dqr-handbuch-01-08-2013
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)-Berufsbildung“
8 DQR-GloSSAR III. DQR-Glossar Im Folgenden wird die Verwendung zentraler Begriffe im DQR erläutert. Die Anforderungsstruktur eines Y Lern- oder Arbeitsbereichs beinhaltet die entscheidenden Hinweise auf die Niveauzuordnung einer Y Qualifikation. Sie wird durch die Merkmale Komplexität, Dynamik, erforderliche Y Selbständigkeit und Innovationsfähigkeit beschrie ben. Ein Arbeitsbereich ist ein Feld praktischer Anwendung von Y Kompetenzen, das durch eine charakteristische Y Anforderungsstruktur gekennzeichnet ist. Aufgabe, Erfüllung einer, ist die Herbeiführung eines definierten erwünschten Zielzu stands mithilfe bekannter vorgegebener Methoden. Sie grenzt sich von der Lösung eines Y Problems ab. Berufliches Tätigkeitsfeld bezeichnet einen Y Arbeitsbereich, in dem Menschen ihrem Erwerb nachgehen. Berufliches Wissen verbindet die Kenntnis von Fakten, Grundsätzen und Theorien mit Praxiswissen, insbesondere dem Wissen um Verfahrens- und Vorgehensmöglichkeiten, in einem arbeitsmarktrelevanten Tätigkeitsfeld. Beurteilungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Lern- oder Arbeitsprozesse und ihre Ergebnisse mit relevanten Maßstäben zu vergleichen und auf dieser Grundlage zu bewerten. Breite bezieht sich auf die Anzahl von Bereichen des allgemeinen, beruflichen oder wissen schaftlichen Wissens, die mit einer Y Qualifikation verbunden sind. Eigenständigkeit bezeichnet die Fähigkeit und das Bestreben, in unterschiedlichen Situati onen angemessene Entscheidungen zu treffen und ohne fremde Hilfe zu handeln. Fachkompetenz umfasst Y Wissen und Y Fertigkeiten. Sie ist die Fähigkeit und Bereit schaft, Aufgaben- und Problemstellungen eigenständig, fachlich angemessen, methoden geleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beurteilen. Fachtheoretisches Wissen bezeichnet Y Fachwissen, zu dem die Kenntnis der bedeutends ten Theorien eines Fachs gehört. Fachwissen bezeichnet Fakten-, Regel- und/oder Begründungswissen. Fertigkeiten bezeichnen die Fähigkeit, Y Wissen anzuwenden und Know-how einzusetzen, um Aufgaben auszuführen und Probleme zu lösen. Wie im Europäischen Qualifikations rahmen werden Fertigkeiten als kognitive Fertigkeiten (logisches, intuitives und kreatives Denken) und als praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden, Materialien, Werkzeugen und Instrumenten) beschrieben. Führungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, in einer Gruppe oder einer Organisation auf zielführende und konstruktive Weise steuernd und richtungsweisend auf das Verhalten anderer Menschen einzuwirken. Unter Innovation wird die praktische Umsetzung von Ideen in neue Produkte, Dienstleis tungen, Prozesse, Systeme und soziale Interaktionen verstanden. Instrumentale Fertigkeiten sind Fertigkeiten der Anwendung, sei es von Ideen, Theorien, Methoden oder Hilfsmitteln, Technologien und Geräten. Kommunikation bezeichnet den verständigungsorientierten Austausch von Informatio nen zwischen Personen, in Gruppen und Organisationen. Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Y Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.
