20170320
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „interne Weisungen, Erfassung und Auswertung geleisteter Arbeit, Dienstaufsichtsbeschwerden“
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin § 33 zur Anwendung (vgl. insofern A.33.0). Im übrigen galten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen insbesondere des § 5 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 10 Abs. 1 und 3 und § 11. 104a.s.1.5. Auch vor dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis auf der Basis des IMK- Beschlusses vom 3./4.12.2009 konnte damit ein Sachbescheidungsinteresse daran bestehen, dass festgestellt wurde , dass die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 S. 1 AufenthG i.V.m. § 104 a Abs. 5 bzw. 6 vorlagen , wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen insbesondere des § 5 Abs. 1 Nr. 1 sowie die Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. für einen Familiennachzug vorlagen (vgl. insofern § 104 a Abs. 1 S. 3 2 HS bzw. § 29 Abs. 3 S. 3). Ob dies der Fall war , war bei entsprechenden Anträgen zu prüfen. Ggf. konnte dem Familiennachzug zugestimmt, entsprechende Titel nach dem 6.ten Abschnitt bzw. die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. 104a.s.1.6. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat auf der Grundlage eines klarstellenden Beschlusses der IMK vom 8./9.12.2011 am 19.12.2011 mitgeteilt, dass die auf der Grundlage der o.g. Bleiberechtsregelung vom Dezember 2009 gemäß § 23 Abs. 1 erteilten Aufenthaltserlaubnisse in Anwendung des § 8 Absatz 1 AufenthG verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann und die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen. Hierüber ist einzelfallbezogen zu entscheiden. Bei der Entscheidung über Anträge auf V erlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, die auf der Grundlage des IMK- Beschlusses vom 3./4.12.2009 erteilt wurden, ist zu beachten, dass § 104 a Abs. 5 und 6 AufenthG sowie die hierzu bestehenden Ausführungen in den VAB uneingeschränkt Anwendung finden. Kommt eine Verlängerung nach diesen Ausführungen nicht in Betracht, sind die gesetzlichen Spielräume, die etwa § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG bietet, voll auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere für Personen, bei denen die Verlängerung allein an der mangelnden wirtschaftlichen Integration scheitert, obwohl die Betroffenen sich kontinuierlich bemühen. Andernfalls sind Anträge auf Verlängerung zu versagen. 104a.s.2. Muster von Integrationsvereinbarungen Integrationsvereinbarung (für Familien) zwischen (Namen, Vornamen und Geburtsdaten aller Begünstigten) und dem Land Berlin vertreten durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerbehörde - Unsere Familie erhält eine Aufenthaltserlaubnis und damit ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen uns in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, in der wir dauerhaft leben wollen, integrieren. Das heißt für uns und unsere Kinder, die deutsche Sprache zu erlernen, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die damit verbundenen Regeln zu kennen, daran teilzuhaben und sie selbst mitzugestalten. Wir begegnen uns und anderen mit Respekt, Achtung und Interesse und bringen dies mit folgender Selbstverpflichtung zum Ausdruck: 1. Wir werden unseren Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes durch eigene Erwerbstätigkeit dauerhaft sichern. Wir wurden darauf hingewiesen, dass uns das für uns zuständige Jobcenter bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen wird. Uns ist bewusst, dass ein Anspruch auf Sozialleistungen einer Verlängerung unserer Aufenthaltserlaubnis entgegensteht. Eine Ausnahme besteht allenfalls für einen Anspruch auf lediglich ergänzende Sozialleistungen. Ebenso ist uns bewusst, dass die Aufnahme eines Studiums nicht von dem Erfordernis der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes befreit. 2. Wir werden unsere Kinder fördern, ihnen durch Bildung und Sprachkompetenz die Eingliederung in die Gesellschaft erleichtern und ihnen gleiche Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglichen. Dazu werden wir sicherstellen, dass ____________________ ab dem zweiten Geburtstag und bis zum Eintreten der Schulpflicht durchgehend mindestens halbtags eine Kindertagesstätte besucht/besuchen. _____________________ werden/wird die deutsche Schule besuchen und in vollem Umfang am Unterricht teilnehmen, sich um einen möglichst qualifizierten Schulabschluss bemühen und auch an sonstigen schulischen Unternehmungen (Sportunterricht, Klassenfahrten, Ausflüge, sonstige Veranstaltungen) teilnehmen. Nach Beendigung der Schulausbildung wird/werden er/sie sich um die Aufnahme einer angemessenen beruflichen Ausbildung bemühen. ____________________ werden/wird sich nach Abschluss der Berufsausbildung darum bemühen, ihren/seinen Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 475 von 753
