WD 1 - 023/22 Pogrome. Definition und Fallbeispiele
Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Dokumententyp: Sachstand Sachstand Titel: Pogrome Pogrome Untertitel: und Definition Definition und Fallbeispiele Fallbeispiele © 2022 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 023/22
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 1 - 3000 - 023/22 Pogrome Definition und Fallbeispiele Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 023/22 Abschluss der Arbeit: 29. Juli 2022 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Disclaimer: Die Wissenschaftlichen Die Wissenschaftlichen Dienste des Dienste DeutschendesBundestages Deutschen Bundestages unterstützenunterstützen diedes die Mitglieder Mitglieder desBundestages Deutschen Deutschen bei ihrer mandatsbezogenen Bundestages Tätigkeit. IhreTätigkeit. bei ihrer mandatsbezogenen ArbeitenIhre geben nicht die Arbeiten Auffassung geben nicht diedes Deutschen Auffassung desBundestages, eines sei Deutschen Bundes ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung tages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantworder Verfasse rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit tung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge geben nur den zum ordneten des Zeitpunkt Bundestagesderdar. Erstellung des Textes Die Arbeiten könnenaktuellen Stand wieder und stellen der Geheimschutzordnung eine individuelle des Bundestages Auftragsarbeit unterliegende, ge schützte für einenoder andere nicht Abgeordneten deszur Veröffentlichung Bundestages dar. Diegeeignete ArbeitenInformationen enthalten. Eine beabsichtigte können der Geheimschutzordnung Weitergabe des Bundestages oder unter Veröffentlichung ist vorab liegende, geschützte dem jeweiligen oder andere nicht zur Fachbereich anzuzeigen Veröffentlichung undInformationen geeignete nur mit Angabe der Quelle enthalten. zulässig. Eine Der Fach beabsichtigte bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 1 - 3000 - 023/22 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung und Vorgehensweise 4 2. Begriffsbestimmung 5 3. Die Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 8 4. Beispiele für Pogrome nach Ende des Zweiten Weltkrieges 10 4.1. Das Massaker von Aussig im Juli 1945 11 4.2. Das Pogrom von Kielce im Juli 1946 13 4.3. Die Ausschreitungen von Hoyerswerda im September 1991 14 4.4. Der Brandanschlag von Sivas im Juli 1993 15 5. Literatur 16
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 4 WD 1 - 3000 - 023/22 1. Aufgabenstellung und Vorgehensweise Auftragsgemäß werden im ersten Abschnitt dieses Sachstands zunächst einige wissenschaftliche Überlegungen zur Definition des Begriffs Pogrom vorgestellt. Schon ein kursorischer Blick auf die einschlägige Literatur zeigt allerdings, dass es eine einheitliche oder verbindliche Definition von Pogrom nicht gibt. Offensichtlich werden in Wissenschaft und Publizistik eine Vielzahl unter schiedlicher Gewaltereignisse mit dem Etikett Pogrom versehen, obwohl diese sich hinsichtlich der Zusammensetzung und Größe der Täter- und Opfergruppen, der jeweils angewandten For men und der Dauer der Gewaltausübung, dem Ausmaß der Zerstörung und der Zahl der Opfer sowie den zur Begründung des gewaltsamen Vorgehens herangezogenen Rechtfertigungs-Narrati ven teils deutlich unterscheiden. Angesichts der in der Literatur