dqr-handbuch-01-08-2013

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „3 bis 3,5 jährigen Berufsausbildung

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HQR                                                                                                                                     15 Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse Vorbemerkung: Der vorliegende Entwurf beschränkt sich zunächst auf Hochschulabschlüsse. In nächsten Schritten sollte der gesamte Schulbereich sowie die Bereiche der beruflichen Bildung und des Lebenslangen Lernens mit einbezogen werden. Studienstruktur im Europäischen Hochschulraum Abschlüsse des Hochschulstudiums Qualifikationsstufen                          Formale Aspekte                          Hochschulgrade und Staatsexamina5 1. Stufe: Bachelor-Ebene                    Grade auf Bachelor-Ebene:                   B. A.; B. Sc.; B. Eng.; B.F.A., B. Mus, 3, 3,5 oder 4 Jahre Vollzeitstu­            LLB dium bzw. 180, 210 oder 240 ECTS            Diplom (FH), Staatsexamen Punkte; alle Grade berechtigen zur Bewer­ bung für Masterprogramme 2. Stufe: Master-Ebene                      Grade auf Master-Ebene:                     M.A., M. Sc., M. Eng., M.F.A., M. Mus., normalerweise 5 Jahre Vollzeit­             LLM, etc. studium bzw. 300 ECTS-Punkte;               Diplom (Univ.), bei gestuften Studiengängen 1,              Magister, Staatsexamen 1,5 oder 2 Jahre bzw. 60, 90 oder Nicht-konsekutive und weiter­ 120 ECTS-Punkte auf Master-Ebene; bildende Master7 Typen von Master-Abschlüssen: stär­ ker anwendungsorientiert, stärker forschungsorientiert, künstlerisches Profil, Lehramtsprofil; alle Grade berechtigen zur Bewerbung für ein Promotionsvorhaben6 3. Stufe: Doktoratsebene                    (Grade bauen in der Regel auf einem Dr., Ph. D. Abschluss auf Master-Ebene, also von 300 ECTS-Punkten oder mehr auf)8 5678 5         Auflistung siehe Anlage 1. Staatsprüfungen sind in der Regel der zweiten Studienstufe zugeordnet; allerdings bestehen folgen­ de Sonderregelungen: Studiengänge mit Staatsprüfung haben eine Regelstudienzeit von 3 Jahren (Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe und Sekundarstufe I mit möglicher Zuordnung zur 1. Studienstufe) bis 6,5 Jahren (Medizin); dies entspricht 180–390 ECTS-Punkten. 6         Für künstlerische Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen gilt diese Berechtigung nur eingeschränkt. 7         Die Abschlussbezeichnungen für nichtkonsekutive und weiterbildende Master sind nicht vorgeschrieben und beschränken sich nicht auf die genannten Abschlussbe Die Abschlussbezeichnungen für nichtkonsekutive und weiterbildende Master sind nicht vorgeschrieben und beschränken sich nicht auf die genannten Abschlussbezeichnungen, z.B. MBA. 8         Besonders qualifizierte Bachelor- und Diplom (FH)-Absolventen können auch direkt zur Promotion zugelassen werden.
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16                                                                                                                               HQR Stufe 1: Bachelor-Ebene (180, 210 oder 240 ECTS) Wissen und Verstehen                  Können (Wissenserschließung)                        Formale Aspekte Wissensverbreiterung:                      Absolventen haben folgende Kom­             Zugangsvoraussetzungen: Wissen und Verstehen von Absol­            petenzen erworben:                             Hochschulzugangsberechtigung venten bauen auf der Ebene der             Instrumentale Kompetenz:                       (s. Anlage 2) Hochschulzugangsberechtigung auf              ihr Wissen und Verstehen auf ihre           entsprechend den Länderrege­ und gehen über diese wesentlich               Tätigkeit oder ihren Beruf anzu­            lungen zum Hochschulzugang für hinaus.                                       wenden und Problemlösungen                  beruflich qualifizierte Bewerber Absolventen haben ein breites und             und Argumente in ihrem Fach­                ohne schulische Hochschulzu­ integriertes Wissen und Verstehen             gebiet zu erarbeiten und weiter­            gangsberechtigung9 der wissenschaftlichen Grundlagen             zuentwickeln.                            Dauer: ihres Lerngebietes nachgewiesen.           Systemische Kompetenzen:                    (einschl. Abschlussarbeit) 3, 3,5 oder Wissensvertiefung:                            relevante Informationen, insbe­          4 Jahre (180, 210 oder 240 ECTS Sie verfügen über ein kritisches              sondere in ihrem Studienpro­             Punkte) Verständnis der wichtigsten Theo­             gramm zu sammeln, zu bewerten            Abschlüsse auf der Bachelor-Ebene rien, Prinzipien und Methoden ihres           und zu interpretieren                    stellen den ersten berufsqualifizie­ Studienprogramms und sind in der              daraus wissenschaftlich fundierte        renden Abschluss dar. Lage ihr Wissen vertikal, horizontal          Urteile abzuleiten, die gesell­          Anschlussmöglichkeiten: und lateral zu vertiefen. Ihr Wissen          schaftliche, wissenschaftliche,          Programme auf Master- (bei heraus­ und Verstehen entspricht dem                  und ethische Erkenntnisse berück­        ragender Qualifikation auch direkt Stand der Fachliteratur, sollte aber          sichtigen;                               auf Promotions-)Ebene, andere zugleich einige vertiefte Wissens­            selbständig weiterführende Lern­         Weiterbildungsoptionen bestände auf dem aktuellen Stand              prozesse zu gestalten. Übergänge aus der beruflichen der Forschung in ihrem Lerngebiet          Kommunikative Kompetenzen:                  Bildung: einschließen.                              fachbezogene Positionen und                 Außerhalb der Hochschule er­ Problemlösungen zu formulieren              worbene und durch Prüfung und argumentativ                            nachgewiesene Qualifikationen und zu verteidigen;                             Kompetenzen können bei Aufnahme sich mit Fachvertretern und mit             eines Studiums von der jeweiligen Laien über Informationen, Ideen,            Hochschule durch ein Äquivalenz­ Probleme und Lösungen austau­               prüfverfahren in einer Höhe schen: angerechnet werden, die den Verantwortung in einem Team Leistungsanforderungen des jewei­ übernehmen ligen Studiengangs entspricht10. 910 9       Vgl. Ständige Kultusministerkonferenz der Länder (Hrsg.): Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglich­ keiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen. Stand März 2003 10 Vgl. Gemeinsame Empfehlung des BMBF, der KMK und der HRK an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium vom 26.09.2003
