lhm-punktetabelle-10012018.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG

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RV-Punktetabelle - AHB SOZ

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„RV-Punktetahelie
Aus ÄHB SOZ

   
   
 
    
 
  
     
     
   
     
   
   
   
   
 
      
    
       
    
     
 
     
   
 

Erläuterungen zur Änderung der bisherigen
Dienstanweisung

Bewohnerinnen von Frauenhäuserm erhaken ab
sofor eine neue Diinglichkeitseinstufung (96.04),

  

Inhaltsverzeichnis

 

1.2 Dringlichkeitsstufen
1.3 Struktur der Punktelabelle
2 Regelpunkte
3 Überbelegungspunkte
4 Vorrangpunkte
5 Anwesenheitspunkte
5.1 Berechnungsgrundlage
5.2 Ermitllung des maßgeblichen Zuzugsdalums
5.2.1 Allgemeines
5.2.2 Münchner Wohnungssuchende

5.2.8 Inhaflierte
5.3 Meldesperre
6 Grundpunktetabelle
7 Überbelegungspunktetabelle
7.1 Einzelpersonen
7.2 Mehrpersönenhaushalte
8 Anwesenheitspunkteiabelle
9 Inkrafttreten

 

1 Grundsätzliches - Erläuterungen zur Anwendung der Punktetabefle
1.1 Zielsetzung, Ermessensausübung, Dringlichkeitsmerkmale, Rechtmäßigkeit

5.2.3 Wohnungssuchende, die nach Abwesenheit wieder in München gemeklet sind (‚Rückkehrer”)
5.2.4 Aus München weggezogene Wohnungssuchende (‚Münchner Auswärtige”)
5.25 Auswärtige Belegrachtswohnungen (‚Münchner Folgefälle”)

—

http.//wiki01.muenchen.de/ahbsoz/index. Php/RV..

 

 
 

1 Grundsätzliches - Erläuterungen zur Anwendung der Punktetabelle

1.1 Zielsetzung, Ermessensausübung, Dringlichkeitsmerkmale, Rechtmäßigkeit

Die Punktetabelle dient zur Bewertung der Registrierungsanträge und soll die Gleichbehandlung aller Fälle im Hinblick auf
Wohnverhäftnisse und soziale Gegebenheiten gewährleisten (gleichmäßige Ermessensausübung).
Um einen möglichst großen Teil der denkbaren Situalionen zu erfassen, enthält die Punkietabeile eine Beschreibung und

genaue Abgrenzung einer Vielzahl von Talbeständen. Beim Zusammentreffen mehrerer Tatbestände

wird nur derjenige mit

der höchsten Punktezahl gewertet, eine Adcition findet nicht statt. Entscheidungen über Einzelfälle, die in der
Punktelabelle nicht aufgelistet sind, erfolgen anhand vergleichbarer Sachverhalte ggf. im Zusammenwirken mit der
Führungskraft. Die Begründung ist zu dokumentieren. Fälle von wesentlicher bzw. grundsätzäicher Bedeutung sind mit
der Fachsteuerung (S-I-SIFSV) zu erörtern, damit eine einheitliche Verwaltungspraxis sicher gestellt werden kann.

Die Rechtmäßigkeit der Anwendung einer Punktetabelle wurde vom Ba
grundsätzlich bestätigt.

1.2 Dringlichkeitsstufen

StufelV 1 - 19 Punkte

Stufe il 20 — 49 Punkte

Swfel 50 - 569 Punkte

Swiel 70 - 158 Punkte

1.3 Struktur der Punktetabelle
Die Punktelabeile unterscheidet zwischen
+. Ragelpurikten,

gie alle Tatbestände außer der Überbeiegung beireffen;
2. Überbeiegungspunkten,

yVGH mit Urteil vom 15.09.1881, Az 8 B 80 A.2201,

welche die Dringlichkeit wegen zu kleiner (überbeiegter) Wohnung bewerten;

