Korruptionsbeauftragter der Landesregierung
THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 550 4. Wahlperiode 27.01.2005 Kleine Anfrage der Abgeordneten Becker (SPD) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Korruptionsbeauftragter der Landesregierung Die Kleine Anfrage 191 vom 15. Dezember 2004 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat durch Kabinettsbeschluss die Leitstelle Innenrevision zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen als eigenständige Organisationseinheit im Geschäfts- bereich des Thüringer Innenministeriums errichtet. Der bisherige Leiter ist vom Innenministerium in das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit versetzt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist derzeit Leiter der Leitstelle Innenrevision im Thüringer Innenministerium? 2. Ging der Bestellung eine Ausschreibung voraus? Nach welchen Kriterien wurde der Funktionsinhaber ausgewählt? Fand eine Auslese nach Eignung, Leistung und Befähigung statt? 3. Nach Nummer 3 der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung ist die Leitstel- le Innenrevision als eigenständige Organisationseinheit einzurichten. Wie sieht aktuell die organisatori- sche Ausgestaltung der Leitstelle aus und wie wird die geforderte organisatorische Selbständigkeit ge- währleistet? 4. Auf welche Weise wird die Unabhängigkeit des Leiters der Leitstelle Innenrevision abgesichert? Unter- liegt er dem Weisungsrecht von Vorgesetzten? 5. Welchen Stellenwert hat die Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung für die Landesregierung? Worin liegen die Arbeitsschwerpunkte und welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Januar 2005 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 20. Oktober 2004 wurde der Leiter des Justitiariates des Thüringer Innenministeriums, Herr Burkhard Kampmann, zum Leiter der Leitstelle Innenrevision der Landesregierung im Thüringer Innenministerium bestellt. Druck: Thüringer Landtag, 7. Februar 2005 1
Drucksache 4/ 550 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Zu 2.: Die Funktion des Leiters der Leitstelle Innenrevision wurde nicht ausgeschrieben, da es sich nicht um die Besetzung eines ausschließlich auszuübenden Dienstpostens handelt. Der nunmehrige Leiter der Leitstelle nimmt diese Funktion als zusätzliche Aufgabe in Personalunion wahr. Er hat in seiner Funktion als Leiter des Service- und Querschnittsreferats "Justitiariat" im Thüringer Innenministerium bereits Erfahrungen mit innenrevisorischer Tätigkeit gesammelt. Durch Führung von Disziplinarverfahren verfügt er außerdem über einschlägige straf- bzw. disziplinarrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen, was ihn für die neue Funktion prädestiniert. Zu 3.: Die Leitstelle Innenrevision der Landesregierung ist eine eigenständige Organisationseinheit des Thüringer Innenministeriums, die unmittelbar dem Staatssekretär unterstellt ist. Zu 4.: Da die Stellung des Leiters der Leitstelle nicht mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattet ist, unterliegt der Leiter als Beamter grundsätzlich auch der Weisungsabhängigkeit. Wie sich aus der Antwort zu Frage 3 ergibt, ist die Weisungsabhängigkeit jedoch insofern eingeschränkt als der Leiter der Leitstelle nicht den Weisungen eines Abteilungsleiters unterliegt, sondern unmittelbar dem Staatssekretär untersteht. Zu 5.: Die Korruptionsbekämpfung im Freistaat Thüringen hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Neben einer konsequenten straf- und dienstrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen sieht die Landes- regierung eine wichtige Aufgabe in der Korruptionsprävention. So soll die Leitstelle Innenrevision die Be- diensteten weiterhin durch entsprechende Informationsveranstaltungen sowie durch Aus- und Fortbildungs- maßnahmen auf die Erscheinungsformen und Gefahren der Korruption hinweisen und dafür sensibilisieren. Im Übrigen ergeben sich die präventiven Maßnahmen aus der "Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen" vom 20. August 2002 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 42/ 2002, S. 2540). Dr. Gasser Minister 2