Vor und nach dem Verbot - Neonazi-Netzwerk "Blood & Honour" in Thüringen - Teil 2

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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/      5800 05.03.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Vor und nach dem Verbot - Neonazi-Netzwerk "Blood & Honour" in Thüringen - Teil 2 Die Kleine Anfrage 2764 vom 9. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach heutigem Kenntnisstand sollen Mitglieder der später als "NSU" bekanntgewordenen Gruppe aus Jena rund ein Kilogramm TNT-Sprengstoff in den 90er Jahren von Angehörigen des internationalen "Blood & Honour"-Netzwerks erhalten haben. Das gleiche Netzwerk war es auch, dass die NSU-Mitglieder Uwe Mund- los, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe bei ihrer Flucht logistisch wie finanziell unterstützte und damit den Weg dafür bereitete, dass die Neonazi-Gruppierung aus Jena viele Jahre lang ungestört morden konnte. "Blood & Honour" wurde am 12. September 2000 durch den Bundesinnenminister verboten. Im März 2003 erschien der CD-Sampler "Trotz Verbot nicht tot" bei "Blood & Honour Deutschland", in dessen Cover es heißt: "Die Bands auf diesem Sampler kommen nur aus einem bestimmten Teil des besetzten Reichs. Sieg Heil, Blood and Honour". In der Interpretenliste finden sich die Bands "Eugenik" und "Totenburg" aus Gera, "Wewelsburg" aus Altenburg, "Absurd" aus Sondershausen, "Bataillon" aus Gotha, "Barad Dúr" aus Erfurt und "Blutstahl" aus Jena. Am 7. März 2006 folgte eine bundesweite Razzia bei 80 Neonazis wegen des Verdachts auf Fortführung einer verbotenen Vereinigung, bei der neben Emblemen auch mindestens eine schussfähige Kleinkaliber-Pistole und eine funktionsfähige Handgranate gefunden wurden. Auch in Thürin- gen fanden derartige Durchsuchungen in mehreren Städten statt. In den letzten Jahren traten außerdem mehrere Neonazi-Bands aus Thüringen bei Konzerten im "Blood & Honour"-Bereich auf, zuletzt laut der in- ternationalen "Blood & Honour"-Webseite am 27. Oktober 2012 die Altenburger Neonazi-Band "Moshpit". Anfang Oktober 2012 wurde bekannt, dass die Neonazi-Szene eine Solidaritäts-CD produzierte, deren Ein- nahmen scheinbar dem NSU-Helfer Ralf Wohlleben zu Gute kommen sollen, mehrere Bands auf der CD haben Verbindungen zu "Blood & Honour". Auf der CD ist auch ein eigenes Lied für Wohlleben enthalten, hierfür verantwortlich ist eine jene "Blood & Honour"-nahe Band "SKD" aus Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das Erscheinen des o. g. CD-Samplers drei Jahre nach dem Verbot von "Blood & Honour" hinsichtlich von Nachfolgestrukturen in Thüringen? 2. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse über einen eigenen Sicherheitsdienst von "Blood & Honour" bzw. "White Youth" in Thüringen, welcher als Saalschutz bei Konzerten in Erscheinung trat, wenn ja, um wie viele Personen handelte es sich, welche Rolle spielte die Gruppierung? 3. Welche Aktivitäten wurden durch "Blood & Honour" bzw. "White Youth" seit dem Verbot am 12. September 2000 bis heute innerhalb Thüringens entfaltet? Druck: Thüringer Landtag, 13. März 2013
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Drucksache 5/         5800                                      Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 4. In wie vielen Fällen hatten Sicherheitsbehörden Anzeichen für Fortführungsaktivitäten von "Blood & Ho- nour" bzw. "White Youth" in Thüringen und wie viele Ermittlungsverfahren wurden in dem Zusammenhang eingeleitet (bitte Datum und Anzahl der Verfahren bzw. der im Verfahren beschuldigten Personen aus Thüringen auflisten)? 5. Wie viele Objekte und Personen wurden nach Kenntnissen der Landesregierung im Zuge der Razzia, die im Zusammenhang mit "Blood & Honour" stand, am 12. September 2000 in Thüringen durchsucht und welche Beweismittel wurden hierbei sichergestellt? Welche konkreten Vorwürfe wurden den Beschul- digten gemacht und liegen der Landesregierung Informationen zum Ausgang der Verfahren vor (bitte auflisten nach betroffenen Orten, Personen-/Objektzahl, Beweismittel, zuständiger Ermittlungsbehörde und Ausgang der Verfahren)? 