THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1822 4. Wahlperiode 22.03.2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Berninger (Die Linkspartei.PDS) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Nazi-Ehrenmal in Fretterode Die Kleine Anfrage 719 vom 3. Februar 2006 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks am 3. Februar 2005 beabsichtigt ein bekannter Neona- zi, auf seinem Grundstück in Fretterode das aus Marienfels stammende so genannte "Ehrenmal des I. Panzerkorps der Waffen-SS" zu errichten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung diesbezüglich vor? 2. Wie bewertet die Landesregierung dieses so genannte "Ehrenmal"? 3. Wie ist es aus Sicht der Landesregierung rechtlich zu bewerten, dass augenscheinlich ein Privatgrund- stück zu einer Wallfahrtsstätte umfunktioniert werden soll? 4. Ist von Seiten der zuständigen kommunalen Behörden gegenüber der Landesregierung Unterstützungs- bedarf signalisiert worden? Wenn ja, welcher? 5. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. März 2006 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung sieht unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen davon ab, Anfragen insoweit öffentlich zu beantworten, als sie auf die Ausforschung des Kenntnisstands der Sicherheitsbehörden und insbesondere des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz gerichtet sind. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf solche Erkenntnisse, die offen verwertbar sind. Für weiter gehende Auskünfte steht die Landesregierung gegebenenfalls der Parlamentarischen Kon- trollkommission zur Verfügung. Zu 1.: Die Informationen des MDR-Berichts vom 3. Februar 2006 werden durch die Landesregierung bestätigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Druck: Thüringer Landtag, 31. März 2006 1
Drucksache 4/ 1822 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Zu 2.: Die Landesregierung verurteilt die Pläne zur Errichtung dieses so genannten "Ehrenmals", da es in diesem Falle nicht um die Erinnerung geht, sondern um politische Instrumentalisierung durch Extremisten. Zu 3.: Im Rahmen geltenden Rechts steht es jedem frei, nach Belieben über die Nutzung seines Eigentums zu bestimmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 4.: nein Zu 5.: Die Landesregierung erwartet von den zuständigen Behörden, dass sie alle rechtlichen Möglichkeiten aus- schöpfen, um die Errichtung des Ehrenmals zu verhindern. Dr. Gasser Minister 2