dqr-handbuch-01-08-2013
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)-Berufsbildung“
HQR 15 Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse Vorbemerkung: Der vorliegende Entwurf beschränkt sich zunächst auf Hochschulabschlüsse. In nächsten Schritten sollte der gesamte Schulbereich sowie die Bereiche der beruflichen Bildung und des Lebenslangen Lernens mit einbezogen werden. Studienstruktur im Europäischen Hochschulraum Abschlüsse des Hochschulstudiums Qualifikationsstufen Formale Aspekte Hochschulgrade und Staatsexamina5 1. Stufe: Bachelor-Ebene Grade auf Bachelor-Ebene: B. A.; B. Sc.; B. Eng.; B.F.A., B. Mus, 3, 3,5 oder 4 Jahre Vollzeitstu LLB dium bzw. 180, 210 oder 240 ECTS Diplom (FH), Staatsexamen Punkte; alle Grade berechtigen zur Bewer bung für Masterprogramme 2. Stufe: Master-Ebene Grade auf Master-Ebene: M.A., M. Sc., M. Eng., M.F.A., M. Mus., normalerweise 5 Jahre Vollzeit LLM, etc. studium bzw. 300 ECTS-Punkte; Diplom (Univ.), bei gestuften Studiengängen 1, Magister, Staatsexamen 1,5 oder 2 Jahre bzw. 60, 90 oder Nicht-konsekutive und weiter 120 ECTS-Punkte auf Master-Ebene; bildende Master7 Typen von Master-Abschlüssen: stär ker anwendungsorientiert, stärker forschungsorientiert, künstlerisches Profil, Lehramtsprofil; alle Grade berechtigen zur Bewerbung für ein Promotionsvorhaben6 3. Stufe: Doktoratsebene (Grade bauen in der Regel auf einem Dr., Ph. D. Abschluss auf Master-Ebene, also von 300 ECTS-Punkten oder mehr auf)8 5678 5 Auflistung siehe Anlage 1. Staatsprüfungen sind in der Regel der zweiten Studienstufe zugeordnet; allerdings bestehen folgen de Sonderregelungen: Studiengänge mit Staatsprüfung haben eine Regelstudienzeit von 3 Jahren (Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe und Sekundarstufe I mit möglicher Zuordnung zur 1. Studienstufe) bis 6,5 Jahren (Medizin); dies entspricht 180–390 ECTS-Punkten. 6 Für künstlerische Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen gilt diese Berechtigung nur eingeschränkt. 7 Die Abschlussbezeichnungen für nichtkonsekutive und weiterbildende Master sind nicht vorgeschrieben und beschränken sich nicht auf die genannten Abschlussbe Die Abschlussbezeichnungen für nichtkonsekutive und weiterbildende Master sind nicht vorgeschrieben und beschränken sich nicht auf die genannten Abschlussbezeichnungen, z.B. MBA. 8 Besonders qualifizierte Bachelor- und Diplom (FH)-Absolventen können auch direkt zur Promotion zugelassen werden.
16 HQR Stufe 1: Bachelor-Ebene (180, 210 oder 240 ECTS) Wissen und Verstehen Können (Wissenserschließung) Formale Aspekte Wissensverbreiterung: Absolventen haben folgende Kom Zugangsvoraussetzungen: Wissen und Verstehen von Absol petenzen erworben: Hochschulzugangsberechtigung venten bauen auf der Ebene der Instrumentale Kompetenz: (s. Anlage 2) Hochschulzugangsberechtigung auf ihr Wissen und Verstehen auf ihre entsprechend den Länderrege und gehen über diese wesentlich Tätigkeit oder ihren Beruf anzu lungen zum Hochschulzugang für hinaus. wenden und Problemlösungen beruflich qualifizierte Bewerber Absolventen haben ein breites und und Argumente in ihrem Fach ohne schulische Hochschulzu integriertes Wissen und Verstehen gebiet zu erarbeiten und weiter gangsberechtigung9 der wissenschaftlichen Grundlagen zuentwickeln. Dauer: ihres Lerngebietes nachgewiesen. Systemische Kompetenzen: (einschl. Abschlussarbeit) 3, 3,5 oder Wissensvertiefung: relevante Informationen, insbe 4 Jahre (180, 210 oder 240 ECTS Sie verfügen über ein kritisches sondere in ihrem Studienpro Punkte) Verständnis der wichtigsten Theo gramm zu sammeln, zu bewerten Abschlüsse auf der Bachelor-Ebene rien, Prinzipien und Methoden ihres und zu interpretieren stellen den ersten berufsqualifizie Studienprogramms und sind in der daraus wissenschaftlich fundierte renden Abschluss dar. Lage ihr Wissen vertikal, horizontal Urteile abzuleiten, die gesell Anschlussmöglichkeiten: und lateral zu vertiefen. Ihr Wissen schaftliche, wissenschaftliche, Programme auf Master- (bei heraus und Verstehen entspricht dem und ethische Erkenntnisse berück ragender Qualifikation auch direkt Stand der Fachliteratur, sollte aber sichtigen; auf Promotions-)Ebene, andere zugleich einige vertiefte Wissens selbständig weiterführende Lern Weiterbildungsoptionen bestände auf dem aktuellen Stand prozesse zu gestalten. Übergänge aus der beruflichen der Forschung in ihrem Lerngebiet Kommunikative Kompetenzen: Bildung: einschließen. fachbezogene Positionen und Außerhalb der Hochschule er Problemlösungen zu formulieren worbene und durch Prüfung und argumentativ nachgewiesene Qualifikationen und zu verteidigen; Kompetenzen können bei Aufnahme sich mit Fachvertretern und mit eines Studiums von der jeweiligen Laien über Informationen, Ideen, Hochschule durch ein Äquivalenz Probleme und Lösungen austau prüfverfahren in einer Höhe schen: angerechnet werden, die den Verantwortung in einem Team Leistungsanforderungen des jewei übernehmen ligen Studiengangs entspricht10. 