vielfach anzutreffenden Begriffs 1 konfusion, wenn es um die angemessene Bezeichnung von Gewaltereignissen geht , erstaunt es, dass in Geschichts- und Sozialwissenschaften bislang nur vergleichsweise wenige Beiträge zur definitorischen Bestimmung, Systematisierung, Einordnung und Abgrenzung des Begriff Pogrom vorgelegt wurden. Stattdessen berufen sich Wissenschaftler bei der Charakterisierung eines be stimmten gewaltsamen Vorfalls als Pogrom nicht selten auf strukturelle Ähnlichkeiten zu frühe 2 ren Gewaltereignissen, deren Bewertung als Pogrom allgemein akzeptiert ist. Einer der wenigen, der sich in der deutschsprachigen Geschichts- und Sozialwissenschaft um eine systematische Bestimmung des Begriffs Pogrom bemüht hat, ist der Berliner Soziologe Wer ner Bergmann. Seine unter Bezugnahme auf konzeptionelle Ansätze der soziologischen Gewalt forschung in verschiedenen Beiträgen vorgestellten Vorschläge für eine systematische Begriffsbe stimmung von Pogromen und deren Einordnung in einer Typologie von verschiedenen Gewalter 3 eignissen stehen daher im Mittelpunkt der in Kapitel 2 vorgestellten Überlegungen zur Begriffs bestimmung. Es sei aber bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bergmann selbst einräumt, dass seine Definition von Pogrom Unschärfen enthält und daher eine trenn scharfe Abgrenzung zu anderen Konstellationen kollektiver Gewalt gegen religiöse, ethnische 4 und andere Gruppen nicht immer möglich ist. In Kapitel 3 wird nach einer kurzen Darstellung der gewaltsamen Ausschreitungen in Rostock- Lichtenhagen von August 1992 anhand der jüngeren wissenschaftlichen Literatur die Frage erör tert, ob dieses Gewaltereignis als Pogrom bewertet werden kann. Dabei wird ausdrücklich auf die Pogrom Definition von Bergmann Bezug genommen. Das abschließende Kapitel 4 enthält gemäß Auftrag schließlich kurze Darstellungen von Gewalt ereignissen, die nach Ende des Zweiten Weltkriegs stattfanden und die in der wissenschaftlichen und publizistischen Literatur als Pogrome charakterisiert wurde. Neben dem Vorhandensein der 1 Zur den Schwierigkeiten, Gewaltereignisse systematisch einzuordnen und begrifflich korrekt zu erfassen, vgl. auch die entsprechenden Ausführungen von Guski (2021), S. 26f., in Bezug auf die Ausschreitungen von Rostock Lichtenhagen vom August 1992. 2 Vgl. Guski, 2012, S. 27. 3 Vgl. Bergmann, 2002, S. 441ff.; Bergmann, 2010, S. 269f.; Bergmann, 2020, S. 46ff. 4 Vgl. Bergmann, 2020, S. 43 u. 49.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 5 WD 1 - 3000 - 023/22 Kriterien, die nach Bergmanns Definition maßgeblich für die Kennzeichnung eines kollektiven gewaltsamen Vorfalls als Pogrom sind, zielt die Auswahl der Fallbeispiele auch darauf ab, einen Eindruck von der Vielfalt und Bandbreite der als Pogrom klassifizierten Ereignisse zu vermitteln. 2. Begriffsbestimmung Das Wort „Pogrom“ stammt aus dem Russischen und heißt auf Deutsch „Verwüstung“, „Verhee 5 rung“, „Zertrümmerung“ bzw. „Unwetter“ oder „Donnerwetter“. Als Bezeichnung für gewalt same Übergriffe auf Minderheiten wurde das Wort Pogrom erstmals in der russischen Publizistik für die zwischen 1881 und 1883 in vielen russischen Städten erfolgten, mit zahlreichen Mordop fern verbundenen Übergriffe gegen die ansässige jüdische Bevölkerung verwendet. Danach wurde der Begriff auch international zur Beschreibung staatlich gelenkter, gewaltsamer