220408vorlufigerentwurfnationalemoorschutzstrategie

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Naturschutzfonds und Moorschutzstrategie“

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Die Flächen des Bundes werden bei der Klimabilanz und Klimaneutralstellung der Bundesverwaltung berücksichtigt. 4.6.3 Maßnahmen I.    Auf den Liegenschaften des Bundes werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Zweckbindung im Sinne des § 4 BNatSchG konsequent alle Möglichkeiten für die Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen genutzt. II.   Die Bundesregierung stellt sicher, dass sich der Umfang und der Zustand der Moore, die sich noch oder bereits wieder in einem günstigen (torferhaltenden) Zustand befinden, auf den Liegenschaften des Bundes nicht verschlechtern. III.  Die Bundesregierung ergreift die notwendigen Maßnahmen, um einen günstigen Erhaltungszustand der geschützten Arten und Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten auf ihren Liegenschaften bis 2030 zu bewahren oder wiederherzustellen. IV.   Die zuständigen Bundesbehörden (insbesondere die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)) und die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ermitteln kurzfristig, welche Grundstücke auf Moorböden sich im Bundeseigentum befinden. V.    Die BImA entwickelt für ihre Liegenschaften bis zum Jahr 2023 ein Moorschutzkonzept zur Wiedervernässung der Moore, insbesondere unter Berücksichtigung des Klima-, Gewässer, Natur- und Bodenschutzes. Für die von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften erfolgt die Erarbeitung der Konzeptanteile gemeinsam mit der Bundeswehr. VI.   Für die größeren Moorgebiete werden bis zum Jahr 2024 unter Gewährleistung der jeweiligen Zweckbindung der Bundesliegenschaften und der Betroffenheit Dritter die erforderlichen Maßnahmen soweit als möglich in bereits bestehende Managementpläne integriert. Wenn keine Managementpläne existieren, werden diese auf der Basis des Moorschutzkonzeptes neu erarbeitet. VII.  Die Managementpläne werden zügig umgesetzt, damit die Wiedervernässungen zeitnah ihre Klimaschutzwirkung entfalten können. Die Belange der Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen angrenzender Flächen sollen nicht beeinträchtigt werden. Maßnahmen zum Torferhalt haben bei gleichem Kosten- Nutzen-Verhältnis Vorrang gegenüber den Maßnahmen zur Minderung der Torfzehrung. VIII. Die zuständigen Bundesbehörden prüfen bis zum Jahr 2023 systematisch ihre Liegenschaften auf ungenutzte Moorflächen in naturschutzrechtlich ausgewiesenen Schutzgebieten und leiten eine möglichst vollständige Wiedervernässung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der militärischen Zweckbindungen,        ein. Die Belange der Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen angrenzender Flächen sollen nicht beeinträchtigt werden. 34
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IX.    Die im Bundeseigentum befindlichen naturnahen bewaldeten Moorböden werden bis 2024 durch geeignete Maßnahmen dauerhaft gesichert und aus einer forstwirtschaftlichen Nutzung genommen, soweit dies die jeweilige Zweckbindung der Bundesliegenschaften zulässt. X.     Die Bundesregierung definiert bis 2023 die gute fachliche Praxis für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Moorböden auf Bundesliegenschaften unter besonderer Berücksichtigung des Klima- und Biodiversitäts-, Boden- und Gewässerschutzes. XI.    Die BImA verzichtet auf die Anlage, Vertiefung und Erneuerung von Drainagen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden, auf Vorflutausbau und weitere Vorflutabsenkungen. Die Belange der Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen angrenzender Flächen sollen nicht beeinträchtigt werden. XII.   Die Schwerpunktsetzung bei der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Klimarelevanz und des Kosten-Nutzen- Verhältnisses unter Berücksichtigung der Biodiversität (insbesondere Natura 2000), Realisierungschancen und möglichen Zielkonflikten. XIII.  