Chronische Unterfinanzierung der Kommunen bei Investitionen und der Bauunterhaltung?

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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     6041 02.05.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Chronische Unterfinanzierung der Kommunen bei Investitionen und der Bauunter- haltung? Die Kleine Anfrage 2943 vom 19. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Jahresbericht 2012 des Thüringer Landesrechnungshofs (Abteilung "Überörtliche Kommunalprüfung") wird u. a. im Zusammenhang mit der Prüfung der Verwendung der Mittel aus dem "Konjunkturpaket II" (Zu- kunftsinvestitionsgesetz) ausgeführt: "Die meisten geförderten Bauvorhaben gehören zu den Pflichtaufga- ben der Kommunen. Das Konjunkturpaket kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haushaltstitel für den Bauunterhalt und Investitionen chronisch unterfinanziert sind." (vgl. Jahresbericht 2012 Thüringer Lan- desrechnungshof, Abteilung "Überörtliche Kommunalprüfung", Seite 23). Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe haben in den Jahren 2009 bis 2012 nach Kenntnis der Landesregierung die Thüringer Kommunen insgesamt Finanzmittel für die bauliche Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen ver- ausgabt (bitte Einzelaufstellung nach Jahren und den Kommunalgruppen "kreisangehörige Gemeinden", "kreisfreie Städte" und "Landkreise")? 2. Nach welchen Kennziffern ist es aus Sicht der Landesregierung möglich, die Angemessenheit der nach- gefragten Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen zu bewerten? 3. Inwieweit geht die Landesregierung gegebenenfalls davon aus, dass die bauliche Unterhaltung von Ein- richtungen der Thüringer Kommunen "chronisch unterfinanziert" ist? Wie begründet die Landesregierung einen möglichen Widerspruch zu der zitierten Einschätzung des Landesrechnungshofs? 4. In welcher Höhe haben in den Jahren 2009 bis 2012 nach Kenntnis der Landesregierung die Thüringer Kommunen insgesamt Finanzmittel für Investitionen verausgabt (bitte Einzelaufstellung nach Jahren und den Kommunalgruppen "kreisangehörige Gemeinden", "kreisfreie Städte" und "Landkreise")? 5. Nach welchen Kennziffern ist es aus Sicht der Landesregierung möglich, die Angemessenheit der nach- gefragten Aufwendungen für Investitionen zu bewerten? 6. Inwieweit geht die Landesregierung gegebenenfalls davon aus, dass die Investitionen der Thüringer Kommunen "chronisch unterfinanziert" sind? Wie begründet die Landesregierung einen möglichen Wi- derspruch zu der zitierten Einschätzung des Landesrechnungshofs? Druck: Thüringer Landtag, 23. Mai 2013
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Drucksache 5/       6041                                        Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 30. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle wird verwiesen. Zu 2.: Nach Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist das Land verpflichtet, den Kom- munen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung zu sichern. In Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und den konkreten Anforderungen, die der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 21. Juni 2005 (Az.: 28/03) und 2. November 2011 (Az.: 13/10) an die Ausgestaltung des kommuna- len Finanzausgleichs gestellt hat, wurde ab dem Jahr 2013 der Thüringer Finanzausgleich neu geregelt. Im Rahmen der Novellierung der Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurden die kommu- nalen Einnahmen und Ausgaben und dabei auch die Ausgaben der Kommunen für den laufenden Sach- aufwand und die Investitionsausgaben berücksichtigt. Hinsichtlich des Verfahrens zur Ermittlung einer ins- gesamt angemessenen Finanzausstattung in den nachgefragten Bereichen wird auf die Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und auf die Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung (Drucksache 5/5062, Seite 13 f. und 49 f.) verwiesen. Zu 3.: Indem das Land eine insgesamt angemessene Finanzausstattung ermittelt hat und die Gewährleistung jener an die Thüringer Kommunen sicherstellt, wird der Aussage des Thüringer Rechnungshofs von einer chroni- schen Unterfinanzierung widersprochen. Als Begründung wird insofern auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Auf die als Anlage 2 beigefügte Tabelle wird verwiesen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Geibert Minister Anlagen  *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck- sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 2
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Kleine Anfrage 2943 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) Chronische Unterfinanzierung der Kommunen bei Investitionen und der Bauunterhaltung? Anlage 1 zu Frage 1 Ausgaben für Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gr. 50) und für das sonstige unbewegliche Vermögen (Gr. 51) in 1.000 Euro Quelle: Rechnungsergebnisse der Gemeinden/ Gemeindeverbände (GFR) und *2012 Vierteljahresstatistik (GFK) des TLS Gebietskörperschaftsgruppe                             2009            2010              2011              2012* kreisfreie Städte                                   27 613          26 297             37 165             35 302 kreisangehörige Gemeinden                           77 544          75 096             76 379             72 421 Verwaltungsgemeinschaften                               316              353               352                347 Landratsämter                                       26 455          27 214             27 262             25 396 Insgesamt                                          131 928         128 960           141 158            133 466
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Kleine Anfrage 2943 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) Chronische Unterfinanzierung der Kommunen bei Investitionen und der Bauunterhaltung? Anlage 2 zu Frage 4 Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen (Gr. 930), Sachinvestitionen (Gr. 932,935 und 94) und Zuweisungen für Investitionen (Gr. 98) in 1.000 Euro Quelle: Rechnungsergebnisse der Gemeinden/ Gemeindeverbände (GFR) und *2012 Vierteljahresstatistik (GFK) des TLS Gebietskörperschaftsgruppe                              2009                                2010                               2011                            2012* Gr. 932,935                        Gr. 932,935                         Gr. 932,935                      Gr. 932,935 Gr. 930      und 94    Gr. 98     Gr. 930 und 94               Gr. 98  Gr. 930      und 94    Gr. 98 Gr. 930         und 94   Gr. 98 kreisfreie Städte                             1 762    107 110    27 480        1 711      101 544        32 702     8 975      82 136    42 209        9 671    89 207   16 966 kreisangehörige Gemeinden                    17 802    534 838    61 113        2 525      471 184        56 649     4 596    443 458     58 226        4 586  388 537    39 149 Verwaltungsgemeinschaften                           -      3 596        67             4      3 329           389          -      4 321        97           -      4 477     997 Landratsämter                                 1 887    138 077      7 151          430     160 380          6 390      217    134 857      7 599          112  108 321     5 869 Insgesamt                                    21 451    783 621    95 811        4 670      736 437        96 130    13 788    664 772    108 131       14 369  590 542    62 981
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