Schaffung eines Biotopverbundes in Thüringen

/ 4
PDF herunterladen
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/  2828 31.05.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Schaffung eines Biotopverbundes in Thüringen Die Kleine Anfrage 1404 vom 8. April 2011 hat folgenden Wortlaut: Eine der großen naturschatzfachlichen und naturschutzpolitischen Herausforderungen ist die Schaffung ei- nes Biotopverbundes auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche. Die Rahmenbedingungen hierfür setzt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Anteil seiner Fläche hat Thüringen bislang für den Biotopverbund gemäß § 21 BNatschG zur Verfügung gestellt? 2. Wann wird die in § 20 BNatschG formulierte Verpflichtung, ein System vernetzter Biotope auf mindes- tens zehn Prozent der Landesfläche zu errichten, das im Sinne der nationalen Biodiversitätsstrategie bereits 2010 repräsentativ und funktionsfähig sein soll, in Thüringen erreicht werden? 3. Welchen Anteil am Biotopverbund haben derzeit Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungsele- mente und welche Flächenanteile werden jeweils angestrebt? 4. Nach welchen Kriterien und Prioritäten werden die Flächen, Lebensraumtypen oder Ökosysteme aus- gewählt, die in den Biotopverbund einfließen? 5. Welche Ökosysteme oder Lebensraumtypen werden bislang vom Biotopverbund erfasst, und welche weiteren Ökosysteme oder Lebensraumtypen sind dafür vorgesehen? 6. Durch welche Maßnahmen hat die Landesregierung den Biotopverbund gefördert und durch welche Maßnahmen rechtlich gesichert? 7. Wie wurden und werden anerkannte Naturschutzorganisationen in die Schaffung des Biotopverbundes eingebunden? 8. Wurde der Biotopverbund gemäß § 21 Abs. 2 BNatschG mit anderen Ländern abgestimmt und wenn ja, wo und wie wurde Anschlussfähigkeit zu Biotopverbünden anderer Länder hergestellt bzw. soll die- se hergestellt werden? 9. Gibt es im Falle eines länderübergreifenden Biotopverbundes auch ein gemeinsames, abgestimmtes Monitoring? Druck: Thüringer Landtag, 17. Juni 2011
1

Drucksache 5/        2828                                      Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 10.Plant die Landesregierung der Biotopverbundplanung einen eigenen Teil im Landesentwicklungspro- gramm zu widmen? Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfra- ge namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 30. Mai 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine landesweite flächenbezogene Biotopverbundkonzeption oder -planung zur Umset­zung des zum 1. März 2010 in Kraft getretenen § 21 des Bundesnaturschutz­gesetzes (BNatSchG), die eine landesweite Flächen- bilanzierung zulassen würde, liegt bisher für Thüringen nicht vor. Die Frage kann daher nur hinsichtlich der "Kernflächen" des Biotopverbundes beantwortet werden: Für diese sind nach den §§ 20 Abs. 3 und 21 Abs. 3 BNatSchG geeignete Flächen aus dem Schutzgebietssystem auszuwählen. Zur Auswahl von Kernflächen des Biotopverbundes stehen als rechtlich gesicherte Schutzgebiete zur Ver- fügung: Schutzgebietskategorie                                     Fläche           Anteil an der Landesfläche in Hektar                 in Prozent 1.   Nationalpark Hainich                                     7.513,00                        0,46 2.   Naturschutzgebiete inkl. Biosphärenreservats-           47.909,40                        2,96 Zonen I und II 3.   FFH-Gebiete                                           161.460,00                       10,00 - davon ca. 45 Prozent Flächen mit "FFH-Lebensraumtypen"                               ca. 72.650                       ca. 4,50 4.   Landschaftsschutzgebiete inkl. Biosphärenre-          410.859,00                       25,41 servats-Zone III 5.   