Paraguay - Anerkennungslage bis 9_17 - Anlage 3

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Bundesministerium des Innern
Allgemeinverfügung
über die Anerkennung
eines ausländischen Passes oder Passersatzes
Vom 26. September 2017

Mit nachfolgender Allgemeinverfügung wird auf Grund des $ 3 Absatz 1 in Verbin-
dung mit $ 71 Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 2429), das durch Artikel 5 des Ge-
setzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. | S. 2429) geändert worden ist, und nach $ 41 Ab-
satz 3 Satz 2 und $ 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGB. I S. 102), das zuletzt
durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. | S. 2745) geändert worden
ist, bekannt gemacht:

Der von der Republik Paraguay ausgestellte Notpass mit der Bezeichnung „Pasapor-
te de Emergencia“ wird hiermit anerkannt. Die Entscheidung steht unter dem Vorbe-
halt des Widerrufs.

Das nach $ 71 Absatz 6 AufenthG erforderliche Benehmen mit dem Auswärtigen Amt
ist hergestellt.

Diese Allgemeinverfügung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im
Bundesanzeiger wirksam. Tag der Bekanntgabe im Sinne des $ 41 Absatz 4 Satz 4
VwVfG ist der auf die Bekanntmachung folgende Tag.

Berlin, den 26. September 2017
M 2 - 20105/56#201

Bundesministerium des Innern

Im Auftrag

Kalis
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