DQR-GloSSAR 9 Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Y Fachkompetenz und Y personale Kompetenz dargestellt. Y Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung. (Im EQR hingegen wird Kompetenz nur im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit beschrieben.) Komplexität bezeichnet die Eigenschaft einer Y Anforderungsstruktur, in der eine Vielzahl in Wechselwirkung stehender Faktoren zu berücksichtigen ist und die Lösung von Y Proble men den Abgleich unterschiedlicher Teilaspekte und des Gesamtzusammenhangs in einem iterativen Prozess verlangt. Lernberatung bezeichnet die Unterstützung von Lernprozessen durch das Aufzeigen von Zielen und Hilfsmitteln des Lernens. Fähigkeit und Bereitschaft, einerseits angebotene Lern beratung zu nutzen, andererseits selbst Lernberatung anzubieten, sind wichtige Aspekte Y personaler Kompetenz. Ein Lernbereich ist ein Feld der Aneignung oder Weiterentwicklung von Y Kompetenzen, das durch eine charakteristische Y Anforderungsstruktur, z. B. eines Y wissenschaftlichen Faches, gekennzeichnet ist. Lernergebnisse (learning outcomes) bezeichnen das, was Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun, nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben. Der DQR be schreibt zu Y Kompetenzen gebündelte Lernergebnisse. Lernkompetenz ist die Fähigkeit, sich ein realistisches Bild vom Stand der eigenen Kompe tenzentwicklung zu machen und diese durch angemessene Schritte weiter voranzutreiben. Methodenkompetenz bezeichnet die Fähigkeit, an Regeln orientiert zu handeln. Dazu ge hört auch die reflektierte Auswahl und Entwicklung von Methoden. Y Fachkompetenz und Y personale Kompetenz schließen Methodenkompetenz jeweils mit ein. Die Fähigkeit zur Mitgestaltung ermöglicht es, sich konstruktiv in die Weiterentwicklung der Umfeldbedingungen in einem Y Lern- oder Arbeitsbereich einzubringen. Personale Kompetenz – auch Personale/Humankompetenz – umfasst Y Sozialkompetenz und Y Selbständigkeit. Sie bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, sich weiterzuentwi ckeln und das eigene Leben eigenständig und verantwortlich im jeweiligen sozialen, kultu rellen bzw. beruflichen Kontext zu gestalten. Problemlösung ist die Herbeiführung eines erwünschten Zielzustands. Sie setzt (anders als die Erfüllung einer Y Aufgabe) die eigenständige Spezifizierung des zu überwindenden Aus gangszustands (Problemdefinition) voraus und verlangt die Identifizierung und ggf. auch die Entwicklung von zur Zielerreichung geeigneter Methoden. Qualifikation bezeichnet das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungspro zesses, bei dem eine dafür zuständige Institution festgestellt hat, dass die individuellen Y Lernergebnisse vorgegebenen Standards entsprechen. Reflexivität beinhaltet die Fähigkeit, mit Veränderungen umzugehen, aus Erfahrungen zu lernen und kritisch zu denken und zu handeln. Selbständigkeit bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, eigenständig und verantwort lich zu handeln, eigenes und das Handeln anderer zu reflektieren und die eigene Hand lungsfähigkeit weiterzuentwickeln. Sozialkompetenz bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, zielorientiert mit anderen zu sammenzuarbeiten, ihre Interessen und sozialen Situationen zu erfassen, sich mit ihnen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen sowie die Arbeits- und Lebenswelt mitzugestalten. Spezialisierung bezeichnet die Entwicklung vertiefter Expertise in Teilbereichen eines Y Lern- oder Arbeitsbereichs, der bereits in einer gewissen Breite überblickt oder beherrscht wird.