3. Vorrangpunkten,

weiche zusätzlich zu Regel- oder Überbelegungspunkten erteilt werden, wenn der Haushall einem bevorzugien

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HuBeukistabele AHB soz http://wiki01.muenchen.de/ahbsoz/index. php/RV...
L |

* "Persötlenkreis nach Art. 5 Satz 3 BayWoBindG angehört und

4. Anwesenheitspunkten, ®
die bei Münchner Woh Ü
ie beit nungssuchenden zur Summe aus Regel-AÜberbeiegungs- und Vorrangpunkten hinzugerechnel
Punkte nach Ziffer 1. oder 2. werden auch als Grundpunkte bezeichnet,

Die soziale Dringlichkeit ergibt sich durch Hinzurechnung der Vorran d
Grundpunkten nach folgendem Schema: gpunkte und der Anwesenheitspunkte zu den

 

2 Regelpunkte

1. Regelpunkte werden für einen genau bezeichneten Sachverhalt gewährt.

2. Regelpunktefälle sind die Fälle, die in der Grund-, nicht aber in der Überbelegungspunktetabelle aufgeführt sind

(z.B. 56 Punkte = "DwG: Überhöhte Miete”, oder 71 Punkte = „Ungünstige Wohnverhälfnisse aus gesundheitlichen \ >
Gründen“).

3 Überbelegungspunkte

1. Die Bewertung der Wohnverhältnisse von Ein- und Mehrpersonenhaushaften ist grundsätzlich nach der
Gesamtbelegung vorzunehmen. Ist darüber hinaus der Tatbestand für eine höhere Regelpunktezehl erfüllt, so ist
diese zu erleien. =

2. Leben im Haushalt verschieden geschiechtliche Kinder bis 17 Jahre
oder lebt im Haushalt ein Kind im Alter zwischen 10 und 17 Jahren
{Erreichen des Alters während der Regisirierungsdauer),
wird der nächsthöhere Wert der Überbeiegungspunktetabelle innerhalb der Personenzahl verwendet {nur einmal,
such wenn beide Sachverhalle zutreffen).

Beispiel: + Personen /3K ergäbe laut Punktetabelle: 65 Punkte.
Bei verschieden geschlechtfichen Kindem bis 17 Jahre
oder wenn ein Kind zwischen 10 und 17 Jahren alt ist
oder wenn beides zutrifft
werden 70 Punkte (nächsthöherer \WVert bei 4 Personen) erteit.

3. Um besondere soziale Härten zu vermeiden, wurden für Einzeipersonen In die Überbelegungspunktetabelte
Ausnahmeregelungen eingearbeitet.

4. Ist ein Wohnungstyp nicht in der Überbeiegungspunktetabelle aufgeführt, so Ist die Bewertung unter Beachtung der
Wohnungsgröße nach einem vergleichbaren Wohnungsiyp vorzunehmen. IF

5. Bei Antragsiellem, deren Haushaltsverband mehr Personen umfasst, als in der Überbelegungspunktetabeile
aufgelistet, soll jeweils in analoger Fortführung die Punktezahl der nächsthöheren Belegungsdichte vergeben werden.
Beispiel: 11 Personen in 4 K = 80 Punkte,

12 Personen in 4 K= 85 Punkte etc.
Die höchste Überbelegungspunklezahl beträgt 83 Punkte.

8. Bauliche Gegebenheiten wie Durchgangszimmer, Dachschrägen, kleines Bad usw. bleiben bei der Einstufung außer
Belracht.

| 4 Vorrangpunkte

" Wohnungssuchende, die zum Antragszeilpunkt einer der in Art. 5 Satz 3 BayWoBindG genannten Personengruppen
angehören bzw. während der Registrierungsdauer angehören werden, also

schwangere Frauen, .
Familien und andere Haushalte mit einem Kind oder mehreren Kindern,
junge Ehepaare (beiie zum Antragszeitpunkt unter 40 Jahre alt),

allein stehende Etemteile mit einem Kind oder mehreren Kindern,
ältere Menschen (ab Vollendung des 80, Lebensjahrs) und
schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 oder mehr)

ansun“

erhalten Haushalt einen Zuschlag von 10% Vorrangpunkten zur Regel- bzw. Überbelegungspunktez ah an
Die Zugenöripken zu mehreren dieser Personengruppen ergibt keinen höheren Zuschlag. hinzugerechne

