20220630 Schulaufnahme_nichtdeutsche_Herkunftssprache
Alle Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die bereits im Schuljahr 2021/2022 an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern beschult wurden, verbleiben in den bisherigen Förderstrukturen. Im Ausnahmefall kann auf Wunsch der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten eine Beschulung in einer Vorklasse erfolgen. Die Standortschulen bieten die Anmeldung an einem festen Tag in der Woche an. Die Eltern beziehungsweise der Vormund erhalten die Informationen zur Standortschule von der Ausländerbehörde. Diesbezüglich stimmen sich die Staatlichen Schulämter und die Kommunen regelmäßig ab. Nach der Aufnahme an der Standortschule werden die Schülerinnen und Schüler einer Vorklasse zugeordnet und verbleiben dort bis zum Ende des Schuljahres. Sie erhalten dort wöchentlich mindestens 10 Stunden DaZ-Intensivförderung sowie 10 zusätzliche Wochenstunden Unterricht. Die Ausgestaltung der Unterrichtsorganisation erfolgt auf der Grundlage schulinterner Möglichkeiten und wird mit den Schulrätinnen und Schulräten für Migration standortbezogen abgestimmt. An den beruflichen Schulen erfolgt die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache regulär in den BVJA-Klassen. Dieses gilt auch für die ukrainischen Schülerinnen und Schüler. Die Ausgestaltung der Unterrichtsorganisation erfolgt auf der Grundlage schulinterner Möglichkeiten und wird mit der zuständigen Schulrätin bzw. dem zuständigen Schulrat standortbezogen abgestimmt. Die Organisation der Aufnahme und die Einbindung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache ab dem Schuljahr 2022/2023 wir am 27.06.2022 in einer Pressekonferenz an der Krusenstern-Schule in Rostock bekannt geben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Schulaufnahme und schulische Eingliederung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache für das Schuljahr 2022/2023 (öffentliche allgemein bildende Schulen) Die Eltern/ der Vormund eines Kindes nichtdeutscher Herkunftssprache wenden sich am Tag der Anmeldung an die Standortschule*. Mitzubringen sind: - eigene Personalpapiere (Personalausweis oder Pass oder Ersatzbescheinigung), - Meldebestätigung, - Geburtsurkunde des Kindes, - vorhandene Schulzeugnisse, - Gesundheitsnachweis. *Eltern erhalten Informationen zur Standortschule im Rahmen der Registrierung von der Ausländerbehörde. Freie Kapazitäten werden wöchentlich zwischen der Ausländerbehörde auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte und den Staatlichen Schulämtern abgestimmt. Schulleitung der Standortschule - nimmt Schülerbiografie auf (Name, Alter, Herkunftsland, Muttersprache, Fremdsprachenkenntnisse, bisherige Schulbesuchsjahre, bisherige Schullaufbahn), - lässt erste Sprachstandsfeststellung durch entsprechend qualifizierte Lehrkraft oder DaZ-Koordinatorin/DaZ-Koordinator durchführen, - nimmt Zuordnung der Schülerin/des Schülers altersentsprechend in eine Vorklasse vor, - führt mit den Eltern ein Beratungsgespräch durch (Dokumentation auf Meldebogen), - nimmt das Kind in die Intensivförderung auf und stellt formal Antrag auf Beschulung in der Intensivförderung an die Schulrätin/den Schulrat für Migration, In Ausnahmefällen entscheidet das Staatliche Schulamt auf Antrag der Standortschule über eine abweichende Zuweisung. Dieses gilt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die über sehr gute Sprachkenntnissen in der deutschen Sprache verfügen. Standortschule ist örtlich zuständige Schule Schulrätin/Schulrat für Migration: - erstellt Bescheid zur Beschulung an einer Standortschule als Fördernachweis/Anspruchsnachweis auf eventuelle Beförderung in Schülerakte aufzunehmen, wichtig bei evtl. Schul-/Wohnortwechsel - wichtig: alle Beteiligten bitte in Verteiler aufnehmen
Schulaufnahme und schulische Eingliederung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache für Schuljahr 2022/2023 (öffentliche berufliche Schulen) Die Eltern/ der Vormund eines berufsschulpflichtigen Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache wenden sich am Tag der Anmeldung an die örtlich zuständige BVJA- Standort-Schule*. Mitzubringen sind: - eigene Personalpapiere (Personalausweis oder Pass oder Ersatzbescheinigung), - Meldebestätigung - Geburtsurkunde des Jugendlichen, - Schulzeugnisse, gegebenenfalls Nachweis über eine Berufsausbildung - Gesundheitsnachweis. *Eltern/ der Vormund bzw. der/die volljährige Jugendliche erhalten Information zur zuständigen BVJA-Standort-Schule im Rahmen der Registrierung von der Ausländerbehörde. Schulleitung - nimmt Schülerbiografie auf (Name, Alter, Herkunftsland, Muttersprache, Fremdsprachenkenntnisse, bisherige Schulbesuchsjahre, bisherige Schullaufbahn, bisherige Ausbildung oder berufliche Erfahrung), - lässt erste Sprachstandsfeststellung durch entsprechend qualifizierte Lehrkraft oder DaZ-Koordinatorin/DaZ-Koordinator durchführen - nimmt Zuordnung der berufsschulpflichtigen Jugendlichen/des berufsschulpflichtigen Jugendlichen in eine Regelklasse bzw. BVJA-Klasse vor, - die Schülerin/der Schüler wird entsprechend ihres/seines Bedarfs gefördert Jugendliche/Jugendlicher kann sich gut elementar in der deutsche Sprache verständigen, lesen und schreiben Nein Ja Wechsel in eine Regelklasse; gegebenenfalls an eine andere zuständige Berufliche Schule oder allgemein bildende Schule; begleitende Förderung je nach Möglichkeit an der Die zuständige BVJA-Standort-Schule ist die zuständige Schule. zuständigen Schule Schulleitung führt mit den Eltern/dem Vormund das Beratungsgespräch durch; nimmt Jugendliche/Jugendlichen in das BVJA auf.