisung regenerativer Energien sowie von der betrachteten Netzebene abhängig. So ist im Mittelspannungsnetz die Situation zu verzeichnen, dass die Netze an ehemaligen Industriestandor- ten nur noch zu geringen Anteilen ausgelastet sind, dennoch aber für die Versorgung weiterhin bereitgehalten werden müssen. An neuen Standorten der Industrie und bei Erschließung von Gewerbegebieten, z. B. in der ehemaligen Grenzregion, ist die Schaffung neuer Netze bzw. entsprechende Verstärkung erforderlich, um den Leistungsanforderungen gerecht werden zu können. Das Höchstspannungsnetz von Vattenfall Europe (VE) Transmission GmbH wird sicherheitsmäßig entspre- chend dem so genannten (n-1)-Kriterium betrieben, so dass erst beim wesentlich unwahrscheinlichen gleich- zeitigen Auftreten von mehr als einem Komponentenausfall eine Versorgungsunterbrechung auftreten kann. Dies ist auch in Thüringen gegeben, so dass das VE Transmission-Netz anforderungsgerecht ausgenutzt wird. 1.18 Welche Netzbereiche sind der Landesregierung bekannt, bei denen es Engpässe in Bezug auf die Netzaufnahmekapazitäten für Strom aus erneuerbaren Energien gibt? Engpässe im Thüringer Höchstspannungsnetz (380/220 kV) bezüglich seiner Schnittstellen zum Hochspan- nungsnetz (110 kV), d. h. den Netztransformatoren der VE Transmission von 380 bzw. 220 kV nach 110 kV, bestehen in Bezug auf die Netzaufnahmekapazität für Strom aus erneuerbaren Energien aktuell nicht. Es kommt jedoch auf Leitungen des Höchstspannungsnetzes in Thüringen, u. a. insbesondere an Stark- windtagen, durch den gesetzlich geforderten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Stromtransport zu sehr hohen Belastungen der Betriebsmittel. Diese hohen Betriebsmittelbelastungen im ungestörten Netzbetrieb stellen eine Gefahr für die Netz- und Versorgungssicherheit dar, da im Fehlerfall die nicht betroffenen Be- triebsmittel zum Teil deutlich überlastet werden könnten (Gefahr Verletzung n-1 Kriterium) und damit die Gefahr von Folgeauslösungen, bis hin zu einem Teilnetzzusammenbruch, steigt. 6
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Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode                                              Drucksache 4/       1701 Diesbezüglich bereits in Realisierung bzw. im Genehmigungsprozess befindliche Projekte (380 kV-Netzver- stärkung Südwestraum und 380 kV-Verbindung Halle-Schweinfurt, Südwest-Kuppel-Leitung) werden in der Antwort zu Frage 1.25 näher dargestellt. 1.19 Bei welchen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien hat es Probleme bei der Einspeisung des Stroms seitens des Netzbetreibers ins Netz gegeben? 1.20 Auf welche Weise wird die Landesregierung bei der Verbesserung der Bedingungen für die Stromab- gabe durch erneuerbare Energieanlagen wirksam und wie werden diese Prozesse kontrolliert? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1.19 und 1.20 gemeinsam beantwortet. Die Regelungen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz- EEG) sind als privatrechtsgestaltende Normen ausgelegt, für die keine Behördenzuständigkeit der Bundes- länder gegeben ist. § 19 EEG sieht eine Clearingstelle zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfra- gen dieses Gesetzes vor, die beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereits eingerichtet ist. In Einzelfällen sind der Thüringer Landesregierung Probleme bekannt geworden, wobei seitens der Thürin- ger Landesregierung nur eine informelle Vermittlungstätigkeit zwischen Anlagen- und Netzbetreiber ausge- übt worden ist. 1.21 Wie wird die Versorgungssicherheit in Thüringen eingeschätzt, wie oft kam es beispielsweise zu netzbedingten Stromausfällen (bitte den Zeitraum zwischen 1990 und 2004 betrachten)? Das Höchst- und Hochspannungsnetz wird grundsätzlich (n-1)-sicher betrieben, d. h. Störungen im Übertra- gungsnetz führen nicht zwangsläufig zu Versorgungsunterbrechungen im Verteilnetz. Die Versorgungssicherheit in Thüringen wird entsprechend dem in Deutschland branchenüblich hohen Ni- veau eingeschätzt. Verlässlich und zahlenmäßige vollständige Angaben über netzbedingte Stromausfälle liegen nicht vor, da diesbezüglich in der Vergangenheit keine Meldepflicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz bestand. Eine entsprechende Meldepflicht bei Versorgungsstörungen besteht erst seit In-Kraft-Treten des neuen Ener- giewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005. 