5 Anwesenheitspurkte

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5.1 Berechnungsgrundiage 7 3
Nach $ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 DVWOR werden nach der Dauer der Anwesenheit in München {mil Hauptwohnsitz) ”

Anwesenheispunkte vergeben. Deren Höhe bestimmt sich nach der Anwesenheitspunktetabelle (— 8) und wird durch

rechnung der Anwesenheitspunkte erfolgt anhand der Meidedaten des
Antragstellers. Diese werden im Regelfall in WIM bereilgestelt.

Maßgeblich für die Berechnung der Anwesenheitszeit ist der Zeitraum zwischen dem maßgeblichen Zuzugsdatum (vgl.
Ziffer 5.2) und dem Ablaufdatum des Registrierbescheids. Dabei isi zu beschten, dass das Ablaufdatum des
Registrierbescheids manuell in WIM in der Maske "Anwesenheilszeilen erfassen’ im Feld "Slichtag' einzulragen ist.

5.2 Ermittlung des maßgeblichen Zuzugsdatums

5.2.1 Allgemeines

Die Höhe der Anwesenheispunkte beruht auf dem letzten maßgebächen Zuzugsdatum des Antragstellers
(Hauptwohnsiizmeldung gem. EWO-Mekteregisier). Die Eintragungen im EWO-Mekleregister sind für jede Person zu
prufen. Ist im Antrag ein volljähriger Haushalisangehöriger aufgeführt, der Früher zugezogen isl, werden ihm die
Anwesenheilspunkte zugeordnet.

5.2.2 Münchner Wohnungssuchende
Liegt nur ein aktueller Datensatz vor, gilt das hier eingetragene Zuzugsdatum.
5.2.3 Wohnungssuchende, die nach Abwesenheit wieder in München gemeldet sind („Rückkehrer“)

Liegen zum aktuellen auch historische Datensätze vor, werden sie in ihrer zeitüchen Abioige nacheinander geprüfl.
Nebenwohnsitzmeidungen in München bleiben dabei außer Betracht, Für Zeiten der Abwesenheit von München gilt:

= Unterbrechungen von weniger als einem Jahr sind immer unbeachtich.

= Unterbrechungen zwischen einem und drei Jahren sind unbeachlich, wenn
zuvor 10 Anwesenheitsjahre zurückgelegt wurden,

se Unterbrechungen von mehr als drei Jahren löschen alle früheren
Anwesenheilszeiten.

Das früheste nach diesem Prüfungsschema ermittelte Zuzugsdatum ist maßgeblich.
Zur Veranschaulichung sind in Anlage 1 TabeBen mi Beispielen enthalten.

Aufenthalte Münchener Wohnungssuchender z.B. in auswärtigen Heik-Therapieanstalien gelten nicht ats Unterbrechung. In

WIM muss daher ein fiktives Zuzugsdatum eingetragen werden, um die Berechnung der Anwesenheispunkle zu
gewährleisten.

6.2.4 Aus München weggerögene Wohnungssuchende („Münchner Auswärtige“)

Auch für Haushalte, die im Zeäpurkt der Antragstellung einen auswärtigen Hauptwohnsitz haben, geiten die vorstehenden
Regelungen. Die Anwesenheitspunkte werden entsprechend zu den auswärtigen Wohnverhäfnissen gewährt.