Ausschreitungen gegen Juden im Zarenreich gebräuchlich. In der Bedeutung „Verwüstung“ als Folge der kol lektiven Übergriffe von Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft auf Mitglieder einer Minderheit 6 ist der Begriff auch in Deutschland seit Beginn des 20. Jahrhunderts nachweisbar. Zunächst wur den mit dem Begriff staatlich und kirchlich tolerierte, gebilligte oder initiierte, mit Plünderungen und Gewalttaten verbundene Ausschreitungen ausschließlich gegen Juden, wie sie z.B. während der „Judenpogrome“ im Mittelalter oder im nationalsozialistischen Deutschland (insbesondere die Novemberpogrome in der so genannten „Reichskristallnacht“ am 9./10. 11.1938) stattfanden, bezeichnet. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff dann weiter gefasst und allgemein zur begrifflichen Erfassung von Hetze und gewalttätigen Angriffen gegen Leben und Besitz von Angehörigen nationaler, ethnischer, religiöser oder anderer kommunaler Minderheiten, aber auch 7 von bestimmten sozialen und politischen Gruppen verwendet. Der Berliner Soziologe Werner Bergmann ordnet Pogrome dem Typ der so genannten „communal riots“ zu, weil mit dem Begriff Pogrom im Allgemeinen soziale und ethnische Konflikte im loka len Raum erfasst werden. Dabei geht eine ethnische Gruppe häufig mit staatlicher Duldung oder Unterstützung gewaltsam gegen eine andere ethnische Gruppe und deren Besitz vor, wobei sich 8 die Angegriffenen in der Regel in der Minderheit befinden. Pogrome sind nach Bergmann zwar wie Massaker „einseitige, kollektive Angriffe auf eine unterlegene Opfergruppe“, der Unterschied bestehe aber darin, dass die Angreifer im Fall des Massakers einen höheren Organisations- und 5 Vgl. Bergmann, 2010, S. 269; Bergmann, 2020, S. 46; https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/pogrom [Stand 11.07.2022]; https://de.wikipedia.org/wiki/Pogrom [Stand 11.07.2022]; https://www.dwds.de/wb/Pogrom [Stand 12.07.2022]. 6 Vgl. Bergmann, 2010, S. 269; Bergmann, 2020, S. 46f; Guski, 2012, S. 26; https://brockhaus.de/ecs/enzy/ar ticle/pogrom [Stand 11.07.2022]; https://de.wikipedia.org/wiki/Pogrom [Stand 11.07.2022]. 7 Vgl. Bergmann, 2002, S. 441; Bergmann, 2010, S. 269; Bergmann, 2020, S. 47f.; Guski, 2012, S. 26; https://brock haus.de/ecs/enzy/article/pogrom [Stand 11.07.2022]; https://de.wikipedia.org/wiki/Pogrom [Stand 11.07.2022]; https://www.dwds.de/wb/Pogrom [Stand 12.07.2022]. Bergmann, 2020, nennt als Beispiele für Pogrome gegen soziale Gruppen, die nicht unbedingt einer Minderheit zuzuordnen sind, Angriffe auf Ärzte während Epide mien sowie gegen Intellektuelle und politische Gruppen in politischen und sozialen Krisensituationen. 8 Vgl. Bergmann, 2020, S. 48f. Bergmann weist in diesem Zusammenhang jedoch daraufhin, dass in der For schung hinsichtlich der jeweiligen Größe der Angreifer- und Opfergruppen „kein begrifflicher Konsens“ be stehe.