10 DQR-GloSSAR Strategieorientierung kennzeichnet solche beruflichen Tätigkeitsfelder, in denen die Zieldefinition von Prozessen und Organisationseinheiten eine wesentliche Rolle spielt. Systemische Fertigkeiten sind auf die Generierung von Neuem gerichtet. Sie setzen Y instrumentale Fertigkeiten voraus und erfordern die Einschätzung von und den adäquaten Umgang mit komplexen Zusammenhängen. Teamfähigkeit ist die Fähigkeit, innerhalb einer Gruppe zur Erreichung von Zielen zu kooperieren. Tiefe von Wissen bezeichnet den Grad der Durchdringung eines Bereichs des allgemeinen, beruflichen oder wissenschaftlichen Wissens. Verant wortung bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, selbstgesteuert zur Gestaltung von Prozessen, unter Einbeziehung der möglichen Folgen, beizutragen. Wissen bezeichnet die Gesamtheit der Fakten, Grundsätze, Theorien und Praxis in einem Y Lern- oder Arbeitsbereich als Ergebnis von Lernen und Verstehen. Der Begriff Wissen wird synonym zu „Kenntnisse“ verwendet. Wissenschaftliches Fach verweist auf wissenschaftliche Fachlichkeit, nicht auf ein Studien fach und schließt kreativ-künstlerische Bereiche ein. Zur Beschreibung des DQR werden folgende Termini verwendet: Deskriptoren sind die Texte in den einzelnen Matrix-Feldern des DQR, die die Ausprägung von Kompetenzen auf einem bestimmten Niveau charakterisieren (z. B. „Fertigkeiten auf Niveau 5“). Die im DQR verwendeten Kompetenzkategorien sind Y Fachkompetenz, unterteilt in Y Wissen und Y Fertigkeiten, und Y personale Kompetenzen, unterteilt in Y Sozialkompetenz und Y Selbständigkeit. Für die Zuordnung zu den Niveaus wird auf verschiedene Subkate gorien zurückgegriffen. Das sind beim Wissen Y Tiefe und Y Breite, bei den Fertigkeiten Y instrumentale Fertigkeiten, Y systemische Fertigkeiten und Y Beurteilungsfähigkeit, bei der Sozialkompetenz Y Team/Führungsfähigkeit, Y Mitgestaltung und Y Kommunikation und bei der Selbständigkeit Y Eigenständigkeit, Y Verantwortung, Y Reflexivität und Y Lern kompetenz. Der Niveauindikator charakterisiert zusammenfassend die Anforderungsstruktur in ei nem Lern- oder Arbeitsbereich, in einem wissenschaftlichen Fach oder beruflichen Tätig keitsfeld. Mit den Niveaus werden Kompetenzen gemäß ihrer Komplexität und der Dynamik der je weiligen Lern- und Arbeitsbereiche angeordnet. Es handelt sich nicht um eine Ordinalskala mit Stufen gleichen Umfangs. Rechnerische Operationen wie z. B. Durchschnittsbildung verbieten sich.
Anlage Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen)
12 HQR Vorbemerkung Die Entwicklung eines nationalen Qualifikationsrahmens Der Bologna-Prozess zielt auf die Schaffung eines Systems leicht lesbarer und vergleichbarer Ab schlüsse. Ein wesentliches Instrument ist dabei die Einführung einer zweistufigen Studienstruk tur. Weitgehender Konsens besteht unter den Bologna-Ländern über die quantitativen Vorgaben für Bachelor- und Masterabschlüsse (Bachelor 180–240 ECTS Credits, Master 60–120 ECTS Cre dits), über die Nomenklatur der beiden Studienstufen (Bachelor und Master bzw. entsprechen de nationale Bezeichnungen) und über einzelne Grundprinzipien (Beschäftigungsfähigkeit, In ternationalisierung etc.). Für die weitere Gestaltung des Europäischen Hochschulraums besteht eine Herausforderung in der grundsätzliche Einigung über die mit einem Studienabschluss zu erwerbenden Qualifikationsprofile sowie eine allgemein verständliche Form der Beschreibung (einheitliche Terminologie) derselben. Die europäischen Bildungsminister haben sich im Berlin Kommuniqué (September 2003) dafür ausgesprochen, „einen Rahmen vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse für ihre Hochschulsysteme zu entwickeln, der darauf zielt, Qualifikationen im Hinblick auf Arbeitsbelastung, Niveau, Lernergebnisse, Kompetenzen und Profile zu definieren. Sie ver pflichten sich ferner, einen übergreifenden Rahmen für Abschlüsse im Europäischen Hoch schulraum zu entwickeln“. Dieser Europäische Rahmen kann nur allgemeine Qualifikationen definieren. Seine Akzeptanz wird davon abhängen, ob er einen Mehrwert hinsichtlich der zu erreichenden Transparenz bietet. Er sollte daher die nationalen