Liegt die Abmeldung zum Antragszeäpunkt jedoch mehr als drei Jahre zurück und Regt keine Ausnahme gem. Ziffer 3 der
DA Zuzug wegen Studium, Ausbildung oder Therapie und auswärtige Wohnungssuchende' vor, handelt es sich um
auswärtige Wohnungssuchende, die mit 5 Regelpumkten ohne Anwesenheitspunkte eingestuft warden und die im Falle
eines Wäaderzuzugs keine Anwesenheilspunkte für die frühere Wohnzeil erhaken. Um zu vermeiden, dass
Anwesenheispunkte berechnet werden, darf in WIM in der Maske ‚Anwesenheilszeilen erfassen“ kein Zuzugsdatum
eingetragen sein {in der Spafle „Berücksichtigt" werden keine Häkchen gesetzt).

5.2.5 Auswärtige Belegrechtswohnungen („Münchner Foigefälle"}

ptwoh in der Region, für deren Wohnung die Landeshauptstadt München ein Belegungsracht hat,
an u Mlachner Folge und werden bei der Zutellung von Anweserheitspunkten wie Münchner
Wohnungssuchende behandelt. So lange sie dort mit Hauptwohnsitz gemeiset sind, gät dies auch für Kinder dieser
Haushalte, wenn sie später selbst einen Anlrag auf Registrierung für eine geförderte Wohnung in München stellen.
Die Berechnung erfolg! auf der Grundlage des letzten maßgeblichen Zuzugsdatums nach München (Hauptwohnsäzmeidung
gem. EWO-Melderegisier) vor dem Bezug der Beiegrechtswohnung.

5.2.6 Inhaftierte

nicht zur Bereciwiung der Anwesenheispunkte herangezogen. Die Anwesenheitsdauer ist
Haftzeien in ee Inhaflierung entsprechend zu verkürzen. Zu diesem Zweck wird die Hafldauer dem
um die Zeiten ein in WIM hinzugerechnet (‚Antrag bearbeien" _ ‚Einstufung‘ — „Amwesenheitszeiten‘).

nicht als auswärtige Wohrsitznahme, sondern werden in der Meklehisiorie neutral
Hafzeilen ae a team der Anwesanheitszeiten nach Nr. 5.3.2 vor, werden sie durch die
bewertel. bc

jgt. Die vor der Inhafliening erworbenen Anwesenheitspunkte bieiben erhalten und werden den
er nicht N anfallenden Anwesenheäspunkten hinzugerechnet.

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ice er EEE RE EAN Anden Mi - mm m

5.3 Meldesperre Y
.n V m

Ist aufgrund einer Meklesperre keine automatische Datenabfrage möglich, sind die Daten beim Kreisverwaltungsreferat
KVR-11-212 per E-Mail (mekderegisterauskunfi.kvr@muenchen.de (mailto:mekleregisterauskunf kur@pmuenchen.de}) oder
per Fax (233-4440) unter Beifigung eines Screenshots der WIM-Maske „Antragspersonen bearbeiten“ anzufordem. Ein
Formular ist in Wollmux unter „Auskunflsersuchen Einwohnermeldeamt“ { hilp://soz.wollmux. muenchen .de/vorlagen
!502/3.Wohnungsamt/06.5-N-S/S-H-S RVWFAMIM - Formbiastter/S-Il-S RYWFAT Sonstiges/ } abrufbar.

& Grundpunktetabelle

{Regel- und Überbelegungsfätle}

Die Punktekennzahlen sind bei den als wohnungsios geltenden Haushalten mit einem Z {= ZEW}, bei den von
Wohnungslosigkeit bedrohten mit einem F (= FaSt}

versehen. Sie müssen bei der Antragsbearbeitung in WIM der jeweiligen Zielgruppe zugeordnet werden {in den
Masken „Zielgruppen bearbeiten“ und „Miet-Wohnverhältnisse“ / „Bearbeiten“).

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| i Punkte | Kennzahl | Sach
| | 4 1.08 |Rückstufung bei Umzug nach Erteilung des Registrierungsbescheides .

