Gesundheitswesen als Wachstumsbranche
THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5506 4. Wahlperiode 11.09.2009 Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Gesundheitswesen als Wachstumsbranche Die Kleine Anfrage 2931 vom 28. Juli 2009 hat folgenden Wortlaut: Das Gesundheitswesen ist nach Einschätzung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt seit langem einer der Wachstumsträger in Deutschland. In der aktuellen Krise könne das Gesundheitswesen ein wich- tiger Stabilisator sein. IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser äußerte dazu in jüngster Vergangenheit gegenüber der Presse: "Die Gesundheitswirtschaft gehört auch in Thüringen eindeutig zu den zukunftsfä- higen Wirtschaftszweigen." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unternehmen der Branche "Gesundheitswirtschaft" sind nach Wissen der Landesregierung in Thüringen ansässig (bitte getrennt nach den sieben Schlüsseltechnologien Bio- und Zelltechnologie, Nanotechnologie, Mikroelektronik, Neue Werkstoffe und Materialien, Optische Technologien, Informati- onstechnologien und Mikrosystemtechnik)? 2. Wie viele Beschäftigte sind nach Wissen der Landesregierung in den unter Frage 1 genannten Un- ternehmen beschäftigt und mit welchen Umsätzen in den Jahren 2003 bis 2008 (bitte detailliert nach Jahresscheiben darstellen)? 3. Auf der Zukunftskonferenz Medizintechnik am 25. Juni 2009 in Jena wurde der sogenannte 10-Punkte-Plan zu den Aufgaben von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft vorgestellt. Welchen Standpunkt bezieht die Thüringer Landesregierung zu diesem 10-Punkte-Plan und wie und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Landesregierung den Plan umzusetzen? 4. Welche Förderinstrumente stehen dem Sektor "Gesundheitswirtschaft" in Thüringen zur Verfügung und nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Fördermittel in Thüringen für den Bereich "Gesundheits- wirtschaft" (bitte Bezeichnung und Erörterung der einschlägigen Förderrichtlinien)? 5. In welchem Umfang wurden für die Gesundheitsregion Saale-Ilm-Elster Bundes- und Landesfördermittel von Thüringen bereitgestellt? (Wenn ja, bitte getrennt nach Jahresscheiben im Zeitraum von 2003 bis 2008 darstellen)? Druck: Thüringer Landtag, 22. September 2009 1
Drucksache 4/ 5506 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. September 2009 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Folgt man der gebräuchlichen Begriffsbestimmung, so umfasst die Gesundheitswirtschaft das Gesund- Zulieferindustrien (Pharmazeutische Industrie, die Medizin- und Gerontotechnik, die Bio- und Gentechno- logie, das Gesundheitshandwerk sowie den Groß- und Facheinzelhandel mit medizinischen und ortho- pädischen Produkten) sowie viele Randbereiche (z.B. Gesundheitstourismus, Wellness-, gesundheitsbe- zogene Sport- und Freizeitangebote, Ernährung), die auch als "Zweiter Gesundheitsmarkt" bezeichnet werden. Nicht alle der in diesen Bereichen agierenden Marktteilnehmer sind dabei als "Unternehmen" tätig. Die amtliche Statistik bildet die Gesundheitswirtschaft im o. g. Sinne nicht ab. Nur für Teilbereiche stehen amtliche Daten zur Verfügung. Es wird weder eine nach den in der Frage genannten Schlüsseltechnologien gegliederte Zahl noch eine Gesamtzahl für die in Thüringen ansässigen Unternehmen ausgewiesen. Im Gesundheitswesen weist die amtliche Statistik für das Jahr 2007 44 Krankenhäuser sowie 36 Vorsorge- ! #$$% & $'% * + / #;' <= >' @ ++= C> Q X = ;C' Y <=[ im Freistaat aus. Für die Thüringer Industriebranchen, die den Vorleistungs- und Zulieferindustrien der Gesundheitswirt- schaft zugeordnet werden können, liegen für 2008 folgende Angaben der amtlichen Statistik vor (Anzahl der Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten): 2441 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen: drei 2442 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen: sieben 3310 Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Vorrichtungen: 45 Selbst bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass diese kein vollständiges Bild ergeben, weil