6. Wie viele Objekte und Personen wurden nach Kenntnissen der Landesregierung im Zuge der Razzi- en, die im Zusammenhang mit dem Verdacht des Fortbestehens von "Blood & Honour" standen, am 25. November 2003 und 3. Dezember 2003 in Thüringen durchsucht und welche Beweismittel wurden hierbei sichergestellt? Welche konkreten Vorwürfe wurden den Beschuldigten gemacht und liegen der Landesregierung Informationen zum Ausgang des Verfahrens vor (bitte auflisten nach betroffenen Orten, Personen-/Objektzahl, Beweismittel, zuständiger Ermittlungsbehörde und Ausgang des Verfahrens)? 7. Wie viele Objekte und Personen wurden nach Kenntnissen der Landesregierung im Zuge der Razzia, die im Zusammenhang mit dem Verdacht des Fortbestehens von "Blood & Honour" stand, am 7. März 2006 in Thüringen durchsucht und welche Beweismittel wurden hierbei sichergestellt? Welche konkre- ten Vorwürfe wurden den Beschuldigten gemacht und liegen der Landesregierung Informationen zum Ausgang des Verfahrens vor (bitte auflisten nach betroffenen Orten, Personen-/Objektzahl, Beweismittel, zuständiger Ermittlungsbehörde und Ausgang des Verfahrens)? 8. Welche weiteren, in den oberen Fragen noch nicht erwähnten Durchsuchungs-, Ermittlungs- und Exe- kutivmaßnahmen wurden wegen Verdachts der Fortführung einer verbotenen Vereinigung gemäß § 5 Strafgesetzbuch o. ä. nach Kenntnissen der Landesregierung mit Bezug zu Thüringer Neonazis seit 2000 eingeleitet? 9. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnissen der Landesregierung Schriftzüge, Embleme und Logos von "Blood & Honour" nach dem Verbot am 12. September 2000 in Thüringen weiterhin festgestellt und in welcher Art fanden diese Verwendung, zum Beispiel in Form von T-Shirts, Aufklebern, CD-Covern etc. (bitte auflisten nach Datum, Ort, Art oder Kontext und gegebenenfalls Urheber)? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 28. Februar 2013 (Eingang: 5. März 2013) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der hohe Provokationswert, der Reiz des Verbotenen sowie die daraus resultierenden Verkaufsmöglichkei- ten führten seit dem Verbot dazu, dass immer wieder Devotionalien erschienen, die im Zusammenhang mit "Blood & Honour" stehen. Ein Beispiel hierfür ist der Sampler "Blood & Honour Deutschland - Trotz Verbot nicht tot", der in der deutschen Skinheadszene, einschließlich der thüringer, Verbreitung fand. Von den ins- gesamt 19 Liedern erfüllten einige den strafrechtlichen Tatbestand der Volksverhetzung. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gera fanden am 25. November und am 3. Dezember 2003 unter der Lei- tung des Thüringer Landeskriminalamts in Erfurt, Gera und Gotha sowie in Buchholz (Niedersachsen) und in Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit vermu- teten Nachfolgeaktivitäten der "Blood & Honour"-Gruppierung statt. Den Beschuldigten, die überwiegend in Thüringen wohnten, wurde vorgeworfen, an der Produktion und dem Vertrieb des genannten Samplers be- teiligt gewesen zu sein. Das Ziel der Aktion bestand darin, die Produktion und den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischem und volksverhetzendem Inhalt, die auf eine mögliche Fortführung der verbote- nen Vereinigung "Blood & Honour Deutschland" hindeuteten, nachzuweisen und zu unterbinden. Im Ergeb- nis führten die Ermittlungen nicht zu einer Änderung der Einschätzung. Nachfolgende "Blood & Honour"- Strukturen konnten in Thüringen nicht belegt werden. 2
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode                                         Drucksache 5/       5800 Zu 2.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 3.: Bei den nach dem Verbot in Erscheinung getretenen mutmaßlichen "Blood & Honour"- bzw. "White Youth"- Anhängern handelte es sich überwiegend um jüngere Rechtsextremisten, die mit der damaligen Organisa- tion nichts zu tun hatten. Als Ausdruck ihrer Verbundenheit tragen Szeneangehörige auch heute noch bei diversen Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene Bekleidungsstücke mit "Blood & Honour"-Schriftzügen bzw. mit darauf abzielenden Analogien (z. B. "Brotherhood 28" oder "Division 28"). Zudem fanden rechts- extremistische Konzerte statt, an deren Organisation Personen aus dem früheren Umfeld