Lärmschutzmaßnahmen am Hermsdorfer Kreuz

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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/    4828 07.08.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kanis (SPD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Lärmschutzmaßnahmen am Hermsdorfer Kreuz Die Kleine Anfrage 2400 vom 22. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Hermsdorf fordert umfangreichere Lärmschutzmaßnahmen rund um das Hermsdorfer Kreuz zur Entlastung und zum Schutz der Gesundheit der Anwohner. Unter anderem führten der Bürgermeister der Stadt Hermsdorf und der Landrat des Saale-Holzland-Kreises dazu Gespräche mit dem Bundesstaatsse- kretär Rainer Bomba im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die Forderungen der Stadt Hermsdorf bekannt und wie bewertet die Landes- regierung diese Forderungen? 2. Über welchen Kenntnisstand der Problematik verfügt der Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und auf welche Weise wurde das Ministerium über das Gespräch und dessen Inhalt infor- miert? 3. Wie sehen die Planungen zum Ausbau des Hermsdorfer Kreuzes insgesamt aus und welche Lärmschutz- maßnahmen sollen konkret getroffen werden? 4. Welche Festlegungen über weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Lärm an der A 9 wurden zwi- schen den betroffenen Kommunen, der Landesregierung und dem Bundesministerium getroffen? 5. Finden regelmäßige Messungen der Lärmimmissionen an der A 9 statt und wenn ja, zu welchen Ergeb- nissen kommen diese Messungen? 6. In welchem Umfang wird der Umbau des Hermsdorfer Kreuzes zu einer Reduzierung der Lärmimmissio- nen zwischen den Anschlussstellen Hermsdorfer Kreuz - Bad Klosterlausnitz bis nach Eisenberg führen? Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 6. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stadt Hermsdorf fordert weitere bzw. umfassendere Auflagen zum Lärmschutz als die, die bereits im Planfeststellungsbeschluss enthalten sind. Sie hat Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim Ober- verwaltungsgericht (OVG) Weimar eingereicht und zusätzliche Maßnahmen gefordert, die insbesondere eine Erhöhung der Lärmschutzwand an der Bundesautobahn (A) 4, abknickende Lärmschutzwände oder Druck: Thüringer Landtag, 15. August 2012
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Drucksache 5/       4828                                      Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode eine Einhausung sowie den Einsatz von offenporigem Asphalt zur Lärmminderung beinhalten. Die Entschei- dung des OVG liegt noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung auch keine Bewer- tung dieser Forderungen vornehmen. Zu 2.: Zur Frage, über welchen Kenntnisstand der Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur Problematik verfügt, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Über das Gespräch von Herrn Staats- sekretär Bomba mit dem Bürgermeister der Stadt Hermsdorf und dem Landrat des Saale-Holzland-Kreises wurde das Ministerium nicht informiert. Es liegen nur Presseinformationen vor. Zu 3.: Am 21. Dezember 2010 wurde der Planfeststellungsbeschluss zum Umbau des Hermsdorfer Kreuzes er- lassen. Hiergegen wurde Klage beim OVG Weimar erhoben, über die noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Die mit Planfeststellungsbeschluss festgestellten Planungen für den Ausbau des Hermsdorfer Kreuzes beinhalten folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen: Lärmschutz-         Höhe über           Länge         Beschreibung maßnahme            Fahrbahnrand Wand                  3,00 bis 5,00 m       20 m      Lärmschutzwand am nördlichen Fahrbahnrand der A 4 Beginn bei Bau-km 2+405 (Bezug A 4) ca. 20 m östlich Bauende; Lückenloser Anschluss an bereits vorhandene Lärmschutzwand westlich des Brückenbauwerkes BW 167; Erhöhung Lärmschutzwand von ca. 3,00 m auf 5,00 m bis Bau-km 2+385 (Bezug A 4) Wand                           5,00 m     850 m       Verlauf Lärmschutzwand entlang der A 4 in westliche Richtung mit konstanter Höhe bis über das Bauwerk BW 168/4 (Brücke über die Landesstraße [L] 1073) Wall-Wand-           5,00 bis 10,00 m     220 m       Wall-Wand-Kombination entlang der Kombination                                           Tangentenfahrbahn Dresden–Berlin; Erhöhung Lärmschutzwall von 2,00 auf 7,00 m; Aufgesetzte Lärmschutzwand mit konstanter Höhe 3,00 m Wall-Wand-                    10,00 m     250 m       Verlauf Wall-Wand-Kombination entlang der A 9 in Kombination                                           nördliche Richtung mit konstanter Höhe (7,00 m Lärmschutzwall, 3,00 m Lärmschutzwand) bis zum nördlichen Widerlager der Verbindungsrampe Erfurt–Berlin (Überflieger) Wand                  3,00 bis 5,00 m     160 m       Lärmschutzwand am östlichen Fahrbahnrand der Verbindungsrampe Erfurt–Berlin (Überflieger); Erhöhung Lärmschutzwand von 3,00 auf 5,00 m Wand                           5,00 m     140 m       Verlauf Lärmschutzwand entlang der Verbindungsrampe Erfurt–Berlin (Überflieger) mit konstanter Höhe bis Bauende bei Bau-km 186+095 (Bezug A 9); Lückenloser Anschluss an 5,00 m hohe Wall- Wand-Kombination (Anschlussplanung Baulos 6) Wand                           3,00 m     340 m       Lärmschutzwand am östlichen Fahrbahnrand der Verbindungsrampe Erfurt–Berlin (Überflieger) von Bau-km 1+500 bis 1+8040 2
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode                                      Drucksache 5/     4828 Als aktive Lärmschutzmaßnahme sind weiterhin vorgesehen: - lärmmindernde Straßenoberfläche für Autobahnen und Verbindungsrampen (ohne Schleifenfahrbahnen) mit einer mindernden Wirkung von -2 dB (A), - reflektierende Lärmschutzwände, im Bereich der Kirchenholzsiedlung Hermsdorf anliegerseitig absor- bierend; - lärmmindernde Fahrbahnübergangskonstruktionen bei der Brücke im Zuge der Verbindungsrampe Er- furt–Berlin über die A 9. Ergänzend sind im Planfeststellungsbeschluss passive Lärmschutzmaßnahmen beauflagt worden. Zu 4.: keine Zu 5.: nein Zu 6.: Im Bereich des Ausbauabschnitts Hermsdorfer Kreuz wird mit den in der Antwort zu Frage 3 aufgeführten aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die angrenzende schutzwürdige Bebauung je nach Gebietseinstufung der gemäß Verkehrslärmschutzverordnung zulässige Immissionsgrenzwert für den Tag und zum Teil der Immissionsgrenzwert Nacht eingehalten. In den Bereichen, wo die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes Nacht durch aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht erreicht wird, wird dies durch passive Lärmschutzmaß- nahmen gewährleistet. Die Belange des Lärmschutzes im Bereich nördlich des Ausbauabschnitts Herms- dorfer Kreuz bis nach Eisenberg wurden bereits im Zusammenhang mit dem sechsstreifigen Ausbau der A 9 abschließend geregelt und realisiert. In Vertretung Klaan Staatssekretärin 3
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