Situation des Thüringer Justizvollzugs seit dem Jahr 2006 - Prävention, Nachsorge und kriminologische Forschung

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Thüringer LandTag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     2667 05.05.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauboldt (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Justizministeriums Situation des Thüringer Justizvollzugs seit dem Jahr 2006 - Prävention, Nachsorge und kriminologische Forschung Die Kleine Anfrage 1349 vom 9. März 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Große Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS mit dem Titel "Situation und zukünftige Entwicklung des Thüringer Justizvollzugs" (Drucksache 4/2330) wurde von der Thüringer Landesregierung (Justizmi- nisterium) mit Datum vom 8. Januar 2007 in Drucksache 4/2594 beantwortet. Seit dem Jahr 2006 fanden weitere bzw. neue Diskussionen und Aktivitäten in diesem Themenfeld statt wie z. B. die Entwicklung eines Suizidpräventionskonzepts oder die Planungen zur Errichtung einer neuen Justizvollzugsanstalt in Ostthü- ringen/Westsachsen. Insbesondere mit Blick auf die voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnende par- lamentarische Diskussion um ein eigenes Thüringer Strafvollzugsgesetz - die Landesregierung hat im Ja- nuar-Plenum 2011 des Landtags in Beantwortung einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hauboldt (DIE LINKE) einen entsprechenden Entwurf angekündigt - ist eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen im Bereich des Thüringer Justizvollzugs seit dem Jahr 2006 sinnvoll und notwendig. Insbesondere die An- hörung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten im Jahr 2010 zum Thema Suizid- prävention hat deutlich gemacht, dass in Thüringen eine kontinuierliche kriminologische Begleitforschung - auch durch einen kriminologischen Dienst des Landes - stattfinden muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen, Projekte u.ä. gibt es, um einen Aufenthalt von Betroffenen im Justizvollzug abzu- wenden und wie haben sich diese seit dem Jahr 2006 hinsichtlich Angebot, Auslastung, personeller und finanzieller Ausstattung und wissenschaftlicher Begleitung verändert? In welcher Form ist eine Auswei- tung des Angebots geplant? 2. Wie stellt sich die Situation der Bewährungs- und Straffälligenhilfe - insbesondere personell und finanzi- ell - in Thüringen dar? Inwiefern hat die Anordnungspraxis der Gerichte bei Bewährungs(auflagen) Aus- wirkungen? Wie hat sich die Situation in diesem Bereich seit 2006 verändert? 3. Welche (anderen) Unterstützungsangebote gibt es nach der Zeit der Entlassung und wie werden diese angenommen? Inwiefern richten sich diese auch an Angehörige ehemaliger Gefangener und wie stellt sich die personelle und finanzielle Ausstattung für diese Angebote dar (bitte Zahlen und Informationen auch für Veränderungen seit dem Jahr 2006)? Inwiefern sieht die Landesregierung in diesem Bereich Ausbau- bzw. Nachbesserungsbedarf? 4. Wie hoch war/ist die Quote der Rückfalltäter/-innen in Thüringen seit dem Jahr 2006 (bitte nach Jahres- scheiben aufschlüsseln)? Wie stellt sich diese Quote für unterschiedliche Deliktsgruppen, wie z.B. Ka- pitalverbrechen, Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte, dar? Welche Ursachen lassen sich für diese Rückfall- Druck: Thüringer Landtag, 25. Mai 2011
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Drucksache 5/       2667                                     Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode quote und ihre Struktur benennen? In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2006 die Aussetzung zur Bewährung widerrufen (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? Wie sind etwaige signifikante Änderun- gen der Widerrufszahlen zu bewerten? 5. Welche Chancen haben Betroffene - gegebenenfalls abhängig von der Haftdauer - nach der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt wieder im Alltag Fuß zu fassen, insbesondere eine Arbeit und eine Woh- nung zu finden und gibt es hier geschlechterspezifische Unterschiede bzw. Unterschiede nach Delikts- gruppen? Wie hat sich hier die Situation seit dem Jahr 2006 verändert? Welche wissenschaftlichen For- schungsergebnisse gibt es zu diesen Aspekten, insbesondere mit Bezug auf Thüringen? 