Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

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THÜRINGERLandtag Thüringer          LANDTAG    - 4. Wahlperiode                             Drucksache 4/     2171 4. Wahlperiode                                                       07.08.2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hennig (Die Linkspartei.PDS) und Antwort des Thüringer Kultusministeriums Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung Die Kleine Anfrage 881 vom 26. Juni 2006 hat folgenden Wortlaut: In der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kul- tusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit vom 15. Oktober 2004 sind Beiträge von Schule und Bundesagentur in den verschiedenen Phasen der Berufsorientierung beschrieben, die Jugendlichen den Übergang von Schule in Ausbildung, Studium und Erwerbsleben erleichtern sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Rahmenvereinbarung allgemein? 2. Ist die Umsetzung der Rahmenvereinbarung in Thüringen gewährleistet? 3. Wie erfolgt die Umsetzung der vereinbarten Beiträge von Schule und Bundesagentur bzw. ihre Zusam- menarbeit im Prozess der Berufswahlvorbereitung in Thüringen? 4. Inwieweit ist die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Thüringer Schulen gesichert? 5. In welcher Form bzw. mit welchem Ergebnis beteiligt sich Schule in Thüringen in der Abstimmung von Maßnahmen und Projekten zur Berufsorientierung der Bundesagentur? 6. Wie erfolgt die Umsetzung der vereinbarten Beiträge von Schule und Bundesagentur bzw. ihre Zusam- menarbeit beim Übergang von Schule-Beruf in Thüringen? 7. Erfolgen an allgemein bildenden Schulen Thüringens in den jeweiligen Abschlussklassen der verschie- denen Schularten jährlich einmal Beratungsgespräche durch die Bundesagentur? Wenn nein, warum nicht? 8. Wie ist die Institutionalität der Zusammenarbeit von Schule und Bundesagentur in Thüringen zu beurtei- len? Druck: Thüringer Landtag, 17. August 2006 1
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Drucksache 4/       2171                                       Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. August 2006 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Rahmenvereinbarung ist die geeignete Grundlage zur Ausgestaltung der konkreten Zusammenarbeit von Schulen mit den Berufsberatern der Agentur für Arbeit. Das betrifft 1. die Prozessorientierung, 2. die Verbindlichkeit der Beiträge jedes Partners, 3. die Zielbeschreibung der Zusammenarbeit und 4. die Qualitätssicherung durch regelmäßige Evaluation. Bereits mit der Formulierung des Bildungs- und Erziehungsauftrages für die Thüringer Schule im Thüringer Schulgesetz wurde im Jahr 1993 die systematische Kooperation mit der "Vereinbarung über die Zusam- menarbeit von Schule und Berufsberatung" zwischen dem Thüringer Kultusministerium und dem (damali- gen) Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt-Thüringen beschlossen. Eine Erneuerung dieser Vereinbarung zu konkreten Aufgaben der Berufsberatung und der Schulen in diesem Prozess erfolgte im Jahr 1999. Eine weitere Aktualisierung der bisherigen Rahmenvereinbarung wurde 2006 zwischen dem Thüringer Kul- tusministerium und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Agentur für Arbeit erarbeitet. Die- se wird im Herbst dieses Jahres vom Thüringer Kultusminister und vom Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen unterzeichnet werden. Zu 2.: ja Zu 3.: Die allgemein bildenden Schulen in Thüringen arbeiten auch im Prozess der Berufs- und Studienwahlvorbe- reitung eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Bedingungen. Grundlage hierfür bilden das fächerübergreifende Thema "Berufswahlvorbereitung" mit Lehrplancharakter, wirtschaftsnahe Kooperationen und Maßnahmen zum Praxiserleben sowie die am EFQM(European Foundation for Quality Managment)-Verfahren angelehnte Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel "Berufswahlfreundliche Schule". Die konkrete Umsetzung erfolgt handlungs- und prozessorientiert in Kooperation mit außerschulischen Partnern, so auch mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Instrumente dieses Prozesses, wie sie in der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind, werden wie folgt ein- gesetzt: 1. Der Besuch des Berufsinformationszentrums der Agentur für Arbeit ist fester Bestandteil der Berufs- und Studienwahlvorbereitung an den Schulen. Die Schulen unterstützen die Angebote der Berufsbe- ratung, indem sie den Jugendlichen auch individuelle Beratungsgespräche, Eignungsuntersuchun- gen und Gruppenveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule ermöglicht. 2. Die stärkere Einbeziehung der berufsbildenden Schulen: Ein Schwerpunkt im Thüringer Schulent- wicklungsprojekt "Kooperation von Regelschulen und berufsbildenden Schulen" ist die Schullauf- bahnberatung, Berufsorientierung und -beratung. Hier agieren Lehrkräfte der beiden Schularten in Kooperation mit den Berufsberatern der Agentur für Arbeit. 3. Die angeregte stärkere Verknüpfung mit den Partnern aus der Wirtschaft wird in Thüringen bereits durch die praxisorientierten Projekte der Berufswahlvorbereitung (z.B. BERUFSSTART, KURS, BOLTZ) realisiert. Am Projekt BERUFSSTART ist die Agentur für Arbeit unmittelbar durch Kofinanzierung beteiligt. 4. Zur Dokumentation des Berufswahlprozesses wird in Thüringen seit dem Schuljahr 2004/2005 an allen allgemein bildenden Schulen der Thüringer Berufswahlpass eingesetzt. An diesem Projekt ist auch die Agentur für Arbeit beteiligt. Damit ist Thüringen neben Nordrhein-Westfahlen ein weiteres Bundesland, in dem ein solcher Berufswahlpass flächendeckend eingesetzt wird. 5. Bildungsmessen (z.B. Forum Berufsstart in Erfurt) werden in enger Kooperation von Kammern und Verbänden der Wirtschaft, der Agentur für Arbeit sowie dem Thüringer Kultusministerium und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vorbereitet und durchgeführt. 6. Im Rahmen der Informationskampagne "Bachelor und Master in Thüringen" werden u. a. regionale Veranstaltungen für Schüler, Eltern und Lehrkräfte unter Mitwirkung der regionalen Berufsberatung, der Thüringer Bologna-Berater, Vertretern der Kammern und der Wirtschaftsverbände sowie dem Thüringer Kultusministerium durchgeführt. 2