Naturparke                                            434.400,00                       26,86 (Quelle: Fachinformationssystem Naturschutz der TLUG, Stand: 1. Januar 2011) Diese Schutzgebietskategorien überlappen sich zum Teil und dürfen nicht aufaddiert werden. Es ist dabei davon auszugehen, dass die Naturschutzgebiete und die Anteile der FFH-Gebiete mit Lebensraumtypen weit überwiegend zu den Kernbereichen des Biotopverbundes zu zählen sind. Anhand der Zahlen zu den übrigen Schutzgebieten wird deutlich, dass durch die vorhandenen Schutzgebiete bereits jetzt ausreichend Kernflächen gesichert sind, um den für den Biotopverbund in § 20 Abs. 1 BNatSchG festgelegten Anteil von mindestens zehn Prozent der Landesfläche auch bei strenger fachlicher Auswahl von für den Biotopver- bund geeigneten Flächen zu erreichen. Zu 2.: Das in Abschnitt B 1.1.3 der Nationalen Biodiversitätsstrategie des Bundes vom November 2007 formulierte Ziel für das Jahr 2010 war ambitioniert. Die Bundesregierung hat mittlerweile in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/2399) vom 5. Juli 2010 das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2020 von den bestehenden Verkehrswegen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen des Biotopverbund­ systems mehr ausgehen. In der in Erarbeitung befindlichen Thüringer Biodiversi­tätsstrategie sind die Aus- sagen zur Einrichtung und Sicherung des Biotopverbundes auf das Zieljahr 2020 ausgerichtet. Zu 3.: Zu den Kernflächen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die notwendige Fläche wird sich aus ökolo- gisch-funktionalen Überlegungen zu Lage und Größe der für den Biotopverbund notwendigen Flächen und Korridoren und nicht primär aus abstrakten Zielwerten zum Flächenanteil ableiten. Zu 4.: Als Kriterien für die Herleitung des Biotopverbundes sind vorgesehen: • fachliche Informationen über die Austauschbeziehungen zwischen bestimmten Bio­toptypen; • Anforderungen an Wanderungsmöglichkeiten und den Genaustausch im Hinblick auf ausgewählte Ar- ten (Zielarten); Unterkriterien für die Auswahl sind besondere Schutzbedürftigkeit, große Raumansprü- che oder regelmäßige Wanderungen im Jahreszyklus und damit hoher Vernetzungsbedarf und eine Eig- nung als charakteristi­sche Leitart für die Ansprüche weiterer Arten/Biotoptypen an den Biotopverbund; 2
2

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode                                           Drucksache 5/     2828 •   Informationen über offensichtliche Zerschneidungen des Biotopverbundes insbesondere an Verkehrs- wegen, z. B. Wildwechsel, häufige Totfunde von Tieren, bekannte Amphibienquerungen. Bei der Auswahl werden zudem die in Artikel 10 der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wild­lebenden Tiere und Pflanzen) genann- ten Ziele der Sicherung • der Kohärenz des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und • weiterer für die Vernetzung von Biotopen und Habitaten wichtiger Landschaftselemente berücksichtigt. Zu 5.: Bisher liegen erste Konzepte für einen landesweiten Verbund von Waldlebensräumen und von Gewässern vor. Grundsätzlich sind alle Biotoptypen auf einen Vernetzungs­bedarf zu überprüfen. Wie sich aus der Ant- wort zu Frage 4 ergibt, sind dabei nicht allein die Vernetzung gleichartiger Lebensräume, sondern z. B. auch komplexere Fälle wie der aus Gewässern, Wald und Offenland bestehende Jahreslebensraum man- cher Amphibien­arten zu betrachten. Dabei ist zum Teil ein landesweiter Maßstab der Betrachtung (Wälder, Fließgewässersysteme) sinnvoll, zum Teil ein regionaler oder lokaler (z. B. Trockenrasen). Entsprechend den Vorgaben in § 21 Abs. 3 BNatSchG und im Koalitionsvertrag wird das Grüne Band Be- standteil des Biotopverbundes sein. Zu 6.: Der Biotopverbund wurde durch die Landesregierung durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen geför- dert und gesichert, exemplarisch seien genannt: Schutzgebietsauswei­sungen, Flächenübertragung auf den