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 6 WD 1 - 3000 - 023/22 Bewaffnungsgrad (häufig Armee- oder Polizeieinheiten) aufweisen und von einer dezidierten Tö tungsabsicht geleitet werden. Pogrome gingen dagegen von einer kurzfristig bzw. spontan auf lo kaler Ebene handelnden, nur gering organisierten Menschenmenge aus und zeichneten sich durch eine primär auf die Zerstörung und Plünderung von Eigentum zielende Gewaltanwendung 9 aus. Die Art der bei Pogromen angewandten Gewalt kann unterschiedlich sein: Sie „kann sich […] auf Plünderung, Sachbeschädigung und Körperverletzung beschränken, aber auch hunderte 10 oder tausende Opfer kosten“. In Anlehnung an Konzepte der sozialwissenschaftlichen Gewaltforschung definiert Bergmann Pogrome „als eine nicht oder nur gering organisierte, einseitige und nicht-staatliche Form kollek tiver sozialer Kontrolle, als extralegale gewaltsame Selbsthilfe seitens einer im Namen der Mehr heit handelnden Gruppe, die dann einsetzt, wenn diese von Seiten des Staates keine Abhilfe ge 11 gen eine als Bedrohung empfundene Normverletzung durch eine andere Gruppe erwartet.“ Pogrome zeichnen sich auf Grundlage dieser Definition somit von anderen Konfliktarten und Formen der Gewaltausübung wie Lynchen, Rassenunruhen, Sozialprotesten, Massakern, Terroris mus und Genozid dadurch aus, dass – die Tätergruppe einschließlich ihrer Unterstützer (Bystander) „von einer Verantwortlichkeit der gesamten Out-Group ausgeht (kollektive Zurechnung) und sich deshalb gegen diese als 12 Ganze richtet und nicht gegen einen einzelnen Normverletzer“; – die Gruppe der Täter einen geringen Organisationsgrad aufweist und es sich somit „in den 13 meisten Fällen um eine nicht organisierte (emergente) Form kollektiver Gewalt“ handelt; – der Staat nicht direkt und aktiv beteiligt ist (auch wenn Pogrome von staatlichen Instanzen ge 14 duldet, gefördert oder initiiert werden können); 15 – ein Machtgefälle zugunsten der Angreifer (asymmetrische Akteurskonstellation) vorliegt; – es sich um „kollektive Exklusionsaktionen [handelt], zu denen sich Teile der dominanten Gruppe durch ‚illegitime‘ Ansprüche, Bedrohungen oder angebliche Übergriffe einer Minder heit aufgerufen fühlen“. In der Regel bewerten die Täter ihr gewaltsames Vorgehen als „eine 9 Vgl. Bergmann, 2020, S. 49; https://de.wikipedia.org/wiki/Pogrom [Stand 11.07.2022]. 10 Bergmann, 2010, S. 269. 11 Bergmann, 2020, S. 53; vgl. Bergmann, 2010, S. 270; https://de.wikipedia.org/wiki/Pogrom [Stand 11.07.2022]. 12 Vgl. Bergmann, 2020, S. 53f.; Bergmann, 2010, S. 270. 13 Vgl. Bergmann, 2020, S. 54; Bergmann, 2010, S. 270. 14 Vgl. Bergmann, 2020, S. 54. Nach Bergmann, 2010, S. 269, wird die Frage, ob staatliche Instanzen an Pogromen beteiligt sein müssen, in der einschlägigen Literatur kontrovers diskutiert. Während einige Forscher eine staatli che Beteiligung als wesentliches Identifikationsmerkmal von Pogromen definieren, betonen andere dagegen den „spontanen und konfusen“ Charakter der von den Tätergruppen ausgehenden Gewalt. Angesichts dessen und mit Blick auf seine eigenen empirischen Untersuchungen folgert Bergmann: „Die Rolle der Staatsgewalt kann offenbar variieren: sie reicht von der schnellen Unterdrückung eines Pogroms über einen ungenügenden oder verspäteten Einsatz der Kontrollorgane bis hin zum Extremfall einer staatlichen Ermunterung und Lenkung.“ 15 Vgl. Bergmann, 2020, S. 54; Bergmann, 2010, S. 270.