20160217 Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez-Passers_ hier_ Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden
Von: Gesendet: Mittwoch, 17. Februar 2016 10:33 An: Cc: Betreff: WG: 160215_Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU- Laissez-Passers; hier: Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden Anlagen: 160211_Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez- Passers; hier: Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden Sehr geehrte Damen und Herren, die nachstehenden Informationen mit dem Ersuchen zur strikten Einhaltung des vereinbarten Verfahrens zu Montenegro übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Kommunalabteilung, Referat 350 (Ausländer- und Asylrecht) Von: Gesendet: Montag, 15. Februar 2016 16:42 An: Betreff: WG: 160215_Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez-Passers; hier: Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden Sehr geehrte Damen und Herren, das BMI hat uns gebeten Ihnen u. s. Email zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag AG Rück Geschäftsstelle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstr. 210, 90461 Nürnberg E-Mail: AG-Rueck@bamf.bund.de Internet: http://www.bamf.de @bmi.bund.de] Gesendet: Montag, 15. Februar 2016 16:02 Betreff: 160215 _Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez-Passers; hier: Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter nochmaligem Verweis auf meine anliegende Mail vom 11. Februar 2016 zum beschleunigten Rückführungsverfahren bei Ausstellung von EU-Laissez passer nach Montenegro möchte ich Ihnen nachstehende Information über den heutigen Demarche-Termin der Botschaft von Montenegro im AA mit der Bitte um Kenntnisnahme zusenden. „... die MNE Botschaft hat hierzu heute bei uns demarchiert. Dabei wurde nachdrücklich das Anliegen vertreten, dass DEU Behörden sich an das vereinbarte Verfahren halten, Es wurde dringend gebeten zu vermeiden, dass weitere Personen in Ungarn stranden, die ohne Identitätsprüfung EU- LPs von deutschen Behörden erhalten haben. Wenn die MNE Botschaft in Budapest für solche Personen Passersatzpapiere zur Einreise nach MNE ausstellen müsse, erwarte MNE, dass DEU dafür die Kosten übernehme. Bei Gespräch am 11.2. zwischen AMin und Botschaft in Podgorica habe deutsche Seite bestätigt, dass Identitätsfeststellung durch MNE Stellen durchgeführt werden solle. Wir wären sehr dankbar, wenn Sie die MNE Erwartung der Einhaltung des vereinbarten Verfahrens an die zuständigen Länderbehörden übermitteln könnten.“ Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern Referat M 2 Rückkehrangelegenheiten Federal Ministry of the Interior Division M 2 Return policy Alt-Moabit 101 D: 10559 Berlin
I Von: Gesendet: Donnerstag, 11. Februar 2016 12:41 An: AG-Rück@bamf.bund.de Cc: agrueckhessen@hmdis.hessen.de;, M2@bmi.bund.de; 508-9-1 @ auswaertiges-amt.de;, M3@bmi.bund.de; B2@bmi.bund.de; PPostRef25WBS@polizei.bund.de Betreff: 160211_Beschleunigtes Rückführungsverfahren nach MNE mit EU-Laissez- Passers; hier: Identitätsüberprüfung nur durch MNE Behörden Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte senden Sie umgehend die beiden nachfolgenden Informationen zur (beschleunigten) Rückführung nach Montenegro an die Länder mit der Bitte um exakte Einhaltung des bestehenden Verfahrens. Die montenegrinische Seite hat bereits beim AA um einen Gesprächstermin nachgesucht in dieser Angelegenheit. Die Länder sind angehalten, die beschriebenen Verfahren genau zu beachten. Andernfalls besteht die reale Gefahr, dass Rückführungen nach Montenegro mit EU-Laissez passer schon bald nicht mehr möglich sein könnten. Vielen Dank. 1) EEE Außenministerium MNE, d.Verf.] hat mit Hinweis auf den aktuellen Vorfall an er ungarisch-serbischen Grenze nochmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass MNE allergrößten Wert darauf legt, dass die bilateralen Vereinbarungen zum beschleunigten Rückführungsverfahren auch von deutscher Seite exakt eingehalten werden. MNE hat offensichtlich Sorgen, dass nicht-MNE mit EU-Laissez-Passer-Dokumenten nach MNE einreisen könnten. Nach Auskunft von :: MNE nach erfolgter Identitätsüberprüfung von EU-Laissez-Passer- Rückkehrern die Namen der Personen, die einreisen dürfen u.a. den zuständigen serbischen Behörden mit. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass SRB Grenzbeamten in Zukunft bei Buskontrollen — wie jetzt geschehen - mit EU-Laissez-Passers Reisende, deren Namen nicht von MNE mitgeteilt wurden, zurückweisen werden!“ 2) „...Verbalnote Nr. 09/14-56/6-3 des MNE MFA vom 09. Februar 2016 mit einer deutschen Arbeitsübersetzung zur Kenntnis. Darin moniert das MFA, dass von deutscher Seite die durch Verbalnotenaustausch getroffenen Vereinbarungen, die die beschleunigte Rückführung von Personen ohne Ausweis mit von deutschen Behörden ausgestellten EU-Laissez-Passer- Dokumenten nach MNE nicht eingehalten werden. Wie schon berichtet legt MNE größten Wert darauf, das vor der Ausstellung von EU-Laissez-Passers auf jeden Fall eine Identitätsüberprüfung durch die zuständigen MNE Behörden stattfindet. Zur Erinnerung. Es gelten folgende Regelungen für die Zeitspanne des beschleunigten Rückführungsverfahrens: 1. Das beschleunigte RFV zwischen D und MNE gilt für 6 Monate, vom 30.12.2015 bis einschl. 29.06.2016 2. Personenkreis: MNE Staatsangehörige ohne Ausweise ( + evtl. berechtigte nicht-MNE Familienangehörige) 3. Rückreisedokument: EU-Laissez-Passers mit Passbild, ausgestellt von D Behörden
4. Identitätsüberprüfung: ausschließlich durch zuständige MNE Behörden Dies ist das Ministerium für Innere Angelegenheiten, Abteilung für Ausländer, Migration, Visa und Rückübernahme Bulevar Svetog Petra Cetinjskog 22 81000 Podgorica 5. Bei Gruppen von bis 5 Personen MNE Zusage, die Überprüfung innerhalb von 24 Stunden durchzuführen. 6. Bei Gruppen von mehr als 5 Personen Zusage, die Überprüfung innerhalb von 7 AT durchzuführen. 7. Zuständige MNE Anlaufstelle im o.g. IM, an die alle Identitätsüberprüfungsanträge (in englischer Sprache ) in der Zeit vom 30.12.2015 bis 29.06.2016 unmittelbar (ohne Einschaltung der Botschaft ) per E-Mail gerichtet werden müssen, ist: Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium des Innern Referat M 2 Rückkehrangelegenheiten Federal Ministry of the Interior Division M 2 Return policy Alt-Moabit 101 D: 10559 Berlin INVALID HTML