THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 2957 4. Wahlperiode 25.04.2007 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (Die Linkspartei.PDS) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr Unterstützung der Thüringer Wohnungswirtschaft durch die Landesbank Hessen- Thüringen und die Thüringer Aufbaubank Die Kleine Anfrage 1242 vom 5. März 2007 hat folgenden Wortlaut: Während der 56. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 2. März 2007 führte die Finanzministerin im Namen der Landesregierung in Tagesordnungspunkt 14 u. a. aus, dass die Landesbank Hessen-Thüringen und die Thüringer Aufbaubank in vielfältiger Weise die Thüringer Wohnungswirtschaft unterstützen. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen konkreten Maßnahmen, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen hat die Landes- bank Hessen-Thüringen die Thüringer Wohnungswirtschaft in den Jahren 2004 bis 2006 unterstützt (bitte Einzelaufstellung)? 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen hat die Thürin- ger Aufbaubank die Thüringer Wohnungswirtschaft in den Jahren 2004 bis 2006 unterstützt (bitte Einzel- aufstellung)? 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen, in welchem Umfang und mit welchen Zielstellungen will die Landes- bank Hessen-Thüringen die Thüringer Wohnungswirtschaft in den Jahren 2007 und darüber hinaus un- terstützen (bitte Einzelaufstellung)? 4. Mit welchen konkreten Maßnahmen, in welchem Umfang und mit welchen Zielstellungen will die Thürin- ger Aufbaubank die Thüringer Wohnungswirtschaft in den Jahren 2007 und darüber hinaus unterstützen (bitte Einzelaufstellung)? 5. Welche Auswirkungen ergeben sich im Zusammenhang mit den nachgefragten Sachverhalten auf den Landeshaushalt? Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. April 2007 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 3.: Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen gehört im Kreditgeschäft der Landesbank Hessen-Thüringen u. a. die Finanzierung der Wohnungswirtschaft zu den wesentlichen Geschäftsaktivitäten im Freistaat Thüringen. Druck: Thüringer Landtag, 7. Mai 2007 1
Drucksache 4/ 2957 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Durchschnittlich wurde dazu nach Auskunft der Landesbank Hessen-Thüringen in den Jahren 2004 bis 2006 ein Kreditvolumen zwischen 420 und 450 Millionen Euro an alle wesentlichen Unternehmen der Thü- ringer Wohnungswirtschaft ausgereicht. Auch im Jahr 2007 wird sich nach Angaben der Landesbank Hessen-Thüringen das Geschäftsvolumen mit Thüringer Wohnungsunternehmen in einer ähnlichen Größenordnung wie in den Vorjahren bewegen. Zu 2. und 4.: Die Zusammenarbeit der Thüringer Aufbaubank (TAB) mit den Unternehmen der Thüringer Wohnungswirt- schaft basiert auf der im Auftrag der Landesregierung durchzuführenden Ausreichung und Verwaltung von Baudarlehen sowie der Gewährung TAB-eigener durch das Land verbürgter Kapitalmarktdarlehen im Rah- men der objektbezogenen sozialen Wohnraumförderung. In diesem Zusammenhang bewertet die TAB die wirtschaftliche Gesamtsituation der Unternehmen und unterstützt diese mit dem Ziel der Liquiditätssicherung und -verbesserung. Dies erfolgt sowohl durch Beglei- tung bei der Erarbeitung und Aktualisierung langfristiger Unternehmenskonzepte als auch im Zuge der Darlehensausreichung und Darlehensprolongationen. So konnte die TAB in 2006 den Unternehmen im Rahmen von vorgezogenen Prolongationen auslaufender Zinsbindungen für Förderdarlehen der Programm- jahre 1998/1999 Angebote unterbreiten, die ihnen die zurzeit günstigen Zinsen an Kapitalmarkt langfristig sichern und sich damit in der Folge positiv auf ihre Liquidität auswirken. Allein in 2006 gelang es, durch diese finanztechnischen Maßnahmen eine zusätzliche Liquidität in Höhe von 15 Millionen Euro freizuset- zen, indem die Kapitaldienstverpflichtungen ab 2008 gegenüber der TAB im Einzelnen deutlich reduziert wurden. Wegen schutzwürdiger Interessen Dritter, insbesondere des Datenschutzes, können, wie in den Fragen 1 bis 4 gefordert, gemäß Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen keine kundenbezogenen Informationen in Form von Einzelaufstellungen gegeben werden. Zu 5.: Die Maßnahmen der Landesbank Hessen-Thüringen zur Unterstützung der Thüringer Wohnungswirtschaft haben auf den Landeshaushalt keine Auswirkungen, da die Landesbank Hessen-Thüringen keine Förder- mittel des Freistaats Thüringen für die Wohnungswirtschaft ausreicht und verwaltet. Die Auswirkungen auf den Landeshaushalt durch die Maßnahmen der Thüringer Aufbaubank können nicht beziffert werden. Risiken für den Landeshaushalt können durch die Inanspruchnahme von Landesbürg- schaften und durch Ausfälle der Darlehensforderung im Falle insolventer Unternehmen entstehen. Die ge- schilderte Unterstützung der Thüringer Aufbaubank bei Bemühungen der Landesregierung um bestandsge- fährdete Unternehmen kann das Risiko für den Landeshaushalt minimieren. Trautvetter Minister 2