Unterneh- men unter 20 Beschäftigten nicht erfasst werden. Gleiches gilt für das Thüringer Ernährungsgewerbe, das dem Randbereich zuzuordnen ist. Für dieses werden in der amtlichen Statistik für 2008 insgesamt 203 Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Be- schäftigten ausgewiesen. Zu 2.: Bezüglich der Abgrenzung der Gesundheitswirtschaft und der in der amtlichen Statistik veröffentlichten Daten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Umsätze werden für das Thüringer Gesundheitswesen in der amtlichen Statistik nicht ausgewiesen. Zur Beschäftigtenentwicklung in den Jahren 2003-2008 wurden folgende Daten veröffentlicht: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Krankenhäuser 26 046 25 922 25 685 25 893 26 424 . Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtun- 3 443 3 312 3 202 3 164 3 244 gen . <= . . 7 442 8 346 8 708 9 042 @ ++= . . 87 116 118 104 Q X = . . 201 278 274 300 2
Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5506 Die Beschäftigten- und Umsatzentwicklung der in Beantwortung der Frage 1 genannten Thüringer Indus- triebranchen stellt sich gemäß der amtlichen Statistik in den Jahren 2003-2008 wie folgt dar (Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten): Beschäftigte (in Personen, bis 2006 Monatsdurchschnitt, ab 2007: 30. September des Jahres) Wirtschaftszweig 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2441 Herstellung von pharmazeuti- . . . . . 86 schen Grundstoffen 2442 Herstellung von pharmazeuti- schen Spezialitäten und sonstigen 1 598 1 569 1 445 1 431 . . pharmazeutischen Erzeugnissen 3310 Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Vorrich- 3 111 3 044 3 027 3 044 3 120 3 061 tungen 15 Ernährungsgewerbe 17 184 17 743 18 191 17 434 17 271 17 569 Umsatz (in 1000 Euro) Wirtschaftszweig 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2441 Herstellung von pharmazeuti- . . . . . 12 024 schen Grundstoffen 2442 Herstellung von pharmazeuti- schen Spezialitäten und sonstigen 270 289 278 145 230 932 248 559 . . pharmazeutischen Erzeugnissen 3310 Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Vorrich- 351 120 374 834 409 001 439 969 447 182 468 066 tungen 15 Ernährungsgewerbe 2 806 786 2 927 972 2 998 715 3 034 820 3 288 110 3 926 617 Anmerkung: Wenn anstelle eines Wertes lediglich ein Punkt angegeben wurde, hat das Thüringer Landesamt für Sta- tistik (TLS) keine Werte ausgewiesen. Zu 3.: Der 10-Punkte-Plan konkretisiert die Vorstellungen der Forschungsunion Wirtschaft-Wissenschaft von zen- tralen Maßnahmen und Aufgaben von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zur Stärkung und Weiterent- wicklung des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschland. Die Forschungsunion Wirtschaft-Wis- senschaft, ein Gremium aus Experten der Felder Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, begleitet beratend die Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die in dem 10-Punkte-Plan genannten Empfehlungen, die auch die Landesregierung als sehr wichtig an- sieht, können nur gemeinsam von Bundes-, EU- und Landespolitik, Wirtschaft und Wissenschaft bewältigt werden. Mit ihrer Forschungs- und Technologiepolitik leistet die Landesregierung, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, ihren Beitrag dazu. Die Thüringer Landesregierung hat bereits im Sommer 2007 im Rahmen ihrer Zukunftsinitiative "Exzel- lentes Thüringen" mit einem Mittelvolumen von rund 2,8 Milliarden Euro ein umfassendes Maßnahmenpa- ket beschlossen, das zahlreiche Empfehlungen des 10-Punkte-Plans der Forschungsunion Wissenschaft- Wirtschaft bereits vorweggenommen hat. Hierzu gehört etwa die Priorisierung der Forschungsförderung durch Konzentration auf hochaktuelle fachliche Schwerpunktfelder wie den Gesundheitsbereich, die Stär- kung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft und die Gewinnung der besten Köpfe für eine erfolgreiche Wissenschaft. 3
