Aktuelle Situation im Thüringer Jugendstrafvollzug und der dortigen Aus- und Weiterbildungslandschaft
Thüringer LandTag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2761 26.05.2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärwolff und Hauboldt (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Justizministeriums Aktuelle Situation im Thüringer Jugendstrafvollzug und der dortigen Aus- und Wei- terbildungslandschaft Die Kleine Anfrage 1365 vom 22. März 2011 hat folgenden Wortlaut: Sowohl die verfassungsrichterlichen Vorgaben (Urteil des Zweiten Senats vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04 - und - 2 BvR 2402/04 -) als auch die von Experten und Sachverständigen aufgestellten Anforderungen an den Jugendstrafvollzug bildeten die Grundlage für die Verabschiedung des Thüringer Jugendstrafvollzugs- gesetzes - ThürJStVollzG - im Jahr 2007. Inzwischen sind über drei Jahre vergangen. Dieser Zeitraum er- laubt es zu hinterfragen, welche Regelungen des Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes sich als sinnvoll erwiesen haben und in welchen Bereichen die Vollzugspraxis Mängel am Gesetzeswerk offenbart hat. Da- bei ist von großer Bedeutung, wie das vom Bundesverfassungsgericht und von Sachverständigen hervor- gehobene Ziel der Resozialisierung in Form von dafür förderlichen Maßnahmen der Aus- und Weiterbil- dung Umsetzung gefunden hat. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten kommen nach Einschätzung der Landesregierung in Betracht, um die Durchfüh- rung von Maßnahmen der Säule II des B.I.S.S.-Projektes (Berufsbildung und [Re-]Integration Strafge- fangener und Strafentlassener) effektiver im Sinne höherer Quoten dauerhaft aufgenommener Ausbil- dungs- und Beschäftigungsverhältnisse zu beeinflussen? Worin sind die Ursachen für den großen Anteil von nicht vermittelten Häftlingen zu erblicken? Wie viele Gefangene nahmen in den vergangenen drei Jahren in welchem Maßnahmenbereich von Säule II des B.I.S.S.-Projektes in den Thüringer Jugend- strafvollzugsanstalten teil (aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Art der Maßnahme)? 2. Welche Angebote im Aus- und Weiterbildungs- sowie Berufsvorbereitungsbereich und mit jeweils wie vielen Plätzen stehen derzeit (Stichtag 15. März 2011) in den Thüringer Jugendstrafvollzugsanstalten zur Verfügung? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Ausgestaltung und die Vielfalt von beruflichen Vorbereitungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Jugendstrafvollzug? Stellen die Angebote eine auf die Bedürfnisse des Ar- beitsmarkts zurechtgeschnittene Auswahl dar? Ist in den Ausbildungszeugnissen und vergleichbaren Bescheinigungen für spätere Arbeitgeber ersichtlich, dass diese im Rahmen einer Maßnahme des Ju- gendstrafvollzugs erlangt wurden? Gibt es bereits während der Ausbildungsphase und des Jugendstraf- vollzugs Kooperationen mit Unternehmen, die darauf gerichtet sind, nach Beendigung des Vollzugs bzw. Abschluss der Ausbildung eine Übernahme zu ermöglichen? 4. Gibt es für Jugendliche in den Thüringer Jugendstrafvollzugsanstalten die Möglichkeit, einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemeinen Schulabschluss (z. B. Realschulabschluss, Abitur, Fachabitur) zu erlangen, selbst wenn sich diese im geschlossenen Vollzug befinden? Welche Schulab- Druck: Thüringer Landtag, 17. Juni 2011