von "Blood & Ho- nour" mitwirkten. Überdies traten Thüringer Bands bei Konzerten auf, die von ausländischen Sektionen der "Blood & Honour"-Gruppierung organisiert worden waren. Zu 4.: Seit dem Verbot von "Blood & Honour" sind in Thüringen 16 Verdachtsfälle auf Fortführung einer verbote- nen Vereinigung geprüft worden. Thüringer Staatsanwaltschaften führten folgende Ermittlungsverfahren: - im Jahr 2003 ein Ermittlungsverfahren gegen 26 Beschuldigte (davon 24 aus Thüringen) wegen Versto- ßes gegen das Vereinsgesetz (§ 20 VereinsG), des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Strafgesetzbuch - StGB -) und Volksverhetzung (§ 130 StGB), - im Jahr 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten aus Thüringen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) und - im Jahr 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte aus Thüringen wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB). Zu 5.: Am 12. September 2000 wurden in Thüringen zur Durchsetzung des vom Bundesminister des Innern aus- gesprochenen Vereinsverbotes fünf Objekte in den Städten Gera und Meiningen durchsucht. Es konnte Vereinsvermögen der "Blood & Honour Division Deutschland" sichergestellt werden. Darüber hinaus sind T-Shirts, Szenezeitschriften und zahlreiche CDs sichergestellt worden. Weiterhin wurden Unterlagen, die den Verdacht des Straftatbestandes nach § 86a StGB begründen, sichergestellt. Zu 6.: Von den Durchsuchungsmaßnahmen waren 22 Tatverdächtige betroffen. In Thüringen gliederten sich die Durchsuchungen, bei denen Beweismittel sichergestellt werden konnten, wie folgt auf: Ort          Objekt            Beweismittel Gera         Wohnung           Bekleidung mit Aufdruck "Blood & Honour" und "White Youth", "Blood & Honour"-Tonträger Gera         Proberaum         Tonträger Gera         Wohnung           "Blood & Honour"-Tonträger Gera         Wohnung           Bekleidung mit Aufdruck "Blood & Honour", "Blood & Honour"-Tonträger Gera         Wohnung           Bekleidung mit Aufdruck "Blood & Honour", schriftliche Unterlagen "The Terrorists Handbook" Gera         Wohnung           "Blood & Honour"-Tonträger, Fotoalbum, Zufallsfund Pistole "Marxmann" (Einleitung Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 53 Waffengesetz) Gera         Wohnung           "Blood & Honour"-Tonträger, Fotoalbum 3
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Drucksache 5/        5800                                    Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Gera          Wohnung         Zufallsfund Patrone 7,62 mm (Einleitung Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 20 Kriegswaffenkontrollgesetz) Gotha         Wohnung         Blood & Honour"-Tonträger Erfurt        Wohnung         Blood & Honour"-Tonträger Erfurt        Wohnung         Schriftliche Unterlagen, Versandkatalog, Tonträger "WAR" Erfurt        Wohnung         Schriftliche Unterlagen Gegen die Beschuldigten, Mitglieder der Musikgruppen, die auf dem seit März 2003 über einen in Däne- mark ansässigen Versandhandel vertriebenen CD-Sampler "Blood & Honour Deutschland - Trotz Verbot nicht tot" vertreten waren, wurde wegen Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts einer verbo- tenen Vereinigung (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG) sowie aufgrund der teilweise strafrechtlichen Relevanz der Liedtexte und des CD-Covers wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) ermittelt. Das Verfahren wurde am 31. August 2005 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 7.: Am 7. März 2006 wurden in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera wegen Verstoßes ge- gen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) zehn Objekte durchsucht. Ort                    Anzahl der          Objekte               Beweismittel Personen Arnstadt                       2           Wohnungen             Bekleidung mit Aufdruck "Blood & Ho- nour", "Blood & Honour"-Tonträger, Vi- deokassetten, PC Ballstedt und                  1           Wohnung, Geschäfts- mit "Blood & Honour"-Bezug: Disket- Weimar                                     räume                 ten, PC Geraberg                       1           