Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten April bis Juni 2006

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THÜRINGERLandtag Thüringer          LANDTAG    - 4. Wahlperiode                                    Drucksache 4/   2190 4. Wahlperiode                                                              23.08.2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Berninger (Die Linkspartei.PDS) und Antwort des Thüringer Justizministeriums Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten April bis Juni 2006 Die Kleine Anfrage 898 vom 11. Juli 2006 hat folgenden Wortlaut: Bundesdeutsche Rechtsextremisten verübten auch in den Monaten April bis Juni 2006 antisemitische Straf- taten, verschandelten jüdische Friedhöfe, schmierten antisemitische Parolen, bedrohten und überfielen jü- dische Bürgerinnen und Bürger sowie jüdische Einrichtungen. Flankiert wird dies durch eine teilweise oder gänzliche Leugnung des Holocaust. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leug- nung des Holocaust usw.) sind der Landesregierung in den Monaten April bis Juni 2006 in Thüringen bekannt geworden (mit der Bitte um genaue Auflistung nach Ort, ggf. PD-Bereich, Datum, ggf. Kontext der Aktivitäten und Straftaten)? 2. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antisemitischer Delikte in den Monaten April bis Juni 2006 fest- genommen (bitte um genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Ort und Datum)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren liefen wegen derartiger Delikte in den Monaten April bis Juni 2006 (bitte um genaue Auflistung nach Tatvorwurf bzw. Tat, Datum, Ort, ggf. PD-Bereich und ggf. Strafmaß)? 4. In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt (mit der Bitte um genaue Auflistung nach Tatvor- wurf, Ort, ggf. PD-Bereich und Datum)? 5. Wie viele Personen wurden wegen antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Datum, Straftat und Strafmaß aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender antisemitischer Mo- tivation leicht verletzt, schwer verletzt oder getötet (bitte aufschlüsseln nach Schwere, Datum und Ort, ggf. PD-Bereich)? 7. Welcher materielle Schaden entstand bei antisemitischen Straftaten? Druck: Thüringer Landtag, 28. August 2006 1
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Drucksache 4/      2190                                      Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. August 2006 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zeitraum von April bis Juni 2006 sind der Thüringer Polizei folgende zunächst als antisemitisch bewerte- ten Straftaten bekannt geworden: Verwendung von Kennzeichen verfassungs- widriger Organisationen             § 86a StGB       22.04.06      Suhl 18.05.06      Gotha 07.06.06      Erfurt 17.06.06      Gotha 28.06.06      Jena Hausfriedensbruch                   § 123 StGB       12.04.06      Gotha Volksverhetzung                     § 130 StGB       01.04.06      Gotha 14.04.06      Nordhausen 06.05.06      Erfurt 15.05.06      Gera 31.05.06      Gera Diebstahl                           § 242 StGB       07.04.06      Nordhausen Zu 2.: In den Monaten April bis Juni 2006 wurde wegen antisemitischer Delikte kein Tatverdächtiger festgenommen. Zu 3.: Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten werden bei den Staatsanwaltschaften des Freistaates - quartalsweise - zahlenmäßig erfasst und statistisch ausgewertet. Antisemitische Straftaten werden nur insoweit gesondert erfasst, als die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren mitgeteilt wird. Bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen wurde im Zeitraum von April bis Juni 2006 kein Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Aktivitäten eingeleitet. Darüber hinausgehendes statis- tisches Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellung steht nicht zur Verfügung. Die Einstufung einer Tat als antisemitisch durch die Staatsanwaltschaft muss wegen des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes nicht unbedingt mit der Bewertung durch die Polizei übereinstimmen. Zu 4. und 5.: Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellung steht nicht zur Verfügung, da bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten darüber keine Statistiken geführt werden. Die nachträgliche Feststellung dieser Zahlen würde angesichts des großen Aktenbestandes und der Möglichkeit, dass sich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren ändert, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften führen. Zu 6.: Im Zeitraum von April bis Juni 2006 wurde im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten keine Person verletzt oder getötet. Zu 7.: Im angefragten Zeitraum entstand im Zusammenhang mit den von der Polizei als antisemitisch eingestuften Straftaten ein materieller Schaden von 100 Euro. Schliemann Minister 2
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