220408vorlufigerentwurfnationalemoorschutzstrategie

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Naturschutzfonds und Moorschutzstrategie“

/ 54
PDF herunterladen
V.     Die Bundesregierung setzt sich für die Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes bei der Wiedervernässung von Moorböden und für die verstärkte Nutzung von Synergien zwischen Natur-, Gewässer-, Boden und Klimaschutz ein. VI.    Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass Methanemissionen, die insbesondere in der Anfangsphase der Wiedervernässung durch Überstauung auftreten, minimiert werden. Dazu werden wir die Beratung und Qualifizierung der Handelnden       hinsichtlich   gezieltem   Wasserspiegelmanagement        oder Oberbodenabtrag ausbauen. VII.   Die Bundesregierung setzt sich, unter anderem im Rahmen der Bund-Länder- Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz, dafür ein, dass ungenutzte Moore und Moorflächen erhalten bleiben und so weit wiedervernässt werden, dass die Torfzersetzung gestoppt und Moorwachstum ermöglicht wird. Die Belange der Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen angrenzender Flächen sollen nicht beeinträchtigt werden. VIII.  Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene bestehende Förderprogramme, die für den Schutz naturnaher und ungenutzter Moorflächen zur Verfügung stehen, weiterentwickelt werden. 4.2 Landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden 4.2.1 Aktuelle Situation Die landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden hat in vielen Regionen Deutschlands eine große ökonomische Bedeutung, insbesondere als Grünland für die Milchviehwirtschaft. Ackerbaulich genutzte Standorte sind in der Regel besonders stark melioriert und entwässert. Die mit einem hohen gesamtgesellschaftlichen Aufwand verbundene, zumeist vor mehreren Jahrzehnten durchgeführte Entwässerung führt zu einer Sackung und Schrumpfung des Moorbodens durch Wasserverlust und zu Torfzehrung. Dies kann standortabhängig langfristig zum Verlust der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit führen. Die Nutzbarkeit dieser Flächen ist somit endlich und ökonomisch wie ökologisch nicht nachhaltig. Zusätzlich können durch die Sackungsprozesse erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur entstehen. Bei Ackernutzung kommt eine verstärkte Anfälligkeit trockener Moorböden gegenüber Winderosion hinzu, die die Degradationsprozesse beschleunigt. Bei längeren Trockenperioden ist insbesondere bei extremer Hitze eine zunehmende Brandgefahr von entwässerten Moorböden zu erwarten. Bei einzelnen Flächen und Moorgebieten ist ein Zustand erreicht oder wird in absehbarer Zeit erreicht werden, ab dem eine weitere landwirtschaftliche Nutzung der Flächen nicht mehr sinnvoll möglich ist. In Küstennähe entstehen durch den erwarteten Meeresspiegelanstieg, insbesondere für entwässerte und stark sackende Moorflächen, zusätzliche Herausforderungen und Kosten für den Unterhalt der Entwässerung. Die in der Landwirtschaft gegenwärtig vorherrschenden Anbaumethoden und -verfahren auf Moorböden sind grundsätzlich nicht kompatibel mit einer ganzjährig oberflächennahen Wasserhaltung. Die Umstellung von entwässerungsbasierter auf eine nasse Moornutzung verlangt eine Neuausrichtung der Bewirtschaftungsweise, die unter anderem mit erheblichen Investitionen in wasserbauliche Einrichtungen und in eine angepasste Landnutzungstechnik 20
20