Drucksache 4/ 5506 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Die Thüringer Landesregierung weist darauf hin, dass beim Einsatz von Innovationen im Gesundheitswe- sen Nutzen und Patientensicherheit weiterhin oberste Priorität eingeräumt werden muss. Zu 4.: Auch der Gesundheitswirtschaft steht in Thüringen - neben reinen EU- und Bundesprogrammen, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen werden soll - ein umfassendes Förderinstrumentarium des Landes zur Verfügung (Fördergesetze, Förderrichtlinien). Die Förderrichtlinien betreffen dabei verschiedene Bereiche (z.B. Wirtschaftsförderung, Förderung des Gesundheitswesens) und Zielgruppen (z. B. gewerbliche Wirt- schaft, Hochschulen, Krankenhäuser). \ < ] ^Y [ < _ Zu 5.: Die Gesundheitsregion Saale-Ilm-Elster hat sich im Zuge des Wettbewerbes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) "Gesundheitsregionen der Zukunft - Fortschritte durch Forschung und In- novation", der Anfang 2008 gestartet wurde, formiert. Akteure aus Wissenschaft und Forschung, Bildung, Wirtschaft und Patientenversorgung haben sich zusammengeschlossen und ein Konzept entwickelt mit dem Ziel, die Region Saale-Ilm-Elster als Modell-Gesundheitsregion auszubauen. Die Institutionalisierung des Zusammenschlusses erfolgte mit Gründung des Vereins "Innovationsnetz Gesundheit Saale-Ilm-Elster e.V." im November 2008. Die für die Konzeptumsetzung angestrebte Einwerbung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen des BMBF-Wettbewerbes "Gesundheitsregionen der Zukunft - Fortschritte durch Forschung und Innovation" war bisher nicht erfolgreich. ^ Q [ `+ q { | \ bereitgestellt. Ein beim Land auf der Grundlage der "Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförde- } ^ \ [ ~[ #$$#$>> ` - zeit in der Begutachtung. Reinholz Minister *) Anlage *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 4
Anlage Auflistung und Erörterung der Förderrichtlinien 1. Förderrichtlinien Wirtschaftsförderung Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) — GRW- Richtlinie Die GRW-Richtlinie gewährt den Zuwendungsempfängern nichtrückzahlbare Zuschüsse zu den jeweils förderfähigen Investitionen. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Teil | der GRW-Richtlinie) handelt es sich um private Unternehmen. Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung kann der Zuwendungsempfänger (Maßnahmeträger) nur eine Ge- bietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband sein, der der Kommunalaufsicht untersteht. Der Teil | betrifft Regelungen für die Förderung von Investitionen in Betriebsstätten der gewerblichen Wirtschaft (einzelbetriebliche Investitionsförderung), wie z.B. der Medizin- technikindustrie oder des Tourismusgewerbes. Gemäß Teil Il der o.g. Richtlinie gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, soweit diese für die Entwicklung der gewerbli- chen Wirtschaft erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem auch Maßnahmen zur Ge- ländeerschließung für öffentliche Einrichtungen des Tourismus sowie die Errichtung oder der Ausbau von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus (einschließlich Ausstattung). Richtlinie GuW Plus - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit günstige GuW Plus-Darlehen u. a. für Anlageinvestitionen, für den Kauf eines Unternehmens oder tätige Beteiligung, für immaterielle Investitionen wie z.B. den Erwerb von Lizenzen oder Patenten und für Betriebsmittel. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen des unmittelbaren Gesundheitswesens. Soweit es sich um Zulieferbetriebe im Bereich der Pharmaindustrie oder Unternehmen aus dem Bereich Me- dizintechnik handelt, ist hingegen eine Förderung möglich. Richtlinie zum Förderprogramm Thüringen-Invest Förderfähig sind Existenzgründer sowie Investitionsvorhaben von Unternehmen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden. Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden neu anzuschaffenden aktivierungsfähigen und betrieblich genutzten Sachanlagevermögenswer- te sowie anzuschaffenden immateriellen Wirtschaftsgüter, sofern sie dem Geschäftsbetrieb als aktiviertes Anlagevermögen dienen sollen. Ausgeschlossen ist dabei lediglich die Förde- rung von unmittelbar im medizinischen Bereich tätigen Unternehmen.