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes durch eigene Erwerbstätigkeit dauerhaft selbständig zu sichern. 3. Wir/Ich,______________________________, werden/werde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung ein Integrationskursangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wahrnehmen und dieses bis zum Ablauf der Aufenhaltserlaubnis mit einem Abschlusstest beenden. Wir wollen/Ich will das Kursziel auch deshalb erreichen, damit eine Verständigung mit den Kindern in deutscher Sprache möglich ist. Die notwendigen Unterlagen wurden durch die Ausländerbehörde ausgehändigt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme wurde auf der Grundlage des § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt, so dass ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht. Uns ist bewusst, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur in Betracht kommt, wenn im Abschlusstest mündliche Sprachkenntnisse der Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR) erreicht wurden. 4. Wir haben verstanden und sind damit einverstanden, dass eine positive Entscheidung für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unserer Familie unter anderem davon abhängen wird, dass alle Familienmitglieder die hier getroffenen Vereinbarungen nach Maßgabe der § §§ 104a, 104b AufenthG erfüllt haben. Darüber werden wir auf Aufforderung der Ausländerbehörde sowie nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis die folgenden Nachweise erbringen: Lohnbelege, Kontoauszüge und Bescheinigungen des Arbeitgebers, aus denen sich die Höhe des Einkommens und der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bzw. der Arbeitsverhältnisse ergibt, sowie – soweit vorhanden - Bescheinigungen des Rentenversicherungsträgers über erworbene Ansprüche Bescheinigungen der Schule und/oder Kindertagesstätte über den regelmäßigen Besuch sowie die Vorlage von Schulzeugnissen des letzten Jahres vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis Bescheinigung über das Ergebnis des Abschlusstests des Integrationskurses bzw. eine Bescheinigung des Kursträgers über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs. Eine erste Aufforderung zur Vorlage der entsprechenden Nachweise wird voraussichtlich in einem Jahr nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Wir werden auch zu weiteren Integrationsgesprächen erscheinen, wenn uns die Ausländerbehörde dazu einlädt. Eine von den Beteiligten unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalten wir zur Kenntnis. Integrationsvereinbarung (Einzelpersonen, Auszubildende) zwischen (Namen, Vornamen und Geburtsdaten aller Begünstigten) und dem Land Berlin vertreten durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerbehörde - Ich erhalte eine Aufenthaltserlaubnis und damit ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland. Ich will mich in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, in der ich dauerhaft leben möchte, integrieren. Das heißt für mich, die deutsche Sprache zu erlernen, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die damit verbundenen Regeln zu kennen, daran teilzuhaben und sie selbst mitzugestalten. Ich begegne anderen mit Respekt, Achtung und Interesse und bringe dies mit folgender Selbstverpflichtung zum Ausdruck: 1. Ich werde meinen Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes durch eigene Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen dauerhaft sichern. Ich wurde darauf hingewiesen, dass mich das für mich zuständige Jobcenter bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen wird. (oder) 1. Ich werde mich nach Abschluss meiner Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf umgehend bemühen, meinen Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes durch eigene Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen dauerhaft zu sichern. Ich bin mir bewusst, dass die Aufenthaltserlaubnis nur verlängert werden kann, wenn ich spätestens in einem halben Jahr nach Abschluss meiner Ausbildung meinen Lebensunterhalt eigenständig und dauerhaft sichere. Ebenso ist mir bewusst, dass die Aufnahme eines Studiums nicht von dem Erfordernis der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes befreit. 2. Ich werde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung ein Integrationskursangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wahrnehmen und dieses bis zum Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit einem Abschlusstest beenden. Die notwendigen Unterlagen wurden durch die Ausländerbehörde ausgehändigt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme wurde auf der Grundlage des § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt, so dass ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht. Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 476 von 753