verbunden ist. Diese Umstellungsprozesse können die landwirtschaftlichen Betriebe aus eigener Kraft meist nicht bewältigen. Erfolgreiche Wiedervernässungsprojekte auf landwirtschaftlichen Flächen und die Erprobung innovativer Ansätze zur Nutzung nasser Flächen mittels Paludikulturen sind noch wenig verbreitet. Die dauerhafte Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Flächen schreitet daher bisher nur langsam voran. Vielfach stellen die teils sehr kleinteiligen Eigentumsverhältnisse ein Hemmnis für die Wiedervernässung dar. Die meisten derzeit bereits vollständig vernässten Flächen werden für Naturschutzbelange genutzt, teilweise auch gepflegt, und fallen aus der regulären landwirtschaftlichen Nutzung heraus. Wesentliche Rahmenbedingungen werden durch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) vorgegeben. Direktzahlungen der GAP sind dafür mitverantwortlich, dass durch eine landwirtschaftliche Nutzung entwässerter Moorböden hohe Treibhausgas-Emissionen, nachteilige Umweltauswirkungen und hohe volkswirtschaftliche Kosten entstehen. Andererseits bestehen mit der sogenannten zweiten Säule der GAP und ggf. den Öko- Regelungen der 1. Säule Möglichkeiten, die Umsetzung von Moorschutz- und - bewirtschaftungsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich finanziell zu fördern, die noch stärker genutzt werden müssen. Die Agrarförderpolitik ist damit eine zentrale Stellschraube für den Moorbodenschutz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. 21
21

4.2.2 Ziele a.  Reduktion der Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden Für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Moorböden wird mittel- bis langfristig ein torferhaltendes Management angestrebt. Sie trägt so dazu bei, dass bis zum Jahr 2030 die jährlichen Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden um mindestens 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesenkt werden. b.  Erhalt und Verbesserung der Biodiversität und Wasserqualität Bei der Bewirtschaftung und der Wiederherstellung der Moorböden werden die Synergien zum Klima-, Biodiversitäts-, Gewässer- und Bodenschutz sowie für den Landschaftswasserhaushalt konsequent genutzt. c.  Klimaangepasste Flächennutzung bis 2045 Die Drainagen von landwirtschaftlichen Flächen auf Moorböden sind weitestmöglich zurückgebaut oder so umgestaltet, dass sie einen Beitrag zur Stabilisierung des Bodenwasserhaushalts und des Landschaftswasserhaushalts leisten können (Ausgleich zwischen Niederschlags- und Trockenphasen). d.  Erhöhung der Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels Neue Nutzungsformen tragen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzungen in Moorregionen gegenüber den zu erwartenden negativen Auswirkungen des Klimawandels wie Dürre oder Überschwemmungen bei. e.  Schaffung klima- und biodiversitätsverträglicher Wertschöpfungsketten Zur Sicherung ökonomischer Perspektiven für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Moorböden werden klima- und biodiversitätsverträgliche Wertschöpfungsketten mit neuartigen Produkten und Dienstleistungen geschaffen, die umwelt-, natur-, klima- und biodiversitätsfreundlich produziert und genutzt werden können. Das Potenzial wiedervernässter Moore zur nachhaltigen Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie Biomasse für eine vorrangig stoffliche Verwertung wird im Einklang mit dem Natur- und Klimaschutz genutzt. f.  Bessere Verankerung des Moorbodenschutzes in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU Die GAP berücksichtigt wiedervernässte landwirtschaftlich bewirtschaftete Moorflächen (z.B. Paludikulturen) in gleicher Weise wie übrige landwirtschaftlich genutzte Flächen. g.  Neuausrichtung der Förderung auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden Die neu ausgerichteten Förderinstrumente auf nationaler Ebene und die Landwirtschaftsförderung auf EU-Ebene vermeiden Fehlanreize für torfzehrende Bewirtschaftungsweisen und berücksichtigen die gesellschaftliche Leistung torferhaltender Bewirtschaftung angemessen. 22
22

