Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen I
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 5017 20.09.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Justizministeriums Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen I Die Kleine Anfrage 2505 vom 1. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anzeigen wegen häuslicher und sexualisierter Gewalt wurden in den Jahren 2005 bis 2011 in Thüringen erstattet und wie hoch war der jeweilige Anteil von Anzeigen, die Frauen und Mädchen mit Behinderungen betrafen? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren zu sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt gegenüber Frauen und Mäd- chen wurden - jeweils auf die Jahre 2005 bis 2011 bezogen - in Thüringen aufgenommen, wie viele wur- den eingestellt und wie hoch war jeweils der Anteil von aufgenommenen und eingestellten Ermittlungs- verfahren, in denen Frauen und Mädchen mit Behinderungen betroffen waren? 3. Wie viele Gerichtsverfahren zu sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt wurden jährlich zwischen den Jahren 2005 und 2011 in Thüringen eröffnet, wie viele davon betrafen Frauen und Mädchen mit Behin- derungen und wie hoch ist die Verurteilungsquote insgesamt und bezogen auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass Fälle von sexualisierter und/ oder häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen bei der Polizei und Justiz von speziell geschulten Expertinnen und Experten bearbeitet werden? 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Ergebnisse des Verfahrens der anonymen Be- weissicherung vor und welche Maßnahmen plant die Landesregierung zum Ausbau dieses Verfahrens auch für Frauen und Mädchen mit Behinderungen? Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Insoweit liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. Zu 2.: Statistische Angaben zu der Anzahl der Ermittlungsverfahren, die wegen sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen allgemein sowie solchen mit Behinderungen eingeleitet wurden, sowie zu der Anzahl der Einstellungen entsprechender Verfahren sind nicht vorhanden. Druck: Thüringer Landtag, 2. Oktober 2012
Drucksache 5/ 5017 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Die Anzahl der bei den Thüringer Staatsanwaltschaften eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Strafta- ten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - unabhängig vom Geschlecht des Opfers - ergibt sich aus nach- stehender Tabelle: Jahr Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren 2005 481 2006 792 2007 853 2008 781 2009 767 2010 816 2011 739 Angaben zu der Anzahl der durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Geschädigten weibli- chen Geschlechts liegen erst ab dem Jahr 2009 vor: Jahr Anzahl Geschädigter davon unter 18 Jahren weiblichen Geschlechts 2009 623 373 2010 728 482 2011 723 481 Die Anzahl der Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die einge- stellt wurden, ergibt sich aus nachstehender Tabelle: Jahr Anzahl der Verfahrenseinstellungen 2005 304 2006 471 2007 593 2008 502 2009 566 2010 552 2011 506 Zu der Anzahl der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gegen weibliche Opfer und der Einstellungen entsprechender Verfahren liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und Einstellungen von Verfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt - unabhängig vom Geschlecht des Opfers - ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Jahr Anzahl der eingeleiteten Anzahl der Ermittlungsverfahren Verfahrenseinstellungen 2007 2 060 1 419 2008 2 355 1 716 2009 1 889 1 998 2010 3 019 2 143 2011 2 734 2 328 2
