THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 2210 4. Wahlperiode 01.09.2006 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauboldt (Die Linkspartei.PDS) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr Thüringer Spediteure Die Kleine Anfrage 910 vom 17. Juli 2006 hat folgenden Wortlaut: Jüngsten Pressemitteilungen ist zu entnehmen, dass die hessische Landesregierung plant, das bisher für den Lkw-Verkehr gesperrte Straßennetz mehr als zu verdoppeln. Dies wird zu einer weiteren Verschlechte- rung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie einem Wettbewerbsnachteil für das Thüringer Ver- kehrsgewerbe führen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung um die Interessen des Thüringer Verkehrsgewerbes zu sichern sowie einen eventuellen Wettbewerbsnachteil auszuschließen? 2. Wie ist der Verhandlungsstand mit der hessischen Landesregierung hinsichtlich der Sperrung des bishe- rigen Straßennetzes (B 7 und B 27) sowie der Pläne, weitere Bundesstraßen für den Lkw-Verkehr abzu- riegeln? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung in diesen Verhandlungen und wie begründet sie diese und gibt es in diesem Zusammenhang aus Sicht der Thüringer Landesregierung Alternativen, um das hessische Straßennetz zu entlasten, wenn ja, welche? Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. August 2006 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Zuständigkeit für das Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr über 12 t auf Teilabschnitten der Bundes- straßen B 7, B 27 und B 400 in Hessen liegt bei den hessischen Verkehrsbehörden. Die Sperrungen erfol- gen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, die auf der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Stra- ßenverkehrs-Ordnung vom 22. Dezember 2005 beruhen. Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs können danach angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Ver- kehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahr- zeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Thüringen hat hierbei nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Anhörungsverfahren zur jeweiligen Straßen- sperrung, wenn sich hieraus zusätzliche Verkehrsbelastungen für Thüringen ergeben. Druck: Thüringer Landtag, 6. September 2006 1
Drucksache 4/ 2210 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Zu 2.: Das Regierungspräsidium Kassel hat am 18. Juli 2006 eine Anhörung zu den o.g. Sperrungen durchgeführt, welche ab dem 6. August 2006 angeordnet wurden. Im Rahmen dieser Anhörung wurde von Hessen ausge- führt, dass die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung vorliegen. Die Sperrungen erfolgen zum Schutz der Wohnbevölkerung an den betroffenen Straßenabschnitten. Thüringen hat sich gegen diese Sperrungen ausgesprochen, da nicht unerhebliche Mehrbelastungen für das Verkehrsgewerbe entstehen. Auch im Hinblick auf die Klassifizierung als Bundesstraßen wird eine Sperrung nicht befürwortet und weitere Sperrungen als bedenklich angesehen. Gegenüber den bisherigen Sperrungen der o.g. Straßenabschnitte für LKW- Verkehr ab 3,5 t ergibt sich mit der jetzigen Regelung jedoch eine teilweise Erleichterung für das Verkehrsgewerbe, da das Verkehrsverbot nur für den Durchgangsverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t gilt. Zu 3.: Zur Auffassung der Landesregierung verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Eine Alternative zur Entlas- tung des hessischen Straßennetzes wird im Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen den Bundesauto- bahnen A 4 und A 7 gesehen. In Vertretung Richwien Staatssekretär 2