Das Beschaffungsverhalten des Innenministeriums II
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2633 29.04.2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bergner und Recknagel (FDP) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Das Beschaffungsverhalten des Innenministeriums II Die Kleine Anfrage 1321 vom 10. März 2011 hat folgenden Wortlaut: In letzter Zeit häufen sich die Probleme bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen bei der Thü- ringer Polizei. Dies betraf unter anderem die Qualität der neuen Polizeiuniformen und die Praxistauglich- keit der neuen Polizeiautos. Zudem wurden jüngst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Ver- dachtes der Untreue beim Kauf von 323 Polizeiautos bekannt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Mehrkosten der vorschnellen Anschaffung der 161 Fahr- zeuge für die Kontaktbereichsbeamten im Jahr 2009 gegenüber einer schrittweisen Anschaffung? 2. Welche Gebühren, Zinsen und weiteren Mehrkosten sind dem Land durch die kreditfinanzierte Anschaf- fung der 161 Fahrzeuge im Einzelnen entstanden (bitte detailliert und nach Jahresscheiben angeben)? 3. Aus welchen Gründen wurden die 161 Fahrzeuge nicht schrittweise, sondern einmalig mittels einer ver- deckten Kreditfinanzierung angeschafft? 4. Welche Mitglieder der Landesregierung waren an der Entscheidung, die 161 Fahrzeuge in einem Schritt mittels einer verdeckten Kreditfinanzierung anzuschaffen, beteiligt? 5. In wie vielen weiteren Fällen wurden im Thüringer Innenministerium in den letzten fünf Jahren Anschaf- fungen über vergleichbare Konstrukte mittels verdeckter Kreditfinanzierung angeschafft und mit welcher Begründung? 6. Welche Gründe haben für eine Halterung der Maschinenpistole bei den neuen 170 Funkwagen hinter der Rücksitzbank gesprochen und woraus resultiert diese Halterungsvariante? 7. Welche andere Unterbringung der Maschinenpistole im Streifenwagen wäre darüber hinaus möglich ge- wesen und welche Kosten wären im Gegensatz zur gewählten Variante angefallen? 8. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Qualität der neuen Uniformen? 9. Wie viele Mängelanzeigen wurden von Polizisten und Polizistinnen seit der Einführung der neuen Uni- formen eingereicht und welche Mängel wurden konkret beanstandet (bitte einzeln auflisten)? 10. Welche zusätzlichen Kosten sind bis dato durch die Mängelbeseitigung angefallen (bitte einzeln auflisten)? Druck: Thüringer Landtag, 17. Mai 2011
Drucksache 5/ 2633 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. April 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Haushaltsjahr 2009 wurden insgesamt 161 Fahrzeuge für Kontaktbereichsbeamte neu angeschafft. Für 153 Fahrzeuge schloss die für zentrale Beschaffungen zuständige Bereitschaftspolizei zu diesem Zweck im Dezember 2008 die Kaufverträge und den korrespondierenden Finanzierungsvertrag. Die Finanzierung der 153 Fahrzeuge setzt sich aus dem Kaufpreis in Höhe von 2 280 998,45 Euro und aus den Zinsen im Um- fang von 219 001,55 Euro zusammen. Weitere acht Fahrzeuge wurden im März 2009 für 119 267,89 Euro ohne Abschluss zusätzlicher Finanzierungsverträge erworben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 2.: Wie unter Frage 1 bereits dargelegt, wurden als Gegenleistung für die Finanzierung des Erwerbs der 153 Fahrzeuge Zinsen in Höhe von 219 001,55 Euro gezahlt. Die Zinsen werden im Rahmen der jährlich an den Finanzgeber zu entrichtenden Ratenzahlung ausgeglichen. Eine genaue Aufteilung der Zinsbeträge auf die Jahresraten liegt nicht vor. Entsprechend der im Haushaltsplan in Kapitel 03 14 Titel 811 01 ausgewiese- nen Verpflichtungsermächtigung werden die folgenden Raten gezahlt: 30.04.2009 500.000,00 Euro 30.03.2010 500.000,00 Euro 30.03.2011 500.000,00 Euro 30.03.2012 500.000,00 Euro 30.03.2013 500.000,00 Euro Gebühren und sonstige "Mehrkosten" sind bei der Anschaffung der Fahrzeuge nicht entstanden. Zu 3.: Die Kontaktbereichsbeamten-Fahrzeuge wurden nicht mittels einer "verdeckten Kreditfinanzierung" ange- schafft. Die Verpflichtungsermächtigung im Kapitel 03 14 Titel 811 01 eröffnete die Befugnis, im Haushaltsjahr 2008 Lieferverträge über Fahrzeuge in einem Gesamtvolumen von bis zu 2,5 Millionen Euro zu schließen. In den Jahren 2009 bis 2013 dürfen hierfür jährlich bis zu 500 000 Euro aufgewendet werden. Der Fahrzeugerwerb hätte auf zwei verschiedene Arten umgesetzt werden können. Einerseits wäre im Jahr 2008 der Abschluss von Fahrzeugkaufverträgen mit Lieferfristen für 2009 bis 2013 möglich gewesen. Dann hätten Fahrzeuge mit der im Jahr 2008 vereinbarten Konfiguration und Ausstattung in den fünf Folgejahren zum jeweils vereinbarten Liefertermin kontingentweise an die Thüringer Polizei übereignet werden müssen. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung der Dienstfahrzeuge sollten die Kontaktbereichsbeamten mit identischen Fahrzeugen (gleiche Bauart und gleicher Ausrüstungsumfang) ausgestattet werden. Ziel war eine einheitli- che Ausstattung und ein einheitliches Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Weiterhin sollte sichergestellt wer- den, dass die Kontaktbereichsbeamten auch über das verwendete Dienst-Kfz als solche erkannt werden. Bei einer Fahrzeugbeschaffung verteilt über fünf Jahresscheiben wäre die Thüringer Polizei über den gesamten Beschaffungszeitraum mit unterschiedlichen Fahrzeugkonfigurationen ausgestattet worden. Dies hätte der grundsätzlichen Forderung nach einem einheitlichen Fuhrpark widersprochen. Darüber hinaus bestand die Gefahr, dass der Fahrzeuganbieter bei einem über Jahre gestaffelten Fahr- zeugerwerb für später zu beschaffende Kfz Preisaufschläge in beträchtlicher Höhe berechnet hätte (jähr- liche Inflationsrate, Kosten für zu erwartende Modifizierungen der Fahrzeuge in technischer Hinsicht etc.), so dass dem Land letztlich ein finanzieller Mehraufwand entstanden wäre. Die Alternative hierzu bestand in einem einheitlichen Beschaffungsvertrag über die Lieferung aller Fahrzeu- ge zu einem Termin. Angesichts der auf die Jahre 2009 bis 2013 verteilten Teilbeträge der Verpflichtungs- ermächtigung wurde der Kaufpreis für die Fahrzeuge durch Finanzierung einer ratenweisen Abzahlung zu- gänglich gemacht. 2
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2633 Zu 4.: Wie im Rahmen der Beantwortung von Frage 3 bereits erläutert, wurden die Kontaktbereichsbeamten-Fahr- zeuge nicht mittels einer "verdeckten Kreditfinanzierung" angeschafft. Mitglieder der (aktuellen) Landesre- gierung waren am Anschaffungsvorgang nicht beteiligt. Zu 5.: Fälle von verdeckter Kreditfinanzierung sind nicht bekannt. Zu 6.: Für die Anbringung des MPi-Kastens hinter der Rücksitzbank waren insbesondere wirtschaftliche Gründe ursächlich. Zu 7.: Seit 2001 bis zur Ausschreibung 2010 wurden sämtliche Funkstreifenwagen mit dem MPi-Kasten hinter der Rücksitzbank ausgestattet. In den Jahren 2001 bis 2009 boten alle Fahrzeuglieferanten allein diese Unter- bringungsvariante an. Konstruktionsbedingt war ein Einbau der MPi-Halterung im Bereich der Beifahrertür aufgrund des dort angebrachten Airbags nicht möglich. Erstmals wurde im Ausschreibungsverfahren 2010 durch Fahrzeughersteller wieder eine Unterbringung des MPi-Kastens im Bereich der Beifahrertür angeboten. Diese Variante hätte einen finanziellen Mehrauf- wand in Höhe von 140,26 Euro pro Fahrzeug und Monat (ca. 299 600 Euro im Jahr) nach sich gezogen. Zu 8.: Die qualitativen Vorgaben für die Fertigung von Dienstkleidung sind in den technischen Leistungsbeschrei- bungen/Lieferbedingungen (TL) festgelegt. Diese berücksichtigen die europäischen Normative (EN). Sie differieren in Abhängigkeit vom jeweiligen Bekleidungsstück und werden von der Beschaffungsstelle der Bereitschaftspolizei Thüringen vorgegeben. Wesentliche Vorgaben beschreiben z. B. die Farbechtheit, das Scheuerverhalten, die Höchstzugkraft, die Lichtechtheit, die Waschbeständigkeit sowie die Fadenfeinheit der Uniformbestandteile. Zur Sicherung durchgängig hoher Qualität der Dienstkleidung wurde das Textilforschungsinstitut Greiz früh- zeitig einbezogen. Zu 9.: Eine Statistik über die Anzahl der durch die Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen eingereichten Mängel- anzeigen wird nicht geführt. Erfasst werden nur die Mängel ihrer Art nach. Bislang sind nachfolgende Män- gel reklamiert worden: Bekleidungsgegenstand Art des Mangels - Loch im Stoff - fehlende Knöpfe Uniformhemd/Uniformbluse - nur teilweise angenähte Schultertunnel (weiß oder blau mit langem - Loch an der Kragenspitze bzw. kurzem Arm) - Blickdichte - Stoff im Ellenbogenbereich reißt - mangelhafte Oberflächenveredelung Eindorngürtel - Geruchsbelästigung durch Ausdünsten - Brandloch im Rücken Anorak - defekter Druckknopf - defekte Druckknöpfe Schulterklappen - unterschiedliche Rangabzeichen innerhalb eines Paares Streifendienstschuh - Naht drückt Tuchhose - defekter Reißverschluss Ärmelabzeichen gewebt - Ablösen nach Waschen/Reinigen - Haken am Bund lose bzw. fehlte Streifendiensthose - Farbverlust nach mehrmaligem Waschen Clipbinder - Cliphalter wackelt 3
Drucksache 5/ 2633 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Auch bei der Beschaffung der früheren Uniformen kam es zu vergleichbaren Mängelfällen. Beispielsweise wurde gelegentlich die Qualität der Hemden und Jeanshosen reklamiert. Zu 10.: Zusätzliche Kosten sind bislang nicht angefallen. Vielmehr hat die verantwortliche Lieferfirma in den Fällen festgestellter Mängel entweder auf eigene Kos- ten die Ware nachgebessert oder Ersatz geliefert. In zwei Fällen laufen auf Seiten der Firma noch Prüfun- gen zur Mängelursache. In Vertretung Rieder Staatssekretär 4