4.2.3 Maßnahmen Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern: I.     Die Bundesregierung setzt gemeinsam mit den Ländern die Bund-Länder- Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz um, die insbesondere die land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Moorböden einschließt. Diese wird regelmäßig auf Aktualisierungsbedarf überprüft. Die Zielvereinbarung bildet die Grundlage für ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern zur Erreichung der Ziele des Moorbodenschutzes. II.    Gemeinsam mit den Ländern prüft die Bundesregierung die bestehenden Fördermaßnahmen und -programme auf ihre Eignung für die Belange des Moorbodenschutzes und stimmt diese aufeinander ab, um mögliche Ineffizienzen und Doppelförderungen zu vermeiden. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Ländern für eine verbesserte Förderung des Moorbodenschutzes und für den Abbau von förderrechtlichen Hemmnissen und Fehlanreizen national und bei der EU in Übereinstimmung mit der Überprüfung klimaschädlicher Subventionen gemäß dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ein. Förderung freiwilliger Wiedervernässungsmaßnahmen: III.   Die Bundesregierung setzt sich im Sinne des Moorschutzes für eine effiziente Nutzung und Verstetigung der mit dem Bundeshaushalt für das Jahr 2022 und für den Finanzplanzeitraum für den Natürlichen Klimaschutz bereitgestellten Mittel ein, um Anreizprogramme für den Moorbodenschutz in der Fläche auf                 Kommentiert [A5]: Das muss angepasst werden, da die landwirtschaftlich genutzten Moorböden auf Grundlage der Bund-Länder-             Mittel jetzt aus dem neuen Titel für Natürlichen Klimaschutz kommen und zumindest in den ersten Jahren reichlich Zielvereinbarung realisieren zu können.                                           vorhanden sind. IV.    In freiwilligen Kooperationen mit landwirtschaftlichen Betrieben und unter        Kommentiert [A6]: Z II 1 bitte nochmals prüfen Berücksichtigung       der     regionalen       Rahmenbedingungen         werden Bewirtschaftungsformen eingeführt und gefördert, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten und die mit dem Moorbodenschutz sowie dem Schutz der biologischen Vielfalt in Einklang stehen. Eine dauerhafte Anhebung des Grundwasserstands auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird gefördert, wenn diese geeignet ist, die Torfzersetzung zu beenden oder zumindest erheblich zu mindern. Dabei werden winterliche Wasserstände von mindestens 10 Zentimetern unter Flur und sommerliche Wasserstände von mindestens 30 Zentimetern unter Flur oder höher angestrebt. V.     Neuartige Bewirtschaftungsformen, die mit einer vollständigen Anhebung der Wasserstände vereinbar sind, insbesondere die Etablierung einer vielfältigen Palette von Paludikulturen (vom Torfmoos bis zum Wertholz), sollen bis zum Erreichen ihrer Konkurrenzfähigkeit besonders gefördert werden. Über Pilotprojekte     erprobt       die       Bundesregierung       klimaverträgliche Moorbodennutzungen und setzt sich für die Weiterentwicklung der dabei angewendeten Verfahren (gegebenenfalls auch in Verbindung mit anderen 23
23

innovativen Nutzungen, vergleiche Nummer 4.9.3 XII), die Entwicklung neuer Produkte sowie die Etablierung von Vermarktungs- und Verwertungswegen ein. Die Erkenntnisse zu neuen moor- und klimaverträglichen Wertschöpfungsketten, insbesondere zu stofflichen Nutzungen, werden national und international kommuniziert. VI.    Maßnahmen mit besonders großer Klimaschutzwirkung, günstigem Kosten- Nutzen-Verhältnis und positiven Auswirkungen auf den Erhalt der Biodiversität sollen bevorzugt gefördert und die Daten öffentlich zugänglich gemacht werden. Maßnahmen mit Bezug zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP): VII.   Der nationale Spielraum, der für die GAP ab 2023 vorgesehenen Mittelumschichtung von der ersten in die zweite Säule wird auch für die Belange des Moorschutzes genutzt. VIII.  Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die GAP für die Förderperiode ab dem Jahr 2027 im Sinne des Moorschutzes mit dem Ziel weiterzuentwickeln, die landwirtschaftliche Nutzung organischer Böden klimaverträglich auszugestalten, und wird dafür rechtzeitig entsprechende Vorschläge erarbeiten. Überprüfung und Anpassung der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft: IX.    Der bestehende Rechtsrahmen für die Landwirtschaft wird konsequent für die Belange des Moorbodenschutzes genutzt und bei Bedarf entsprechend weiterentwickelt. X.     