Situation des Thüringer Justizvollzugs seit dem Jahr 2006 - Bereiche des Justizvollzugs außerhalb von Straf- und U-Haft
Thüringer LandTag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2663 05.05.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauboldt (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Justizministeriums Situation des Thüringer Justizvollzugs seit dem Jahr 2006 - Bereiche des Justizvoll- zugs außerhalb von Straf- und U-Haft Die Kleine Anfrage 1344 vom 9. März 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Große Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS mit dem Titel "Situation und zukünftige Entwicklung des Thüringer Justizvollzugs" (Drucksache 4/2330) wurde von der Thüringer Landesregierung (Justizmi- nisterium) mit Datum vom 8. Januar 2007 in Drucksache 4/2594 beantwortet. Seit dem Jahr 2006 fanden weitere bzw. neue Diskussionen und Aktivitäten in diesem Themenfeld statt wie z.B. die Entwicklung eines Suizidpräventionskonzepts oder die Planungen zur Errichtung einer neuen Justizvollzugsanstalt in Ostthü- ringen/Westsachsen. Insbesondere mit Blick auf die voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnende par- lamentarische Diskussion um ein eigenes Thüringer Strafvollzugsgesetz - die Landesregierung hat im Ja- nuar-Plenum 2011 des Landtags in Beantwortung einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hauboldt (DIE LINKE) einen entsprechenden Entwurf angekündigt - ist eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen im Bereich des Thüringer Justizvollzugs seit dem Jahr 2006 sinnvoll und notwendig. Wegen der sich ver- schlechternden sozialen Situation vieler Personen, z.B. durch Arbeitslosigkeit und Überschuldung, soll die Zahl der Fälle der Ersatzhaft zur Abgeltung von Geldstrafen angestiegen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Auslieferungshaft sind seit 2006 in Thüringen vorgekommen und wo wurden bzw. werden sie vollzogen? Welche Erfahrungen wurden dabei mit den Auslieferungsvorschriften und dem Europäischen Haftbefehl gemacht? 2. Wie haben sich die Haftzahlen in den Bereichen Ersatzhaft/Erzwingungshaft/Ordnungshaft seit 2006 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Inwiefern unterscheidet sich die Haft- und Unterbringungssituation in den im vorigen Satz genannten Bereichen voneinander bzw. von den übrigen Bereichen des Justizvollzugs? 3. Wie lang war/ist die durchschnittliche Haftdauer im Anfragezeitraum bei den in den Fragen 1 und 2 ge- nannten Haftarten? Welche Gründe lassen sich für Veränderungen benennen? 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Anzahl der Durchgangsgefangenen im Anfragezeitraum in Thüringen (bitte nach Jahresscheiben ausweisen)? 5. Inwieweit können aus einer etwaigen Steigerung der Zahlen bei der Ersatzhaft Rückschlüsse auf die soziale Situation der Betroffenen bzw. der Gesamtgesellschaft getroffen werden? Inwiefern kann für die nächsten Jahre in diesem Bereich mit einem Anstieg der Haftzahlen gerechnet werden? Druck: Thüringer Landtag, 24. Mai 2011
Drucksache 5/ 2663 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 6. Welche spezifischen Unterstützungsangebote zur Vermeidung der Ersatzhaft bestehen und wie werden diese angenommen (seit dem Jahr 2006)? 7. Inwiefern gibt es Hinweise/Belege dafür, dass Überbelegungsprobleme zu einem Anstieg der Anzahl der Durchgangsgefangenen führ(t)en (bitte auch Veränderungen seit dem Jahr 2006 ausweisen)? Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Mai 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Auslieferungshaft wird bei den Erhebungen des Statistischen Landesamtes nicht gesondert erfasst. Die Angaben in nachfolgender Tabelle beziehen sich auf die Dokumentationen der Justizvollzugseinrichtungen: JSA** Ichters- Jahr JVA * JVA Gold- JVA Hohen- hausen mit JVA JVA Unter- Gera lauter leuben Zweiganstalt Tonna maßfeld Weimar 2006 2 1 - - 1 - 2007 3 - - - - 2008 - 4 - - - - 2009 - - - - - - 2010 - 2 - - - - * JVA - Justizvollzugsanstalt ** JSA - Jugendstrafanstalt Gemäß der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan in der jeweils gültigen Fassung ist für den Vollzug