Verbotene Neonaziorganisation "Sturm 34"

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THÜRINGERLandtag Thüringer          LANDTAG    - 4. Wahlperiode                             Drucksache 4/    3562 4. Wahlperiode                                                        28.11.2007 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Verbotene Neonaziorganisation "Sturm 34" Die Kleine Anfrage 2155 vom 16. Oktober 2007 hat folgenden Wortlaut: Im April 2007 verbot das Sächsische Staatsministerium des Inneren die rechtsextreme Kameradschaft "Sturm 34". Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es Verbindungen von Thüringer Organisationen oder Personen zur rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34"? Wenn ja, welche Organisationen oder Personen unterhielten die Verbindungen? 2. Unterhielten Angehörige der rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34" Kontakte nach Thüringen? Wenn ja, wann waren diese Kontakte, zu wem in Thüringen wurden diese Kontakte gepflegt, was war Gegen- stand der Kontakte? 3. Unterhielten oder unterhalten Mitglieder der verbotenen Kameradschaft "Sturm 34" auch nach dem Ver- bot noch Kontakte nach Thüringen, wenn ja, zu wem in Thüringen, was war oder ist Gegenstand der Kontakte? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. November 2007 wie folgt beantwortet: Zu 1: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 3.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Dr. Gasser Minister Druck: Thüringer Landtag, 4. Dezember 2007 1
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