Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 3198 26.08.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lemb (SPD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vergabe von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfi- nanzierung" 2008 bis 2013 in Thüringen Die Kleine Anfrage 1666 vom 22. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Auf der Grundlage der geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Investi- tionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 bis 2013 gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendun- gen an die Gemeinden und Kommunen. Grundlage dieser Zuwendung für investive Förderung zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege ist die Verwaltungs- vorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 28. April 2008. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur entscheidet nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die eingereichten Anträge, die dem Ausbau und der Sicherung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindereinrichtungen dienen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang wurden die für Thüringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem För- derprogramm in den Jahren 2008 bis 2013 ausgereicht bzw. eingeplant? 2. In welcher Form besteht die Möglichkeit, nicht abgeforderte Zuwendungen mittels Antragstellung ande- ren Gemeinden zur Verfügung zu stellen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 bis 2013 erhält Thüringen über die gesamte Laufzeit hinweg 51,9 Millionen Euro. Davon waren am 4. August 2011 rund 36,8 Millionen Euro (rund 71 Prozent) gebunden. Die verbleibenden Mittel stehen für Bewilligungen für Investitionen in den För- derjahren 2012 und 2013 zur Verfügung. Zu 2.: Die Beantragung der in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt noch nicht gebundenen Mittel er- folgt per Antragsformular über den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser bewer- tet die Anträge und ist vor allem darüber informiert, wie viele der auf seinem Gebiet über die gesamte Pro- grammlaufzeit hinweg entfallenden Fördermittel noch nicht gebunden sind. Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2011
Drucksache 5/ 3198 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Werden außerdem die auf ein Gebiet entfallenden Mittel von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nicht ausgeschöpft, werden die festgestellten "Restmittel" gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift vom 28. Ap- ril 2008 spätestens Anfang 2013 auf andere Landkreise und kreisfreie Städte aufgeteilt, die dann wieder- um auf Antrag unter Einbeziehung der zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vergeben werden können. Das Antragsformular und weitere Informationen sind auf den Internet-Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter der Adresse http://www.thueringen.de/de/tmbwk/kindergarten/ recht/content.html verfügbar. Matschie Minister 2