6. Inwiefern ist mit Schaffung eines Kriminologischen Dienstes für Thüringen auch eine kontinuierliche For- schung zu Prävention, Nachsorge, Übergang aus Haft und Rückfallproblematik geplant? Welche weite- ren Einrichtungen und Organisationen sollen für diese Aktivitäten herangezogen werden? Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Mai 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Folgende Maßnahmen und Projekte gibt es, die der Vermeidung von Straftaten und damit (indirekt) der Ver- meidung von Verfahren dienen, bei denen freiheitsentziehende Sanktionen verhängt werden: -  Jugendstationen Gera/Jena/Saale-Holzland-Kreis Seit September 2000 betreibt die Staatsanwaltschaft Gera das Modellprojekt "Jugendstation Gera". Die Jugendstation ist mit zwei Staatsanwältinnen, zwei Geschäftsstellenbeamten/-beamtinnen, sechs Polizeibeamten/-beamtinnen und drei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe besetzt. Die positiven Erfahrungen in Gera waren einer der maßgeblichen Gründe dafür, dass eine zweite Ju- gendstation errichtet wurde. Die Jugendstation Gera diente als Vorbild für die am 21. März 2011 in Jena eröffnete "Jugendstation Jena/Saale-Holzland-Kreis". Die Jugendstation ist nicht nur für die Stadt, son- dern ebenfalls für einen umliegenden Landkreis zuständig. Die dreijährige Erprobungsphase wird zei- gen, wie sich der territoriale Zuschnitt bewährt. Die Jugendstation ist mit zwei Staatsanwältinnen, zwei Geschäftsstellenbeamten/-beamtinnen, fünf Polizeibeamten/-beamtinnen und sechs Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe besetzt. -  Krisen-Interventions-Projekt (KIP) in Jena Das Krisen-Interventions-Projekt (KIP) in Jena, welches seit 2001 federführend vom Thüringer Innenmi- nisterium mit Unterstützung des Thüringer Justizministeriums begleitet wird, besteht nach wie vor fort. Es verfolgt eine spezialpräventive Zielstellung. Die behördenübergreifende Kooperation zwischen Jugend- amt, Polizei und Staatsanwaltschaft unterbreitet Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in die Begehung von Straftaten verwickelt sind, zeitnah Beratungs- und Hilfeangebote. Durch die schnelle und pädagogisch sinnvolle Reaktion der Kooperationspartner soll weiterem delinquentem Verhalten von Jugendlichen und Heranwachsenden entgegengewirkt werden. Die hieraus gewonnenen Erfahrungen trugen auch zu dem Wunsch bei, in Jena eine eigene Jugendstation einzuführen. Das Krisen-Interven- tions-Projekt ist nun mit in den Räumlichkeiten der Jugendstation in Jena/Saale-Holzland-Kreis zu finden. -  Thüringer Schulprojekte für Gewaltprävention Rechtskundeunterricht Nach wie vor unterstützt das Thüringer Justizministerium den rechtskundlichen Unterricht an Thüringer Schulen. An allen Gerichten und bei allen Staatsanwaltschaften gibt es Rechtskundebeauftragte, die als Ansprechpartner für Schulen und Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Durch den rechtskundlichen Unterricht und den Besuch von Gerichtsverhandlungen kann und soll das Vertrauen der Schüler in den Rechtsstaat wachsen, verbunden mit der Achtung der Rechte anderer und zur Entwicklung von Zivilcourage, um selbstbewusst für eigene Rechte und die Rechte Dritter einzutre- ten und damit letztlich Gewalttendenzen zu begegnen. Im Jahr 2010 wurde durch das Thüringer Justizministerium in Abstimmung mit dem Thüringer Ministeri- um für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanent- wicklung und Medien eine Themen- und Referentenliste für den rechtskundlichen Unterricht erarbeitet, 2
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode                                            Drucksache 5/    2667 um das Angebot für die Lehrerinnen und Lehrer noch greifbarer zu machen und die Einbindung in den Unterricht zu erleichtern. Die feste Einbindung in die Fächer und Stundentafel sichert den rechtskundlichen Unterricht in Thüringen nachhaltig und ermöglicht ein Curriculum rechtlicher Bildung. Konzeptionelle Aussagen zu künftigen Ent- wicklungen, Inhalten und Möglichkeiten sind im Kontext der Weiterentwicklung der Thüringer Lehrpläne und der Entwicklung der Lehrerausbildung zu gestalten - ein Prozess, der im Moment in vollem Gange ist. Juregio Das ressortübergreifende Kooperationsprojekt Juregio besteht weiter fort. Es stellt den Schulen eine Ma- terialsammlung zur Rechts- und Handlungssicherheit im Schulalltag zur Verfügung. Hier arbeiten