Qualifikationsrahmen, die das Kernstück bilden, zusammenführen, die Transparenz eines sich zunehmend diversifizierenden Hochschulsystems gewährleisten und dem Bedürfnis nach Verständlichkeit von Seiten der Studierenden und Arbeitgeber Rechnung tragen, die Vielfalt an Qualifikationen in Europa abbilden können. Was ist ein Qualifikationsrahmen? Ein Qualifikationsrahmen ist eine systematische Beschreibung der Qualifikationen, die das Bildungssystem eines Landes hervorbringt. Diese Beschreibung beinhaltet: eine allgemeine Darstellung des Qualifikationsprofils eines Absolventen, der den zugeord neten Abschluss besitzt, eine Auflistung der angestrebten Lernergebnisse (outcomes), eine Beschreibung der Kompetenzen und Fertigkeiten, über die der Absolvent verfügen sollte, eine Beschreibung der formalen Aspekte eines Ausbildungslevels (Arbeitsumfang in ECTS Credits, Zulassungskriterien, Bezeichnung der Abschlüsse, formale Berechtigungen). Bisher wurden deutsche Studienprogramme vor allem durch ihre Studieninhalte, Zulassungs kriterien, Studienlänge beschrieben. Ein Qualifikationsrahmen ermöglicht dagegen die Be schreibung an Hand der Qualifikationen, die der Absolvent nach einem erfolgreich absolvierten Abschluss erworben haben soll. Dies spiegelt die Umorientierung von Input- zu Outputorientie rung wieder und soll die Transparenz des Bildungssystems fördern. Folgenden Zielen dient ein Qualifikationsrahmen: 1. Erhöhte Transparenz, Verständlichkeit und bessere Vergleichbarkeit der angebotenen Aus bildungsgänge – national und international Y durch die explizite Darlegung der Qualifikationsprofile, Y durch die Definition von Zugangs- und Ausgangspunkten sowie Überlappungen zwi schen Studien- und Ausbildungsverläufen, Y durch Verdeutlichung von alternativen Bildungsverläufen, der relativen Positionierung von Qualifikationen zueinander und der Entwicklungsmöglichkeiten im Bildungssys tem.
HQR 13 2. Verbesserte Information für Studieninteressierte und Arbeitgeber. 3. Unterstützung der Evaluation und Akkreditierung Y durch Definition von Referenzpunkten. 4. Erleichterung der Curriculumentwicklung Y durch die Bereitstellung eines Referenzrahmens, den es fachspezifisch zu füllen gilt. 5. Höhere Vergleichbarkeit der Qualifikationen im europäischen und internationalen Kontext. Erläuterung des vorliegenden Entwurfs Der vorliegende Qualifikationsrahmen konzentriert sich zunächst auf den Hochschulbereich und schließt die Beschreibung von Schnittstellen zur beruflichen Bildung ein. Aufbauend auf dieser ersten grundlegenden Systematik sollte der QR für andere Bereiche des Bildungssystems (vor allem Berufsbildung, Weiterbildender Bereich) in den nächsten Jahren weiter entwickelt werden. leitlinien Bei der Erarbeitung des Qualifikationsrahmens wurde auf folgende Leitlinien besonderer Wert gelegt: a) Kompatibilität mit einem Europäischen Qualifikationsrahmen Die Diskussion eines nationalen Qualifikationsrahmens wurde in enger Abstimmung mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene und den Entwicklungen anderer nationaler Qualifikationsrahmen geführt. Ein wichtiges Ziel ist die Kompatibilität mit einem Europäi schen Qualifikationsrahmen. b) Fachunspezifische Beschreibungen Die fachspezifische Ausgestaltung des Qualifikationsrahmens liegt bei den Fächern und den Hochschulen. Der Qualifikationsrahmen ist in diesem Prozess als Referenzrahmen zu verstehen. c) Hochschultypunabhängige Beschreibungen Der Qualifikationsrahmen unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Fachhochschulen ei nerseits und Universitäten und gleichgestellten Hochschulen andererseits. Die unterschied lichen Bildungsziele dieser Hochschularten sollen jedoch nicht in Frage gestellt, sondern für die Entwicklung der neuen Strukturen nutzbar gemacht werden. d) Einbindung aller relevanten Gruppen Um eine breite Akzeptanz für den Qualifikationsrahmen herzustellen, wurde bereits in der Entwicklungsphase eine Rückkopplung mit allen relevanten Akteuren gesucht (Fakultäten- und Fachbereichstage, Studierende, Sozialpartner, Akkreditierungsagenturen). Erläuterung der Kategorien Die Einteilung in die Kategorien wurde in Anlehnung an