1.22 In welchen Thüringer Regionen kommt es am häufigsten zu Stromausfällen und warum? Versorgungsunterbrechungen, die auf Fehler im Stromnetz zurückzuführen sind, treten sehr selten auf. Anfällige Gebiete sind die Kammlagen des Thüringer Waldes (bei starkem Wind; Schnee; Eisregen oder Gewitter). 1.23 Welche wirtschaftlichen Auswirkungen für den gewerblichen Bereich sind in den Landkreisen bzw. Gemeinden zu konstatieren, in denen überdurchschnittlich oft Stromausfälle auftreten? Aufgrund der geringen Störungshäufigkeit sind wirtschaftliche Nachteile durch Stromausfälle grundsätzlich nicht zu erwarten. Für den gewerblichen Bereich ist der jeweilige Versorgungsnetzbetreiber (VNB) auf der Grundlage der Verord- nung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) verpflichtet, den Elektrizitätsbedarf des Kunden zu befriedigen und jederzeit Elektrizität zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung dem VNB wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Darüber hinaus besteht die Lieferpflicht nicht, soweit betriebsnotwendige Arbeiten erforderlich sind oder eine Abschaltung aufgrund eines drohenden Netzzusammenbruchs notwen- dig ist. Für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung erleidet, haftet der VNB im Rahmen des § 6 AVBEltV. 7
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Drucksache 4/        1701                                     Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 1.24 Welche Gemeinden mit wie vielen Einwohnern in Thüringen sind lediglich an eine Stromtrasse ange- schlossen, so dass es dort im Falle eines möglichen Stromausfalls zu Versorgungsproblemen kom- men muss? Die Mittelspannungsnetze werden grundsätzlich als offene Ringsysteme betrieben. Somit kann im Falle eines Ausfalls einer Zuleitung durch Umschalten wiederversorgt werden. Stichleitungen in Form nur einer Stromtrasse gibt es nur in Einzelfällen. Dies kann ausgelagerte Gehöfte oder kleinere abgelegene Ortsteile mit einem geringen Leistungsbedarf (< 500 kVA) betreffen. Im Falle einer hier länger andauernden Störung kann die Versorgung durch mobile Aggregate des jeweiligen Versorgungsbetreibers in diesem Leistungsbe- reich abgedeckt werden. 1.25 Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit sind in Thüringen vorgesehen? Nachfolgende Netzmaßnahmen, die vorrangig auf der gesetzlichen Pflicht zum unverzüglichen Netzausbau nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz bzw. der Verantwortung des Übertragungsnetzbetreibers für die gesamte Regelzone (u. a. alle neuen Bundesländer und alle Spannungsebenen) basieren, stabilisieren und stärken die Versorgungssicherheit in Thüringen, indem die Einbindung von Umspannwerken (Regionalver- sorgung) und Kraftwerken (z. B. PSW Goldisthal) verbessert und zukünftig drohenden Betriebsmittelüber- lastungen entgegengewirkt wird. Gleichzeitig werden zudem Netzverluste reduziert. a) 380 kV-Netzverstärkung Südwestraum Vattenfall Europe (VE) Transmission realisiert aktuell die EEG-bedingte Netzverstärkungsmaßnahme, die durch die 380 kV-Umstellung von zwei derzeit mit 220 kV betriebenen Stromkreisen in Thüringen (Vieselbach–Großschwabhausen–Remptendorf und Röhrsdorf (Sachsen)–Weida–Remptendorf) die Transportkapazität im Netz der VE Transmission erhöht (Nutzung vorhandener Netzstruktur). Zudem wird mit der Errichtung von 380/110 kV-Direktabspannungen in Weida und Großschwabhausen der Über- gang auf die leistungsstärkere und zukunftsträchtigere 380 kV-Spannungsebene fortgesetzt sowie in Remptendorf der Netzanschluss von Kunden durch die Errichtung von zwei 380/220 kV-Kuppeltransfor- matoren optimiert. b) 380 kV-Verbindung Halle-Schweinfurt, Südwest-Kuppelleitung Die im Genehmigungsprozess befindliche EEG-bedingte Netzausbaumaßnahme dient der erforderli- chen Erhöhung der Transportkapazität sowohl zum E.ON-Netz als auch im Netz der VE Transmission durch Neubau von Netzstruktur. Mit dem Leitungszug Lauchstädt (Sachsen-Anhalt)–Vieselbach–Alten- feld–Redwitz (Bayern) wird die Südwest-Kuppelleitung nach dem Planungsstand zu großen Teilen im Freistaat Thüringen verlaufen. Damit einher gehen in Thüringen der Neubau der 380 kV-Schaltanlage Vieselbach und der Neubau von Leistungs-Schaltfeldern in Altenfeld. c) Ablösung der Transformation im 220/110 kV-Umspannwerk Erfurt-Nord Alters- und zustandsbedingt wird die Transformation im Umspannwerk Erfurt-Nord abgelöst durch Anla- generweiterungen im Umspannwerk Vieselbach. 