20160217 Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez-Passers_ hier_ Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden

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Gesendet: Mittwoch, 17. Februar 2016 10:33

An:

Cc:

Betreff: WG: 160215_Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-
Laissez-Passers; hier: Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden

Anlagen: 160211_Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez-

Passers; hier: Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nachstehenden Informationen mit dem Ersuchen zur strikten Einhaltung des vereinbarten Verfahrens zu
Montenegro übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Kommunalabteilung, Referat 350 (Ausländer- und Asylrecht)

Von:
Gesendet: Montag, 15. Februar 2016 16:42
An:

 

Betreff: WG: 160215_Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez-Passers; hier:
Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BMI hat uns gebeten Ihnen u. s. Email zu übersenden.
1

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

AG Rück Geschäftsstelle

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210, 90461 Nürnberg

E-Mail: AG-Rueck@bamf.bund.de

Internet: http://www.bamf.de

 

@bmi.bund.de]

Gesendet: Montag, 15. Februar 2016 16:02

 

   

Betreff: 160215 _Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez-Passers; hier:
Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unter nochmaligem Verweis auf meine anliegende Mail vom 11. Februar 2016 zum beschleunigten
Rückführungsverfahren bei Ausstellung von EU-Laissez passer nach Montenegro möchte ich Ihnen nachstehende
Information über den heutigen Demarche-Termin der Botschaft von Montenegro im AA mit der Bitte um
Kenntnisnahme zusenden.

 
 

„... die MNE Botschaft hat hierzu heute bei uns demarchiert. Dabei wurde nachdrücklich das Anliegen vertreten, dass
DEU Behörden sich an das vereinbarte Verfahren halten,

   
 

Es wurde dringend gebeten zu vermeiden, dass weitere Personen in Ungarn stranden, die ohne Identitätsprüfung EU-
LPs von deutschen Behörden erhalten haben. Wenn die MNE Botschaft in Budapest für solche Personen
Passersatzpapiere zur Einreise nach MNE ausstellen müsse, erwarte MNE, dass DEU dafür die Kosten übernehme.

Bei Gespräch am 11.2. zwischen AMin und Botschaft in Podgorica habe deutsche Seite bestätigt, dass
Identitätsfeststellung durch MNE Stellen durchgeführt werden solle.

Wir wären sehr dankbar, wenn Sie die MNE Erwartung der Einhaltung des vereinbarten Verfahrens an die
zuständigen Länderbehörden übermitteln könnten.“

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
2

Bundesministerium des Innern
Referat M 2
Rückkehrangelegenheiten

Federal Ministry of the Interior
Division M 2
Return policy

Alt-Moabit 101 D: 10559 Berlin
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I

Von:

Gesendet: Donnerstag, 11. Februar 2016 12:41

An: AG-Rück@bamf.bund.de

Cc: agrueckhessen@hmdis.hessen.de;, M2@bmi.bund.de; 508-9-1

@ auswaertiges-amt.de;, M3@bmi.bund.de; B2@bmi.bund.de;
PPostRef25WBS@polizei.bund.de

Betreff: 160211_Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez-
Passers; hier: Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte senden Sie umgehend die beiden nachfolgenden Informationen zur (beschleunigten) Rückführung nach
Montenegro an die Länder mit der Bitte um exakte Einhaltung des bestehenden Verfahrens. Die montenegrinische
Seite hat bereits beim AA um einen Gesprächstermin nachgesucht in dieser Angelegenheit. Die Länder sind
angehalten, die beschriebenen Verfahren genau zu beachten. Andernfalls besteht die reale Gefahr, dass
Rückführungen nach Montenegro mit EU-Laissez passer schon bald nicht mehr möglich sein könnten.

Vielen Dank.

1) EEE Außenministerium MNE, d.Verf.] hat mit Hinweis auf den aktuellen Vorfall an
er ungarisch-serbischen Grenze nochmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass MNE allergrößten Wert
darauf legt, dass die bilateralen Vereinbarungen zum beschleunigten Rückführungsverfahren auch von
deutscher Seite exakt eingehalten werden.
MNE hat offensichtlich Sorgen, dass nicht-MNE mit EU-Laissez-Passer-Dokumenten nach MNE einreisen
könnten.
Nach Auskunft von  :: MNE nach erfolgter Identitätsüberprüfung von EU-Laissez-Passer-
Rückkehrern die
Namen der Personen, die einreisen dürfen u.a. den zuständigen serbischen Behörden mit.
Es muss daher davon ausgegangen werden, dass SRB Grenzbeamten in Zukunft
bei Buskontrollen — wie jetzt geschehen - mit EU-Laissez-Passers Reisende, deren Namen nicht von MNE
mitgeteilt wurden,
zurückweisen werden!“

 

2) „...Verbalnote Nr. 09/14-56/6-3 des MNE MFA vom 09. Februar 2016 mit einer deutschen
Arbeitsübersetzung zur Kenntnis. Darin moniert das MFA, dass von deutscher Seite die durch
Verbalnotenaustausch getroffenen Vereinbarungen,
die die beschleunigte Rückführung von Personen ohne Ausweis mit von deutschen Behörden ausgestellten
EU-Laissez-Passer- Dokumenten nach MNE nicht eingehalten werden. Wie schon berichtet legt MNE
größten Wert darauf, das vor der Ausstellung von EU-Laissez-Passers

auf jeden Fall eine Identitätsüberprüfung durch die zuständigen MNE Behörden stattfindet.

Zur Erinnerung. Es gelten folgende Regelungen für die Zeitspanne des beschleunigten
Rückführungsverfahrens:

1. Das beschleunigte RFV zwischen D und MNE gilt für 6 Monate, vom 30.12.2015 bis einschl. 29.06.2016

2. Personenkreis: MNE Staatsangehörige ohne Ausweise ( + evtl. berechtigte nicht-MNE
Familienangehörige)

3. Rückreisedokument: EU-Laissez-Passers mit Passbild, ausgestellt von D Behörden
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4. Identitätsüberprüfung: ausschließlich durch zuständige MNE Behörden
Dies ist das Ministerium für Innere Angelegenheiten,
Abteilung für Ausländer, Migration, Visa und Rückübernahme
Bulevar Svetog Petra Cetinjskog 22
81000 Podgorica

5. Bei Gruppen von bis 5 Personen MNE Zusage, die Überprüfung innerhalb von 24 Stunden
durchzuführen.

6. Bei Gruppen von mehr als 5 Personen Zusage, die Überprüfung innerhalb von 7 AT durchzuführen.

7. Zuständige MNE Anlaufstelle im o.g. IM, an die alle Identitätsüberprüfungsanträge (in englischer
Sprache ) in der Zeit vom
30.12.2015 bis 29.06.2016 unmittelbar (ohne Einschaltung der Botschaft ) per E-Mail gerichtet werden
müssen, ist:

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bundesministerium des Innern
Referat M 2
Rückkehrangelegenheiten

Federal Ministry of the Interior
Division M 2
Return policy

Alt-Moabit 101 D: 10559 Berlin

 

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