Richtlinie Thüringen-Kapital
Über Nachrangdarlehen werden Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer
Produkte, Innovationen oder der Kauf von Unternehmensanteilen finanziert. Gefördert
werden dabei kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirt-
schaft sowie Angehörige Freier Berufe mit positiven Marktchancen.
Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch die Thüringer Aufbaubank zuguns-
ten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (TAB-Bürgschaftsprogramm)
Mit dem Programm können Kredite und Avale zur Finanzierung von Investitionen und Be-
triebsmitteln besichert werden. Gefördert werden können gewerbliche Unternehmen, Frei-
berufler sowie Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits
an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Thüringer Fonds zur Konsolidierung von Unternehmen in Schwierigkeiten — Konsolidie-
rungsfonds
Unterstützt werden können KMU der gewerblichen Wirtschaft (des verarbeitenden Gewer-
bes), die sich in Schwierigkeiten befinden. Dies kann auch ein Unternehmen aus dem Be-
reich der Gesundheitswirtschaft sein, sofern es dem Verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen
ist.
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer
Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern ("Beratungs-
richtlinie")
Die Richtlinie richtet sich an Gründer und KMU aller förderfähigen Branchen, so auch an
die Gesundheitsberufe. Die Beratungsangebote des TMWTA sind in der Beratungsrichtlinie
gebündelt und umfassen Beratungen durch selbständige Berater und durch organisations-
eigene Berater des Handwerks. Darüber hinaus können Existenzgründerpässe und Netz-
werke gefördert werden.
Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung
Die Außenwirtschaftsförderung dient der Erschließung und Festigung ausländischer Märk-
te sowie der allgemeinen Werbung für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Thürin-
gen. Gegenstand der Förderung sind: Außenwirtschafts- und Marketingberatung, Förde-
rung von Imagemaßnahmen, einzelbetriebliche Messeförderung und gemeinschaftliche
Beteiligungen auf Messen und bei Imagemaßßnahmen. Zuwendungsempfänger können
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des verarbeitenden Gewerbes, KMU aus dem
Bereich technologieorientierter Dienstleistungen, Architektur- und Ingenieurbüros, sowie
nur für gemeinschaftliche Beteiligungen die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft, die
Thüringer Industrie- und Handelskammern, der Verband der Wirtschaft Thüringens sowie
seine Mitgliedsverbände, die Architektenkammer Thüringen, die Ingenieurkammer Thürin-
gen und Koordinierungsstellen der Thüringer Cluster sein.
