Erfahrungen mit dem LUBOM-Innovationsfonds

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THÜRINGERLandtag Thüringer          LANDTAG    - 4. Wahlperiode                                   Drucksache 4/      870 4. Wahlperiode                                                              10.05.2005 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bausewein (SPD) und Antwort des Thüringer Kultusministeriums Erfahrungen mit dem LUBOM-Innovationsfonds Die Kleine Anfrage 285 vom 31. März 2005 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Leistungs- und belastungsorientierten Zuweisung von Landesmitteln für Lehre und For- schung an die Hochschulen des Freistaats Thüringen (LUBOM-Thüringen) ist 2003 auch ein Innovations- fonds eingerichtet worden. 25 Prozent der Fondsmittel stehen den Thüringer Hochschulen für die Realisie- rung "besonderer hochschulpolitisch wünschenswerter Maßnahmen" zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von 0,41 Prozent des gesamten Landeshochschulbudgets. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erfahrungen sind seit 2003 mit dem LUBOM-Innovationsfonds gemacht worden? 2. Wie beurteilt die Landesregierung diese Erfahrungen? 3. Welche konkreten Kriterien liegen der Förderung eines Hochschulprojekts als "besonderer hochschul- politisch wünschenswerter Maßnahme" durch den LUBOM-Innovationsfonds zugrunde? 4. Auf welche Weise hat die Landesregierung dafür Sorge getragen, dass über den LUBOM-Innovations- fonds ab 2003 tatsächlich nur neue und innovative Hochschulprojekte gefördert worden sind? 5. Inwiefern ist beabsichtigt, den der Realisierung "besonderer hochschulpolitisch wünschenswerter Maß- nahmen" dienenden Anteil der im LUBOM-Innovationsfonds bereitgestellten Mittel auszuweiten? 6. Wie viel Prozent der im LUBOM-Innovationsfonds bereitgestellten Mittel sollen bei einer derart veränder- ten Mittelaufteilung künftig der Realisierung "besonderer hochschulpolitisch wünschenswerter Maßnah- men" dienen? Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Mai 2005 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Innovationsfonds als Teil des Modells LUBOM-Thüringen hat sich als ein gutes Steuerungs- und Förder- instrumentarium herausgestellt. Mit der pauschalen Zuweisung von Teilen der Mittel aus dem Innovationsfonds konnten wichtige und hoch- schulpolitisch gewünschte Bereiche unterstützt werden. Im Rahmen der jährlich abzuschließenden Teil- Druck: Thüringer Landtag, 20. Mai 2005 1
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Drucksache 4/       870                                      Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen werden konkrete Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Nachwuchsförderung, Internationalität, Gleichstellung sowie Lehre und Forschung festgelegt. Zu 2.: Die Landesregierung teilt die unter Frage 1 dargestellten positiven Erfahrungen mit dem Innovationsfonds. Zu 3.: Gemeinsam mit den Hochschulen werden jedes Jahr Schwerpunktbereiche der Förderung aus dem 25- Prozent-Antragsteil des Innovationsfonds festgelegt. Kriterien für die Auswahl und die Förderung sind: - die Anträge der Hochschulen müssen einem der Schwerpunktbereiche zuzuordnen sein, - es werden nur Projekte gefördert, die konkret untersetzt und im Jahr der Förderung begonnen und realisiert werden können, - im Schwerpunktbereich Campus Thüringen gehen gemeinsame Anträge mehrerer Hochschulen Anträ- gen von nur zwei Hochschulen sowie Einzelanträgen einer Hochschule vor. Zu 4.: Entsprechend der Zweckbindung der ATG 71 im Kapitel 04 69 sind die Mittel des Innovationsfonds für Projekte der Hochschulen zur Förderung von Lehre und Forschung, des wissenschaftlichen und künstleri- schen Nachwuchses, von Frauen in Forschung und Lehre sowie der internationalen Zusammenarbeit vor- gesehen. Die Mittel werden den Hochschulen entsprechend zweckgebunden zugewiesen. Zu 5.: In die Begleitevaluation des Modells LUBOM-Thüringen durch die gemeinsame Arbeitsgruppe der Hoch- schulen und des Thüringer Kultusministeriums ist der Innovationsfonds als Teil des Modells LUBOM-Thürin- gen einbezogen. Aussagen darüber, ob und wenn ja, in welchem Umfang es künftig Veränderungen bei der Aufteilung des Innovationsfonds in einen Pauschalanteil (derzeit 75 Prozent) und einen Antragsteil (derzeit 25 Prozent) geben wird, sind zurzeit nicht möglich. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Prof. Dr. Goebel Minister 2
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