der Auslieferungshaft an männlichen Personen seit dem Jahr 2007 die Justizvollzugsanstalt Gold- lauter zuständig. Die weiterhin zunehmende Zahl von Auslieferungsfällen, in denen Verfolgte ihrer Auslieferung im sogenann- ten vereinfachten Verfahren zustimmen, sowie die nunmehr im EU-Raum verkürzten Fristen haben in Thü- ringen gegenüber dem alten Recht zu kürzeren Auslieferungshaftdauern geführt. Zu 2.: Statistisch wird nur die Ersatzfreiheitsstrafe separat ausgewiesen. Die durchschnittliche Belegung mit Gefangenen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, und der Anteil die- ser Gefangenen am Vollzug der Freiheitsstrafe ist der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. Für den Vollzug der gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft gel- ten die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen oder gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Die Haftsituation dieser Gefange- nengruppe unterscheidet sich gegenüber den Strafgefangenen darin, dass keine Pflicht zur Arbeit besteht. Zu 3.: Da es hierfür keine statistische Erfassung gibt, kann darüber keine Aussage getroffen werden. Insoweit las- sen sich auch keine Gründe für eventuelle Veränderungen benennen. Zu 4.: Die Zahl der Durchgangsgefangenen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr Männer Frauen gesamt 2006 1 806 106 1 912 2007 1 546 62 1 608 2008 1 394 56 1 450 2009 1 287 49 1 336 2010 1 525 72 1 597 2
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2663 Zu 5.: Gemäß § 43 Strafgesetzbuch (StGB) tritt an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe Freiheitsstrafe. Kommt der Verurteilte einer Zahlung nicht nach, ist grundsätzlich zunächst die Vollstreckung der Geldstra- fe intensiv und unter Umständen wiederholt zu versuchen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann grundsätzlich nur vollstreckt werden, wenn und soweit die Geldstrafe nicht entrichtet oder beigetrieben worden ist. Dies lässt Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der verurteilten Person zu. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Ersatzfreiheitsstrafe Verbüßende häufig auch aus einem problematischen sozialen Umfeld stammen. Eine weitere Entwicklung im Bereich des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen ist nicht abschätzbar, zumal eine Ersatzfreiheitsstrafe jederzeit - auch von Dritten - durch Zahlung der zugrunde liegenden Geldstrafe vorzeitig beendet oder abgewendet werden kann. Zu 6.: Aufgrund der Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit vom 19. Janu- ar 1993 (GVBl. S. 146) besteht im Freistaat Thüringen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfrei- heitsstrafen die Möglichkeit, durch Leistung freier Arbeit vor dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe eine un- einbringliche Geldstrafe zu tilgen. Bewährt hat sich hier weiterhin die Sanktionsalternative unter dem Motto "Schwitzen statt Sitzen". Aber auch während des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe besteht für Inhaftierte die Möglichkeit, durch Ab- leistung freier Arbeit die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zu verkürzen. So konnte durch Ableistung von freier Arbeit vor und während des Vollzugs nachfolgende Anzahl von Haft- tagen vermieden werden: 2006 2007 2008 2009 2010 Geschäftsbereich Thüringer 65 091 68 351 71 391 54 019 47 685 Generalstaatsanwaltschaft (Schwitzen statt Sitzen) Geschäftsbereich Thüringer Justizvollzug 2 296 1 732 1 569 2 606 3 191 (freie Arbeit zur Abkürzung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe während des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe) Gesamt (eingesparte Hafttage) 67 387 70 083 72 960 56 625 50 876 Zu 7.: Es gibt keine Hinweise oder Belege, dass Überbelegungsprobleme zu einem Anstieg der Anzahl der Durch- gangsgefangenen führen. Veränderungen der Zahl der Durchgangsgefangenen sind der Antwort zu Fra- ge 4 zu entnehmen. Dr. Poppenhäger Minister Anlage *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennum- mer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 3
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