  
  
  
  
   
  
 
   
    

Sonsige Gründe, die keine Dringlichkeit rechtfertigen, sofem nicht 22 Punkte in Betracht kc
I

i Keine Dringlichkeitsunterlagen beigebracht

 

Kein Hauptwohnsitz in München und kein Nachweis, dass Wohnbedarf nur in München erfi

Nur zu Ausbidung. Studium in München
|| 503 _ilnhafienung über ein Jahr

|Mangeinde Mietlänigkeit (Mietschulden; mil sozialpädagogischem Beratungsgespräch). Acı
Mangelnde Mietfähigkeit (Verhalten: mit sozialpädagogischem Beralungsgespräch), Achtur
Mangelnde Mietfähigkeil (Gespräch mil Sozialpädagogik verweigert), Achtung: Bitte Verg:
Mangelnde Mietfähigkeit (mit Anhörung im Verwalungsverfahren), Achtung: Bitte Vergabt
U 25 Zustimmung des Jobcenters zum Umzugnichlbeger ct —
|U 25 Joboenter verweigert Zustimmung zum Umzug

| | i |U 25 Nachgewiesenes Einkommen zu genng

 

u iz 701 __|Eheliche Wohnung soll erstiitten werden / Verbleib in ehelicher Wohnung unklar
| 5 8.01 Haushalt mit nicht antragsberechligten Personen und fiküver Belegungsdringlichkeit >80 Pu
50 Ausreichend untergebracht
A 20.01 |lmsetzer in gleich große Wohnung mit Einkommensübeschrtung
2.0 a Gründe, die eine geringe Dringlichkeit rechtfertigen

| 25.01 |Beabsichtigteir Abbruch/Zweckentiremdung/Verkauf des Hauses ”

5 30.01 [Nicht rechtswirksame Kündigung
| 33.01 Wohnungsnotstand, da selbst gekündigt
BEE 33.02 |Wohnungsnotstand wegen Auszugs bei Angehöngen ” =

} 001 33.03  |Wohnungsnotstand noch in Ausbädung/Unterhaltspflicht der Eltern
} aa nu,
I. 33.04 _Wohnungsnotstand von jungen Erwachsenen unter 25 Jahren

 

35 35.01 'Teiwohnung (z.B. Teilbesitz an einer Eigentumswohnung oder gleichberechtigte Hauptmiet:
36 38.01 Dringlichkeit aus wirtschaftlichen Gründen (DwG): ‚hohe Miete“

| In | .02 DwG: Kürzung SGB Il ist angedroht bei Haushalten ohne Kinder

u Überbeiegung:
4 Person 4 Raum ab 10. m? bis zur Vollendung des 25. Lebansjahrs, sonst 50 Pı

[Te Jenmmaneitehe Grande, \de, soweit nicht 71 oder 88 Punkte urlen_——„————

WC im Treppenhaus, nur bei Mehrfamilienhäusem

ee
12.251 TrPemon 1 Raum <10 m? bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, sonst 55 Pun!

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RV:Punktetabelle - AHB SOZ

u

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t Person
"I Personen

 

58.01 |DwG: ‚überhühte Mieter

| 1}
An
| 60

Überbelegung:

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1 Raum ab 10 m? ab Vollendung des 25. Lebensjahrs, sonst 39 Punkte 7. c

37 12K: 2 Räume ab 10m + 1 Raum <10 m? mit Küche (ausgenomme
nicht bei Antragstellung von ı Einzelpersonen

21/2 W: 2 Räume ab 10m? + 1 Raum <10 m? mit Wohnküche (nur 4E
nicht bei ie von BEREHOEEE

nn

1 Raum <10 m? ab Vollendung des 25. Lebensjahrs, sc sonst 50, Punkte

—

ZU2KN: - 2 Räume ab 10. m? + 1 Raum <tO m? mit Kochnische ( ausge
nicht bei Antragstellung von Einzelpersonen

|

mu nn

4 Person

2 Personen

 

'3 Personen

‚5 Personen

| . ‚6 Personen
=

‘1 Raum «8 m?
11 Raum In Untermiete ab 12m?