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 7 WD 1 - 3000 - 023/22 Form der gerechten Bestrafung“ einer Minderheit, die den aus ihrer Sicht gültigen Normen- 16 und Rollenerwartungen der Mehrheitsgesellschaft nicht entspricht bzw. zuwiderhandelt. Einschränkend weist Bergmann daraufhin, dass über die Definition des Begriffs Pogrom in der wissenschaftlichen Literatur keine Einigkeit besteht und demzufolge unterschiedliche Phäno 17 mene mit diesem Begriff erfasst werden können. So wurde gelegentlich in Medien und Politik kritisch bemerkt, dass der Verzicht auf eine konkrete Benennung der Opfergruppen in den ge schichts- und sozialwissenschaftlichen Definitionsbemühungen des Pogrom-Begriffs zu einer Verharmlosung der jahrhundertealten antisemitischen Verfolgung beitrage, da der Begriff aus schließlich im Zusammenhang mit den gewaltsamen Übergriffen gegen jüdische Minderheiten verwendet werden dürfe. Allerdings ist in der wissenschaftlichen Diskussion über ethnische Konflikte die Verengung des Begriffs auf antijüdische Gewalt schon vor langer Zeit aufgegeben worden. Heutzutage hat sich für Angriffe von Angehörigen einer Mehrheitsbevölkerung auf Ei gentum und Personen ethnischer, religiöser oder anderer Minderheiten generell die Bezeichnung 18 Pogrom durchgesetzt. Diskutiert wird darüber hinaus auch die Frage, inwieweit staatliche Ak teure an Pogromen beteiligt sein müssen. Für den amerikanischen Politikwissenschaftler Paul R. Brass ist die aktive Beteiligung des Staates das entscheidende Kriterium, das Pogrome von ge waltsamen Ausschreitungen unterscheidet. Gegen diese Auffassung wenden Bergman u.a. ein, dass selbst die antijüdischen Übergriffe in Russland Ende des 19. Jahrhunderts, für die erstmals die Bezeichnung Pogrom verwendet wurde, nicht staatlich gelenkt waren. Überdies können die Formen staatlicher Beteiligung im Hinblick auf Entstehung, Verlauf und Folgen eines Pogroms 19 unterschiedlich ausfallen uns sowohl aktiver, passiver als auch repressiver Art sein. Stattdessen sieht Bergmann in den politischen Motiven der Tätergruppen, die zumeist von einer Ideologie der Überlegenheit gespeist sind, das entscheidende Kriterium, um Pogrome von anderen Formen 20 kollektiver Gewalt abzugrenzen. Bergmann verwendet in seiner eigenen Darstellung zur kollektiven Gewalt gegen Juden in Europa zwischen 1789 und 1900 für die Bezeichnung von gewaltsamen Übergriffen, die nach seiner eige nen Definition, als Pogrom zu klassifizieren sind, auch Begriffe wie Judenverfolgung, Unruhe, Ex zess, Tumult oder Krawall. Dies geschehe zum einen, weil der Begriff Pogrom als Bezeichnung für gewalttätige Auseinandersetzungen erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts aufgekommen ist und für die Zeit davor „in gewisser Weise“ anachronistisch erscheine. Zum anderen will Berg mann mit der alternativen Begriffswahl dem verbreiteten Eindruck entgegenwirken, dass es sich bei Pogromen ausschließlich um eine „besonders gewalttätige, zahlreiche Todesopfer fordernde 21 und große materielle Zerstörungen anrichtende Form kollektiver Gewalt“ handele. 16 Vgl. Bergmann, 2020, S. 54. 17 Vgl. Bergmann, 2010, S. 270; Bergmann, 2020, S. 49f. 18 Vgl. Guski, 2012, S. 27; Bergmann, 2010, S. 269; Bergmann, 2020, S. 47f. 19 Vgl. Bergmann, 2010, S. 269; Bergmann, 2020, S. 46f.; Guski, 2012, S. 27. 20 Vgl. Bergmann, 2010, S. 269; Guski, 2012, S. 27. 21 Vgl. Bergmann, 2020, S. 49f.