Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in Thüringen - Organisationen und Aktivitäten zur Verwirklichung der Gleichstellung
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 4502 24.05.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in Thüringen - Or- ganisationen und Aktivitäten zur Verwirklichung der Gleichstellung Die Kleine Anfrage 2258 vom 3. April 2012 hat folgenden Wortlaut: Trotz der Öffnung der Standesämter für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auch in Thüringen und erfolgter Anpassungen im Beamtenrecht bleiben noch weitere Bereiche, in denen Lesben, Schwule, Bise- xuelle und Transgender weiter auf rechtliche und damit tatsächliche Gleichstellung warten müssen. Thürin- gen hat aber wegen des ausdrücklichen Diskriminierungsverbots, bezogen auf das Kriterium der sexuellen Orientierung, das in Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschrieben ist, eine be- sondere Verpflichtung zu wirksamen Gleichstellungsmaßnahmen - nicht nur im Landesrecht, sondern un- ter Nutzung der Einflussmöglichkeiten, z. B. im Bundesrat, auch auf Bundesebene. Wie das aktuelle Beispiel Berlin (vgl. Presseartikel "DIE WELT" vom 8. März 2012) zeigt, gibt es für die Länder auch schon vor Änderung von Bundesrecht auch bei Anwendung von Bundesgesetzen Handlungs- spielräume. In der Bundeshauptstadt werden mit Blick auf ein beim Bundesverfassungsgericht laufendes Verfahren zur Gleichstellung im Steuerrecht bzw. beim Ehegattensplitting die Lebenspartner von eingetra- genen Lebenspartnerschaften steuerrechtlich wie Ehegatten behandelt. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) startete am 2. April 2012 ihre europaweite On- line-Umfrage zu Homophobie und Transphobie im Rahmen der Europäischen Studie über Situation und Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender. Rechtliche Gleichstellung auf dem Papier muss auch im Lebensalltag der Menschen ankommen, um tatsächlich wirksam werden zu können. Auch diese gesellschaftspolitischen Aktivitäten (Stichwort: "Bewusstseinsbildung") müssen in Thüringen noch verstärkt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche öffentlichen Stellen, Organisationen, Vereine, Initiativen und Projekte im Freistaat Thüringen bie- ten mit Blick auf Lebenssituation sowie Rechte und Anliegen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender Informations- und Unterstützungsarbeit und führen Aktivitäten durch zum Abbau von Vor- urteilen, Diskriminierung und Benachteiligung - Stichwort: Bewusstseinsbildung (bitte nach Stelle, Orga- nisation, Projekt, Bezeichnung der Aktivität, Zielgruppe, Zeitraum der Durchführung aufschlüsseln)? 2. Welche Angebote für Aktivitäten im Sinne der Frage 1 gab es in Thüringen seit dem Jahr 2004 an öffent- lichen Stellen (z. B. für Projekte im Unterricht) und wie wurden diese gegebenenfalls genutzt? Falls sol- che Angebote nicht angenommen wurden, was waren jeweils die Gründe dafür? 3. Wie wird das Themenfeld Lebensalltag, Diskriminierung bzw. Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi- sexuellen und Transgender und die Gleichstellung von unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens Druck: Thüringer Landtag, 7. Juni 2012
Drucksache 5/ 4502 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode (Stichwort: Familienbild) in Schule und Unterricht in Thüringen behandelt (Lehrplangestaltung, Gestal- tung von Schulbüchern, Qualifizierung von Lehrkräften usw.)? Wie wird diese Thematik in der Jugend- arbeit, Erwachsenenbildung und weiteren Bereichen berücksichtigt? 4. Inwieweit unterstützt der Freistaat Thüringen Organisationen und Aktivitäten der in den Fragen 1 bis 3 genannten Art finanziell bzw. logistisch (bitte für den Zeitraum von 2004 bis 2011 - soweit möglich auch für das Jahr 2012 - jeweils nach Jahresscheiben, geförderter Organisation bzw. Aktivitäten, Inhalt der Arbeit, die für die Zuwendung verantwortliche öffentliche Stelle und Fördersumme ausweisen)? 5. Inwiefern fand im Zeitraum von 2004 bis 2012 (1. Quartal) eine Evaluierung der geförderten Organisa- tionen (vgl. Frage 4) statt? Welche Kritik gab es nach Kenntnis der Landesregierung von Seiten der Or- ganisationen/Projekte, bezogen auf den o. g. Zeitraum? 6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hinsichtlich der - insbesonderen finanziellen - Un- terstützung der o. g. (vgl. Frage 1 bis 4) Organisationen und Aktivitäten in Thüringen - auch mit Blick auf politische und rechtliche Vorgaben von Landes-, Bundes- und internationaler Ebene? Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, die in der Landesverfassung das Gleichstellungsgebot be- züglich der sexuellen Orientierung aufgenommen hat. Artikel 2 Abs. 3: "Niemand darf wegen …seines Ge- schlechtes oder seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden". Diese Vorgabe ist für Exekutive, Legislative und Judikative bindend. Statistische Angaben zur sexuellen Orientierung der Menschen im Freistaat Thüringen liegen nicht vor. Die tatsächliche Häufigkeit von homosexuellen Lebenserfahrungen hängt zu einem großen Teil von gesellschaft- lichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und kann daher nicht universell, sondern nur zeitgebunden und auf sozialen Schichten spezifiziert bestimmt werden. Die Vereinbarung über die Bildung einer Koalitionsregierung für die Fünfte Legislaturperiode des Thürin- ger Landtags setzt sich für die Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlich orientierter Personen ein. Explizit genannt werden die bereits erfolgte Regelungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz (Verpartnerung in Stan- desämtern, GVBl. 2010 S. 538) und zu den Versorgungsansprüche von Beamten und Beamtinnen (GVBl. 2011 S. 233). Die Landesregierung bekennt sich damit sich für die Belange von Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlicher sexueller Orientierung und Identität einzusetzen. Gegenwärtig wird eine größere gesamtgesellschaftliche Diskussionsbereitschaft mit Bürgerinnen und Bür- ger mit lesbischer, schwuler, bisexueller, transgender und intersexueller Identität (LSBTI) als notwendig er- achtet. Die gleichberechtigte Teilhabe am Leben von Bürgerinnen und Bürgern mit lesbischer, schwuler, bisexueller, transgender und intersexueller Identität (LSBTI) ist gesamtgesellschaftliches Anliegen für alle Bürgerinnen und Bürger. Eine aktive demokratische und vorurteilsfreie Integration und Teilhabe ist das ver- bindende übergeordnete Ziel. Die Landesregierung vertritt weiterhin die Auffassung, Chancengleichheitspolitik jedwelcher Art sollte nicht für, sondern stets mit den betroffenen Personengruppen gestaltet werden. Daher hat die Landesregierung mit Beginn der 5. Legislaturperiode die kontinuierliche Diskussion mit Vertreterinnen/Vertretern der Men- schen mit sexueller Identität LSBTI gesucht und im Jahr 2011 einen entsprechenden Dialog im federführen- den Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit begonnen. Die Diskussion orientiert sich dabei am Thesenpapier "Menschsein", das von einer AG Christopher Street Day im Jahr 2011 zur Bekannt- machung und Durchsetzung ihrer gesellschaftlichen Forderungen vorgelegt wurde (vgl. http://www.csd-wei- mar.de/index.php/csd-thueringen-2011/forderungen). Zu 1.: In der Landesregierung sind nur die Personen und Verbände/ Vereine bekannt, die um Gespräche oder um Förderung nachsuchen. Insofern kann nachfolgend als Verein lediglich der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD), Landesverband Thüringen e.V. benannt werden. Aktivitäten können der Internetsei- te entnommen werden. Url: http://thueringen.lsvd.de 2
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 4502 Wie allen anderen Bürgerinnen und Bürgern steht es Menschen mit Orientierung LSBTI frei, sich mit ihren Fragen an die im Freistaat bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zu wenden. Als Anlauf- stelle speziell für Probleme von homo-, bi- und transsexuellen Menschen mit Coming-Out- und Beziehungs- fragen und Fragen zu sexuell übertragbaren Krankheiten steht das "SwiB-Zentrum" als Veranstaltungs-, Informations- und Kontaktzentrum in Erfurt. zur Verfügung, das ein ehrenamtliches Projekt der AIDS-Hilfe Thüringen e. V. ist. Zu 2.: Die Umsetzung der Lehrplaninhalte liegt in der pädagogischen Verantwortung jeder einzelnen Lehrkraft bzw. der Schule. Der Thüringer Landesregierung liegen daher keine statistischen Daten vor. Zu 3.: Die Thematisierung und Berücksichtigung unterschiedlicher sexueller Orientierung gehört zum Grundkanon pädagogischen Arbeitens in den Tätigkeitsfeldern der Jugend- und Familienarbeit und wird entsprechend im Fortbildungskatalog des Landesjugendamtes berücksichtigt. Die Thüringer Lehrpläne der weiterführenden Schulen thematisieren vor allem in den Fächern Biologie und Ethik unterschiedliche sexuelle Neigungen der Menschen als gleichberechtigte Ausrichtungen. Die Fächer evangelische und katholische Religionslehre sowie Sozialkunde bieten ebenfalls Gelegenheit zur Beschäf- tigung mit den angesprochenen Themen. Zu 4. und 5.: Entsprechende Unterstützung kann auf Antrag der Verbände und Organisationen bei den obersten Lan- desbehörden und bei der Stiftung FamilienSinn in Abhängigkeit von der jeweiligen Thematik (Jugend, Fa- milie, Bildung, Gesundheit etc.) gewährt werden. Für den in Rede stehenden Zeitraum 2004 bis 2011 wur- den keine entsprechenden Anträge gestellt Zu 6.: Als gesamtgesellschaftliche Herausforderung sind die betreffenden Anliegen und Inhalte der Menschen LSBTI gleichberechtigt in der Agenda demokratischer Ziele und Handlungsfelder. Wie auch für andere Grup- pen, deren Gleichstellung und Chancengleichheit innerhalb der gesellschaftlichen Vielfalt verwirklicht wer- den soll, soll auch für Menschen mit LSBTI-Orientierungen keinesfalls positive Diskriminierung und damit Separation befördert werden. Daher wird die Integration von Maßnahmen in bestehende Strategien und Programme bevorzugt. Taubert Ministerin 3