Wohnung               Druckerzeugnisse, Tonträger, Bücher, Teleskopschlagstock Großobringen und               1           Wohnung, Geschäfts- "Blood & Honour"-CDs und Zeitschrif- Weimar                                     räume                 ten Ilmenau                        1           Wohnung               Druckerzeugnisse, Tonträger Meiningen                      1           Wohnung               mit "Blood & Honour"-Bezug: Klei- dungsstücke, PC, Aufnäher, Fotoalben Weimar                         1           Wohnung               CDs, Disketten, Teleskopschlagstock, Nunchaka, Laptop Den Beschuldigten wurde zur Last gelegt, für die verbotene rechtsextremistische Vereinigung "Blood & Ho- nour Division Deutschland" durch Produktion, Handel und Verbreitung von CDs und Textilien sowie durch Planung, Organisation und Durchführung von Skinheadkonzerten mit Bezug zur "Blood & Honour"-Bewe- gung unterstützend tätig gewesen zu sein (§ 85 Abs. 2 StGB). Das Ermittlungsverfahren wurde gegen sieben Beschuldigte am 13. Juni 2008 gemäß § 170 Abs, 2 StPO eingestellt. Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde das Strafverfahren nach Aufhebung einer Verurtei- lung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) im Revisions- verfahren und erneuter Verhandlung gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt. 4
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode                                                   Drucksache 5/        5800 Außerdem wurden am selben Tag in Amtshilfe für ein Ermittlungsverfahren des Freistaats Bayern Geschäfts- räume eines dort Beschuldigten in Sonneberg durchsucht. Sichergestellt wurden Druckschriften und Ton- träger mit Bezug zu "Blood & Honour". Zu 8.: Der Landesregierung liegen im Sinne der Fragestellung nachfolgende Erkenntnisse vor: Datum              Maßnahme                                           Beweismittel 15.03.2007         Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft        Sicherstellung von mehreren PCs, Erfurt wegen Fortführung einer verbotenen          Schriftstücken, CDs Vereinigung, Durchsuchungen in Gotha und Jena; am 28. März 2011 Verfahrenseinstel- lung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 04.03.2009         Unterstützung der Durchsuchungsmaßnah-             Sicherstellung von ca. 830 Tonträgern, me des Bundeskriminalamtes im Verfahren            neun PCs und fünf Speichermedien wegen der Fortführung einer verbotenen Vereinigung im Wölfis, Arnstadt, Bad Salzun- gen, Weimar, Erfurt, Pößneck und Ronne- burg Zu 9.: Der Landesregierung liegen im Sinne der Fragestellung die in der Anlage aufgeführten Erkenntnisse vor. Geibert Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen- nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 5
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Anlage zur Antwort auf die Frage 9 der Kleinen Anfrage Nr. 2764 „Blood & Honour“ in Thüringen – Teil 2 Datum        Ort             Sachverhalt 07.02.2001   Meuselwitz      Beschuldigter trug T-Shirt mit der Aufschrift „Blood & Honour“ sowie eine Wolfsangel 04.09.2002   Schmölln        Beschuldigter klebte an eine Wohnungstür Zettel mit Aufschrift „Blood & Honour“ 27.02.2003   Landkreis       Sicherstellung bei einer Wohnungsdurchsuchung Altenburger     einer CD mit der Aufschrift „Blood & Honour“ Land 25.12.2003   Arnstadt        bei illegalem Skinhead-Konzert trugen mehrere Teilnehmer Tätowierungen „Blood & Honour“ 05.06.2004   Plaue           bei Verhinderung eines Skinhead-Konzertes wurde ein Teilnehmer mit T-Shirt und Schriftzug „Blood & Honour“ festgestellt 06.06.2004   Plaue           im    Zusammenhang       mit    Verhinderung     eines Skinhead-Konzertes wurde in einem Waldstück ein Karton    mit   T-Shirts  gefunden,    darunter     mit Schriftzug „Supporter Blood & Honour“ 25.10.2004   Ilmenau         Verteilung eines Computerausdruckes mit Aufschrift „Blood & Honour“ an Privathaushalt 31.10.2004   Erfurt          Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ über dem rechten Ohr 18.12.2004   Jena            Sicherstellung einer CD „Blood & Honour“ bei PKW- Kontrolle 19.01.2005   Veilsdorf       Abbildung des „Blood & Honour“-Logos auf der Homepage der Aktionsgruppe Rennsteig 09.07.2005   Gera            Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ auf linkem Unterarm 09.07.2005   Gera            Beschuldigter    führte  CD     „Blood   &     Honour Brandenburg“ mit sich