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 5017 Für die Zeit von 2005 bis 2006 sind wegen je nach Gerichtsbezirk unterschiedlicher Erhebungszeiträume lediglich folgende Angaben möglich: Staatsanwaltschaft Erfurt: Jahr Anzahl der eingeleiteten Anzahl der Ermittlungsverfahren Verfahrenseinstellungen 01.01.2005 bis 31.05.2005 182 k. A. 01.07.2005 bis 31.01.2006 319 177 01.02.2006 bis 31.12.2006 537 366 Staatsanwaltschaft Gera: Jahr Anzahl der eingeleiteten Anzahl der Ermittlungsverfahren Verfahrenseinstellungen 01.01.2005 bis 31.05.2005 310 163 01.07.2005 bis 31.12.2005 459 280 01.01.2006 bis 31.12.2006 921 627 Staatsanwaltschaft Meiningen: Jahr Anzahl der eingeleiteten Anzahl der Ermittlungsverfahren Verfahrenseinstellungen 01.01.2005 bis 31.12.2005 342 241 01.01.2006 bis 31.12.2006 523 367 Staatsanwaltschaft Mühlhausen: Jahr Anzahl der eingeleiteten Anzahl der Ermittlungsverfahren Verfahrenseinstellungen 01.12.2004 bis 13.02.2006 417 290 01.01.2006 bis 20.02.2007 274 190 Hinsichtlich der auf die Anzahl der Straftaten abstellenden Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird auf die An- lage 1 zu dieser Antwort verwiesen. Inwieweit es sich bei den Rohheitsdelikten/Gewaltdelikten um häusliche Gewalt handelt und ob die Opfer dieser Straftaten Behinderungen aufwiesen, wird in der PKS nicht erfasst. Zu 3.: Die nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldsachen (StP/OWi- Statistik) erhobenen Daten ergeben folgendes Bild: Bei den Amtsgerichten hat sich die Anzahl der Neuzugänge der Strafverfahren gegen die sexuelle Selbst- bestimmung seit dem Jahr 2007 wie folgt entwickelt: Amtsgerichte 2007 2008 2009 2010 2011 Neuzugänge - Verfahren gegen 208 157 130 141 160 die sexuelle Selbstbestimmung In den Jahren 2005 und 2006 wurde die Zahl der Neuzugänge nicht gesondert statistisch erfasst, so dass Angaben insoweit nicht möglich sind. 3
Drucksache 5/ 5017 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Die Zahl der erledigten Verfahren in Gewaltschutzsachen hat sich seit dem Jahr 2005 wie folgt entwickelt: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gewaltschutzverfahren vor den Familiengerichten Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung (§ 1 208 174 226 243 381 636 746 GewSchG) Wohnungsüberlassung gemäß § 2 GewSchG 82 71 87 82 108 135 109 Gewaltschutzverfahren vor den Zivilgerichten - Amtsgericht 174 228 294 283 284 - - Gewaltschutzverfahren vor den Zivilgerichten - Landgericht 8 1 5 7 9 - - Gesamt 472 474 612 615 782 771 855 Hinsichtlich der Gewaltschutzverfahren wird in der Statistik nur die Zahl der erledigten Verfahren erfasst. Insoweit ist die Angabe der Zahl der Neuzugänge in diesen Verfahren nicht möglich. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der frei- willigen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 1. September 2009 liegt die Zuständigkeit für Gewaltschutzverfahren nur noch bei den Familiengerichten. Zuvor waren sowohl die Familien- als auch die Zivilgerichte für diese Verfahren zuständig. Aus diesem Grund sind auch nur für die Jahre 2005 bis 2009 entsprechende Zivilver- fahren aufgelistet. Die inhaltliche Unterscheidung der Verfahren nach Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung (§ 1 GewSchG) und Wohnungsüberlassung nach § 2 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist nur für den Be- reich der Familiensachen möglich, da die statistische Erfassung nur hier gesondert erfolgt. Zu der Anzahl von Verfahren, in denen Frauen und Mädchen mit Behinderungen betroffen sind, gibt es kei- ne gesonderten statistischen Erhebungen. Die Anzahl der Abgeurteilten und Verurteilten in Thüringen wegen Straftaten nach dem Gewaltschutzgesetz sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach der Strafverfolgungsstatistik ergibt sich aus der Anlage 2 zu dieser Antwort. Es werden weder Straftaten wegen sexualisierter/häuslicher Gewalt noch ent- sprechende Straftaten gegen Frauen und Mädchen noch gegen solche mit Behinderungen gesondert erfasst. Zu 4.: Seit 1995 sind auf Veranlassung des Justizministeriums bei allen vier Staatsanwaltschaften Sonderdezer- nate für Strafsachen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und wegen häuslicher Gewalt eingerichtet. Die- se sollen eine Konzentration