‚11/2 K: 1 Raum ab 10. m? + 1 Raum <10. m? mit Küche
oder

‚? W. 1 Raum ab 10 m? mit Wohnküche (letzteres nicht bei Ehepaaren t

1 112 W: 1 Raum ab 10m? + 1 Raum <10 m? mit Wohnküche >

-3 1/2 K: 3 Räume ab 10 m? + 1 Raum <10 m? md Küche
öder

„3 W: 3 Räume ab 10 m? mit Wohnküche
2 272 W: 2 Räume ab 10 m? +2 Räume <10 m? mit Wohnküche
4 K:4 Räume ab 10 m? mi Küche

[1 1/2 KN: 1 Raum ab 10. m? + 1 Raum <10 m? mit Kochnische
|3K: 3 Räume ab 10. m? mit Küche

'oder

| 2 W. 2 Räume ab 10 m? mit Wohnküche

2 112 W: 2 Räume ab 10 mt + 1 Raum <10 m? mit Wohnküche
oder

|2W2K: 2 Räume ab 10 m? + 2 Räume <10 m? mit Küche

342: 3 Raume ab 10. m? + 1 Raum <10 m? mi Küche
oder

‚3 W: 3 Räume ab 10 m? mit Wohnküche
—

|2Personen

|
u [en

|2 272 W: 2Räume ab 10m? + 2 Räume <10 mi mit Wohnküche }
14 K: 4 Räume ab 10. m? mit Küche

 

1 Raum ab 10m’. wenn der Raum unumgänglich mil einem anderen A
'nöhere Einstufung ergit,

„1 Raum in Untermiete <i2 a IL
x: 1 Raum ab 10 m? mit Küche

 T2K- 2 Räume ab 10 m? mil Küche

|2 112 K: 2 Räume ab 10 m + 1 Raum <10 m’ mi Küche

 

 

 

ax: : 3 Räume ab 10 m® mi Küche
"oder

|2W: 2 Räume ab 10 m? mit Wkhnküche

 

 

T2 vw: 2 Räume ab 10m +1 Raum <10 m? mit Wohnküche
loder

222K: 2 Räume ab 10 m? + 2 Räume <10 m? mit Küche

 

!3 12 K: 3 Raume ad 10 m? + 1 Raum <10 m? mi Küche
‘oder

[3 W: 3 Räume ab 10 m? mit Wohnküche

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.
er |B Personen 2212 W: 2 Räume ab 10m‘ + 2 Räume <10 m? mit Wohnküche 7. +
. 8 Personen AK: 4 Räume ab Om miKiche nn
1 | M0t |Ungünstige Wohnverhäfinisse aus gesundhedlichen Gründen
Ungünstige Wohnverhälinisse zus gesundheitlichen Gründen/mit RU (Amlsa)
z Antragsteller in Mädchen-WJungenwohnheimen, Ablauf der möglichen Verweildauer (Auszug
F | Jugendhilfe/vergleichbare Unterbringungsformen, Ablauf der möglichen Verweildauer (Aus2
z 73.04 _|Entlassung aus Fachkliniken, Therapiseinrichtungen, Krankenhäusem (Psychiatie'Sucht)
z re Sozialpädagogisch bereuen
F 74.01 Ohne Rechtsgrundlage in der Wohnung nach Wegzug des Hauptmielers
F Bu 74.02 Ohne Rechtsgrundlage in der WYohnung nach Tod des Hauptmieters .
FO 1 74.03 |Rechtswirksame Kündigung one RumngelnmDn— a
o F — 74.04 |Räumungsklage ist eingereicht . .
z 0 74.06 |Mietlähige Bewohner von städtischen Unterkünflen bzw. angemieteten Wohnungen
E m

7 von 16

 