Die Aufforstung von Moorböden auf Bundesliegenschaften wird vermieden. Die Bewaldung von naturnahen oder wiedervernässten Moorböden ist möglichst der natürlichen Sukzession zu überlassen, soweit dies die jeweilige Zweckbindung der Bundesliegenschaften zulässt. XIV.   Bisher ackerbaulich genutzte Flächen und entwässertes Grünland auf Moorböden im Eigentum des Bundes werden, soweit möglich, bis zum Jahr 2030 wiedervernässt und die Nutzungsformen entsprechend angepasst. Die Belange der Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen angrenzender Flächen sollen nicht beeinträchtigt werden. XV.    Bei Verkauf und Verpachtung von Flächen auf Moorböden für landwirtschaftliche Zwecke, insbesondere durch die BVVG, soll eine zukünftige ackerbauliche Nutzung der Flächen durch eine entsprechende Gestaltung der Pacht- bzw. Kaufverträge ausgeschlossen werden. Ebenso sollen die Pacht- und Kaufverträge durch die BVVG so ausgestaltet werden, dass eventuelle Wiedervernässungen geduldet werden müssen. Die Belange der Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen angrenzender Flächen sollen nicht beeinträchtigt werden. XVI.   Die zuständigen Bundesbehörden verpflichten die Nutzenden von Bundesliegenschaften auf Moorböden zu einem weitgehenden Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. XVII. Die zuständigen Bundesbehörden verpflichten die Bewirtschafter*innen von Bundesliegenschaften auf Moorböden zu einem Verzicht auf den Umbruch zur Grünlanderneuerung. XVIII. Die Bundesregierung erarbeitet Leitlinien für die Torfminderung und den Torfersatz bei der öffentlichen Beschaffung und sensibilisiert die verantwortlichen Mitarbeiter*innen im Dienst der Bundesbehörden für deren Anwendung. 35
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XIX.   Bei der Vergabe von Aufträgen durch den Bund im Garten- und Landschaftsbau wird die Verwendung torffreier Substrate, insbesondere für die Anlage von Beeten und Grünflächen, zur Bodenverbesserung und zur Flächengestaltung, gefordert. XX.    Die Verwaltungen des Bundes berücksichtigen diesen Verzicht in vom Bund geförderten Projekten und Maßnahmen. XXI.   Die Bundesregierung ermittelt bis 2025 die Höhe der Emissionen bzw. Einbindungen, die auf Flächen des Bundes aus Moorböden entstehen und bezieht diese in die Bilanzierung der Bundesverwaltung mit ein. 4.7 Aktivitäten auf internationaler und EU-Ebene 4.7.1 Aktuelle Situation Herausforderungen für den Moorschutz bestehen nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit. Auf Grund der Bedeutung des Moorschutzes für Biodiversität und Klimaschutz hat eine Degradation der Moore in anderen Ländern wichtigen Einfluss auf globaler Ebene und damit auch auf die Lebensbedingungen in Deutschland. Auf internationaler und EU-Ebene müssen die Anstrengungen zum Moorschutz intensiviert werden. Dabei gilt es den global zunehmenden Nutzungsdruck auf die Moore - ganz im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der beim SDG-Gipfel 2019 ausgerufenen SDG- Aktionsdekade - möglichst stark und wirksam zu begrenzen und, soweit eine Nutzung von Moorflächen erfolgt, diese nachhaltig zu gestalten. Für einen erfolgreichen Moorschutz ist es wichtig, dass internationale Vereinbarungen und Regelungen auf EU-Ebene so ausgestaltet sind, dass sie einen ambitionierten Moorschutz ermöglichen und fördern. Die EU verfügt über Rechtsrahmen, Strategien und Aktionspläne zum Schutz der Natur und zur Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten. Von besonderer Bedeutung ist die Wasserrahmenrichtlinie, die sehr eng mit der für den Moorschutz zentralen Frage der Wasserverfügbarkeit und dem Landschaftswasserhaushalt verbunden ist. Unter der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU (LULUCF-Verordnung) wird ein europäischer Anrechnungsrahmen für Emissionen und Einbindungen des