Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen seit 1990

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-      äußeren Erscheinungsbildes -      Behinderung -      sexuellen Orientierung -      gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht, bzw. sich                   in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Erläuterung: Der Begriff ~Hasskriminalität“ ist an den international eingeführten Begriff ~Hate-Crime“ angelehnt.       Antisemitische   und    fremdenfeindliche  Straftaten sind  Teilmengen    der Hasskrim inalität. 2.4.1.1       Fremdenfeindliche Straftaten Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalität, der aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen -     Nationalität -    Volkszugehörigkeit -     Rasse -     Hautfarbe -     Religion -     Herkunft des Opfers verübt wird. 2.4.1.2       Antisemitische Straftaten Antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird. 2.5          Phänamenbereiche 2.5.1        Politisch motivierte Kriminalität -links- Politisch motivierter Kriminalität -links- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, Seite 8 von 14
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dass sie nach verständiger Betrachtung (z. 8. nach Art der Themenfelder) einer „linken“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere      sind   Taten      dazuzurechnen,   wenn   Bezüge   zu  Anarchismus      oder Kommunismus         (einschließlich   Marxismus)   ganz  oder teilweise  ursächlich   für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind als linksextremistisch zu qualifizieren. 2.5.2         Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Politisch motivierter Kriminalität -rechts- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. 8. nach Art der Themenfelder) einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind als rechtsextremistisch zu qualifizieren. 2.5.3         Politisch motivierte Ausländerkriminalität Politisch motivierter Ausländerkriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung -    der Umstände der Tat oder -    der Erkenntnisse über den Täter Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die durch eine nichtdeutsche Herkunft geprägte Einstellung des Täters entscheidend für die Tatbegehung war, insbesondere wenn sie darauf gerichtet sind -   Verhältnisse und Entwicklungen im In- und Ausland oder -   aus dem Ausland Verhältnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. Seite 9 von 14
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Erläuterung: Straftaten der Politisch motivierten Ausländerkriminalität können auch durch deutsche Staatsangehörige begangen werden. 2.6            Extremistische Kriminalität Der extremistischen Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind; d.h. darauf, einen der folgenden Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen: -     das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere      Organe   der   Gesetzgebung,     der  vollziehenden    Gewalt  und    der Rechtssprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen -     die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht -    das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition die    Ablösbarkeit   der   Regierung  und    ihre  Verantwortlichkeit  gegenüber    der Volksvertretung die Unabhängigkeit der Gerichte -     der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte 3             Fazit Das auf der Definition Politisch motivierte Kriminalität aufbauende System von Begrifflichkeiten bildet das heute wahrgenommene Aufgabengebiet des Polizeilichen Staatsschutzes realistisch und umfassend ab. Dabei können auch Einzelphänomene in ihrer Gesamtheit erfasst werden, die nur zum Teil von Extremisten besetzt sind, ohne jede Straftat und jeden Täter mit dem unterstellten Motiv der Systemüberwindung belegen zu müssen. Seite 10 von 14
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Dadurch ergeben sich Chancen einer differenzierten Betrachtung Politisch motivierter Kriminalität. Insbesondere    in  Bereichen, wo        individueller   Bürgerprotest sich   unmittelbar  neben extremistischer Gewalt strafrechtlich relevant äußert, verlangen die auf repressive und präventive Maßnahmen und Konzepte ausgerichteten Aufgabenstellungen von Polizei, Strafverfolgsbehörden und Politik aktuelle, treffende und trennscharfe Lagebilder. Jede politisch motivierte Straftat ist für den Polizeilichen Staatsschutz relevant. Entscheidend ist, dass Instrumente entwickelt und einheitlich genutzt werden, die im Zuge der Sachverhaltser[orschung eine qualifizie rende und abgestufte Bewertung zulassen. Seite 11 von 14
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4        Schaubild zum Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität Politisch motivierte Kriminalität Straftaten gegen die                      Straftaten gegen die Innere Sicherheit                         Äußere Sicherheit Deliktsqualität Propagandadelikte           Politisch     Politisch motivierte    Terrorismus (~ 86Bßa StGB)            motivierte       Gewaltkrim mal ität Kriminalität (ohne Propagandadelikte) Th emenfe ide r (nach bundeseinheitlicher Festlegung) Hasskriminalität        Kernenergie        Separatismus            weitere •   Fremdenfeindliche      Transport       •   DHKP-c Themenfelder Straftaten             zwischenlager   •   ETA •   Antisemitische         weitere         •   weitere Straftaten weitere P hä n omen bereiche Politisch              Politisch           Politisch      Sonstige bzw. nicht motivierte             motivierte          motivierte         zuzuordnen Kriminalität           Kriminalität        Ausländer- - links  -            - rechts -         kriminalität Internationale Bezüge Extremistische Kriminalität Seite 12 von 14
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5           Katalog Politisch motivierte Gewaltdelikte Deliktsbereich                          Norm Tötungsdelikte               211 StGB   Mord 212 StGB   Totschlag 213 StGB   Minderschwerer Fall des Totschlags 216 StGB   Tötung auf Verfangen 222 StGB   Fahrlässige Tötung VStGB      Verstöße gg. VStGB Körperverletzungen           223 StGB   Körperverletzung 224 StGB   Gefährliche Körperverletzung 225 StGB   Misshandlung von Schutzbefohlenen 226 StGB   Schwere Körperverletzung 227 StGB   Körperverletzung mit Todesfolge 231 StGB   Beteiligung an einer Schlägerei VStGB      Verstöße gg. VStGB Brand- und                   306 StGB   Brandstiftung S prenqstoffdel i kto 306a StGB  Schwere Brandstiftung 306b StGB  Besonders schwere Brandstiftunq 306c StGB  Brandstiftung mit Todesfolge 307 StGB   Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie 308 StGB   Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion VStGB      Verstöße gg. VStGB Landfriedensbruch            125 StGB   Landfriedensbruch 125a StGB  Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs VStGB      Verstöße qq. VStGB Gefährliche Eingriffe in den 315 StGB   Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Schiffs-, Luft-, Bahn- und              und Luftverkehr Straßenverkehr 31 5b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 31 6a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 31 6c StGB Angriff auf den Luft- und Seeverkehr VStGB      Verstöße gg. VStGB Freiheitsberaubung           234 StGB   Menschenraub 239 StGB   Freiheitsberaubung 239a StGB  Erpresserischer Menschenraub 239b StG B Geiselnahme VStGB      Verstöße gg. VStGB Raub                         249  StGB  Raub 250  StGB  Schwerer Raub 251  StGB  Raub mit Todesfolge 252  StGB  Räuberischer Diebstahl Seite 13 von 14
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VStGB    (Verstöße gg. VStGB Erpressung         253 StGB  Erpressung 255 StGB  Räuberische Erpressung VStGB     Verstöße gg. VStGB Widerstandsdelikte 113 StGB  Widerstand geflen Vollstreckungsbeamte 114 StGB  Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen VStGB     Verstöße gq. VStGB Sexualdelikte      177 StGB  Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 178 StGB  Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung mit Todesfolge VStGB     Verstöße gg. VStGB Seite 14 von 14
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