74.07 Im Arbeiterwohnheim mit wirksam vom Vermieler gekündigtem Mietvertrag

|
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3 Personen 4 1/2 K: 1 Raum ab 10 m? + 1 Raum <10 m? mit Küche
oder
+ W: 1 Raum ab 10 m? mit Wohnküche
oder
\2 KN: 2 Räume ab 10 m? mit Kochnische
4 Personen [2x: 2 Räume ab 10. m? mi Küche
(oder

14 412: 1 Raum ab 10. m? + 1 Raum <t0 m? mit Wohnküche

2 1/2 K: 2 Räume ab 10 m + 1 Raum <10 m? mi Küche

BEE 3K: 3 Räume ab 10 m? mi Küche
oder
'2 W: 2 Räume ab 10 m? mit Wohnküche

7 Personen |2 1/2 W: 2 Räume ab 10 m? + 1 Raum <10 m? mit Wohnküche
oder
[2 2128: 2 Rbume ab 10? + 2 Räume <10 m? mit Küche
en
8 Personen 31/2 K: 3 Räume ab 19 m? + 1 Raum s10 m? mit Küche
oder
!3 W: 3 Räume ab 10 m? mit Wohnküche

9 Personen 2 U2 W. 2 Räume ab 10 m? + 2 Räume <10 m? mit Wohnküche

ee 4 K: 4 Räume ab 10 m? mil Küche
I

DwG: "wirtschaflicher Notstand“

70.02 _[DwG: Kürzung nach SG8 Il ist angedroht bei Haushaflen mit 1 oder mehr Kindern
| mon jDws;Körmungnach scan ——„—„—L.. |
Ta
er Dw&: Kürzung nach SGB Xil Ist tatsächlich erfolgt

Ffm lm Trennung ohne Scheidungsurteil, Ehewohnung kann offensichtlich nicht übemommen werd

Ei Wohnung der Lebensgemneinschaf kann nach Trennung offensichtlich nicht übernommen w ”

12.01.2018 13:13
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RV:Punktetabelle - AHB SOZ

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| 77.03 |Unmöglichkeil der Haushaltsgründung bei Anmeldung zur beabsichtigten nnd 8

I mu Gefährdete Jugendliche/Heranwachsende/junge Erwachsene
JEEEIEL.E Junge Erwachsene, die aus einer Wohnform der Jugendhüfe ausziehen müssen

77.07

 

 

Unbegieitete mind, minderjährige u und heranwach heranwachsende Flüchtlinge in Y in Wohnprojekten von S-HM

ee] _

8 von 16

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1 Raum

TI Fon FR Ram Ton na

4 Personen 11/2 K: 1 Raum ab 10 m? + 1 Raum <10 m? mit Küche
oder
41 W: 1 Raum ab 10 m? mil Wohnküche
oder

. 2 KN: 2 Räume ab 10 m? mit Kochnische

4 Person ‚1 Raum <10 m’, sofem der Raum unumgänglich mit einem anderen M
|höhere Einstufung ergibt,

2K: 2 Räume ab 10 m? mit Küche
oder

1 12 W: 1 Raum ab 10 m? + 1 Raum <10 m? mit Wohnküche wm
| [6 Personen |2 112 K: 2 Räume ab 10 m? + Raum <10 m? mit Küche

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DORF 2 kam ab 0 Ta hair
8 Personen 2 1/2 W: 2 Räume ab 10. m? + 1 Raum <10 m? mit Wohnküche
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3 W: 3 Räume ab 10 m? mil Wohnküche

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F BEE Dias einer Hausmeisier-MDienstwohnung

F | 9401 [Auösung der Wehngemeinschaf nach Enescheitung

 

Fer Junges Ehepaar ohne Kind und ohne eigene, abgeschlossene Wohnung, safem keine häh

[| Unmöglichkeit der Haushaltszusammenführung bei Wohnungsnoistand, sofem keine höher