Drucksache 5/ 2761 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode schlüsse wurden von Jugendlichen im geschlossenen Vollzug in den letzten drei Schuljahren abgelegt (aufgegliedert nach Schuljahr, Art des Schulabschlusses und Durchfallquote)? Gibt es nach Auffassung der Landesregierung hier Nachbesserungsbedarf? 5. Inwieweit war seit Inkrafttreten des Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes Häftlingen die Teilnahme an beruflichen Vorbereitungs- und Ausbildungsmaßnahmen nicht möglich, weil die entsprechende Maßnah- me nur außerhalb der Anstalt durch Häftlinge im offenen/gelockerten Vollzug wahrgenommen werden kann und die Häftlinge sich im geschlossenen Vollzug befanden? Wie viele Jugendliche, welche eine Maßnahme der beruflichen Vorbereitung oder Ausbildung während des Jugendstrafvollzugs aufgenom- men haben, konnten diese auch über das Vollzugsende hinaus fortführen und bei wie vielen endete die Maßnahme auf Grund des Vollzugsendes? Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Mai 2011 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Schwerpunkt 2 des Projekts B.I.S.S. (Bildung und Integration Strafgefangener und Strafentlassener) zielt mit dem Arbeitsmarkt-Coaching (Handlungsfeld 9) und dem Sozial-Coaching (Handlungsfeld 10) auf eine individuelle und nachhaltige Berufseinstiegsbegleitung in den ersten Arbeitsmarkt ab; beide Handlungs- felder wirken kooperativ sowohl vor als auch nach der Entlassung. Die damit einhergehende Nachsorge ist ein vom Bildungsträger vorzuhaltendes Angebot an die am Projekt B.I.S.S. teilnehmenden Gefangenen, das sie freiwillig annehmen und bis zu sechs Monate nach der Entlassung in Anspruch nehmen können. Im ersten Auswertungsjahr 2009 hatten von 145 entlassenen Inhaftierten der Jugendstrafvollzugsanstalt (JSA) Ichtershausen (einschließlich Zweiganstalt Weimar) 93 - und damit 64 Prozent - freiwillig eine Nach- sorgevereinbarung mit dem Bildungsträger abgeschlossen, von denen 65 regulär beendet, 16 wegen Kon- taktabbruch und sieben wegen Wiederinhaftierung eingestellt sowie fünf auf Wunsch des Inhaftierten noch vor Haftende aufgehoben wurden (vgl. Ziffer 3.2 der in Anlage 1 beigefügten Statistik). Zum Zeitpunkt der Entlassung bzw. zu Beginn der Nachsorge waren von den 93 Klienten insgesamt acht in Arbeit und 72 in eine (anschließende) berufliche Bildungsmaßnahme vermittelt; allein 13 Klienten - und damit 14 Prozent - konnten bis zu diesem Zeitpunkt nicht vermittelt werden! Die nachhaltige Wirkung des Nachsorgeangebots wurde differenziert untersucht. Sie ergab - bei den regulär beendeten Nachsorgevereinbarungen (65), dass am Ende des Nachsorgezeitraums • zwei (gegenüber sechs zu Beginn des Nachsorgezeitraums) eine Arbeit hatten, • 47 (gegenüber 56) in einer beruflichen Bildungsmaßnahme standen und • 16 (gegenüber drei) arbeitsuchend gemeldet waren, (vgl. Ziffer 3.3.1 der in Anlage 1 beigefügten Statistik); - bei den abgebrochenen Nachsorgevereinbarungen, dass zum Zeitpunkt des Kontaktabbruchs • null (gegenüber zwei zu Beginn des Nachsorgezeitraums) eine Arbeit hatten, • neun (gegenüber 14) in einer beruflichen Bildungsmaßnahme standen, • vier (gegenüber sieben) arbeitsuchend gemeldet waren und • bei zehn der Status ungeklärt war, (vgl. Ziffer 3.3.2 der in Anlage 1 beigefügten Statistik). Die im Rahmen des Projekts B.I.S.S. erzielten Integrationserfolge bei den im Jahr 2010 Entlassenen wer- den nach Ablauf des sechsmonatigen Nachbetreuungszeitraums im Juni 2011 ausgewertet. Die Landesregierung schätzt ein, dass eine höhere Quote dauerhaft angenommener Ausbildungs- und Be- schäftigungsverhältnisse durch eine verbesserte koordinierte Netzwerkarbeit insbesondere zwischen den an der Integration hauptsächlich beteiligten Akteuren erreicht werden kann. Zu 2.: Von dem in der JSA Ichtershausen einschließlich Zweiganstalt Weimar tätigen Bildungsträger Grone Bil- dungszentren Thüringen GmbH werden insgesamt 190 Plätze für die Berufsbildung vorgehalten; Details über das bestehende Angebot sind in der in Anlage 2 beigefügten Übersicht aufgeführt. Zu 3.: Die Landesregierung bewertet das vorgehaltene Angebot an Berufsbildungsmaßnahmen als bedarfsge- recht und ausgewogen. 2