Die Bundesregierung setzt sich für ein generelles Umbruchverbot von Moorgrünland zur Grünlanderneuerung ein. XI.    Für die landwirtschaftliche Nutzung organischer Böden werden Empfehlungen und Leitlinien zum Moor- und Moorbodenschutz entwickelt. Dazu gehören insbesondere der Verzicht auf Vorflutausbau und weitere Vorflutabsenkungen. Die Belange der Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen angrenzender Flächen sollen nicht beeinträchtigt werden. XII.   Anreize für torfzehrende Nutzungen bzw. landwirtschaftliche Infrastrukturen (z.B. Stallbauten) sollen nur dann gewährt werden, wenn die Maßnahmen eine mögliche zukünftige Wiedervernässung nicht erschweren. XIII.  Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der behördlichen Agrarumweltberatung und des landwirtschaftlichen Versuchswesens zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Moorböden ein. XIV.   Die Bundesregierung unterstützt Flurneuordnungen, wenn wiedervernässbare sowie renaturierungsfähige Einheiten von Moorparzellen zusammengelegt und moorangepasste Nutzungen ermöglicht oder Flurneuordnungen zu diesem Zweck durchgeführt werden. XV.    Die Bundesregierung prüft, ob und wie (Moor-)Kooperationen gefördert werden können, um Vorhaben zur Wiedervernässung und Bewirtschaftung wiedervernässter Moorböden zu unterstützen. 24
24

XVI.    Die Bundesregierung prüft, ob und wie Maßnahmen zum Rück- und Umbau von Entwässerungssystemen gefördert werden können, um Vorhaben zur Wiedervernässung und nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Moorböden zu unterstützen. 4.3 Forstwirtschaftliche Nutzung von Moorböden 4.3.1 Aktuelle Situation In Deutschland sind etwa 300.000 Hektar Moorböden bewaldet und werden vor allem auf Niedermoorböden auch forstwirtschaftlich genutzt. Sowohl Moorwälder im engeren Sinn als auch sekundäre Wälder auf entwässerten Moorstandorten weisen vielfältige Funktionen und Ökosystemleistungen, auch für die mit ihnen verbundenen unbewaldeten Moorflächen auf und unterliegen daher dem Schutz des Waldrechts. Dabei handelt es sich sowohl um entwässerte Standorte mit forstlich genutzten Sekundärwaldgesellschaften als auch um sehr extensiv oder ungenutzte Moor- und Bruchwälder. Viele der naturnahen Moor- und Bruchwälder sind auf Grund ihrer Bedeutung für den Naturschutz als Schutzgebiete ausgewiesen oder die entsprechenden      Biotope     nach    BNatSchG       geschützt     und    können    damit Nutzungsbeschränkungen unterliegen. Sie spielen daher, von regionalen Ausnahmen abgesehen, für die Forstwirtschaft in Deutschland insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Auf nassen Moorböden ist zudem derzeit die Holzernte problematisch und geeignete Technik ist nur mit hohem Kostenaufwand einzusetzen. Von weitaus größerer Bedeutung für die Forstwirtschaft sind bewirtschaftete Standorte auf entwässerten Moorböden. Wie auf entwässerten Moorböden allgemein kann auch die forstwirtschaftliche Nutzung solcher Standorte zu einer anhaltenden Torfzersetzung und zu hohen Treibhausgas-Emissionen aus diesen Böden führen und somit eine nicht nachhaltige Nutzung der Böden darstellen. Herausforderungen für die Wiedervernässung von forstlich genutzten Flächen können die teils sehr kleinteiligen Eigentumsverhältnisse im Privatwald darstellen. Mit der Wiedervernässung von Moorböden muss auch die forstwirtschaftliche Nutzung angepasst und je nach Standort eventuell sogar aufgegeben werden. Die Erhaltung und Verbesserung der Wasserrückhaltung des Waldes ist sowohl für den Klimaschutz, als auch für die Klimaanpassung, gerade auch hinsichtlich Dürreereignissen, von entscheidender Bedeutung. Sie muss stärker in den forstwirtschaftlichen Fokus rücken und konsequenter verfolgt werden. Auch zur Steigerung der Resilienz der Wälder gegen den Klimawandel wird diesem Ziel künftig mehr Bedeutung beizumessen sein. Wenn immer möglich, sollten gebiets- und standortheimische Gehölzarten Verwendung finden, denn die Resilienz der Wälder wird nicht nur durch eine verbesserte Wasserrückhaltung, sondern auch über ein natürliches Arteninventar verbessert, solange sich die Standortbedingungen nicht zu stark durch den Klimawandel verändert haben. 4.3.2 Ziele a.    Reduktion der Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden 25