1.26 Wie schätzt die Landesregierung ein, inwieweit die Energieversorgungsunternehmen hinsichtlich der Versorgungssicherheit ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, wird hierbei Nachbesserungsbe- darf gesehen und wenn ja, wo? Die Energieversorgungsunternehmen sind bislang ihrer nach dem Energiewirtschaftsgesetz vorgegebenen Verpflichtung zu einer leistungsfähigen und zuverlässigen Energieversorgung nachgekommen. So konnte die Erschließung der Gas- und Stromversorgung von Industrie- und Gewerbeflächen in Abstim- mung zwischen den Versorgungsunternehmen und dem TMWTA auch in schwierigen Fällen gelöst werden. 1.27 Sollten Verpflichtungen nicht erfüllt werden, welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen hierbei? Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen diese? Die Sanktionsmöglichkeiten sind im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Danach kann die Regulierungsbe- hörde ein Unternehmen verpflichten, ein Verhalten abzustellen, das den Bestimmungen des Energiewirt- schaftsgesetzes entgegensteht. Ebenso können Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen angeord- 8
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Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode                                            Drucksache 4/    1701 net werden. Anordnungen können nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen geltenden Vorschriften durchgesetzt werden. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 1 000 Euro und höchstens zehn Millionen Euro. 1.28 Wie hoch ist der finanzielle Investitionsaufwand, der seit 1990 im Bereich der Strom- und Gasnetze sowie der Energieerzeugungsanlagen aufgewandt worden ist (Angaben bitte in Jahresscheiben)? Welche Anteile entfielen dabei auf kommunale und private Investitionen? Die Investitionen im Zeitraum 1991 bis 2002 betrugen rund vier Milliarden Euro. Aktuellere amtliche Anga- ben liegen nicht vor. Eine Übersicht über die Investitionen der Versorgungsunternehmen mit Sitz in Thürin- gen ist als Anlage beigefügt. Die Versorgungsunternehmen in Thüringen haben eine private Rechtsform. Die darüber hinaus von Unternehmen mit Sitz außerhalb Thüringens erfolgten Investitionen im Freistaat im Strom- und Gasnetzbereich beliefen sich im Zeitraum von 1991 bis 2005 auf rund 1,7 Milliarden Euro. Die diesbezügliche Datenmenge ist jedoch so gering, dass eine Aufteilung auf Jahre und Energieträger nicht möglich ist, weil dadurch schutzwürdige Interessen der Unternehmen verletzt werden könnten. Aus daten- schutzrechtlichen Gründen können insoweit keine detaillierten Angaben gemacht werden. 1.29 Besteht im elektrischen Verbundsystem und im Gasnetz Thüringens weiterer Investitionsbedarf und wenn ja, worin und mit welchem finanziellen Aufwand werden die Investitionen verbunden sein? Grundsätzlich gilt, dass der Netzausbau vorrangig in Abhängigkeit von der Nachfrage bedarfsgerecht er- folgt (§ 11 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz: "Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist."). Zudem kann sich aus § 4 Abs. 2 Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eine Verpflichtung zum unverzüglichen Netzausbau ergeben. Damit können in Zukunft z. B. die Nachfrage nach neuen Netzanschlüssen durch Erzeuger (EEG-Einspeis- er, konventionelle Kraftwerke) und Verbraucher (u. a. Verteilungsnetzbetreiber), aber auch nach zusätzli- cher Transportkapazität (EEG-Stromtransporte und zunehmender Stromhandel/-transit im Zuge des EU- Elektrizitäts-Binnenmarktes) weiteren, heute noch nicht abschätzbaren, Netzausbau generieren. Für die in der Antwort auf Frage 1.25 aufgeführten Projekte im Höchstspannungsbereich (220 kV bzw. 380 kV) können die auf den Freistaat Thüringen entfallenden Kosten auf rund 160 Millionen Euro abgeschätzt werden. Im Hochspannungsbereich (110 kV) bestehen Planungen zum Bau von Hochspannungsleitungen von Herda nach Martinroda und von Greußen nach Menteroda mit einem Investitionsvolumen von zusammen ca. zehn Millionen Euro. Darüber hinaus werden voraussichtlich in den kommenden Jahren in den Erhalt des Stromnet- zes und den Netzausbau (z. B. Umspannwerke) jährliche Investitionen von rd. 100 Millionen Euro erfolgen. Weitere derzeit betragsmäßig nicht quantifizierbare Investitionen werden auch in den kommenden Jahren in den Erhalt, die Sanierung sowie Erweiterungen des Gasnetzes erfolgen. 