Landnutzungssektors (Wälder und Böden) definiert. Die für jeden Mitgliedstaat national verbindlichen Klimaziele für diesen Sektor sowie die entsprechenden Bilanzierungsregeln finden auch Anwendung auf Moore. Dies bietet einen Anreiz zur klimafreundlichen Bewirtschaftung von Mooren und Feuchtgebieten. Bisher ist der Schutz unvollständig, der Umfang der Wiederherstellung nur gering und die Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften unzureichend. Die weitere Entwicklung des Moorschutzes muss ein wichtiger Aspekt bei der Ausgestaltung der neuen EU-Klimapolitik werden. Die EU-Kommission hat die wichtige Rolle betont, die natürliche Ökosysteme und ihre Klimaschutzwirkung für die Erreichung des Ziels der Treibhausgasneutralität einnehmen werden. Genauso wichtig ist der Moorschutz als Beitrag zu mittel- und langfristigen 36
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Klimazielen und zur Unterstützung der neuen Biodiversitätsstrategie und der Überarbeitung der Bodenschutzstrategie der EU. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des europäischen Grünen Deals die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgelegt (siehe dazu Kapitel 4.1). Zugleich ist es wichtig, im Austausch mit anderen Staaten dafür zu werben, dass Moorschutz in die jeweiligen nationalen Politiken integriert wird. Im Rahmen der bi- und multilateralen Zusammenarbeit, daran angeknüpfter Beratung und einem Austausch zwischen Akteuren können konkrete Moorschutzprojekte mit Modellcharakter zu Multiplikationseffekten führen. Moore sind in vielfältiger Form auf der ganzen Welt direkt und indirekt von wirtschaftlichen Aktivitäten betroffen, die auch durch die internationale Politik Deutschlands beeinflusst werden. Hervorzuheben sind die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) und die Europäische Klimaschutzinitiative des BMWK (ehemals BMU), die Aktivitäten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), aber auch die Unterstützung von Investitionsvorhaben durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Exportkreditgarantien des Bundes. Es kommt hier darauf an, den Klimaschutz und den Moorschutz in relevanten Entscheidungen verstärkt zu berücksichtigen. Im März 2019 verabschiedete die Umweltversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution zum Moorschutz, welche alle Mitgliedstaaten auffordert, sich verstärkt für den Schutz, die nachhaltige Nutzung und die Wiederherstellung von Mooren und Moorböden weltweit einzusetzen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat für die Jahre 2021 bis 2030 eine Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen ausgerufen. Das Ziel, einem Jahrhundert mit massiven Natur- und Umweltzerstörungen ein Jahrzehnt der Wiederherstellung folgen zu lassen, ist mehr als überfällig. Viele Ökosysteme, darunter auch die Moore, sind in besorgniserregendem Zustand. Darüber hinaus erkennen die Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris die wesentliche Rolle der Senken zur Erfüllung der Klimaziele an. In Artikel 5 bekennen sie sich dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um Senken und Reservoirs von Treibhausgasen zu erhalten und gegebenenfalls zu verstärken. Die Stärkung des Moorschutzes, insbesondere der Erhalt intakter und naturnaher Moore, aber auch deren Wiedervernässung und Wiederherstellung, sind wesentliche Beiträge zum Klimaschutz und zum Schutz der globalen Biodiversität. Die Bundesregierung sieht hier einen Schwerpunkt in der Umsetzung der VN-Dekade. 4.7.2 Ziele a. Übergreifende EU-Strategien moorschutzfördernd umsetzen Die günstigen Ausgangsbedingungen, die durch das Konzept des Europäischen Grünen Deals bestehen, werden konsequent für den Moorschutz genutzt. Besondere Bedeutung kommt dabei der EU-Biodiversitätsstrategie, der EU- Farm-to-Fork-Strategie und dem EU-Klimaschutzrahmen zu. b. Moorschutzstrategie der EU 37