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin Mir ist bewusst, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur in Betracht kommt, wenn im Abschlusstest mündliche Sprachkenntnisse der Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR) erreicht wurden. 3. Ich habe verstanden und bin damit einverstanden, dass eine positive Entscheidung für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter anderem davon abhängen wird, dass ich die hier getroffenen Vereinbarungen nach Maßgabe des § §§ 104a, 104b AufenthG erfüllt habe. Darüber hinaus werde ich auf Aufforderung der Ausländerbehörde sowie nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis die folgenden Nachweise erbringen: Lohnbelege, Kontoauszüge und Bescheinigungen des Arbeitgebers, aus denen sich die Höhe des Einkommens und der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bzw. der Arbeitsverhältnisse ergibt, sowie – soweit vorhanden - Bescheinigungen des Rentenversicherungsträgers über die erworbenen Ansprüche Bescheinigung über das Ergebnis des Abschlusstests des Integrationskurses bzw. eine Bescheinigung des Kursträgers über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs. Eine erste Aufforderung zur Vorlage der entsprechenden Nachweise wird voraussichtlich in einem Jahr nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Wir werden auch zu weiteren Integrationsgesprächen erscheinen, wenn uns die Ausländerbehörde dazu einlädt. Eine unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalte ich zur Kenntnis. …………………………………… …………………………………… gebilligt und Kenntnis genommen verlesen und erläutert. Integrationsvereinbarung (Alleinerziehende) zwischen (Namen, Vornamen und Geburtsdaten aller Begünstigten) und dem Land Berlin vertreten durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerbehörde - Unsere Familie erhält eine Aufenthaltserlaubnis und damit ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen uns in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, in der wir dauerhaft leben wollen, integrieren. Das heißt für uns, die deutsche Sprache zu erlernen, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die damit verbundenen Regeln zu kennen, daran teilzuhaben und sie selbst mitzugestalten. Wir begegnen uns und anderen mit Respekt, Achtung und Interesse und bringen dies mit folgender Selbstverpflichtung zum Ausdruck: 1. Ich werde mich spätestens nach dem dritten Geburtstag meines jüngsten Kindes bemühen, den Lebensunterhalt für mich und meine Kinder einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes durch eigene Erwerbstätigkeit dauerhaft zu sichern. Ich wurde darauf hingewiesen, dass mich das für mich zuständige Jobcenter bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen wird. Mir ist bewusst, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden kann, wenn ich innerhalb eines halben Jahres nach dem dritten Geburtstag meines jüngsten Kindes nicht mindestens eine Halbtagsbeschäftigung angenommen habe und dann nur noch ergänzende Sozialhilfe in Anspruch nehme. Ebenso ist mir bewusst, dass die Aufnahme eines Studiums nicht von dem Erfordernis der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes befreit. 2. Ich werde meine Kinder fördern, ihnen durch Bildung und Sprachkompetenz die Eingliederung in die Gesellschaft erleichtern und ihnen gleiche Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglichen. Dazu werde ich sicherstellen, dass ____________________ ab dem zweiten Geburtstag und bis zum Eintreten der Schulpflicht durchgehend mindestens halbtags eine Kindertagesstätte besucht/besuchen. _____________________ werden/wird die deutsche Schule besuchen und in vollem Umfang am Unterricht teilnehmen, sich um einen möglichst qualifizierten Schulabschluss bemühen und auch an sonstigen schulischen Unternehmungen (Sportunterricht, Klassenfahrten, Ausflüge, sonstige Veranstaltungen) teilnehmen. Nach Beendigung der Schulausbildung wird/werden er/sie sich um die Aufnahme einer angemessenen beruflichen Ausbildung bemühen. ____________________ werden/wird sich nach Abschluss der Berufsausbildung darum bemühen, ihren/seinen Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes durch eigene Erwerbstätigkeit dauerhaft selbständig zu sichern. Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 477 von 753