25

Die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von Moorböden setzt auf wissenschaftlicher Grundlage mittel- bis langfristig ein torferhaltendes Management um. Sie trägt so dazu bei, dass bis zum Jahr 2030 die jährlichen Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden um mindestens 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesenkt werden. b.  Erhalt und Verbesserung der Biodiversität und Wasserqualität Bei der forstlichen Bewirtschaftung und der Wiederherstellung der Moore werden die Ziele des Natur- und Gewässerschutzes besonders berücksichtigt sowie die Synergien zum Klima-, Biodiversitäts-, Gewässer- und Bodenschutz sowie für den Landschaftswasserhaushalt konsequent genutzt. c.  Klimaangepasste Flächennutzung bis 2045 Die Drainagen von forstwirtschaftlichen Flächen auf Moorböden sind weitestmöglich zurückgebaut oder so umgestaltet, dass sie einen Beitrag zur Stabilisierung des Bodenwasserhaushalts und des Landschaftswasserhaushalts leisten können (Ausgleich zwischen Niederschlags- und Trockenphasen). d.  Erhöhung der Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels Neue nachhaltige Nutzungsformen bzw. Anpassungsmaßnahmen tragen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den zu erwartenden negativen Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere Dürre und Kalamitäten, bei. e.  Schaffung klima- und biodiversitätsverträglicher Wertschöpfungsketten Zur Sicherung ökonomischer Perspektiven für die forstliche Bewirtschaftung von Moorböden werden klima- und biodiversitätsverträgliche Wertschöpfungsketten mit neuartigen Produkten und Dienstleistungen gefördert, die umwelt-, natur-, klima- und biodiversitätsfreundlich produziert werden können. Das Potenzial wiedervernässter Moore zur nachhaltigen Produktion von Biomasse für eine vorrangig stoffliche, langfristige Nutzung wird im Einklang mit dem Natur- und Klimaschutz genutzt. f.  Neuausrichtung der Förderung auf forstwirtschaftlich genutzten Moorböden Die neu ausgerichteten Förderinstrumente auf nationaler Ebene vermeiden Fehlanreize für torfzehrende forstliche Bewirtschaftungsweisen und berücksichtigen die gesellschaftliche Leistung torferhaltender Bewirtschaftung angemessen. 4.3.3 Maßnahmen Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern: I.    Die Bundesregierung setzt gemeinsam mit den Ländern die Bund-Länder- Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz um, die insbesondere die land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Moorböden einschließt. Diese wird regelmäßig auf Aktualisierungsbedarf überprüft. Die Zielvereinbarung bildet 26
26

die Grundlage für ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern zur Erreichung der Ziele des Moorbodenschutzes. Die Moorschutzstrategien der Länder sollen nach Abschluss der Bund-Länder-Zielvereinbarung durch die Länder auf Anpassungsbedarf überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. II.     Gemeinsam mit den Ländern prüft die Bundesregierung die bestehenden Fördermaßnahmen- und -programme auf ihre Eignung für die Belange des Moorbodenschutzes und stimmt diese aufeinander ab, um mögliche Ineffizienzen und Doppelförderungen zu vermeiden. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Ländern für eine verbesserte Förderung des Moorbodenschutzes und für den Abbau von förderrechtlichen Hemmnissen und Fehlanreizen ein. Förderung freiwilliger Wiedervernässungsmaßnahmen: III.    Die Bundesregierung setzt sich im Sinne des Moorschutzes für eine effiziente Nutzung und Verstetigung der mit dem Bundeshaushalt für das Jahr 2022 und für den Finanzplanzeitraum für den Natürlichen Klimaschutz bereitgestellten Mittel ein, um Anreizprogramme für den Moorbodenschutz in der Fläche auf forstwirtschaftlich genutzten Moorböden auf Grundlage der Bund-Länder- Zielvereinbarung realisieren zu können.                                          