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 8 WD 1 - 3000 - 023/22 3. Die Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 Zwischen dem 22. und 26. August 1992 kam es in Rostock-Lichtenhagen zu lautstarken Protesten und gewaltsamen Angriffen gegen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAst) und ein Wohnheim für ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiter. Den Ausschreitungen war ein unge wöhnlich großer Zustrom von Asylsuchenden, die meisten von ihnen Sinti und Roma aus Rumä nien, nach Lichtenhagen vorangegangen, wo sich die einzige Aufnahmestelle Mecklenburg-Vor pommerns befand. Da die für maximal 300 Personen ausgelegte Einrichtung die große Zahl an Asylbewerbern – zeitweise gab es mehr als 1500 Antragsteller – nicht aufnehmen konnte, sahen sich viele gezwungen, auf der Wiese vor der ZAsT unter unwürdigen Bedingungen und ohne sa 22 nitäre Anlagen tagelang auf die Bearbeitung ihrer Anträge zu warten. Am 22. August begann sich der wochenlang aufgestaute Unmut und Ärger der Anwohner über die katastrophalen Zu stände in Protesten und gewaltsamen Übergriffen gegen die vor der ZAsT wartenden Asylsuchen den zu entladen. Zunächst versammelten sich mehrere tausend Anwohner vor der ZAsT und dem angrenzenden Wohnheim ehemaliger vietnamesischer Vertragsarbeiter zu einer wütenden Protestversammlung, auf der ausländerfeindliche Parolen wie „Deutschland den Deutschen. Aus länder raus!“ und „Wir kriegen euch alle!“ skandiert wurde. Später warfen rechtsextreme Randa lierer, die sich unter die Protestierer gemischt hatten, unter dem Beifall und mit Beteiligung der Anwohner Steine und Brandsätze auf die beiden Einrichtungen sowie in Richtung der anwesen den Polizisten. Mehrere Polizeibeamte erlitten dabei teils schwere Verletzungen. Die auf die Pro teste nur unzureichend vorbereitete und überforderte Polizei musste sich vor den gewaltsamen Angriffen zurückziehen und ließ die Protestierenden weitgehend gewähren. In den folgenden Ta gen wurden die Demonstrationen, die für manche der Beteiligten inzwischen Volksfestcharakter mit Imbissständen für Verpflegung angenommen hatten, fortgesetzt. Nach der am 24. August er folgten Räumung der Aufnahmestelle und dem Abtransport der Asylbewerber richteten sich die Aggressionen der Menge gegen das Wohnheim der ehemaligen vietnamesischen Vertragsarbeiter. Nachdem am Abend die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte überraschend zurückgezogen worden waren, erreichten die gewaltsamen Exzesse ihren Höhepunkt. Zahlreiche Randalierer nutzten die Situation aus, um unter dem Jubel und Beifall des versammelten Mobs das nun schutzlose Wohnheim der vietnamesischen Vertragsarbeiter zu stürmen, die vorhandene Einrichtung zu ver wüsten und in mehreren Räumen Feuer zu legen. Nur einem Zufall ist es zu verdanken, dass es den im Haus eingeschlossenen über 100 Vietnamesen, einigen wenigen einheimischen Unterstüt zern und den Mitarbeitern eines ZDF-Fernsehteams gelang, über das Dach in ein Nachbarhaus zu fliehen, wodurch im letzten Moment ernsthafte Verletzungen und Todesopfer verhindert werden konnten. Auch danach dauerten die ausländerfeindlichen Krawalle der Neonazis mit Barrikaden kämpfen, Verwüstungen und Angriffen gegen die Polizei noch einige Tage an. Erst nachdem die Anwohner den Randalierern wegen der Beschädigung auch ihres eigenen Eigentums die Unter 23 stützung entzogen, flauten die Unruhen allmählich ab. Bei den Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen, an denen sich mehrere hundert teilweise rechtsextreme Randalierer und bis zu 3000 Unterstützer beteiligten, handelte es sich um die größ ten rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Angriffe gegen Angehörige einer ethnischen 22 Vgl. Prenzel, 2021, S. 16f. 23 Vgl. Prenzel, 2017; Prenzel, 2021, S. 9 u. 17-22; https://de.wikipedia.org/wiki/Ausschreitungen_in_Rostock- Lichtenhagen [Stand 12.07.2022].