das TUNING Project vorgenommen, das sich seit mehreren Jahren länderübergreifend mit der Beschreibung fachspezifischer Qua lifikationen auseinandersetzt. Darüber hinaus wurden die Dublin Descriptors, die von der Joint Quality Initiative entwickelt wurden, als weiterer Orientierungspunkt heran gezogen. Lear ning Outcomes finden sich in beiden hier gewählten Kategorien wieder (Wissen und Verstehen sowie Können). Die Kategorie Wissen und Verstehen beschreibt die erworbenen Kompetenzen mit Blick auf den fachspezifischen Wissenserwerb (Fachkompetenz). Die Kategorie Können um fasst die Kompetenzen, die einen Absolventen dazu befähigen, Wissen anzuwenden (Metho denkompetenz), und einen Wissenstransfer zu leisten. Darüber hinaus finden sich hier die kommunikativen und sozialen Kompetenzen wieder. Internationale Initiativen Joint Qualit y Initiative (informelles Netzwerk für Qualitätssicherung und Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen; Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden Schweiz, England) Y Dublin Descrip tors (Definition von Qualifikationen zur Unterscheidung von Bachelor- und Masterstudien gängen)
14 HQR European Consortium for Accreditation (ECA) Tuning Project 2001–2004 Y (generic und subject-related competences) Bachelor-Master Generic Qualification Initiatives EUA Master degrees Survey (Andrejs Rauhvargers, Christian Tauch, September 2002) NARIC-ENIC Meeting, Januar 2003, Brüssel zu Anerkennungsfragen bei den neuen Ab schlüssen Transnational, European Evaluation Project (TEEP), 2002–2003, koordiniert durch ENQA (Entwicklung für Kriterien transnationaler externer Evaluation) Weitere Qualifikationsrahmen Dänischer Qualifikationsrahmen Irish Qualifications Framework UK Qualifications Framework Scottish Credit and Qualifications Framework
HQR 15 Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse Vorbemerkung: Der vorliegende Entwurf beschränkt sich zunächst auf Hochschulabschlüsse. In nächsten Schritten sollte der gesamte Schulbereich sowie die Bereiche der beruflichen Bildung und des Lebenslangen Lernens mit einbezogen werden. Studienstruktur im Europäischen Hochschulraum Abschlüsse des Hochschulstudiums Qualifikationsstufen Formale Aspekte Hochschulgrade und Staatsexamina5 1. Stufe: Bachelor-Ebene Grade auf Bachelor-Ebene: B. A.; B. Sc.; B. Eng.; B.F.A., B. Mus, 3, 3,5 oder 4 Jahre Vollzeitstu LLB dium bzw. 180, 210 oder 240 ECTS Diplom (FH), Staatsexamen Punkte; alle Grade berechtigen zur Bewer bung für Masterprogramme 2. Stufe: Master-Ebene Grade auf Master-Ebene: M.A., M. Sc., M. Eng., M.F.A., M. Mus., normalerweise 5 Jahre Vollzeit LLM, etc. studium bzw. 300 ECTS-Punkte; Diplom (Univ.), bei gestuften Studiengängen 1, Magister, Staatsexamen 1,5 oder 2 Jahre bzw. 60, 90 oder Nicht-konsekutive und weiter 120 ECTS-Punkte auf Master-Ebene; bildende Master7 Typen von Master-Abschlüssen: stär ker anwendungsorientiert, stärker forschungsorientiert, künstlerisches Profil, Lehramtsprofil; alle Grade berechtigen zur Bewerbung für ein Promotionsvorhaben6 3. Stufe: Doktoratsebene (Grade bauen in der Regel auf einem Dr., Ph. D. Abschluss auf Master-Ebene, also von 300 ECTS-Punkten oder mehr auf)8 5678 5 Auflistung siehe Anlage 1. Staatsprüfungen sind in der Regel der zweiten Studienstufe zugeordnet; allerdings bestehen folgen de Sonderregelungen: Studiengänge mit Staatsprüfung haben eine Regelstudienzeit von 3 Jahren (Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe und Sekundarstufe I mit möglicher Zuordnung zur 1. Studienstufe) bis 6,5 Jahren (Medizin); dies entspricht 180–390 ECTS-Punkten. 6 Für künstlerische Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen gilt diese Berechtigung nur eingeschränkt. 7 Die Abschlussbezeichnungen für nichtkonsekutive und weiterbildende Master sind nicht vorgeschrieben und beschränken sich nicht auf die genannten Abschlussbe Die Abschlussbezeichnungen für nichtkonsekutive und weiterbildende Master sind nicht vorgeschrieben und beschränken sich nicht auf die genannten Abschlussbezeichnungen, z.B. MBA. 8 Besonders qualifizierte Bachelor- und Diplom (FH)-Absolventen können auch direkt zur Promotion zugelassen werden.