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In der EU wird eine Moorschutzstrategie erarbeitet, die die Belange des Klima-, Biodiversitäts- und Bodenschutzes sowie des Landschaftswasserhalts unter Einbeziehung von Nutzungsaspekten berücksichtigt. c. Stärkung der Zusammenarbeit in der EU und international zum Moorschutz und zum Torferhalt Die bi- und multilaterale Zusammenarbeit zum Erhalt und zur Renaturierung von Mooren, zum Klimaschutz auf Moorböden, zur Beendigung des Torfabbaus und zur Entwicklung von torffreien Substraten ist ausgebaut. d. Finanzierungsinstrumente für Moorbodenschutz weiterentwickeln Es stehen ausreichend finanzielle Mittel für den Moorbodenschutz über die erforderlichen Zeiträume zur Verfügung, die effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. e. VN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen nutzen Im Rahmen der VN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen bildet der Moorschutz sowohl national als auch international einen Schwerpunkt. f. Moorschutz in der Außen-, Handels- und Wirtschaftspolitik sowie in der Entwicklungszusammenarbeit beachten Die Belange des Moorschutzes werden in relevanten internationalen Politik- und Wirtschaftsbereichen      berücksichtigt.   Die     Außen-,     Handels-      und Wirtschaftspolitik sowie die Entwicklungszusammenarbeit befinden sich im Einklang mit den Erfordernissen des globalen Moorschutzes. 4.7.3 Maßnahmen I.      Die Bundesregierung unterstützt auch hinsichtlich des Moorschutzes aktiv die Bemühungen der EU bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals. II.     Im Sinne des Moor- und Klimaschutzes unterstützt die Bundesregierung die Absicht der EU-Kommission, neue Anreize zum Ausbau natürlicher Senken einzuführen und bestehende Hemmnisse abzubauen. III.    Die Bundesregierung unterstützt die Weiterentwicklung der thematischen Bodenstrategie der EU. IV.     Die     Bundesregierung      unterstützt   Bestrebungen,      eine    europäische Moorschutzstrategie zu erarbeiten. V.      Die Bundesregierung wirbt dafür, dass Moorschutz ein Bestandteil der Klimaschutzbemühungen aller Staaten sein sollte, die über Moorflächen verfügen. VI.     Die Bundesregierung unterstützt die VN-Dekade zur Wiederherstellung der Ökosysteme, sowohl national als auch international. 38
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VII.    Die Bundesregierung führt die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) als bewährtes Instrument der Finanzierung des internationalen Klima- und Biodiversitätsschutzes fort und fördert darüber hinaus weitere internationale Moorschutzprojekte und -initiativen. VIII.   Die Bundesregierung unterstützt den internationalen wissenschaftlichen Austausch (z. B. Forschungs- und Monitoringverbünde) und weiterführende Forschungen zu Fragen des Moorschutzes und der nachhaltigen klimaschutzverträglichen Nutzung von Moorböden. IX.     Die Bundesregierung unterstützt die Berücksichtigung der Belange des Moorschutzes bei der Erarbeitung internationaler Vereinbarungen. X.      Die Belange des Moorschutzes werden in der Außen-, Handels- und Wirtschaftspolitik sowie in der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. XI.     Im Sinne einer kohärenten Wirtschaftspolitik wird der Schutz der Moore bei Entscheidungen zur Unterstützung internationaler Investitionsvorhaben bzw. Projekte und bei der Vergabe von Exportgarantien des Bundes und der Kreditvergabe durch die KfW-Bank berücksichtigt. XII.    Bei der Förderung von internationalen Entwicklungs-, Klimaschutz- und Biodiversitätsprojekten setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese keine Degradation von Mooren und Moorböden zur Folge haben. XIII.   Die Bundesregierung setzt sich weiterhin international für die Berücksichtigung des Moorschutzes im Hinblick auf Klimaschutz und -anpassung sowie den Schutz der Biodiversität in den relevanten Gremien und Institutionen ein. Die von den Vereinten Nationen ausgerufene Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen wird ebenfalls für Maßnahmen im Sinne des Moorschutzes genutzt. 