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 9 WD 1 - 3000 - 023/22 Minderheit in Deutschland nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Das Geschehen markierte einen Tiefpunkt in der emotional und lautstark geführten sowie von zahlreichen radikalen Protesten und Übergriffen begleiteten Debatte über die Asylpolitik, die die politische Agenda der Bundes republik in den später 1980er- und ersten Nachwendejahren angesichts der bis dahin höchsten Anzahl von Asylbewerbern von bis zu 440.000 Personen bestimmte. Im Verlauf dieser Auseinan dersetzung kam es zu einer Vielzahl gewaltsamer Exzesse gegen Ausländer, für die Kritiker auch populistische Stellungsnahmen und Kampagnen in Politik und Medien verantwortlich mach 24 ten. Schon bald gab es nicht nur außerhalb der Hansestadt, sondern auch in Rostock selbst Stimmen, die die Vorfälle von Rostock-Lichtenhagen als „Pogrom“ bewerteten. In einem Artikel, der im August 2012 in der Wochenzeitung „Die Zeit“ aus Anlass des 20. Jahrestages der Ausschreitun gen erschien, bekräftigte Ulrich Kunze, der Pressereferent des ehemaligen Rostocker Oberbürger meisters Roland Methling, seine damalige Einschätzung: „Ich gehöre nicht zu den Rostockern, 25 die sich scheuen, von Pogrom zu sprechen.“ Der Rostocker Politikwissenschaftler Thomas Pren zel wies in einem Interview, das im selben Zeitraum veröffentlicht wurde, darauf hin, dass der Begriff Pogrom zwar zunächst vorsichtig verwendet wurde, aber im Laufe der Jahre immer häufi ger bei der Einordnung der Ereignisse von 1992 Anwendung fand. Auch wenn eine solche Etiket tierung stets mit der Gefahr verbunden sei, die nationalsozialistischen Pogrome von 1938 zu rela tivieren, wiesen die damaligen Ereignisse die wesentlichen Merkmale eines Pogroms auf: „ein mehrere Tage dauernder Angriff auf eine stigmatisierte Gruppe, der von einem Großteil der Be völkerung unterstützt wird. Dazu die mediale Begleitung, die breite Übereinstimmung mit den 26 Ressentiments der Angreifer, die relative Unfähigkeit der Sicherheitsbehörden.“ Bereits 1993 hat der Berliner Politikwissenschaftler Hajo Funke auf strukturelle Ähnlichkeiten zwischen den Vorfällen von Rostock-Lichtenhagen und dem Judenpogrom im Berliner Scheunen viertel von 1923 hingewiesen. Diese sieht er u.a. in der tiefen Verunsicherung insbesondere der Ostdeutschen infolge der „tiefgreifenden Transformationskrise“ nach der deutschen Vereinigung, der „rhetorischen Mobilmachung gegen einen ‚äußeren Feind‘“ im Vorfeld der Krawalle, der „Agitation der aufgewiegelten Menschenmenge“ und in den ausbleibenden staatlichen Gegenre 27 aktionen. Auch der Historiker Ulrich Herbert hält unter Bezugnahme auf die strukturellen Be gleitumstände der Ereignisse die Verwendung des Begriffs Pogrom für angemessen. So hätten die „politischen und medialen Kampagnen im Zusammenhang mit der Debatte um das Grundrecht auf Asyl den Nährboden für eine rassistische Gewaltwelle [bereitet], die auf ihrem Höhepunkt im Rostocker Pogrom mündete. […] ‚Wenn sich Massen zusammenrotten, um gegen Minderheiten 24 Vgl. Prenzel, 2017; Prenzel, 2021, S. 9-15; Der Westen (21.08.2012); https://de.wikipedia.org/wiki/Ausschreitun gen_in_Rostock-Lichtenhagen [Stand 12.07.2022]. 