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Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode                                             Drucksache 4/    2171 7. Die Zertifizierung von Schulen mit dem Qualitätssiegel "Berufswahlfreundliche Schule" erfolgt durch eine Jury, der neben Vertretern des Kultusministeriums, der Kammern und Verbände der Wirtschaft auch Berufsberater der Agentur für Arbeit angehören. 8. Die Qualitätssicherung erfolgt durch kontinuierliche Evaluation, die auch die Zusammenarbeit Schule und Berufsberatung erfasst: a) 2000: Prof. Winkler u.a.: "Ausbildungsfähigkeit von Regelschülern in Thüringen" b) 2003: ThILLM "Berufswahlvorbereitung an Staatlichen Schulen im Freistaat Thüringen" c) 2006: TKM, Koordinationsstellen Schule Wirtschaft Sachsen-Anhalt-Thüringen in Kooperation mit der Universität Erfurt "Befragung zur Wirkungsweise und Weiterentwicklung berufs- und studien- wahlvorbereitender Maßnahmen" Zu 4.: Die für Berufs- und Studienwahlvorbereitung verantwortlichen Lehrkräfte der Schulen und die jeweils zu- ständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit stehen in einem ständigen Erfahrungsaustausch und führen regelmäßige organisatorische Absprachen zur kontinuierlichen Berufsberatung für die Schüler und deren Eltern durch. Weiterhin wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Die Abstimmung der Schulen mit der Agentur für Arbeit erfolgt jährlich sowie nach Bedarf durch die inhaltli- che und zeitliche Koordination von Art und Umfang der konkreten Maßnahmen und Projekte zur Berufsori- entierung. Weiterhin wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Zu 6.: Die Schule schafft die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Be- rufsberatung an der Schule, u. a. durch vereinbarte Schulbesprechungen, Sprechstunden und Gruppenver- anstaltungen. Die Schulen nutzen Möglichkeiten des Lernortwechsels und die Beteiligung außerschulischer Experten durch enge Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen, Betrieben, Kammern, Verbänden sowie mit Fach- hochschulen und Hochschulen. Zur Unterstützung der Jugendlichen bei der Realisierung ihrer Ausbildungs- und Studienwünsche hält die Berufsberatung Schulbesprechungen über das Dienstleistungsangebot der Agentur für Arbeit und die aktu- elle Situation auf dem aktuellen Arbeits- und Ausbildungsmarkt vor und führt Sprechstunden an den Schulen durch. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten Informationen über Studienmöglichkeiten in Deutsch- land und im Ausland sowie über das Verfahren der Zulassung zu einem Studium. Dazu werden Gruppenbe- ratungen, Hochschul- und Studieninformationstage sowie Einzelberatungen angeboten. Die Berufsberatung gibt Schulabgängern Informations- und Entscheidungshilfen beim Übergang vom allge- mein bildenden Schulsystem in die Berufs- und Arbeitswelt an. Sie bietet insbesondere Bewerbern um einen Ausbildungsplatz einen individuellen Vermittlungsservice. Bewerberinnen und Bewerber, die den individuellen Vermittlungsservice nicht benötigen oder nicht in An- spruch nehmen wollen, können über das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit "Virtueller Arbeits- markt" selbstständig nach Ausbildungs- und Praktikumsplätzen suchen. Zu 7.: ja Zu 8.: Die Institutionalität der Zusammenarbeit von Schule und Agentur für Arbeit ist in Thüringen als sehr entwi- ckelt und ausgeprägt zu beurteilen. Das wird durch folgende Instrumente deutlich: a) Auf Landesebene ist die Zuständigkeit für die Berufs- und Studienwahlvorbereitung im Thüringer Kultusministerium durch die Zuordnung zum Fachreferat Qualitätssicherung, Evaluation, Prüfungen, Berufswahlvorbereitung klar geregelt. Die Koordination bei der Umsetzung der gemeinsamen Strate- gie sowie bei der Sicherung der Standards zur Berufs- und Studienwahlvorbereitung erfolgt durch regelmäßige Beratungen unter Einbeziehung aller Partner, so auch der Agentur für Arbeit. 3
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Drucksache 4/      2171                                      Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode b) In der "Bildungsinitiative Thüringen für das 21. Jahrhundert (BIT 21)" erfolgt einmal jährlich eine inten- sive Beratung aller Beteiligten zu grundsätzlichen Fragen des Berufs- und Studienwahlprozesses. c) Der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) SchuleWirtschaft gehören auch Vertreter der Agentur für Ar- beit an. In jährlich zwei Tagungen werden konkrete Maßnahmen und Projekte zur Berufs- und Studi- enwahlvorbereitung koordiniert sowie weitere gemeinsame Strategien beraten. d) Auf regionaler und lokaler Ebene findet der Prozess des Erfahrungsaustausches sowie der konkreten Absprachen in regelmäßigen Beratungen der Arbeitskreise SchuleWirtschaft sowie zwischen den Staatlichen Schulämtern und der Agentur für Arbeit statt. Prof. Dr. Goebel Minister 4
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