THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 4551 4. Wahlperiode 23.10.2008 Kleine Anfrage des Abgeordneten Döring (SPD) und Antwort des Thüringer Kultusministeriums Landesförderung von Projekten an Jugendkunstschulen Die Kleine Anfrage 2541 vom 17. September 2008 hat folgenden Wortlaut: Gemäß Erläuterungstext stehen die im Titel 686 12 des Haushaltskapitels 04 89 veranschlagten Landesmit- tel ab diesem Haushaltsjahr "insbesondere auch für Projekte bei öffentlichen Bibliotheken, Musikschulen und Jugendkunstschulen" zur Verfügung. Wie aus verschiedenen Gesprächen mit Vertretern von Jugend- kunstschulen hervorgeht, ist den Einrichtungen die Existenz einer solchen Projektförderung durch das Land oftmals überhaupt nicht bekannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche konkrete Weise und zu welchem konkreten Zeitpunkt hat die Landesregierung für eine Infor- mation der Jugendkunstschulen über die Existenz der genannten Projektförderung Sorge getragen? 2. Wie erklärt sich die Landesregierung die Tatsache, dass vielen Einrichtungen die Existenz der genann- ten Projektförderung dennoch überhaupt nicht bekannt ist? 3. Auf welche Weise können Jugendkunstschulen eine derartige Projektförderung beantragen? Zu wel- chem konkreten Zeitpunkt sind die Einrichtungen über dieses Antragsverfahren informiert worden? 4. Wie viele Anträge von Jugendkunstschulen auf eine derartige Projektförderung liegen der Landesregie- rung im aktuellen Haushaltsjahr vor? Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand dieser Anträge? 5. Für welche konkreten Projekte von Jugendkunstschulen und in jeweils welcher Höhe sind im aktuellen Haushaltsjahr Mittel aus dem oben genannten Haushaltstitel verausgabt worden? Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2008 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bereits im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans 2008/2009 und der Diskussion zur Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs gab es einen ständigen Informationsaustausch zwischen der Landesar- beitsgemeinschaft (LAG) Jugendkunstschulen, einzelnen Jugendkunstschulen und dem Thüringer Kultus- ministerium, um den genannten Einrichtungen zu helfen, sich auf die neue Situation einzustellen. Sofort nach Verabschiedung des Landeshaushalts 2008/2009 wurde die LAG Jugendkunstschulen über die damit verbindlich gewordenen zusätzlichen Mittel informiert. Ein abschließendes Gespräch von Vertre- tern des Thüringer Kultusministeriums mit dem Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunst- schulen fand am 21. Februar 2008 statt. Druck: Thüringer Landtag, 28. Oktober 2008 1
Drucksache 4/ 4551 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Zu 2.: Die Einschätzung, dass vielen Einrichtungen die Existenz der Projektförderung nicht bekannt war, wird von der Landesregierung nicht geteilt. Die vom Land geförderten Jugendkunstschulen sind alle Mitglied in der LAG Jugendkunstschulen, die, wie in der Antwort zur Frage 1 dargelegt, sofort und umfassend informiert wurde. Zu 3.: Die Förderung erfolgt nach der allen Jugendkunstschulen bekannten Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst. Dies wurde dem Vorstand der LAG Jugendkunstschulen in der Beratung am 21. Februar 2008 mitgeteilt. Zu 4.: Es wurden bisher fünf Förderanträge für das Jahr 2008 gestellt. Alle beantragten Fördermittel wurden zeitnah bewilligt und wurden bereits zu einem großen Teil ausgezahlt. Zu 5.: Im Einzelnen wurden gefördert: Einrichtung: Höhe der Förderung: Kunst- und Designschule IMAGO, Erfurt 5 000 Euro Studio Bildende Kunst, Altenburg 20 000 Euro Kunstwerkstatt Rudolstadt 8 000 Euro Malschule Weimar 25 000 Euro LAG Jugendkunstschulen 30 000 Euro Müller Minister 2