4.8 Forschung und Bildung 4.8.1 Aktuelle Situation Fragen des Moorschutzes wurden und werden bereits in einer Vielzahl von Forschungsvorhaben thematisiert. Es liegt demnach bereits einiges Wissen zu den grundsätzlichen Zusammenhängen vor, die diese Ökosysteme prägen. Die Bundesregierung fördert bereits seit mehr als 10 Jahren hierzu Forschungsvorhaben im grundlagennahen und anwendungsorientierten Bereich. Dazu gehören beispielsweise Vorhaben, die sich mit den Chancen von Paludikulturen befassen. In verschiedenen Bereichen besteht weiterhin Forschungsbedarf. Neben technologischen Aspekten gibt es vor allem Fragen zur Akzeptanz, zu geeigneten Beteiligungsformen und -formaten und generell fehlende transdisziplinäre Ansätze. Beispielhafte Forschungsbedarfe werden von Experten derzeit an folgenden Stellen gesehen: - Beurteilung der Auswirkungen von Wiedervernässungsmaßnahmen und Nutzungsänderungen        auf     diverse    Ökosystemleistungen       (insbesondere 39
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Langzeitstudien z.B. zur Nährstoff- und Klimabilanz von Nutzungsformen wie Paludikulturen oder verschiedener Waldtypen). - (Weiter-)Entwicklung von Methoden zur genaueren Ermittlung der Reduktionen von Treibhausgas-Emissionen aus Wiedervernässungsmaßnahmen. - Identifikation geeigneter Prozesse zur Überführung von Paludikulturen in die landwirtschaftliche Praxis, inklusive Technik- und Produktentwicklung sowie Begleitforschung. - Fragen nach einer Neubewertung und Perspektive der Moorlandschaften innerhalb heutiger und künftiger Agrarstrukturen im Zusammenhang mit den Herausforderungen des Klimawandels sowie Eruierung neuer regionaler Wertschöpfungsketten und Auswirkungen auf die Region. Im Aus- und Weiterbildungsbereich zeichnet sich bereits heute ein erheblicher Bedarf an qualifiziertem Personal im Bereich des Moor- und Moorbodenmanagements ab. Die Verfügbarkeit von im Moorschutz qualifiziertem Personal auch über den Naturschutz hinaus ist eine wichtige Voraussetzung, um diesen voranbringen und Maßnahmen erfolgreich umsetzen zu können. Die Beratung der Landbewirtschafter*innen zu Fragen der Bewirtschaftung von Moorböden und Anpassung landwirtschaftlicher Produktionsmethoden muss ebenfalls eine Schlüsselrolle einnehmen und sollte daher ausgebaut werden. Dasselbe gilt für qualifizierte Planungsbüros, die Vernässungsprojekte planen und die technische Umsetzung begleiten können. Empirische Untersuchungen ergaben, dass auch bei den Verwaltungen ein großer Qualifizierungsbedarf zu Fragen des Klima-, Moor-, Boden-, Wasser- und Biodiversitätsschutzes besteht. Dies betrifft besonders die Abwägung von Interessen und der unter dem Eindruck des Klimawandels angepassten Interpretation und Weiterentwicklungen von Rechtssetzungen sowie die Begleitung und Lenkung von Vernässungsprojekten. Zusätzlich ist der Moorschutz in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung stärker zu berücksichtigen. Bildungsangebote in Sinne von Bildung für Nachhaltige Entwicklung können hier einen ausbaufähigen Ansatz bieten. 4.8.2 Ziele a. Leistungsfähige Moorschutzforschung Eine leistungsfähige Forschungslandschaft zu Fragen des Moorschutzes in Deutschland, insbesondere auch unter Biodiversitäts-, Klima-, Boden- und Gewässerschutzaspekten, wird erhalten. b. Verbesserung von Ausbildung und Studium Die Wissensvermittlung zu Fragen des Boden- und Moorschutzes ist in der Aus- und Weiterbildung sowie im Studium verankert. c. Qualifizierung der Verwaltung 40