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2761 Zeugnisse oder andere Qualifizierungsnachweise dürfen keinen Hinweis auf die Inhaftierung enthalten (§ 37 Abs. 3 ThürJStVollzG). Zu einer instrumentalisierten Zusammenarbeit mit (bestimmten) Unternehmen zum Zweck der (Fachkräfte-) Auswahl und der Übernahme qualifizierter Jugendlicher ist es bislang nicht gekommen. Der Bildungsträger sowie die mit Prüfungsaufgaben betrauten Mitarbeiter der IHK/HWK vermitteln einzelfallbezogen Kontakte zwischen Firmen und qualifizierten Jugendlichen auch vor dem Haftende. Zu 4.: Auch im geschlossenen Vollzug gibt es die Möglichkeit der Erlangung weiterer Schulabschlüsse. In den drei zurückliegenden Schuljahren wurden jeweils folgende Schulabschlüsse abgelegt bzw. zuerkannt: - dem Hauptschulabschluss gleichwertige Abschlüsse, - Hauptschulabschlüsse, - Realschulabschlüsse (nicht im Schuljahr 2009/2010). Eine Durchfallquote wird nicht ermittelt. Die Landesregierung sieht Nachbesserungsbedarf bei der Vorhaltung und Ausstattung der Unterrichtsräu- me; der bestehende Mangel wird mit dem JSA-Anstaltsneubau beseitigt werden können. In schulrechtlicher Hinsicht wird kein Nachbesserungsbedarf gesehen. Zu 5.: Seit dem Inkrafttreten des Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes konnte jedem im geschlossenen Voll- zug untergebrachten, qualifizierungswilligen Jugendstrafgefangenen eine adäquate berufliche Vorberei- tungs-, Ausbildungs- oder Teilqualifizierungsmaßnahme angeboten werden. Darüber, dass Gefangene im geschlossenen Vollzug mangels geeigneter Angebote an keiner Qualifizierung teilnehmen konnten, liegen keine Erkenntnisse vor. Eine statistische Erhebung zu den durch Entlassung unterbrochenen und anschließend außerhalb des Vollzugs fortgesetzten beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen wird nicht vorgenommen. Laut Erfahrungs- berichten wird bei etwa 90 Prozent der Jugendlichen in Erstausbildung die durch Haftende unterbrochene Maßnahme unmittelbar nach der Entlassung außerhalb des Vollzugs fortgesetzt; bei den beruflichen Vor- bereitungsmaßnahmen liegt die Fortsetzungsquote bei etwa 20 Prozent. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksa- chennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 3
Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Nr. 1365 Jahresnachweisung über berufliche Integrationserfolge in der JSA Ichtershausen; hier: Berichtsjahr 2009 Bildungsträger: GRONE Bildungszentren Thüringen GmbH Ziffer Kriterium männliche Jugend- strafgefangene 1 2 3 3.1 Anzahl der Entlassenen im Berichtsjahr (aus Anlage Nr. 64 Vollzugsgeschäftsordnung -VGO-): 145 3.2 Anzahl von 3.1 mit denen eine Nachsorgevereinbarung getroffen wurde: 93 davon sind 3.2.1 nach der Entlassung umgesetzt worden: 65 davon 3.2.1.1 innerhalb des 1. bis 3. Nachsorgemonats: 53 3.2.1.2 innerhalb des 4. bis 6. Nachsorgemonats: 12 3.2.2 nach der Entlassung nicht umgesetzt worden: 23 davon wegen 3.2.2.1 Kontaktabbruch durch den Klienten 16 3.2.2.2 Wiederinhaftierung 7 3.2.3 bis zur Entlassung aufgehoben worden: 5 davon 3.2.3.1 auf Wunsch der Klienten im Vorfeld der Entlassung (zeitlicher Richtwert: >14 Tage vor der Entlassung): 1 3.2.3.2 auf Wunsch der Klienten am Entlassungstag oder unmittelbar davor (zeitlicher Richtwert:< 14 Tage vor der Entlassung): 3 3.2.3.3 aus sonstigen Gründen: (Siehe Erläuterung) 1 3.3 Beruflicher Integrationsstatus 3.3.1 der unter 3.2.1 erfassten Klienten 65 3.3.1.1 zu Beginn der Nachsorge a) Arbeitsverhältnis: 6 b) berufliche Bildungsmaßnahme: 56 c) arbeitslos: 3 3.3.1.2 am Ende der Nachsorge a) Arbeitsverhältnis: 2 b) berufliche Bildungsmaßnahme: 47 c) arbeitslos: 16 3.3.2 der unter 3.2.2 erfassten Klienten 23 3.3.2.1 zu Beginn der Nachsorge a) Arbeitsverhältnis: 2 b) berufliche Bildungsmaßnahme: 14 c) arbeitslos: 7 d) ungeklärt: 0 3.3.2.2 vor dem Kontaktabbruch bzw. der Wiederinhaftierung a) Arbeitsverhältnis: 0 b) berufliche Bildungsmaßnahme: 9 c) arbeitslos: 4 d) ungeklärt: 10 3.3.3 der unter 3.2.3 erfassten Klienten 5 3.3.3.1 zum Zeitpunkt der Entlassung a) (angebahntes) Arbeitsverhältnis: 0 b) (angebahnte) berufliche Bildungsmaßnahme: 2 c) (potentiell) arbeitslos: 3 d) ungeklärt: 0 Erläuterungen: zu 3.2.3.3: Der Gefangene ist verstorben.
Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Nr. 1365 Berufsbildungsatlas - JSA Ichtershausen - Stand 21.03.2011 Berufliche Qualifikationen Ichtershausen Weimar Berufsfeld / Branche 1 Facharbeiter-/Gesellenabschluss geprüft Maßnahme- Maßnahme- 2 Teilqualifizierungen mit staatlich anerkanntem Abschluss druch dauer* dauer* vorgehaltene Plätze vorgehaltene Plätze 2.1 IHK Fachkraft (FK) 2.2 IHK/HWK Qualifikationsbausteine zum Berufseinstieg 2.3 Zertifikatslehrgänge (ZL) (in Monaten) (in Stunden) (in Monaten) (in Stunden) IHK Südthüringen 2.4 Qualifizierungsbausteine gem. BAVBVO Bildungsträger 2.5 sonstige Zertifizierungen HWK Erfurt sonstige 3 Sonstige (ggf. Trägerzertifikat -TZ- / Teilnahmebescheinigung -TB-) 1 a) Hochbaufacharbeiter x 24 15 b) Maurer (aufbauend auf 1a)) x 12 2.2 Praktiker für Hochbau x 6 1. Bautechnik 2.3 a) ZL Ausbau x 6 15 b) ZL Lehmbau x 6 2.4 BAVBVO-Qualifizierungsbausteine x 140 2.4 BAVBVO-Qualifizierungsbausteine x ind. ind. 12 12 2. EDV 2.5 ECDL-Führerschein x 6-12 6-12 3 Grundkurs innerhalb der Berufsbildungsmaßnahme keine alle ind. 1 Gerätezusammensetzer x 18 3. Elektro- 2.2 Elektromontagekraft für Gebäudetechnik x 15 6 technik 2.4 BAVBVO-Qualifizierungsbausteine x ind. 2.2 Servicekraft Küchenbereich x 6 4. Ernährung, Genuss, 2.3 ZL Gesunde Ernährung x 15 6 Gastgewerbe 2.4 BAVBVO-Qualifizierungsbausteine x ind. 1 a) Bauten- und Objektbeschichter x 24 b) Maler/Lackierer (aufbauend auf 1a) x 12 5. Farbe / 15 Raum 2.2 Beschichter von Beschichtungsträgern x 6 2.4 BAVBVO-Qualifizierungsbausteine x 140 2.3 a) ZL Pflaster- und Wegebau x 6 6. Garten- und Landschafts- b) ZL Grünflächen x 15 6 bau 3 Berufsvorbereitung (ohne BAVBVO/ mit TZ, TB) x 3-11 2.2 Servicekraft Holzbearbeitung x 6 7. Holztechnik 15 2.4 BAVBVO-Qualifizierungsbausteine x 3-11 1 a) Maschinen- und Anlagenführer x 15 24 b) Fahrradmonteur x 15 24 2.2 a) Bearbeiter im Metallbau mit Schweißgrundausbildung x 6 8. Metall- b) Servicekraft Fahrradmontage x 6 technik und Anlagenbau 2.4 BAVBVO-Qualifizierungsbausteine x 3-11 15 2.5 a) DVS-EWF Basisqualifikation Metall-Schutzgasschweißen x 100 b) DVS-EWF Basisqualifikation Elektrodenhandschweißen x 100 c) DVS-EWS Basisqualifikation Wolfram-inert-Schweißen x 100 9. Sonstige 3 Kreativangebote keine 16 Gesamtanzahl: 178 12 Erläuterungen: ind. individuell BAVBVO Berufsausbildungsvorbereitungs- * die Maßnahmedauer unterscheidet sich von der tatsächlichen bescheinigungsverordnung Verweildauer des Gefangenen in der Maßnahme; die optimale DVS Deutscher Verband für Schweißtechnik Verweildauer ist die Maßnahmedauer