16 HQR Stufe 1: Bachelor-Ebene (180, 210 oder 240 ECTS) Wissen und Verstehen Können (Wissenserschließung) Formale Aspekte Wissensverbreiterung: Absolventen haben folgende Kom Zugangsvoraussetzungen: Wissen und Verstehen von Absol petenzen erworben: Hochschulzugangsberechtigung venten bauen auf der Ebene der Instrumentale Kompetenz: (s. Anlage 2) Hochschulzugangsberechtigung auf ihr Wissen und Verstehen auf ihre entsprechend den Länderrege und gehen über diese wesentlich Tätigkeit oder ihren Beruf anzu lungen zum Hochschulzugang für hinaus. wenden und Problemlösungen beruflich qualifizierte Bewerber Absolventen haben ein breites und und Argumente in ihrem Fach ohne schulische Hochschulzu integriertes Wissen und Verstehen gebiet zu erarbeiten und weiter gangsberechtigung9 der wissenschaftlichen Grundlagen zuentwickeln. Dauer: ihres Lerngebietes nachgewiesen. Systemische Kompetenzen: (einschl. Abschlussarbeit) 3, 3,5 oder Wissensvertiefung: relevante Informationen, insbe 4 Jahre (180, 210 oder 240 ECTS Sie verfügen über ein kritisches sondere in ihrem Studienpro Punkte) Verständnis der wichtigsten Theo gramm zu sammeln, zu bewerten Abschlüsse auf der Bachelor-Ebene rien, Prinzipien und Methoden ihres und zu interpretieren stellen den ersten berufsqualifizie Studienprogramms und sind in der daraus wissenschaftlich fundierte renden Abschluss dar. Lage ihr Wissen vertikal, horizontal Urteile abzuleiten, die gesell Anschlussmöglichkeiten: und lateral zu vertiefen. Ihr Wissen schaftliche, wissenschaftliche, Programme auf Master- (bei heraus und Verstehen entspricht dem und ethische Erkenntnisse berück ragender Qualifikation auch direkt Stand der Fachliteratur, sollte aber sichtigen; auf Promotions-)Ebene, andere zugleich einige vertiefte Wissens selbständig weiterführende Lern Weiterbildungsoptionen bestände auf dem aktuellen Stand prozesse zu gestalten. Übergänge aus der beruflichen der Forschung in ihrem Lerngebiet Kommunikative Kompetenzen: Bildung: einschließen. fachbezogene Positionen und Außerhalb der Hochschule er Problemlösungen zu formulieren worbene und durch Prüfung und argumentativ nachgewiesene Qualifikationen und zu verteidigen; Kompetenzen können bei Aufnahme sich mit Fachvertretern und mit eines Studiums von der jeweiligen Laien über Informationen, Ideen, Hochschule durch ein Äquivalenz Probleme und Lösungen austau prüfverfahren in einer Höhe schen: angerechnet werden, die den Verantwortung in einem Team Leistungsanforderungen des jewei übernehmen ligen Studiengangs entspricht10. 910 9 Vgl. Ständige Kultusministerkonferenz der Länder (Hrsg.): Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglich keiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen. Stand März 2003 10 Vgl. Gemeinsame Empfehlung des BMBF, der KMK und der HRK an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium vom 26.09.2003