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Die Verwaltungen und Behörden sind bezüglich der Fragen des Klima-, Moor-, Wasser-, Boden- und Biodiversitätsschutzes qualifiziert. d. Verbesserung in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung Die Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung zu Fragen des Klima-, Moor- und Biodiversitätsschutzes ist gestärkt. 4.8.3 Maßnahmen I.     Die Bundesregierung verstärkt die Forschungsförderung im Moorschutz, um tragfähige Entscheidungs- und Umsetzungsgrundlagen zu schaffen. Die Entwicklung neuer, innovativer Ansätze für den Moorbodenschutz soll besonders unterstützt werden. II.    Die Bundesregierung fördert und erprobt die Einführung neuer, besonders ambitionierter Ansätze für die klimaverträgliche Bewirtschaftung von Moorstandorten insbesondere durch langfristig angelegte Pilotprojekte. Hierbei sollen unter anderem Fragen des Pflanzenbaus, von Bewirtschaftungstechniken, Verwertungsoptionen und Wirtschaftlichkeit adressiert werden. III.   Die Bundesregierung unterstützt unter anderem im Rahmen von Pilotprojekten zum Moorbodenschutz Langzeitstudien zu den Wirkungen von Wiedervernässungsmaßnahmen und ihren Auswirkungen auf Treibhausgas- Emissionen und Biodiversität. IV.    Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der FONA-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ die Untersuchung von Treibhausgas-Emissionen und deren Speicherungspotential bei Moorböden durch die Prüfung umweltschonender Methoden der CO2-Entnahme aus der Atmosphäre und deren Überwachung. V.     Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der FONA-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ die Erhaltung gesunder Böden und deren nachhaltigen Nutzung sowie die Weiterentwicklung von Agrar- und Ernährungssystemen durch Forschung hin zu nachhaltigen und klimafreundlichen landwirtschaftlichen Betrieben. VI.    Im Rahmen der Forschung zur Bioökonomie wird die Entwicklung von nachhaltigen Produkten, Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten, die umwelt-, natur-, biodiversitäts- und klimafreundlich produziert und genutzt werden können, national und global gefördert. VII.   Die Integration des Moorschutzes in die Aus- und Fortbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Landschaftsplanung und Wasserwirtschaft wird unterstützt. VIII.  Die      Bundesregierung        unterstützt   Initiativen  zur     verstärkten Informationsvermittlung und Aus- und Weiterbildung, um Akteure der Wasserwirtschaft für den Moorschutz zu sensibilisieren. 41
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IX.     Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei der Stärkung des landwirtschaftlichen Versuchswesens mit dem Ziel der Etablierung langfristiger Zeitreihen und zur technologischen Weiterentwicklung der Wiedervernässung und der Beratung von Landbewirtschafter*innen. 4.9 Rechtsrahmen und Fördermaßnahmen 4.9.1 Aktuelle Situation Die in Deutschland geltenden Gesetze und untergesetzlichen Regelungen ermöglichen grundsätzlich     einen    effizienten      Moorschutz    im     Rahmen     der    jeweiligen finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten. Sie sind jedoch bisher nicht konsequent darauf ausgerichtet, einen auf Klimaschutz und Biodiversitätserhalt ausgerichteten Moorschutz, der auf dem Grundprinzip der Freiwilligkeit aufbaut, optimal zu unterstützen. Auch im Bereich der Förderung sind Anpassungen sinnvoll, um die verschiedenen bereits vorhandenen Förderinstrumente möglichst effizient aufeinander abzustimmen und qualitativ zu verstärken. In Deutschland existiert eine vielfältige Förderlandschaft für Maßnahmen zum Moorschutz. Alle moorreichen Länder haben Moorschutzprogramme oder -konzepte aufgestellt, zum Teil untersetzt mit konkreten flächenbezogenen Zielen. Sie fördern Moorschutzprojekte vor allem mit Finanzierungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und oder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und weiteren EU-, Bundes- und Landesprogrammen. So werden erhebliche finanzielle Mittel für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in der Landwirtschaft bereitgestellt. Die Maßnahmen verfolgen hauptsächlich Ziele des Arten- und