}
| en |
19 Pemnan [Pre Am ab mom
0 1..,,]4 Personen AK: 1 Raumabi0mmitKüche

5 Personen 4 472 K- 1 Raum ab 10m? + 1 Raum <10 m? mil Küche
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TW2W: $ Raum ab 10. m! + 1 Raum <10 m? mit Wohnkliche
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9 Personen 2 12 W: 2 Räume ab 10 m? + 1 Raum <10 m? mil Wohnküche
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RV-Punktetabelle - AHB SOZ

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13 12 K: 3 Räume ab 10 m? + 1 Raum <10 m? mil Küche Z.3

‚oder
\3W: 3 Räume ab 10 m? mit Wohnküche

Ehepaare, sonslige auf Dauer angelegle Lebensgemeinschaften und allein arziehende Per Per

sofern keine höhere e Dringlichkeit aus anderen Gründen ‚en vorliegt.

88 88.01

| 88.03 |Akute gesundheliche Gefährdung/mit RGU (Amtsarzt)

89 83.01

Akute gesundheiläiche Gefährdung/pauschal

 

Förmäch festgeseizies Sanierungsgebiel

Sanierungsmieter soll durch Verfügungsberechtigien eine Ersatzwahnung erhalten

 
   
 

3 Personen

4 Personen

5 Personen
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1

10 Parsonen

| || jeremmn  [1Raum

5 Personen

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1 Raum
11 KN: 1 Raum ab 10 m? mit Kochnische
1 K: 1 Raum ab 10 m? mit Küche

 

|1 112K: 1 Raum ab 101m? + 1 Raum <10 m? mil Küche
oder

1 W: 4 Raum ab 10 m? mit Wohnküche
oder

2KN: 2 Räume ab 10 m? mi Kochnische

|2 K: 2 Räume ab 10 m? mit Küche

oder

\4 412 W: 1 Raum ab 1D m? + 1 Raum <10 m? mit Wohnküche
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12.01.2018 13:13
9

RV:Punktetabelle - AHB SOZ http://wiki01.muenchen.de/ahbsoz/index.php/RV...

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oder
41/2 W: ? Raum ab 10m +1 Raum <10 m? mit Wohnküche
Umsetzer im öffentlichen Interesse y)

Wohnungsiose in gewerblichen Pensionen/Wohnheimen
Wichnungsiose in städtischen Notunterkünfter
Wohnungslose in Cleasinghäusern

 

 

zZ
z
z
z 96.04 _|Wohnungsiose in Unterbringungsformen der Wohlfahrtsverbände/Wohnungslosenhüfe/Frau
zZ 36.05 [Bewohner von staatlichen Unterkünften
zZ Privates Notquanlier: Wohnungsiose mä Schlaipistz bei Bekannten/Verwandten/Freunden
zZ

 

 

Wohnungslos durch Katastrophen

Räumungstiel (Urteil, Vergleich) hegt vor

m nn nn

Mitteilung des Genichtsvollziehers über bevorstehende Zwangsräumung Hegt vor

Rechtskräfiges Umtell über Räurrumg der ehelichen Wohnung nach Ehescheidung kegt vor
Zwangsversleigerung mit Zuschlagsbeschhuss

Räumung wegen Einsturzgefahr ,
Räumung wegen Unbewohnbarkei der Wohnung

 

 

4 Raum unter 10. qm

  
   
 

1 Raum unter 2 gm

amtbelegung keine höhere Dringlichkeit ergibt. Das 25
fzeit der Registrierung 25 Jahre ait wird,

Diese Einstufungen sind dann anzuwenden, falls sich nach der Ges
Lebensjahr gi als vollendet, wenn der Antragsteller während der Lau

Dringlichkeit nach Buchstabe a) zugeteilt, sondem nach
gleichgesteil. Das 35. Lebensjahr gilt als vollendet, wenn

12.01.2018 13:13

Ab dem 35. Lebensjahr wind einer Einzelperson nicht mehr eine
Buchstabe c). Die Einzelperson wird insoweR einen Untermieter

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