Kommentiert [A7]: Z II 1 noch beteiligen siehe oben IV.     In freiwilligen Kooperationen mit forstwirtschaftlichen Betrieben und unter Berücksichtigung       der     regionalen      Rahmenbedingungen         werden Bewirtschaftungsformen eingeführt, die mit dem Moorbodenschutz, dem Schutz der biologischen Vielfalt und dem Ziel der Treibhausgasneutralität in Einklang stehen. Eine dauerhafte Anhebung des Grundwasserstands auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen soll gefördert werden, wenn diese die Torfzersetzung, soweit auf den Flächen möglich, beendet. V.      Neuartige Bewirtschaftungsformen, die mit einer vollständigen Anhebung der Wasserstände vereinbar sind, insbesondere die Etablierung von Paludikulturen auf Waldflächen mit standortheimischen Baum- und Straucharten der natürlichen Waldgesellschaft, sollen bis zum Erreichen ihrer Konkurrenzfähigkeit besonders gefördert werden. Über Pilotprojekte erprobt die Bundesregierung klimaverträgliche Moorbodennutzungen und setzt sich für die Weiterentwicklung der dabei angewendeten Verfahren, die Entwicklung neuer Produkte sowie die Etablierung von Vermarktungs- und Verwertungswegen ein. Die Erkenntnisse zu neuen moor- und klimaverträglichen Wertschöpfungsketten, insbesondere zu stofflichen Nutzungen, werden national und international kommuniziert. VI.     Die Bundesregierung prüft, ob und wie Maßnahmen zum Rück- und Umbau von Entwässerungssystemen gefördert werden können, um Vorhaben zur Wiedervernässung und nachhaltigen Bewirtschaftung forstwirtschaftlich genutzter Moorböden zu unterstützen. VII.    Maßnahmen mit besonders großer Klimaschutzwirkung, günstigem Kosten- Nutzen-Verhältnis und positiven Auswirkungen auf den Erhalt der Biodiversität sollen bevorzugt gefördert werden. Überprüfung und Anpassung der Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft: 27
27

VIII.  Der bestehende Rechtsrahmen für die Forstwirtschaft wird konsequent für die Belange des Moorbodenschutzes genutzt und bei Bedarf entsprechend weiterentwickelt. IX.    Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass in Schutzgebieten die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen auf Moorböden auf genehmigungspflichtige Sonderanwendungen beschränkt wird. X.     Für die forstwirtschaftliche Nutzung organischer Böden werden Empfehlungen und Leitlinien zum Moor- und Moorbodenschutz entwickelt. Dazu gehören insbesondere der Verzicht auf Vorflutausbau und weitere Vorflutabsenkungen. Die Belange der Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen angrenzender Flächen sollen nicht beeinträchtigt werden. XI.    Die Bundesregierung unterstützt und fördert die Entwicklung einer bodenschonenden Holzernte auf Moorstandorten mit hohen Wasserständen. XII.   Die Bundesregierung finanziert über das Klimaschutzprogramm 2030, im Rahmen des natürlichen Klimaschutzes oder andere Programme keine Maßnahmen zur Wiederaufforstung auf entwässerten Moorböden, die dem Moorschutz entgegenstehen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Länder gleichartig verfahren. 4.4 Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen 4.4.1 Aktuelle Situation Moore sind vollständig vom Wasser abhängig. Ohne Wasser existiert kein Moor. Die Verfügbarkeit und die Qualität des Wassers haben einen direkten Einfluss auf die Moorentwicklung. Dementsprechend ist die Zukunft jedes Moores untrennbar mit dem Landschaftswasserhaushalt verbunden. In Deutschland ist der Wasserhaushalt in der Regel durch Landnutzungen und Meliorationen in der Vergangenheit erheblich verändert worden. Die Ressource Wasser wird darüber hinaus intensiv bewirtschaftet. Die heutigen hydrologischen Situationen entsprechen somit nicht mehr den Verhältnissen, unter denen die Moore entstanden und gewachsen sind. Den Landschaftswasserhaushalt wieder einem Zustand anzunähern, der für den Erhalt der Moore notwendig ist, wird zudem durch die erwarteten Klimaveränderungen