das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (federführend), das Thüringer Innenministe- rium, das Thüringer Justizministerium und das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwick- lung und Medien eng mit Polizei, Jugend- und Schulämtern zusammen, um Handlungshilfen zu geben. Diese sollen Lehrern/Lehrerinnen beim Umgang mit Gewalt, Drogen und Extremismus an Schulen un- terstützen. Hinzugekommen ist eine Dokumentation, die sich mit Straftaten im Zusammenhang mit der Benutzung von Handys, etwa das Aufzeichnen und Verbreiten von Gewaltszenen befasst. Bei den Thü- ringer Staatsanwaltschaften stehen hierzu insgesamt zehn Ansprechpartner zur Verfügung, die bereits bei zahlreichen Lehrerfortbildungsveranstaltungen referiert haben. Im Rahmen dieses Projekts werden darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen für Schulleiter/-innen und Fachlehrer/-innen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, Jugendämtern und der Polizei durchgeführt. - Gewalt im sozialen Nahraum Nach wie vor bestehen Sonderdezernate für Strafsachen gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Frau und Gewalt im sozialen Umfeld. Mit diesen Delikten befassen sich bei der Staatsanwaltschaft Erfurt drei Dezernenten/Dezernentinnen, bei der Staatsanwaltschaft Gera vier Dezernenten/Dezernentinnen, bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen sieben Dezernenten/Dezernentinnen und bei der Staatsanwaltschaft Mei- ningen vier Dezernenten/Dezernentinnen. Die Einführung der Sonderdezernate hat sich bewährt. Sie führt zu einer besonderen Fachkompetenz und Sensibilität im Umgang mit den Opfern der genannten Straftaten. - Ableistung freier Arbeit Durch Ableistung freier Arbeit kann die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen vermieden oder abgekürzt werden. Weil Verurteilte, die eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht bezahlen konnten und stattdes- sen Freie Arbeit innerhalb oder außerhalb (Schwitzen statt Sitzen) des Vollzugs verrichtet haben, konn- te nachfolgende Anzahl von Hafttagen vermieden werden: Jahr              2006              2007             2008              2009            2010 Hafttage           67 387            70 083           72 960            56 625          50 876 - Jugendrechtshäuser in Erfurt und Jena Die seit dem Jahr 1997 bestehende Vereinbarung zwischen dem Erfurter Anwaltverein e.V. und dem Thü- ringer Justizministerium über die Einrichtung einer Beratungsstelle im Sinne des § 3 Abs. 1 Beratungs- hilfegesetz in Erfurt wird weiter fortgeführt. Zunächst wurde ein Raum im Amtsgericht Erfurt zur Verfü- gung gestellt, der zu den Öffnungszeiten durch die jeweils eingeteilten Anwälte genutzt werden konnte. Infolge der Gründung des Vereins Jugendrechtshaus Erfurt e.V. am 3. Juni 2004 wurde das örtliche An- gebot des Erfurter Anwaltvereins e.V. ab Anfang 2005 dahingehend erweitert, dass auch in den Räum- lichkeiten des Jugendrechtshauses Beratung durch den Anwaltsverein erfolgt. Das Beratungsangebot hat sich dort sehr gut etabliert. Aufgrund dieser äußerst positiven Erfahrungen wurde am 12. August 2010 mit dem Jenaer Anwaltsver- ein eine ähnliche Vereinbarung für Jena abgeschlossen. Nunmehr wird Beratungshilfe auch in Jena nicht nur im Amtsgericht, sondern auch im örtlichen Jugendrechtshaus angeboten. Der Unterschied zur Beratungshilfe bei den Amtsgerichten besteht darin, dass die häufig vielseitigen Pro- blemlagen von benachteiligten Jugendlichen durch die Tätigkeit der Jugendrechtshäuser gezielter und viel umfassender angegangen werden. Die Beantwortung von rechtlich relevanten einzelnen Fragestel- lungen durch eine qualifizierte anwaltliche Beratung und die Unterstützung der Mitarbeiter der Jugend- rechtshäuser sind ein Baustein auf dem Weg zu einer erfolgreichen Präventionsarbeit. 3