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30.07.2005 Gotha          Beschuldigter trug T-Shirt mit Schriftzug „Blood & Honour“ 19.01.2006 Meuselwitz     Beschuldigter trug Anstecker mit Schriftzug „Blood & Honour“ und einer Wolfsangel 16.03.2006 Weimar         Beschuldigter trug T-Shirt mit Schriftzug „Blood & Honour“ 20.05.2006 Hildburghausen Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ mit einer Triskele am Bein 20.05.2006 Hildburghausen Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ mit Keltenkreuz am Oberarm 09.08.2006 Gotha          Beschuldigter trug Mützenanstecker mit Schriftzug „Blood & Honour“ 30.11.2006 Greiz          Sicherstellung CDs mit „Blood & Honour“-Bezug bei PKW-Kontrolle 26.12.2006 Apolda         Beschuldigter trug Anstecker mit Schriftzug „Blood & Honour“ 01.02.2007 Gera           Sicherstellung CD „Blood & Honour Thüringen“ bei PKW-Kontrolle 21.04.2007 Erfurt         Beschuldigter trug mehrere Anstecker mit dem Schriftzug und SS-Runen an seinem Basecap 20.07.2007 Schwabhausen   Sicherstellung einer CD „Blood & Honour Vol. III“ bei PKW-Kontrolle 21.09.2007 Ohrdruf        Beschuldigter trug T-Shirt mit Schriftzug „Blood & Honour“ 31.05.2008 Erfurt         Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ mit Triskele auf dem Rücken 01.06.2008 Weimar         Bei      Wohnungsdurchsuchung         Sicherstellung mehrerer Pullover mit Aufschrift „Blood & Honour“ sowie diverse CDs und Zeitschriften mit Bezug zu „Blood & Honour“ 13.09.2008 Altenburg      Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ auf linkem Arm 02.05.2009 Kirchheim      Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ auf Unterarm
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02.10.2009 Gera            Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ mit Triskele auf rechtem Unterarm 06.10.2009 Gera            Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ mit Triskele auf dem Hinterkopf 30.11.2009 Saalfeld        auf Display eines Mobiltelefons eines Beschuldigten befand    sich   Abbildung    eines   Hakenkreuzes, welches von vier „Blood & Honour“-Schriftzügen umrahmt war 23.03.2010 Erfurt          Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ mit Triskele auf dem Hinterkopf 10.07.2010 Gera            Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ auf dem Rücken 15.01.2011 Schleiz         auf Fahrer- und Beifahrertüren an geparktem PKW Feststellung des Schriftzuges „Blood & Honour“ 03.04.2011 Bad             Beschuldigter trug Anstecker mit Schriftzug „Blood & Blankenburg     Honour“ und einer Triskele 04.06.2011 Ilmenau         Beschuldigter trug T-Shirt mit Schriftzug „Blood & Honour“ 06.08.2011 Gera            Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ auf linkem Arm 27.07.2011 Eisenach        Beschuldigte zeigte öffentlich eine Tätowierung „28“ und eine Triskele auf den Waden 11.09.2011 Jena            Beschuldigte zeigte öffentlich eine Tätowierung „Blood & Honour“ mit einer Triskele auf seiner linken Wade 16.09.2011 Erfurt          Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierungen „Blut & Ehre“ auf den Waden sowie weitere Tätowierungen wie ein Keltenkreuz, ein Hakenkreuz und eine Doppelsigrune 22.10.2011 Ilmenau         bei Wohnungsdurchsuchung Sicherstellung einer CD mit dem Cover „Blood & Honour“ 03.12.2011 Unterwellenborn Sicherstellung einer CD „Blood & Honour“ bei PKW- Kontrolle
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18.02.2012 Apolda   Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ am Hals 25.05.2012 Gotha    Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ auf seiner Wade 07.07.2012 Gera     Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ auf linkem Oberarm 20.08.2012 Sömmerda Beschuldigter zeigte öffentlich seine Tätowierung „Blood & Honour“ auf der linken Brustseite
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