Richtlinie zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur in Thüringen (Landesprogramm Tourismus) Gefördert werden können touristische Einrichtungen (Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse; im Einzelfall juristische Personen oder Stiftungen, die keine wirt- schaftlichen Zwecke verfolgen und die Bedingungen der ff 51 - 68 AO erfüllen), die öffent- lich zugänglich sind, überwiegend touristisch genutzt werden und unenigeltliche bzw. ma- ximal kostendeckende Leistungen erbringen und die nicht im Rahmen der Gemeinschafts- aufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW), Teil II gefördert werden können. Förderfähig sind Infrastrukturinvestitionen für neue, qualitativ hochwertige und marktgerechte Tourismusangebote, denen in Anlehnung an die Empfehlung der Thüringer Landestourismuskonzeption eine besondere regionale Wirksamkeit zuerkannt werden kann sowie vorhabensbezogene Planungskosten auf Basis der HOAI (eine Begrenzung des Anteils an den förderfähigen Gesamtkosten bleibt vorbehalten). Forschungsförderung Die Thüringer Landesregierung hat im Sommer 2007 die Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ für Hochschulen, Forschung und Innovation 2008 bis 2011 beschlossen. Die Forschungsstrategie der Landesregierung ist Teil dieser Zukunftsinitiative. Sie definiert bestimmte fachliche Schwerpunktfelder, zu denen etwa die Themenbereiche „Gesundheits- forschung und Medizintechnik“ sowie „Mikrobiologie und Biotechnologie“, aber auch an- dere Schlüsseltechnologien wie „Mikro- und Nanotechnologien, Mikroelektronik“ oder „Optische Technologien, Photonik“ gehören. Die Projektförderung des Thüringer Kultusministeriums im Bereich Forschung dient der Umsetzung der Forschungsstrategie der Landesregierung. Mit Hilfe der Richtlinie „Förde- rung der Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Verbindung mit dem „Erlass zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Hochschul- und Forschungslandschaft Thüringen“ werden FuE-Vorhaben und Veröffentli- chungen der Thüringer Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert. Die Thüringer Landesregierung setzt zum weiteren Auf- und Ausbau einer modernen For- schungsinfrastruktur in Thüringen mit der Richtlinie „Förderung der Infrastruktur in For- schung und Entwicklung“ in Verbindung mit dem Erlass zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Hochschul- und Forschungslandschaft Thüringen Landesmittel ein. Unterstützt werden insbesondere der Aufbau von Kommunikationsnetzen, Geräteausstat- tungen in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie Forschungsbauten. Die Landesmittel in den beiden genannten Richtlinien werden auch zur Kofinanzierung von Projekten eingesetzt, die mit Mitteln der EU gefördert werden. Im Rahmen der Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ hat die Thüringer Landesregie- rung zur Förderung besonders bedeutender Maßnahmen aus den Bereichen Forschung, Innovation, Nachwuchs und Lehre für die Jahre 2008 bis 2011 das Landesprogramm „ProExzellenz“ aufgelegt. Wesentliche Ziele des Programms sind der Ausbau und die Stär- kung bestehender exzellenter Forschungsstrukturen, der Erfolg im Wettbewerb um die ta- lentiertesten Köpfe, die Stärkung der Innovations- und Clusterfähigkeit sowie die Förde- rung exzellenter Lehre.
Hinsichtlich der Auswahl der zu fördernden Vorhaben in den drei dargestellten Program- men „Projekte/Infrastruktur/ProExzellenz“ berät eine Programmkommission die Thüringer Landesregierung. Dieser gehören drei Wissenschaftler und drei Vertreter der Landesminis- terien an. Die Auswahlentscheidung hinsichtlich der zu fördernden Projekte der verschie- denen Forschungsbereiche wird auf Grundlage eines wissenschaftsgeleiteten, wettbe- werblichen Verfahrens getroffen. Damit stehen alle Anträge - auch die aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft - in einer offenen Konkurrenz zueinander. Das Thüringer Kultusministerium schreibt jährlich auf Grundlage der „Richtlinie über die Vergabe des Thüringer Forschungspreises“ den mit insgesamt 50.000 € dotierten Thürin- ger Forschungspreis aus. Dieser wird in den Kategorien „Grundlagenforschung“, „Ange- wandte Forschung“ (je 17.500 €) sowie für wissenschaftliche Leistungen mit herausragen- der wirtschaftlicher Relevanz („Transferpreis“, 15.000 €) vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe trifft ein Auswahlausschuss. Technologieförderung Folgende technologieorientierte Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung, die im Programm „Thüringen-Technologie“ zusammengeführt sind, stehen zur Verfügung: e Einzelbetriebliche Technologieförderung ®e Verbundförderung «e Förderung von FuE-Personal Biotechnologie und Medizintechnik gehören neben Mess-, Steuer- und Regeltechnik, In- formations-, Kommunikations- und Medientechnik (einschließlich Software), neue Materia- lien und Werkstoffe, Optik und Optoelektronik, Produktionstechnik (einschließlich Verfah- renstechnik), Mikro- und Nanotechniken (einschließlich Systemtechniken), Umwelttechnik, Energietechnologien (einschließlich regenerative Energietechnik) zu den Technologiefel- dern, auf denen Vorhaben vorrangig gefördert werden. Zu den Förderinstrumentarien im Einzelnen: Richtlinie zur einzelbetriebliche Technologieförderung Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Investitionen zur Einführung neuester Technologien, Technologietransfer sowie Kaltmietfreistellungen für KMU in Technologie- und Gründerzentren (TGZ). Antragsberechtigt für FuE-Vorhaben, Investitionen und Technologietransfer sind in der Regel KMU der gewerblichen Wirtschaft (in Ausnahmefällen auch große Unternehmen) sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrich- tungen. Kaltmietfreistellungen für junge technologieorientierte KMU als Mieter in TGZ sind von deren Trägern und Betreibergesellschaften zu beantragen. Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netz- werken und Clustern (Verbundförderung) Gegenstand der Förderung sind Verbundprojekte sowie Koordinierungsstellen von Netz- werken und Clustern. Verbundprojekte sind Projekte zwischen mindestens zwei Unter- nehmen, wobei ein Unternehmen ein KMU sein muss, oder Projekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung. Antragsberechtigt für Verbundprojekte sind in der Regel KMU der gewerblichen Wirtschaft, große Unternehmen in Verbindung mit KMU, Forschungseinrichtungen in Verbindung mit KMU sowie in Aus-
nahmefällen große Unternehmen in Verbindung mit Forschungseinrichtungen. Antragsbe- rechtigt für die Koordinierungsstellen sind organisatorische Zusammenschlüsse von Un- ternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozial- fonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung Gegenstand der Förderung sind Thüringen-Stipendien, Innovationsassistenten, Thüringen- Stipendium Plus, die Ausleihe von FuE-Personal, die Entsendung von FuE-Personal sowie die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen. Antragsberechtigt für Thüringen-Stipendien, Innovationsassistenten, Thüringen-Stipendium Plus, die Auslei- he von FuE-Personal, die Entsendung von FuE-Personal sind KMU (für Thüringen- Stipendien, Innovationsassistenten, Thüringen-Stipendium Plus in Ausnahmefällen auch größere Unternehmen). Für Vorhaben zur Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen sind Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Sportförderung Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbauförderrichtlinie) Zuwendungen werden gewährt für Aus-, Um- und Neubau sowie für die Modernisierung und Sanierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bis- her nicht sportlich genutzter Flächen und Räume. Zuwendungsempfänger können sein Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und gemeindliche Betriebe unabhängig von ihrer Organisations- bzw. Rechtsform, als förderwürdig anerkannte Sportorganisationen (nach $ 15 ThürSportFG) und sonstige freie Träger, wenn sie die Gewähr für eine zweckentspre- chende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bringen und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. Förderung des Gesundheitswesens Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser nach dem Thüringer Krankenhausgesetz Die Richtlinie richtet sich an alle Thüringer Plankrankenhäuser. Die Krankenhäuser haben einen gesetzlichen Anspruch auf Finanzierung der notwendigen Investitionen. Die Förde- rung erfolgt nach Maßgabe des Landehaushalts aufgrund eines jährlich fortzuschreibenden Investitionsprogramms. 2. Kriterien für die Vergabe der Fördermittel Die entsprechenden formalen und fachlichen Kriterien sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen. Darüber hinaus sind die allgemein geltenden haushaltsrechtlichen Be- stimmungen für die Vergabe öffentlicher Fördermittel (ff 23,44 Thüringer Landeshaus- haltsordnung) zu beachten. Ebenso ist die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherzustellen. Weiterhin können Fördermittel auch nur insofern vergeben werden, als diese haushaltsrechtlich tatsächlich zur Verfügung stehen.