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Drucksache 5/       2667                                           Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Zu 2.: Die Situation der Sozialen Dienste in der Justiz ist aus der Tabelle, die als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen. Gefördert (finanziell, personell) werden die freien Träger der Straffälligenhilfe aus dem Einzelplan 05 Kapi- tel 05 05 Titel 686 06 (siehe auch Antwort zu Frage 3). Auswirkungen der Anordnungspraxis der Gerichte bei Bewährungsauflagen sind dann zu erwarten, wenn das Gericht dem von ihm bestellten Bewährungshelfer für dessen Tätigkeit Anweisungen erteilt (siehe § 56d Abs. 4 Satz 2 Strafgesetzbuch). Erkenntnisse über Entwicklungen hierzu liegen nicht vor. Zu 3.: Da mit der Entlassung eines Gefangenen die Zuständigkeit des Justizvollzugs endet, können Justizvollzugs- einrichtungen im Hinblick auf die Nachsorge der aus der Haft entlassenen Personen nur vermittelnd tätig werden, indem bereits noch während der Haft Kontakte zu betreffenden Institutionen oder Personen aufge- nommen werden. Die während der Inhaftierung begonnenen Betreuungsmaßnahmen verschiedenster Art sollen nach Möglichkeit - zumindest für eine Übergangszeit - nach der Entlassung fortgesetzt werden, da- mit die Integration der entlassenen Person in die Gesellschaft erleichtert wird. Die Nachsorgemaßnahmen erstrecken sich insbesondere auf folgende Schwerpunkte: - Suchtberatung (z. B. Therapievermittlung) Sie ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes und wird über die Auftragskostenpauschale finanziert. -   Betreutes Wohnen (Vermittlung von Personen, die über keinen festen Wohnsitz verfügen) Konkrete Angaben zu Angeboten für betreute Wohnformen liegen nicht vor; hier liegt die Zuständigkeit bei den örtlichen Sozialhilfeträgern. -   stationäre Einrichtungen, die Leistungen zur Eingliederung von Haftentlassenen und Personen mit be- sonderen sozialen Schwierigkeiten anbieten (siehe Tabelle) Zuständig für diese Einrichtungen ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe (§ 4 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch). Name der Einrichtung                                Art der Einrichtung                                Kapazität "Haus Lebensbrücke", Josef-Ries-Str. 15, Erfurt Übergangswh. für aus dem Freiheitsentzug ent-              11 lassene Frauen "Haus Neubeginn", H.-Seiler-Str. 56, Erfurt         Übergangswh. für Haftentlassene und Nicht-             13 sesshafte Wohnheim an der Waidwäsche 5, Erfurt                Übergangswh. für Maßnahmen Hilfe in bes. Le-           14 benslagen "Emmaus", Lasurstr. 19, Gera                        Übergangswh. für Maßnahmen Hilfe in bes. Le-           10 benslagen "Neuanfang", Ulrichstr. 11, Nordhausen              Einrichtung für Personen mit bes. sozialen             15 Schwierigkeiten Reha-Einrichtung, Remstädter Str. 23, Remstädt Einrichtung für Personen mit bes. sozialen                  10 Schwierigkeiten Reuscheltalstr. 1, Neustadt                         für haftentl. und sozial benachteiligte Personen       15 -   Aus- und Weiterbildung (z. B. durch Unterstützung des Bildungsträgers) Die Bildungsträger, die bereits während der Haft mit Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes "B.I.S.S." (Berufsbildung und (Re-)Integration Strafgefangener und Strafentlassener) tätig werden, bie- ten auch nach der Haft weitere Hilfe an und beraten und begleiten Personen nach der Haftentlassung bis zu sechs Monaten, insbesondere auf ihren Weg in den ersten Arbeitsmarkt, weiter (auf freiwilliger Basis). -   Angebote von freien Trägern (Vereine der Straffälligenhilfe) Sie bieten aus der Haft entlassenen Personen insbesondere Unterstützung bei Problemen des Alltags (z. B. Schuldnerberatung, Sozialberatung) sowie Unterstützung und Beratung der Angehörigen. Die Vereine der freiwilligen Straffälligenhilfe erhalten für ihre Projekte jährliche Zuwendungen durch das Oberlandesgericht aus dem Einzelplan 05 Kapitel 05 05 Titel 686 06. In den Jahren 2006 bis 2009 wurden Hauhaltsmittel von jeweils 350 000 Euro und in den Jahren 2010 und 2011 von je 400 000 Euro etatisiert. 4
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode                                                   Drucksache 5/        2667 Gefangene, deren Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde und für die eine Unterstellung zur Bewäh- rungshilfe vorliegt, werden von den Mitarbeitern der Sozialen Dienste in der Justiz betreut. Dies gilt auch für Gefangene, bei denen die Maßregel der Führungsaufsicht angeordnet wurde. Inwieweit die oben aufgeführten, angebotenen Hilfen letztlich genutzt werden, ist aus hiesiger Sicht nicht einschätzbar. Zu 4.: Die Rückfallquote ist nicht bekannt. Eine Statistik zum Widerruf der Aussetzung zur Bewährung wird nicht geführt. Die Quote des Widerrufs bzw. der Einbeziehung in ein neues Urteil ohne Bewährung lag im Jahr 2010 bei 