Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen seit 1990
- äußeren Erscheinungsbildes - Behinderung - sexuellen Orientierung - gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht, bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Erläuterung: Der Begriff ~Hasskriminalität“ ist an den international eingeführten Begriff ~Hate-Crime“ angelehnt. Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten sind Teilmengen der Hasskrim inalität. 2.4.1.1 Fremdenfeindliche Straftaten Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalität, der aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen - Nationalität - Volkszugehörigkeit - Rasse - Hautfarbe - Religion - Herkunft des Opfers verübt wird. 2.4.1.2 Antisemitische Straftaten Antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird. 2.5 Phänamenbereiche 2.5.1 Politisch motivierte Kriminalität -links- Politisch motivierter Kriminalität -links- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, Seite 8 von 14
dass sie nach verständiger Betrachtung (z. 8. nach Art der Themenfelder) einer „linken“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus (einschließlich Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind als linksextremistisch zu qualifizieren. 2.5.2 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Politisch motivierter Kriminalität -rechts- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. 8. nach Art der Themenfelder) einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind als rechtsextremistisch zu qualifizieren. 2.5.3 Politisch motivierte Ausländerkriminalität Politisch motivierter Ausländerkriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung - der Umstände der Tat oder - der Erkenntnisse über den Täter Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die durch eine nichtdeutsche Herkunft geprägte Einstellung des Täters entscheidend für die Tatbegehung war, insbesondere wenn sie darauf gerichtet sind - Verhältnisse und Entwicklungen im In- und Ausland oder - aus dem Ausland Verhältnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. Seite 9 von 14
Erläuterung: Straftaten der Politisch motivierten Ausländerkriminalität können auch durch deutsche Staatsangehörige begangen werden. 2.6 Extremistische Kriminalität Der extremistischen Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind; d.h. darauf, einen der folgenden Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen: - das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen - die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht - das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung die Unabhängigkeit der Gerichte - der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte 3 Fazit Das auf der Definition Politisch motivierte Kriminalität aufbauende System von Begrifflichkeiten bildet das heute wahrgenommene Aufgabengebiet des Polizeilichen Staatsschutzes realistisch und umfassend ab. Dabei können auch Einzelphänomene in ihrer Gesamtheit erfasst werden, die nur zum Teil von Extremisten besetzt sind, ohne jede Straftat und jeden Täter mit dem unterstellten Motiv der Systemüberwindung belegen zu müssen. Seite 10 von 14
Dadurch ergeben sich Chancen einer differenzierten Betrachtung Politisch motivierter Kriminalität. Insbesondere in Bereichen, wo individueller Bürgerprotest sich unmittelbar neben extremistischer Gewalt strafrechtlich relevant äußert, verlangen die auf repressive und präventive Maßnahmen und Konzepte ausgerichteten Aufgabenstellungen von Polizei, Strafverfolgsbehörden und Politik aktuelle, treffende und trennscharfe Lagebilder. Jede politisch motivierte Straftat ist für den Polizeilichen Staatsschutz relevant. Entscheidend ist, dass Instrumente entwickelt und einheitlich genutzt werden, die im Zuge der Sachverhaltser[orschung eine qualifizie rende und abgestufte Bewertung zulassen. Seite 11 von 14
4 Schaubild zum Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität Politisch motivierte Kriminalität Straftaten gegen die Straftaten gegen die Innere Sicherheit Äußere Sicherheit Deliktsqualität Propagandadelikte Politisch Politisch motivierte Terrorismus (~ 86Bßa StGB) motivierte Gewaltkrim mal ität Kriminalität (ohne Propagandadelikte) Th emenfe ide r (nach bundeseinheitlicher Festlegung) Hasskriminalität Kernenergie Separatismus weitere • Fremdenfeindliche Transport • DHKP-c Themenfelder Straftaten zwischenlager • ETA • Antisemitische weitere • weitere Straftaten weitere P hä n omen bereiche Politisch Politisch Politisch Sonstige bzw. nicht motivierte motivierte motivierte zuzuordnen Kriminalität Kriminalität Ausländer- - links - - rechts - kriminalität Internationale Bezüge Extremistische Kriminalität Seite 12 von 14
5 Katalog Politisch motivierte Gewaltdelikte Deliktsbereich Norm Tötungsdelikte 211 StGB Mord 212 StGB Totschlag 213 StGB Minderschwerer Fall des Totschlags 216 StGB Tötung auf Verfangen 222 StGB Fahrlässige Tötung VStGB Verstöße gg. VStGB Körperverletzungen 223 StGB Körperverletzung 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen 226 StGB Schwere Körperverletzung 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei VStGB Verstöße gg. VStGB Brand- und 306 StGB Brandstiftung S prenqstoffdel i kto 306a StGB Schwere Brandstiftung 306b StGB Besonders schwere Brandstiftunq 306c StGB Brandstiftung mit Todesfolge 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie 308 StGB Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion VStGB Verstöße gg. VStGB Landfriedensbruch 125 StGB Landfriedensbruch 125a StGB Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs VStGB Verstöße qq. VStGB Gefährliche Eingriffe in den 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Schiffs-, Luft-, Bahn- und und Luftverkehr Straßenverkehr 31 5b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 31 6a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 31 6c StGB Angriff auf den Luft- und Seeverkehr VStGB Verstöße gg. VStGB Freiheitsberaubung 234 StGB Menschenraub 239 StGB Freiheitsberaubung 239a StGB Erpresserischer Menschenraub 239b StG B Geiselnahme VStGB Verstöße gg. VStGB Raub 249 StGB Raub 250 StGB Schwerer Raub 251 StGB Raub mit Todesfolge 252 StGB Räuberischer Diebstahl Seite 13 von 14
VStGB (Verstöße gg. VStGB Erpressung 253 StGB Erpressung 255 StGB Räuberische Erpressung VStGB Verstöße gg. VStGB Widerstandsdelikte 113 StGB Widerstand geflen Vollstreckungsbeamte 114 StGB Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen VStGB Verstöße gq. VStGB Sexualdelikte 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 178 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung mit Todesfolge VStGB Verstöße gg. VStGB Seite 14 von 14