von Sachkompetenz und Erfahrungen sowie besondere Sensibilität im Um- gang mit dem Opfer gewährleisten. Für die Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten der Polizei wurden spezielle Ausbildungspro- gramme entwickelt, um alle Polizeibeamt(inn)en in die Lage zu versetzen, bei Fällen häuslicher Gewalt ent- sprechend sensibilisiert auftreten und agieren zu können. Die Aus- und Fortbildung erfolgt unter Berücksich- tigung der 1995 erstellten Schulungskonzeption "Männliche Gewalt gegen Frauen" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Im Ausbildungsplan für den mittleren Polizeivollzugsdienst so- wie im Curriculum des gehobenen Polizeivollzugsdienstes wird diese Problematik thematisiert und ist da- mit fester Bestandteil der Ausbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten. In der Integrierten Fortbildung der Thüringer Polizei wurde im ersten Grundseminar, welches seit 1995 unter der Federführung des Fort- bildungsinstitutes der Thüringer Polizei durchgeführt wird, das Thema "Häusliche Gewalt" für alle im Au- ßendienst tätigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten behandelt. Mit dieser Zielgruppe wurde und wird ein umfangreiches Training durchgeführt, so dass alle Teilnehmer entsprechend sensibilisiert auftre- ten und agieren können. Für die Bearbeitung von Sexualdelikten sowie Straftaten mit kindlichen und jugendlichen Opfern werden in den Kriminalpolizeiinspektionen besonders ausgebildete und geschulte Beamtinnen und Beamte einge- setzt. Zum Teil wurden speziell ausgestattete Vernehmungsräume eingerichtet. Zu 5.: An dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Jena werden vereinzelt körperliche Untersu- chungen an Frauen, die Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt wurden, auch ohne Anzeigeerstattung durch- geführt. Die Frauen erhalten ein für forensische Zwecke verwertbares Gutachten zu den Verletzungen und 4
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 5017 ihrer möglichen Entstehung. Es erfolgt eine Fotodokumentation. Eventuell gesicherte Spuren bleiben für sechs Monate am Institut für Rechtsmedizin asserviert und können untersucht werden, falls in diesem Zeit- raum eine Strafanzeige erstattet wird. Entsprechend wird auch bei Mädchen und Frauen mit einer körperli- chen Behinderung und unbeeinträchtigter freier Willensbildung verfahren. Bei Mädchen und Frauen mit ei- ner geistigen Behinderung erfolgt eine Güterabwägung, die in der Regel zugunsten eines Durchbrechens der ärztlichen Schweigepflicht zum Schutz des Mädchens oder der Frau ausfällt. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck- sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 5
Erfasste Fälle Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter sexueller Missbrauch von Kindern Anlage A: 2005 2006 1.761 1.327 sexueller Missbrauch Jugendlicher Rohheitsdelikte darunter Körperverletzung Misshandlung Schutzbefohlener davon Misshandlung von Kindern Opfer weiblich/Kinder“ 329 346 48 46 19.032 19.560 130 136 HEREF- BER Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung darunter sexueller Missbrauch von Kindern Rohheitsdelikte darunter Körperverletzung Misshandlung Schutzbefohlener davon Misshandlung von Kindern * Mädchen bis unter 14 Jahre
Opfer weiblich/Jugendliche* 2005 2006 2007 2008 2009 2010 | on | Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 192 181 203 176 134 darunter sexueller Missbrauch Jugendlicher 39 35 64 44 25 Rohheitsdelikte 894 893 906 786 632 darunter Körperverletzung 651 643 641 557 436 Misshandlung Schutzbefohlener 19 20 15 9 n * Mädchen 14 bis unter 18 Jahre Opfer weiblich ab 18 Jahre* 2005 2006 2007 2008 2009 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 375 421 396 379 388 Rohheitsdelikte 6.170 6.367 6.607 7.013 6.999 darunter Körperverletzung 3.868 | 4.064 4.091 4.145 4.106 Misshandlung Schutzbefohlener 9 | 14 6 10 5 67 Ki Frauen ab 18 Jahre
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