17,66 Prozent. Es handelt sich um die Widerrufe der Probanden, die den Sozialen Diensten in der Justiz zugeordnet waren. Eine Einord- nung nach Deliktgruppen erfolgt nicht. Zu 5.: Sofern Gefangene die ihnen während der Haft angebotenen Betreuungsmaßnahmen in Anspruch genom- men haben, gegebenenfalls darüber hinaus auch weitere Hilfen in Anspruch nehmen und entsprechend mo- tiviert sind, haben sie reelle Chancen, nach der Haft wieder Fuß zu fassen (Unterstützungsangebote sie- he Antwort Antwort zu Frage 3). Dabei haben Gefangene mit kürzeren Freiheitsstrafen bessere Chancen als Gefangene mit langen Haft- strafen. Hier besteht die Gefahr, dass soziale Bindungen eher abbrechen können, die einen wichtigen Re- sozialisierungsfaktor darstellen. Positiv werden die Chancen der Wiedereingliederung durch solche Faktoren wie intaktes soziales Umfeld, abgeschlossene Berufsausbildung oder vorhandene Berufserfahrung sowie die Verfügbarkeit von entspre- chendem Wohnraum beeinflusst. Die Sozialdienste unterstützen die Gefangenen bei der Suche nach geeignetem Wohnraum für die Zeit nach der Haft. Ist dies nicht möglich wird die Vermittlung in betreutes Wohnen bzw. in Übergangseinrich- tungen angestrebt. Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen über den Vollzug der Freiheitsstrafe an weiblichen Gefangenen gibt es in Thüringer Justizvollzugseinrichtungen nur wenige Haftplätze für weib- liche Gefangene (JVA Gera: sechs Haftplätze im geschlossenen Vollzug [Durchgangshaft], JVA Tonna: zwölf Haftplätze offener Vollzug [seit 2011]). Insofern können keine Aussagen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden getroffen werden. Aussagen zu Unterschieden bezüglich der Deliktsgruppen sind nicht möglich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Angaben zu Straftaten gemacht. Erkenntnisse über wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu diesen Aspekten, insbesondere mit Bezug auf Thüringen, liegen nicht vor. Zu 6.: Die Einrichtung eines Kriminologischen Dienstes für Thüringen soll nach Möglichkeit in diesem Jahr erfol- gen. Die Personalplanung sieht hierzu die Neueinstellung von zwei Mitarbeitern (ein Diplom-Psychologe und ein Diplom-Sozialarbeiter) vor. Eine kontinuierliche Forschung soll, soweit möglich, auf den in der Fra- ge genannten Gebieten stattfinden. Konkrete Planungen hängen jedoch davon ab, was das Ergebnis einer zunächst durchzuführenden Bestandsaufnahme der Situation des Thüringer Strafvollzugs auf den genann- ten Gebieten unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen ergeben wird. Die bereits bestehende Zusammenarbeit mit der Kriminologischen Zentralstelle e. V. soll intensiviert werden. Dr. Poppenhäger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennum- mer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 5
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Anlage Soziale Dienste in der Justiz - Entwicklung der Bewährungshilfe 2006 - 2010 2006        2007    2008 2009 2010 Anzahl der Unterstellungen nach allgemeinen Strafrecht                 4580        4592    4672 4757 4911 davon im Gnadenwege                           25          25      18   14   11 unter Führungsaufsicht         363         409     469  541  609 Anzahl der Unterstellungen nach Jugendstrafrecht                       1500        1422    1367 1339 1193 davon im Gnadenwege                            1            0      3    1    1 unter Führungsaufsicht          27          54      81  101  119 Anzahl der Unterstellten unter: (Jugendliche und Erwachsene) im Gnadenwege                                 26          25      21   15   12 unter Führungsaufsicht                       390         463     550  642  728 Anzahl der Betreuungen gem. § 57 JGG          45          54      46   32   29 Amtshilfen insgesamt                         102          91     102  130  169 Unterstellungen insgesamt                   6080        6014    6039 6069 6104 Anzahl der Probanden                        5131        5177    5237 5306 5186 unterstellte Probanden wg. Straftaten gg. die sexuelle Selbstbestimmung            310         310     309  315  314 Bewährungshelfer (pro Kopf)                   60          59      65   68   67 Anzahl Probanden/Anzahl Bew.helfer = durchschnittliche Belastung                100,4        105,7   90,1 88,4 86,6
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