1.30 Wie ist der Stand der Einführung eines einheitlichen Geografischen Informationssystems (GIS) für die Verwaltung und Überwachung des Stromnetzes in Thüringen? Der Einsatz Geographischer Informationssysteme (GIS) für die Verwaltung und Überwachung des Strom- netzes in Thüringen obliegt grundsätzlich den Energieversorgungsunternehmen. Aufgabe des Landes ist es, die für den GIS-Einsatz bei den Energieversorgungsunternehmen benötigten Geobasisdaten bereitzu- stellen. Mit Ausnahme der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), die bis 2009 flächendeckend aufgebaut wer- den soll, liegen die übrigen Geobasisdaten flächendeckend vor. 9
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Drucksache 4/        1701                                      Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 2. Energiequellen 2.1     Wie hoch sind die Anteile verschiedener Energieträger an der Bereitstellung von in Thüringen ver- brauchten Stroms gegenwärtig und wie entwickelten sich diese Anteile seit 1990 (bitte nach Steinkoh- le, Braunkohle, Heizöl, Erdgas, erneuerbaren Energieträgern und übrigen Energieträgern - z. B. Kern- energie - auflisten)? Die Anteile verschiedener Energieträger an der Strombereitstellung für Thüringen lassen sich nicht erschöp- fend genau ausweisen, insbesondere seit Beginn der Liberalisierung des Marktes für Elektrizität und der in Konsequenz daraus ab dem Jahr 2001 geänderten Stromstatistik. Exakt nach Energieträgern kann lediglich der in Thüringen erzeugte Strom aufgeschlüsselt werden. Für den über die Landesgrenze bezogenen Strom kann stark vereinfachend angenommen werden, dass dieser bis in die Gegenwart noch immer zu einem erheblichen Teil aus Braunkohle gewonnen wird (Vattenfall Europe ist ein bedeutender Vorlieferant für E.ON Thüringen AG, welche ihrerseits zahlreiche Weiterverteiler sowie Direktkunden beliefert). Es ist ferner zu beachten, dass der Stromaustausch mit den europäischen Nach- barländern stark zugenommen hat, was letzten Endes eine exakte Bestimmung des Herkunftsenergieträ- gers noch weiter kompliziert. Tabelle: Stromerzeugung für Thüringen; Angaben in Prozent Jahr                                            1991           1995            2000 2004 vorläufig Steinkohle                                       3,1             0,5              0         0 Braunkohle                                      13,5             1,2              0         0 Heizöl                                           1,0             1,8            0,2        0,1 Erdgas                                           0,3             9,9          23,5        19,1 Sonstige                                         0,1               0              0         0 Erneuerbare Energien                             1,6             3,3            7,9       11,5 Summe Eigenaufkommen                             19,6           16,7           31,6        30,7 Geschätzter prozentualer Anteil der Braunkohle am Strombezug                      95            92,5             90     70...75 Braunkohle Fremdbezug                           76,4           77,1           61,6      48...52 Sonstige Energietr. Fremdbezug                   4,0             6,2            6,9     21...17 Summe Fremdbezug                                 80,4           83,3           68,5        69,3 Anteil der Braunkohle an der Strom- bereitstellung für Thür. insgesamt             89,9            78,3             62      48...52 Quelle: TLS, eigene Schätzung TMWTA 2.2     Wie hoch sind die Anteile verschiedener Energieträger am Primärenergieverbrauch gegenwärtig und wie entwickelten sich diese Anteile seit 1990 (bitte nach Steinkohle, Braunkohle, Mineralöl, Gase, erneuerbaren Energieträgern und übrigen Energieträgern auflisten)? Der primärseitige Energiemix Thüringens hat, ausgehend von einer anfänglich eindeutigen Präferenz der Braunkohle, eine zunehmend ausgewogene Struktur angenommen. Gegenwärtig (vorläufige Angaben für 2004) bestreiten Mineralöl und Erdgas mit Anteilen von 38 Prozent bzw. 36 Prozent den Hauptanteil des Primärenergieverbrauchs, gefolgt vom Stromaustauschsaldo mit 14 Pro- zent und den erneuerbaren Energien mit zehn Prozent. Braun- und Steinkohlen erreichten 2004 zusammen nur noch zwei Prozent. 10
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