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin 3. Wir/Ich, ______________________________, werde/werden innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung ein Integrationskursangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wahrnehmen und dieses bis zum Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit einem Abschlusstest beenden. Wir wollen/Ich will das Kursziel auch deshalb erreichen, damit eine Verständigung mit den Kindern in deutscher Sprache möglich ist. Die notwendigen Unterlagen wurden durch die Ausländerbehörde ausgehändigt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme wurde auf der Grundlage des § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt, so dass ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht. Uns/Mir ist bewusst, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur in Betracht kommt, wenn im Abschlusstest mündliche Sprachkenntnisse der Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR) erreicht wurden. 4. Wir haben verstanden und sind damit einverstanden, dass eine positive Entscheidung für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unserer Familie unter anderem davon abhängen wird, dass alle Familienmitglieder die hier getroffenen Vereinbarungen nach Maßgabe der § §§ 104a, 104b AufenthG erfüllt haben. Darüber hinaus werden wir auf Aufforderung der Ausländerbehörde sowie nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis die folgenden Nachweise erbringen: Lohnbelege, Kontoauszüge und Bescheinigungen des Arbeitgebers, aus denen sich die Höhe des Einkommens und der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bzw. der Arbeitsverhältnisse ergibt, sowie – soweit vorhanden - Bescheinigungen des Rentenversicherungsträgers über die erworbenen Ansprüche Bescheinigungen der Schule und/oder Kindertagesstätte über den regelmäßigen Besuch sowie die Vorlage von Schulzeugnissen des letzten Jahres vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis Bescheinigung über das Ergebnis des Abschlusstests des Integrationskurses bzw. eine Bescheinigung des Kursträgers über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs. Eine erste Aufforderung zur Vorlage der entsprechenden Nachweise wird voraussichtlich in einem Jahr nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Wir werden auch zu weiteren Integrationsgesprächen erscheinen, wenn uns die Ausländerbehörde dazu einlädt. Eine von den Beteiligten unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalten wir zur Kenntnis. ……………………………… ……………………………………… gebilligt und Kenntnis genommen verlesen und erläutert 104a.s.3. Statistik Monatlich statistisch zu erfassen sind auch nach dem 31.12.2009 und bis zur abschließenden Bearbeitung aller vor dem 01.01.2010 gestellten Anträge auf Ersterteilung a. die Zahl der Anträge auf Ersterteilung: b. die Zahl der Ablehnungen der AE, insg.: wg. Passpflicht: wg. mangelnder Duldung bzw. Ausreisepflicht zum 01.07.2007: wg. wirtschaftl. Gründe: wg. Täuschung, vorsätzlichem Hinauszögern der Ausreise: wg. Ausweisungsgründen u.ä. Weiter sind ab 01.01.2010 nach einer bundeseinheitlichen Vorgabe monatlich statistisch zu erfassen die Zahl der Verlängerungsanträge, die Anzahl der Verlängerungen (Gesamt sowie nach Rechtsgrundlagen bzw. Fallkategorien des IMK- Beschlusses vom 3./4.12.2010) die Zahl der Ablehnungen (Gesamt sowie gesondert die, bei denen kein hinreichendes Bemühen zur Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen wurde, oder es an den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -6, Abs. 3 fehlte die Zahl der sonstigen Erledigungen. Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 478 von 753
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin </div> Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 479 von 753
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin VAB A 104b A.104 b. Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern (21.11.2009 VwV; 18.10.2016 ) ...weggefallen... Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 480 von 753
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin VAB A 105 A.105. Fortgeltung von Arbeitsgenehmigungen (26.10.2005; 21.11.2009 VwV 105.1 . frei 105.2. Soweit eine vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes erteilte Arbeitsberechtigung als uneingeschränkte Zustimmung der Arbeitsverwaltung zur Aufnahme einer Beschäftigung fort gilt, sind bezüglich der Gestattung einer selbstständigen Tätigkeit die Ausführungen unter A.21.6 maßgeblich. Die Ausführungen unter Nr. 105.2. AufenthG- VwV sind insoweit unbeachtlich. Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 481 von 753
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin VAB A 105a A.105a. 2. ÄndG A.105a. Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren frei Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 482 von 753
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin VAB A 106 A.106. Einschränkung von Grundrechten frei Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 483 von 753
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin VAB A 107 A.107. Stadtstaatenklausel frei Dieses PDF wurde erstellt am: 20.03.2017 Seite 484 von 753