25 Die Zeit (23/2012; 16.08.2012). 26 Der Westen (21.08.2012). 27 Vgl. hierzu die entsprechenden Ausführungen bei Guski (2012), S. 27.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 10 WD 1 - 3000 - 023/22 vorzugehen, und insbesondere dann mit Feuer, mit Vertreibung, mit Gewalt“, sei der Begriff Pog 28 rom nach Herbert ‚technisch zutreffend‘." 2021 hat Prenzel seine Klassifizierung der Lichtenhagener Vorfälle als Pogrom unter expliziter Bezugnahme auf die Definition von Bergmann bekräftigt: „Die Einordnung der rassistischen Aus schreitungen von Rostock-Lichtenhagen als Pogrom ruft unter anderem mit Verweis auf die Kon notation des Begriffes mit antisemitischer Verfolgung bisweilen Kritik hervor. In Hinblick auf den Stand der Pogromforschung scheint diese Kritik unbegründet. So definiert Werner Bergmann Pogrome als Formen ‚kollektiver Gewalt gegen eine weitgehend wehrlose ethnische Gruppe‘, die seitens der Mehrheitsbevölkerung einseitig und nicht-staatlich motiviert ist, wenn diese ‚von Sei ten des Staates keine Abhilfe gegen eine (wahrgenommene) Bedrohung durch die Minderheit er wartet‘. […] Der […] Ablauf der Ereignisse – ein über einen längeren Zeitraum andauernder An griff auf eine Menschengruppe, der von einer Bevölkerungsmenge ohne erkennbaren Widerstand gedeckt wird, die mediale Verbreitung von Ressentiments gegen die Opfer und die Untätigkeit lokaler Verantwortungsträger und der Sicherheitsbehörden – rechtfertigt die inzwischen verbrei 29 tete Nutzung im neueren wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Diskurs.“ 4. Beispiele für Pogrome nach Ende des Zweiten Weltkrieges In der wissenschaftlichen und publizistischen Literatur wird von einer Vielzahl von gewaltsa men Ausschreitungen berichtet, die Merkmale eines Pogroms tragen und häufig auch als solche bezeichnet werden. So gibt es beispielsweise in der deutschen Version des Online-Lexikons Wi kipedia allein 34 Artikel über gewaltsame Vorfälle in europäischen, afrikanischen und asiati schen Städten (davon 20, die sich auf Ereignisse nach 1938 beziehen), in denen der Begriff Pog 30 rom in der Artikelüberschrift verwendet wird. Auch die Literatur über die gewaltsamen Aus schreitungen im wiedervereinigten Deutschland der 1990er-Jahre enthält zahlreiche Berichte über gewaltsame Übergriffe auf ethnische Minderheiten, die mit dem Etikett Pogrom versehen 31 werden. Allerdings bestätigt schon ein flüchtiger Blick auf die einschlägigen Beiträge die These 32 Bergmanns, dass die Verwendung des Pogrom-Begriffs in der Literatur nicht einheitlich erfolgt. Nicht selten werden in ein und demselben Text statt Pogrom auch Begriffe wie Massaker, (Ter ror-) Anschlag, Rassen- oder Sozialproteste (Unruhen) oder Genozid, die unter typologischen Ge sichtspunkten andere Kategorien von Gewaltphänomenen zuzuordnen, zur Bezeichnung des glei chen Ereignisses verwendet. Allerdings ist in der Praxis häufig eine klare Abgrenzung von ge waltsamen Angriffen nicht immer möglich, da die Übergänge von der einen zur anderen Katego rie fließend sein können. 28 Zitiert nach Guski (2021), S. 27. 29 Prenzel, 2012, S. 10, Anm. 2; vgl. Bergmann, 2020, S. 53f. 30 https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Suche&profile=advanced&search=intitle%3A%22Pogrom %22&ns0=1 [Stand 14.07.2022]. 31 Vgl. Prenzel, 2020, S. 13-15. 32 Vgl. Bergmann, 2020, S. 49f.