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Sie sind                                                   lungen zum Hochschulzugang für lösung auch in neuen und unver­ in der Lage, die Besonderheiten,                                                         beruflich qualifizierte Bewerber trauten Situationen anzuwenden, Grenzen, Terminologien und Lehr­                                                         ohne schulische Hochschulzu­ die in einem breiteren oder multi­ meinungen ihres Lerngebiets zu                                                           gangsberechtigung11 disziplinären Zusammenhang mit definieren und zu interpretieren.                                                     Für die Master-Ebene: Erster berufs­ ihrem Studienfach stehen. Wissensvertiefung:                                                                    qualifizierender Hochschulabschluss Systemische Kompetenzen:                   mindestens auf Bachelor-Ebene, Ihr Wissen und Verstehen bildet die Wissen zu integrieren und mit           plus weitere, von der Hochschule zu Grundlage für die Entwicklung und/ Komplexität umzugehen;                  definierende Zulassungsvorausset­ oder Anwendung eigenständiger auch auf der Grundlage un­              zungen Ideen. Dies kann anwendungs- oder vollständiger oder begrenzter forschungsorientiert erfolgen. Sie                                                    Dauer: Informationen wissenschaftlich verfügen über ein breites, detail­                                                       für Masterprogramme 1, 1,5 oder fundierte Entscheidungen zu liertes und kritisches Verständnis                                                       2 Jahre (60, 90 oder 120 ECTS fällen und dabei gesellschaftliche, auf dem neusten Stand des Wissens                                                        Punkte) wissenschaftliche und ethische in einem oder mehreren Spezialbe­                                                        für grundständige Studiengänge Erkenntnisse zu berücksichtigen, reichen.                                                                                 mit Hochschulabschluss 4, 4,5 die sich aus der Anwendung ihres oder 5 Jahre, einschl. Abschluss­ Wissens und aus ihren Entschei­ arbeit (240, 270 oder 300 ECTS dungen ergeben; Punkte) selbständig sich neues Wissen für Studiengänge mit Staats­ und Können anzueignen examen12 weitgehend selbstgesteuert und/ oder autonom eigenständige for­         Anschlussmöglichkeiten: schungs- oder anwendungsorien­          Promotion, Weiterbildungsoptionen tierte Projekte durchzuführen.          Übergänge aus der beruflichen Kommunikative Kompetenzen:                 Bildung: auf dem aktuellen Stand von             Unbeschadet des Erfordernisses Forschung und Anwendung                 eines ersten berufsqualifizierenden Fachvertretern und Laien ihre           Abschlusses können außerhalb der Schlussfolgerungen und die              Hochschule erworbene und durch diesen zugrunde liegenden Infor­        Prüfung nachgewiesene Qualifi­ mationen und Beweggründe in             kationen und Kompetenzen bei klarer und eindeutiger Weise zu         Aufnahme eines Studiums von der vermitteln.                             jeweiligen Hochschule durch ein sich mit Fachvertretern und mit         Äquivalenzprüfverfahren in einer Laien über Informationen, Ideen,        Höhe angerechnet werden, die den Probleme und Lösungen auf wis­          Leistungsanforderungen des jewei­ senschaftlichem Niveau auszutau­        ligen Studiengangs entspricht13. schen in einem Team herausgehobene Verantwortung zu übernehmen 111213 11 Vgl. Ständige Kultusministerkonferenz der Länder (Hrsg.): Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglich­ keiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen. Stand März 2003 12          S. Fußnote 1. 13 Vgl. Gemeinsame Empfehlung des BMBF, der KMK und der HRK an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium vom 26.09.2003
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Anhang B Liste der am Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) beteiligten Institutionen
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ANHANG                                                                                     21 Anhang zum DQR-Dokument Liste der am Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) beteiligten Institutionen Vorsitz: Bundesministerium für Bildung und Forschung Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder Mitglieder: Bundesagentur für Arbeit Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., vertreten durch die Katho ­ lische Fachhochschule Freiburg Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen/Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruf­ lichen Schulen Deutscher Gewerkschaftsbund Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Experte, Fachhochschule Osnabrück Experte, Universität Duisburg-Essen freier zusammenschluss von studentInnenschaften e.V. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hochschulrektorenkonferenz IG Metall Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung, vertreten durch den Handels ­ verband Deutschland Rat der Weiterbildung, vertreten durch den Deutschen Volkshochschulverband Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Wirtschaftsministerkonferenz Wissenschaftsrat Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
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