Biotopschutzes. Eine weitere Möglichkeit sind private Initiativen, mit denen wirtschaftliche Anreize für Moorschutzmaßnahmen gewährt werden. Die Naturschutzgroßprojekte des Bundes („chance.natur“) dienen der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Damit leistet die Bundesregierung seit 1979 einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Erhalt wertvoller Naturräume in Deutschland. Insgesamt wurden über 500 Millionen Euro Bundesmittel für über 80 Projekte bereitgestellt. Die Laufzeit von bis zu zehn Jahren soll sicherstellen, dass auch umfängliche Maßnahmen gefördert werden und zu einer dauerhaften Verbesserung der Natur führen können. Im Rahmen dieses Programmes wurde eine Vielzahl von Moorprojekten umgesetzt. Darüber hinaus existieren weitere Programme, in denen der Moorschutz berücksichtigt wird: Die Bundesregierung fördert im Bundesprogramm Biologische Vielfalt sowie über die Internationale Klimaschutzinitiative Projekte mit einem Bezug zum Moorschutz in Deutschland und international. Mit dem Waldklimafonds der Bundesregierung können Projekte zum Schutz, zur Erhaltung und zur Renaturierung von Mooren in Wäldern sowie von Moorwäldern gefördert werden. Die Bundesregierung hat einen Wildnisfonds eingerichtet, um das Erreichen des Zwei- Prozent-Wildnisziels der NBS zu unterstützen. Die Förderung von Klimaschutzprojekten durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) kann auch Projekte mit Bezug zum Moorschutz umfassen, soweit dies von den Förderbedingungen abgedeckt ist. Ebenfalls erfolgt eine 42
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Förderung von Moorschutzprojekten über die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, eine der größten Umweltstiftungen in Europa. 4.9.2 Ziele a.  Nutzung des bestehenden Rechtsrahmens für den Moorschutz Die bestehenden rechtlichen Regelungen werden im Sinne eines ambitionierten Moorbodenschutzes genutzt. b. Überprüfung und Anpassung rechtlicher Regelungen Die rechtlichen Regelungen, insbesondere im Bereich der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, beim Natur- und Bodenschutz sowie im Raumordnungs- und Planungsrecht unterstützen einen ambitionierten Moorschutz. Zur Vermeidung neuer Zielkonflikte und Erschwernisse beim Moorschutz wird die Errichtung weiterer Bauten und Infrastrukturen auf entwässerten Moorböden vermieden oder moorschutzorientiert ausgeführt. c.  Rechtliche Verankerung des öffentlichen Interesses am Moorschutz Es wird gesetzlich klargestellt, dass der Moorschutz im öffentlichen Interesse liegt. Im Rahmen aller relevanter Abwägungs- und Ermessensentscheidungen sind die Belange des Moorschutzes zu berücksichtigen. d. Planerische Absicherung der Moorflächen Planerische Instrumente auf Bundes-, Landes-, und Regionalebene werden so genutzt, dass sichergestellt ist, dass zukünftige Wiedervernässungsmaßnahmen auf Moor- und Moorbodenflächen möglichst effizient umgesetzt werden können. e.  Moorschutzförderung verbessern Eine zielgenaue Förderstruktur auch außerhalb der GAP und angepasste förderrechtliche    Rahmenbedingungen         ermöglichen    einen    effektiven Moorbodenschutz und die klimaverträgliche Ausrichtung der Nutzung von Moorböden unter Berücksichtigung der Belange des Boden- und Naturschutzes sowie der Wasserwirtschaft. Für die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen von wiedervernässten Moorstandorten bestehen insbesondere im Rahmen der GAP ökonomisch sinnvolle und klimaverträgliche Perspektiven. 4.9.3 Maßnahmen I.     Der bestehende Rechtsrahmen wird konsequent für die Belange des Moorschutzes genutzt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dies auch in den Ländern geschieht. II.    Die Bundesregierung prüft die auf Bundesebene bestehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere im Bereich der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, des 43
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