Zweierlei Maß (IV) - Persilschein für Zentralabteilungsleiter Gatzweiler?

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THÜRINGERLandtag Thüringer          LANDTAG    - 4. Wahlperiode                                  Drucksache 4/     3069 4. Wahlperiode                                                            31.05.2007 Kleine Anfrage des Abgeordneten Gentzel (SPD) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Zweierlei Maß (IV) - Persilschein für Zentralabteilungsleiter Gatzweiler? Die Kleine Anfrage 1245 vom 9. Februar 2007 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung teilte in ihrer Antwort vom 12. Juli 2006 auf die Kleine Anfrage 836 (Drucksache 4/2125) mit, ein Mitarbeiter habe gegen den Zentralabteilungsleiter des Thüringer Innenministeriums, Peter Gatzwei- ler, im Zusammenhang mit Beurteilungs- und Beförderungsverfahren dienstrechtlich und strafrechtlich rele- vante Vorwürfe erhoben. Die Vorwürfe seien auf Veranlassung der Hausleitung des Thüringer Innenministeri- ums in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausführlich geprüft worden. Das Ergebnis der Prüfung enthalte keine Anhaltspunkte für strafrechtlich oder dienstrechtlich relevantes Verhalten von Ministerialdirigent Gatz- weiler. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Vorwürfe, auch außerhalb von Beurteilungs- und Beförderungsverfahren, haben Be- dienstete des Thüringer Innenministeriums oder aus dessen Geschäftsbereich, seit dem 1. Juli 2004 gegen Zentralabteilungsleiter Gatzweiler erhoben? 2. Wann sind die jeweiligen Vorwürfe erstmals bekannt geworden, wie lange dauerte deren Prüfung? 3. Wer wurde vom Thüringer Innenministerium jeweils mit der Prüfung beauftragt (bitte unter Angabe der Funktionsbezeichnung und Dienststelle)? 4. Wie lauten die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen im Wortlaut? 5. Sind Bedienstete, die mit der Prüfung von Vorwürfen gegen Zentralabteilungsleiter Gatzweiler betraut waren, in der Folgezeit befördert oder höhergruppiert worden (Aufstellung bitte nach Zeitpunkt der Abga- be des Prüfberichtes, Datum der Beförderung/Höhergruppierung, Angabe der Besoldungs-Vergütungs- gruppe)? 6. Handelt es sich bei den von der Landesregierung genannten Prüfungen um disziplinarrechtliche Ermitt- lungen gegen Zentralabteilungsleiter Gatzweiler? 7. Wenn nein, wie bewertet die Landesregierung die Rechtsnatur der durchgeführten Prüfungen? 8. Wurden wie zur Prüfung der Überstundenabrechnungen der Thüringer Polizei externe Ermittler oder Berater zur Bewertung der strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen Zentralabteilungsleiter Gatzweiler hinzugezogen? Wenn nein, aus welchen Gründen wird bezüglich von Vorwürfen gegen Abteilungsleiter Gatzweiler anders als in der Polizei verfahren? Druck: Thüringer Landtag, 11. Juni 2007 1
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Drucksache 4/        3069                                    Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 9. Wie viele Disziplinarverfahren wurden seit dem 1. Juli 2004 gegen Beamte des höheren Dienstes im Thüringer Innenministerium und dessen Geschäftsbereich eingeleitet und wie lauten die Vorwürfe (Auf- stellung bitte nach Amtsbezeichnung, Dienststelle, Zeitpunkt der Einleitung)? 10.Wie ist der jeweilige Verfahrensstand in den Disziplinarverfahren zu Frage 9? 11.Wer wurde in den Disziplinarverfahren zu Frage 9 als Ermittlungsführer eingesetzt (Angabe bitte nach Funktionsbezeichnung, Dienststelle, Zuordnung zum jeweiligen Disziplinarverfahren nach Frage 8)? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Mai 2007 (Eingang: 31. Mai 2007) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Da konkrete personenbezogene Vorwürfe auch in Verwaltungsstreitverfahren erhoben wurden, obliegt die Sachaufklärung von Amts wegen dem Verwaltungsgericht, weshalb in diesen Fällen vor dessen abschlie- ßenden Entscheidung keine Auskunft erteilt werden kann. Soweit sich die Fragen personenbezogen oder personenbeziehbar auf Mitarbeiter des Innenministeriums, der Behörden des Geschäftsbereichs oder sonstiger Bediensteter beziehen, wird gemäß Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 Verfassung des Freistaats Thüringen eine Beantwortung abgelehnt, da deren schutzwürdige Interes- sen und ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht betroffen sind. Außerdem handelt es sich bei einem Teil der Fragen um Angelegenheiten, die zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gehören, so dass insoweit eine Beantwortung gemäß Artikel 67 Abs. 3 Nr. 2 Verfas- sung des Freistaats Thüringen abgelehnt wird. Zu 1.: Soweit sich die Vorwürfe auf das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2004 beziehen, wird auf die Antwort zur Frage 8 der Kleinen Anfrage 836 verwiesen. Im Übrigen wird eine Beantwortung unter Hinweis auf die Vorbemerkung abgelehnt. Zu 2.: Die Prüfung dauerte vom Frühjahr 2005 bis April 2006. Zu 3.: Zwei Bedienstete des Thüringer Innenministeriums. Weitere Angaben werden unter Verweis auf die Vorbe- merkungen nicht gemacht. Zu 4.: Hinsichtlich der Vorwürfe im Rahmen des Beurteilungs- und Beförderungsverfahrens wird auf die Beantwor- tung zur Frage 8 der Kleinen Anfrage 836 verwiesen. Zu 5.: Eine Beantwortung wird unter Hinweis auf die Vorbemerkung abgelehnt. Zu 6.: nein Zu 7.: Es handelt sich um verwaltungsinterne Untersuchungen. Zu 8.: nein Zu 9. bis 11.: Eine Beantwortung der Fragen 9 bis 11 wird unter Hinweis auf die Vorbemerkung abgelehnt. Dr. Gasser Minister 2
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