HQR 17 Stufe 2: Master-Ebene (300 ECTS-Punkte, nach Abschluss auf Bachelor-Ebene 60, 90, 120 ECTS-Punkte) Wissen und Verstehen Können (Wissenserschließung) Formale Aspekte Wissensverbreiterung: Absolventen haben folgende Kom Zugangsvoraussetzungen: Masterabsolventen haben Wissen petenzen erworben: Für grundständige Studiengänge und Verstehen nachgewiesen, das (Diplom, Magister, Staatsexamen): Instrumentale Kompetenzen: normalerweise auf der Bachelor- Hochschulzugangsberechtigung ihr Wissen und Verstehen sowie Ebene aufbaut und dieses wesent entsprechend den Länderrege ihre Fähigkeiten zur Problem lich vertieft oder erweitert. Sie sind lungen zum Hochschulzugang für lösung auch in neuen und unver in der Lage, die Besonderheiten, beruflich qualifizierte Bewerber trauten Situationen anzuwenden, Grenzen, Terminologien und Lehr ohne schulische Hochschulzu die in einem breiteren oder multi meinungen ihres Lerngebiets zu gangsberechtigung11 disziplinären Zusammenhang mit definieren und zu interpretieren. Für die Master-Ebene: Erster berufs ihrem Studienfach stehen. Wissensvertiefung: qualifizierender Hochschulabschluss Systemische Kompetenzen: mindestens auf Bachelor-Ebene, Ihr Wissen und Verstehen bildet die Wissen zu integrieren und mit plus weitere, von der Hochschule zu Grundlage für die Entwicklung und/ Komplexität umzugehen; definierende Zulassungsvorausset oder Anwendung eigenständiger auch auf der Grundlage un zungen Ideen. Dies kann anwendungs- oder vollständiger oder begrenzter forschungsorientiert erfolgen. Sie Dauer: Informationen wissenschaftlich verfügen über ein breites, detail für Masterprogramme 1, 1,5 oder fundierte Entscheidungen zu liertes und kritisches Verständnis 2 Jahre (60, 90 oder 120 ECTS fällen und dabei gesellschaftliche, auf dem neusten Stand des Wissens Punkte) wissenschaftliche und ethische in einem oder mehreren Spezialbe für grundständige Studiengänge Erkenntnisse zu berücksichtigen, reichen. mit Hochschulabschluss 4, 4,5 die sich aus der Anwendung ihres oder 5 Jahre, einschl. Abschluss Wissens und aus ihren Entschei arbeit (240, 270 oder 300 ECTS dungen ergeben; Punkte) selbständig sich neues Wissen für Studiengänge mit Staats und Können anzueignen examen12 weitgehend selbstgesteuert und/ oder autonom eigenständige for Anschlussmöglichkeiten: schungs- oder anwendungsorien Promotion, Weiterbildungsoptionen tierte Projekte durchzuführen. Übergänge aus der beruflichen Kommunikative Kompetenzen: Bildung: auf dem aktuellen Stand von Unbeschadet des Erfordernisses Forschung und Anwendung eines ersten berufsqualifizierenden Fachvertretern und Laien ihre Abschlusses können außerhalb der Schlussfolgerungen und die Hochschule erworbene und durch diesen zugrunde liegenden Infor Prüfung nachgewiesene Qualifi mationen und Beweggründe in kationen und Kompetenzen bei klarer und eindeutiger Weise zu Aufnahme eines Studiums von der vermitteln. jeweiligen Hochschule durch ein sich mit Fachvertretern und mit Äquivalenzprüfverfahren in einer Laien über Informationen, Ideen, Höhe angerechnet werden, die den Probleme und Lösungen auf wis Leistungsanforderungen des jewei senschaftlichem Niveau auszutau ligen Studiengangs entspricht13. schen in einem Team herausgehobene Verantwortung zu übernehmen 111213 11 Vgl. Ständige Kultusministerkonferenz der Länder (Hrsg.): Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglich keiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen. Stand März 2003 12 S. Fußnote 1. 13 Vgl. Gemeinsame Empfehlung des BMBF, der KMK und der HRK an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium vom 26.09.2003