Freistaat bzw. die Stiftung Naturschutz sowie Biotoppflegemaßnahmen im Bereich des Grünen Ban- des, Schaffung eines "Wildkatzenkorridors" zwischen Hainich und Hörselbergen im Zuge eines Flurberei- nigungsverfahrens beim Bau der Hörselbergumfahrung der Bundesautobahn 4 sowie weitere Förderungen des "Wildkatzenwegeplans" des BUND, Realisierung von Biotopvernetzungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung (siehe hierzu die Drucksachen 5/768 und 5/1481). Weitere Maßnahmen zur Biotopvernetzung und -sicherung wurden durch Projekte im Rahmen der Förderprogram- me "Entwicklung von Natur und Landschaft" (ENL) des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, "Förderung von Gebieten mit gesamtstaatlich reprä­sentativer Bedeutung" des Bundes- umweltministeriums und "LIFE+" der EU gefördert. Zur Sicherung von Kernflächen des Biotopverbundes durch Schutzgebiete wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In die im Jahre 2010 beschlossenen Regionalpläne sind von der oberen Naturschutzbehörde unter Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeitete Flächenvorschläge zum Biotopverbund eingegangen und unter Abwägung mit anderen Belangen teilweise als Vorranggebiete bzw. Vorbehaltsge- biet für Frei­raumsicherung dargestellt und gesichert worden. Zu 7.: Bei einigen der vorstehend genannten Maßnahmen zur Umsetzung des Biotopverbundes sind anerkannte Naturschutzvereinigungen bzw. deren lokale Gruppen Projektträger von Maßnahmen zur Biotopvernetzung oder anderweitig beteiligt. Bei konzeptionellen Überlegungen, z. B. bei der Erarbeitung der Thüringer Biodi- versitätsstrategie und durch Erörterung von fachlichen Ergebnissen in Veranstaltungen, hat eine informale Beteiligung stattgefunden. Diese Form der Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden. Wenn, wie vorgesehen, eine fachplanerische Darstellung des Biotopverbundes durch die Landschaftsrah- menplanung erfolgt, werden die anerkannten Naturschutzvereinigungen, wie in § 63 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG vorgeschrieben, beteiligt. Zu 8.: Die derzeit vorliegenden ersten Konzepte für den Biotopverbund in Thüringen basieren • für Waldlebensräume auf den vom Bundesamt für Naturschutz erarbeiteten bundesweiten Biotopver- bundkonzepten und dem länderübergreifenden "Wildkatzenwegeplan" des Bunddes für Umwelt und Na- turschutz Deutschland (BUND) sowie • für die Fließgewässer auf den einzugsgebietsbezogenen und dabei länderübergreifenden Inhalten der Planungen nach der Wasserrahmenrichtlinie. 3
3

Drucksache 5/      2828                                       Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Für den derzeitigen fachlichen Bearbeitungsstand ist damit eine länderübergreifende Konzeption gesi- chert. Bei der weitergehenden Konzeption und Festlegung des Biotop­verbundes durch die Landschafts- oder Raumordnungsplanung wird eine formelle Abstimmung nach den einschlägigen Vorschriften in § 12 BNatSchG bzw. § 13 des Raumordnungsgesetzes (ROG) erfolgen. Zu 9.: Nein; ein spezielles Monitoring für den Biotopverbund ist nicht vorgesehen, demzufolge auch kein über be- reits laufende Monitoringvorhaben (länderübergreifend abgestimmt z. B. Natura 2000-Monitoring, DDA-Vo- gelmonitoring) hinausgehendes länderübergreifendes Monitoring für den Biotopverbund. Zu 10.: Ein eigenständiger Abschnitt zur Biotopverbundplanung im Landesentwicklungsprogramm 2025 ist vom fe- derführenden Ressort nicht vorgesehen. Vielmehr soll der Aspekt des ökologischen Verbundsystems in An- lehnung an § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG in ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumver- bundsystem integriert werden. Dieses großräumige Freiraumverbundsystem soll dann eine Grundlage für konkrete Biotopverbundsystemplanungen der Fachplanungsträger bilden. In Vertretung Richwien Staatssekretär 4
4