bergader

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Bergader Privatkäserei GmbH, Waging a

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 4
PDF herunterladen
Bayerische Kontrollbehörde für
                           Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen




  KBLV - Flessastraße 2 - 95326 Kulmbach

  Zustellungsurkunde




  Ihre Nachricht        Unser Zeichen               Telefon +49   (9221                                Kulmbach
                        R10-4310-2019/19-12                                                             05.09.19
                                                                          rern.de




  Verbraucherinformationsgesetz (VIG);
  Erteilung von Informationen über den Betrieb Bergader Privatkäserei GmbH,
  Weixlerstr. 16, 83329 Waging a. See


 Anlage:
 Kontrollbericht vom 24.09.2019




  in dieser Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom 22.08.2019 mit
  der Entscheidung über eine Informationserteilung nach dem VIG nach Ihrem Antrag
 vom 28.07.2019.


  Ihnen werden infolgedessen auf der Grundlage Ihrer Fragestellung nachfolgende
  Informationen erteilt:




  1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im
 folgenden Betrieb stattgefunden:
 Bergader Privatkäserei GmbH
  Weiklerstraße 16
Standort              Öffentliche Verkehrsmittel    Telefon                                             E-Mail
 Flessastraße 2       Stadtbuslinie 3               +49 9221 4070-100               poststelle@kbiv.bayern.de
 95326 Kulmbach       Haltestelle Luitpoldstraße   Telefax                                            Internet
                                                    +49 9221 4070-199                     www.kbiv.bayern.de
1

83329 Waging a. See




      Die Betriebsstätte der Bergader Privatkäserei GmbH, Weixlerstraße 16, 83329 Waging
      a. See wurde letztmalig am 09.11.2017 und 24.09.2018 kontrolliert.




2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des
entsprechenden Kontrollberichts an mich.


      Ja, bei der Betriebskontrolle am 24.09.2018 hat die amtliche Lebensmittelüberwachung
      unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermit-
      telgesetzbuches, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen so-
      wie nicht zulässige Abweichungen von den Vorgaben unmittelbar geltender Rechtsakte
      der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich
      der zuvor genannten Gesetze festgestellt.


      Mit diesem Schreiben wird Ihnen der Bericht über die Betriebskontrolle vom
      24.09.2018 übermittelt.




                                           Hinweise:


Die zuständige Stelle zur Informationserteilung nach $ 2 Absatz 2 i.V.m. $ 2 Absatz 1 Satz 1
VIG übermittelt nur Informationen, die bei dieser vorhanden sind. Sie ist nicht verpflichtet, die
             inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Informationen zu überprüfen.


 Die dem übermittelten Dokument/ den übermittelten Dokumenten zu entnehmenden Fest-
stellungen, Maßnahmen und Entscheidungen bilden grundsätzlich nur den zurückliegenden
Kontrollzeitpunkt ab und lassen keinen Rückschluss auf das Fortbestehen etwaig bemängel-
  ter Umstände zu, sofern sich aus den übermittelten Informationen nichts anderes ergibt.


Das VIG umfasst allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden, es trifft jedoch keine Aus-
  sage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung von erhaltenen Informationen durch Sie als
Antragsteller. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleini-
                       gen Verantwortung und in Ihrem eigenen Risiko.
2

ige


Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei Name,   Kontaktdaten und Unterschrift des den An-
trag bearbeitenden Behördenmitarbeiters um personenbezogene Daten im Sinne der DSG-
                                        VO handelt.



        dlidhen Grüßen
3

Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll
     Bayerische Kontrolibehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
                                      (KBLV)

 Betrieb: Bergader Privatkäserei GmbH -
 Anschrift:                 Waging am See
  (Standort)                Weixlerstr. 16
                            83329 Waging a. See


 Art der Kontrolle:         planmäßige Routii     kontrolle   vom 24.09.2018
 Schwerpunkt(e):


 Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en):
                         Molkerei


Gesamtergebnis:             Verstoß mit Maßnahme


Verstöße:                                                                               Kontrolibereich
      1. Im Salzraum nach der Käserei I ist der Boden altverschmutzt.                   Produktion
             Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. | Nr. 1 Verordnung
             (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
           . In der Käserei 2 ist der Schlauch 408 beschädigt.                          Produktion
    n




             Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2.V.m. Anh. II Kap. | Nr. 1 Verordnung
             (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
           . Oberhalb der Klimabahn 356 blättert die Farbe an der Decke ab.             Produktion
    w




             Im 2.0G sind schräg oberhalb des Salzbads korrodierte Teile an der
             Decke zu erkennen.
             Im Vorbereitungsraum Käsestichanlage lösen sich Silikonfugen an der
             Decke.
             Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. | Nr. 1 Verordnung
             (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

      4.     Im 2. OG sind in der Nähe der Formenreinigung die Fliesen mit              Produktion
             Stockflecken versehen.
             Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. | Nr. 1 Verordnung
             (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene



Maßnahmen:                       Re
 Datum:                  Art der Maßnahme:                              Status:                  \
 24.09.2018              Mängel- /             icht mit                                            erledigt,
                         die eine Nachkontrolle erfordern (inkl.        durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)
                         Rechtsbehelf)
4