20160119 Rückführungen in die WEBStaaten hierBosnienHerzegowina

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Die genannte Frist von zunächst 60 Tagen hat nach Zählweise der bosn. Seite (erst) am 06.01.2016 begonnen. Ich habe den Eindruck, dass es sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist handelt sondern vielmehr, dass man erst einmal 60 Tage lang Erfahrungen sammeln wolle. Der bosn. Seite ist klar, dass angesichts der immensen Zahlen eine groß angelegte Rückführung nicht nach 2 Monaten beendet sein kann. Die Erfahrungen der bosn. Seite mit den bisherigen Charterflügen nach Sarajewo sind recht positiv. Die Passagierlisten werden regelmäßig rechtzeitig an die bosnische Seite weitergeleitet, so dass eine zeitnahe Überprüfung der Staatsangehörigkeit vor Ort durchgeführt werden konnte. Zurückweisungen hat es am Flughafen bislang noch nicht gegeben. Allerdings ist es in Einzelfällen zu Zurückweisungen an der bosnischen Landgrenze gekommen. Die bosn. Seite verweist auf das Rückübernahmeabkommen EU – BuH vom 18.09.2007 und dass sich anschließende deutsch-bosnische Durchführungsprotokoll vom 13.02.2014. Im Durchführungsprotokoll ist als einziger Einreisepunkt auf bosn. Territorium der internationale Flughafen Sarajewo aufgeführt. Grundsätzlich sieht die bosn. Seite Rückführungsmaßnahmen als Charterflüge. Sie ist aber auch mit der Einreise per Linienflug einer kommerziellen Luftfahrgesellschaft einverstanden. Entscheidend ist, dass die Einreise mit einem EU-LP mindestens 4 Kalendertage vor Einreise der bosnischen Seite mitgeteilt wird (was bislang auch gut funktioniert). Eine Rückführung mit einem EU-LP auf dem Landweg ist im Abkommen nicht vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, dass die Personen an der bosnischen Grenze zurückgewiesen werden. Von diesem Weg sollte Abstand genommen werden (siehe auch meine e-Post vom 07.01.2016). In vereinzelten Fällen schicken deutsche ABH insbesondere freiwillige Rückkehrer mit EU-LP und einem Busfahrschein in der Tasche auf die Heimreise. Man kann nahezu täglich von fast allen deutschen Großstädten mit Linienbussen nach BuH fahren. Bei bislang bekannten 2 Einzelfällen wurden die Personen an der kroatisch-bosnischen Grenze zurückgewiesen (die Botschaft wurde vorher nicht von der ABH informiert). Das bosn. SiM bittet darum, dass die bosn. AV’en (Berlin, Frankfurt, Stuttgart, München) stärker eingebunden werden. In manchen Fällen sollte es möglich sein, bosn. Passersatzpapiere zu erhalten. Insbesondere, wenn einige Schüblinge derselben Familie bereits bosn. Passpapiere haben sollten, sei nur schwer nachzuvollziehen, warum andere Familienangehörige nicht auch bosn. Passersatzpapiere hätten, sondern EU-LP. Es sei auch schon vorgekommen, dass von einer 7-köpfigen Familie (Eltern und 5 Kinder) die beiden Eltern bosn. Reisepässe gehabt hätten, 3 Kinder hätten EU-LP und 2 Kinder überhaupt keine Ausweispapiere besessen. Eine Rückführung von D nach BuH auf dem Luftweg ist mit folgenden regelmäßig verkehrenden Fluggesellschaften möglich: - Köln und Stuttgart - Sarajewo je 2 x wöchentlich- (im Sommer dreimal pro Woche) mit Eurowings, - Dortmund - Tuzla mehrmals pro Woche mit WizzAir, - München - Sarajewo direkt mit LH oder mit Umsteigen über Ljubljana, Zagreb oder Belgrad. Für eine Rückführung auf dem Luftweg spricht unter anderem auch die Kostenfrage. Bei rechtzeitiger Buchung kostet ein Flug von D nach BuH (außer – natürlich – mit der LH ) kaum mehr als ein Busticket. Ein Einzelfahrschein kostet je nach Strecke zwischen 120 und 150 Euro. Die Zusammenarbeit auf der operativen Ebene ist gut.“ 2
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 212
Projekte im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, Rückkehr

Frankenstr. 210, 90461 Nürnberg
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