zusätzlich erschwert. Auf der anderen Seite können intakte Moore aber einen Beitrag dazu leisten, Klimaveränderungen zu verlangsamen. Eine wesentliche Voraussetzung für den Moorbodenschutz ist ein neues Bewusstsein für die Auswirkungen des Wassermanagements in Moorgebieten. Wasser- und Bodenverbände bzw. die für gemeinschaftliche Anlagen zur Wasserregulierung zuständigen Behörden beschränken sich derzeit noch zu oft auf die Entwässerung und die Verbesserung der Vorflut. Das Thema Wiedervernässung und der Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines entsprechenden Wasserregimes müssen mit Blick auf den erforderlichen Klima-, Boden- und Naturschutz, aber auch unter dem Blickwinkel des Hochwasserschutzes und der Klimaanpassung einschließlich der Vorsorge gegen Trockenperioden zukünftig priorisiert werden. Eine zentrale Herausforderung im Moorschutz ist die Gestaltung des Zusammenspiels von Wasserwirtschaft, Wasser-      und     Bodenverbänden,       Bewirtschafter*innen,     Eigentümer*innen    und 28
28

Fachverwaltungen. Die frühzeitige Beteiligung dieser Akteure bei allen Strategien und Planungen ist die Voraussetzung dafür, dass die Bedarfe der Wasserversorgung, Bewässerung, des Küsten- und Hochwasserschutzes sowie des Klima-, Natur- und Bodenschutzes zusammengeführt und angemessen berücksichtigt werden. Das Wassermanagement im Einzugsgebiet der Moore muss maßgeblich darauf ausgerichtet werden, die Voraussetzungen für erfolgreiche Wiedervernässungsmaßnahmen zu schaffen. Das Wasserdargebot ist in Deutschland jahreszeitlich größeren Schwankungen unterworfen. Derzeit ist es häufig in den Sommermonaten unterdurchschnittlich und wird mit fortschreitendem Klimawandel noch weiter abnehmen. Deshalb müssen für Wiedervernässungsmaßnahmen auch der Wasserrückhalt und die Minderung des Wasserablaufs eine vordringliche Aufgabe des integrierten Wassermanagements werden. Dabei ist zu beachten, dass der Erfolg einerseits von Maßnahmen im Wassereinzugsgebiet der Moore abhängig ist und dass die Wiedervernässungsmaßnahmen andererseits Auswirkungen auf benachbarte Flächen und am Unterlauf liegende Gebiete haben können. Veränderungen des Wassermanagements sind daher immer an den örtlichen Gegebenheiten auszurichten und können nur in enger Kooperation erfolgreich umgesetzt werden. Insbesondere in den Küstenregionen mit Flächen, die teilweise unterhalb des Meeresspiegels liegen, stellt der Hochwasserschutz eine zusätzliche Herausforderung dar. Eine weitere Degradation der Moorböden verbunden mit weiteren Sackungen der Böden wird diese Herausforderungen zusätzlich verschärfen. Es ist daher auch im Sinne eines langfristig ausgerichteten Hochwasserschutzes notwendig, weiterer Degradation der Moorflächen entgegenzuwirken. Durch großflächige Wiedervernässungsmaßnahmen können sich die Vorflutverhältnisse ändern. Dem kann durch geeignete Anpassungsmaßnahmen im Wassermanagement begegnet werden und fallweise kann dies auch die Anlage von Ausgleichspoldern erforderlich machen. Besonders in Hochmoorgebieten ist bei allen Renaturierungsmaßnahmen die Problematik des Nährstoffeintrags      aus    den      Wassereinzugsgebieten         zu    beachten.      Bei Wiedervernässungsmaßnahmen muss auch ein möglicher Nährstoffaustrag aus dem Moorboden, auch hinsichtlich der Qualitätsziele der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie), berücksichtigt werden. 4.4.2 Ziele a. Enge Verknüpfung der Nationalen Moorschutzstrategie mit der strategischen Ausrichtung der Wasser- und Gewässerschutzpolitik der Bundesregierung Die Wasser- und Gewässerschutzpolitik der Bunderegierung und die Nationale Moorschutzstrategie ergänzen sich in ihren Maßnahmen und Zielsetzungen und tragen gemeinsam zu einem wirksamen Moorschutz bei. b. Entwicklung eines am Ziel der erforderlichen Wasserhaltung ausgelegten Wassermanagements Sommerlichen Trocken- und Dürreereignissen und Schwankungen im Wasserdargebot wird durch ein auf stärkere Wasserrückhaltung ausgelegtes 29
29

Zur nächsten Seite