LEADER in Thüringen - Stand und Perspektive
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 5157 25.10.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz LEADER in Thüringen - Stand und Perspektive Die Kleine Anfrage 2563 vom 11. September 2012 hat folgenden Wortlaut: LEADER-Akteure in Thüringen haben am 22. September 2011 in Eckstedt anlässlich einer LEADER-Kon- ferenz ein Positionspapier "Was benötigen erfolgreiche LEADER-Prozesse? Engagierte und kooperieren- de Akteure und 'gute' Rahmenbedingungen!" an Minister Reinholz übergeben. Am 14. August 2012 hat Minister Reinholz im Rahmen einer Pressekonferenz die Broschüre "LEADER in Thüringen - Menschen bewegen ihr Land" vorgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Fand das Positionspapier der LEADER-Akteure bei der Erarbeitung der aktuellen LEADER-Broschüre des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Berücksichtigung und wenn ja, in welcher Weise? 2. Wie wurde bzw. wird mit dem Positionspapier der LEADER-Akteure verfahren? Inwieweit werden die Positionen des Schriftstücks mit welchem Personenkreis diskutiert? Werden die Verfasser des Papiers über das Ergebnis der Diskussion in Kenntnis gesetzt und wenn ja, wann wird das geschehen? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der Kofinanzierung des Landesanteils? Erwachsen aus dieser Einschätzung Konsequenzen, wenn ja, welche? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Situation der Projektträger in den Bereichen Eigenmittel und Vorfi- nanzierung ein? Sind der Landesregierung Fälle bekannt, bei denen Projekte wegen Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Eigenmittel und/oder der Vorfinanzierung der Kosten nicht realisiert werden konn- ten und wenn ja, wie steht die Landesregierung zur Änderung des Artikels 38 Abs. 2 in der Verordnung (EG) Nr. 482/2009 der Kommission vom 8. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006? 5. Wie bewertet die Landesregierung einerseits den Bedarf und andererseits die Finanzausstattung bei den innovativen Projekten? Sieht sie diesbezüglich Handlungsbedarf, z. B. bei der Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz? 6. Werden die Erfahrungen mit LEADER in die Erarbeitung der Operationellen Programme im Europäi- schen Fonds für regionale Entwicklung und Europäischen Sozialfonds für die kommende Förderperio- de einfließen? Wenn ja, in welcher Weise? 7. Erarbeitet die Landesregierung Szenarien und Strategien für die unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzausstattung der kommenden Förderperiode durch die Europäische Union? Wenn ja, welche Be- deutung hat LEADER im besten oder schlimmsten Fall? Druck: Thüringer Landtag, 7. November 2012
Drucksache 5/ 5157 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfra- ge namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die LEADER-Broschüre des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz dient einer exemplarischen Darstellung der Umsetzung des LEADER-Konzepts im Freistaat Thüringen. Soweit in dem Positionspapier von dem methodischen Ansatz von LEADER sowie den Tätigkeiten der Re- gionalen Aktionsgruppen im Freistaat die Rede ist, entspricht dies der gängigen Förderpraxis der Landes- regierung und findet im Vorwort sowie in den jeweiligen Begleittexten der Broschüre entsprechende Be- rücksichtigung. Zu 2.: Einzelne Punkte des Positionspapiers werden in den unterschiedlichsten Veranstaltungen diskutiert und die Ergebnisse regelmäßig festgehalten. Teilnehmende Personen sind generell die LEADER-Managements der 15 Regionalen Aktionsgruppen in Thüringen sowie weitere engagierte Akteure des ländlichen Raums. Die LEADER-Akteure als die Verfasser des Positionspapiers sind Teilnehmer am Diskussionsprozess. Daher ist eine gesonderte Mitteilung entbehrlich. Zu 3.: Die Frage wird dahingehend interpretiert, dass die Kofinanzierung des ELER-Anteils gemeint ist. Für die Kofinanzierung stehen im Förderbereich LEADER Mittel des Bundes (GAK) und des Landes zur Verfügung. Darüber hinaus können grundsätzlich auch kommunale Mittel auf die Kofinanzierung angerechnet werden. Vorbehaltlich entsprechender Haushaltsermächtigungen ist es möglich, die in der Förderinitiative Ländli- che Entwicklung in Thüringen (FILET) geplanten Ausgaben im Schwerpunkt 4 bis Ende 2015 zu realisieren. Zu 4.: Der Landesregierung sind Fälle bekannt, bei denen Projekte mit der Begründung von Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Eigenmittel und/oder Vorfinanzierung der Kosten nicht realisiert werden konnten. Artikel 38 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 482/2009 zur Änderung der VO (EG) Nr. 1974/2006 dient der möglichen Vorschusszahlung an eine lokale (Regionale) Aktionsgruppe. Dieser Artikel kann nicht für die Vorfinanzie- rung bestimmter Projekte herangezogen werden. Zu 5.: Zur Förderung innovativer Projekte sind im vorliegenden Entwurf des Landeshaushaltsplanes 2013/2014 Landesmittel zur Förderung von privaten Investitionszuschüssen etatisiert. Die Beträge orientieren sich an den Ansätzen der Vorjahre. Die Entscheidung, ob und inwieweit diese Mittel für eine Förderung innovativer Vorhaben eingesetzt werden, obliegt den Regionalen Aktionsgruppen. Mit den Bundesmitteln aus der GAK ist keine Kofinanzierung von innovativen Vorhaben vorgesehen. Zu 6.: Die Erfahrungen mit LEADER werden mit den Programmverwaltern diskutiert. Aufgrund der laufenden Ab- stimmungen ist eine Beantwortung der Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zu 7.: Aufgrund der ausbleibenden Entscheidungen der EU zum Mittelfristigen Finanzrahmen gibt es erste Über- legungen, für die weiteren Planungsschritte mit Szenarien zu arbeiten. Ergebnisse dieser Überlegungen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. In Vertretung Richwien Staatssekretär 2