910 9 Vgl. Ständige Kultusministerkonferenz der Länder (Hrsg.): Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglich keiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen. Stand März 2003 10 Vgl. Gemeinsame Empfehlung des BMBF, der KMK und der HRK an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium vom 26.09.2003
HQR 17 Stufe 2: Master-Ebene (300 ECTS-Punkte, nach Abschluss auf Bachelor-Ebene 60, 90, 120 ECTS-Punkte) Wissen und Verstehen Können (Wissenserschließung) Formale Aspekte Wissensverbreiterung: Absolventen haben folgende Kom Zugangsvoraussetzungen: Masterabsolventen haben Wissen petenzen erworben: Für grundständige Studiengänge und Verstehen nachgewiesen, das (Diplom, Magister, Staatsexamen): Instrumentale Kompetenzen: normalerweise auf der Bachelor- Hochschulzugangsberechtigung ihr Wissen und Verstehen sowie Ebene aufbaut und dieses wesent entsprechend den Länderrege ihre Fähigkeiten zur Problem lich vertieft oder erweitert. Sie sind lungen zum Hochschulzugang für lösung auch in neuen und unver in der Lage, die Besonderheiten, beruflich qualifizierte Bewerber trauten Situationen anzuwenden, Grenzen, Terminologien und Lehr ohne schulische Hochschulzu die in einem breiteren oder multi meinungen ihres Lerngebiets zu gangsberechtigung11 disziplinären Zusammenhang mit definieren und zu interpretieren. Für die Master-Ebene: Erster berufs ihrem Studienfach stehen. Wissensvertiefung: qualifizierender Hochschulabschluss Systemische Kompetenzen: mindestens auf Bachelor-Ebene, Ihr Wissen und Verstehen bildet die Wissen zu integrieren und mit plus weitere, von der Hochschule zu Grundlage für die Entwicklung und/ Komplexität umzugehen; definierende Zulassungsvorausset oder Anwendung eigenständiger auch auf der Grundlage un zungen Ideen. Dies kann anwendungs- oder vollständiger oder begrenzter forschungsorientiert erfolgen. Sie Dauer: Informationen wissenschaftlich verfügen über ein breites, detail für Masterprogramme 1, 1,5 oder fundierte Entscheidungen zu liertes und kritisches Verständnis 2 Jahre (60, 90 oder 120 ECTS fällen und dabei gesellschaftliche, auf dem neusten Stand des Wissens Punkte) wissenschaftliche und ethische in einem oder mehreren Spezialbe für grundständige Studiengänge Erkenntnisse zu berücksichtigen, reichen. mit Hochschulabschluss 4, 4,5 die sich aus der Anwendung ihres oder 5 Jahre, einschl. Abschluss Wissens und aus ihren Entschei arbeit (240, 270 oder 300 ECTS dungen ergeben; Punkte) selbständig sich neues Wissen für Studiengänge mit Staats und Können anzueignen examen12 weitgehend selbstgesteuert und/ oder autonom eigenständige for Anschlussmöglichkeiten: schungs- oder anwendungsorien Promotion, Weiterbildungsoptionen tierte Projekte durchzuführen. Übergänge aus der beruflichen Kommunikative Kompetenzen: Bildung: auf dem aktuellen Stand von Unbeschadet des Erfordernisses Forschung und Anwendung eines ersten berufsqualifizierenden Fachvertretern und Laien ihre Abschlusses können außerhalb der Schlussfolgerungen und die Hochschule erworbene und durch diesen zugrunde liegenden Infor Prüfung nachgewiesene Qualifi mationen und Beweggründe in kationen und Kompetenzen bei klarer und eindeutiger Weise zu Aufnahme eines Studiums von der vermitteln. jeweiligen Hochschule durch ein sich mit Fachvertretern und mit Äquivalenzprüfverfahren in einer Laien über Informationen, Ideen, Höhe angerechnet werden, die den Probleme und Lösungen auf wis Leistungsanforderungen des jewei senschaftlichem Niveau auszutau ligen Studiengangs entspricht13. schen in einem Team herausgehobene Verantwortung zu übernehmen 111213 11 Vgl. Ständige Kultusministerkonferenz der Länder (Hrsg.): Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglich keiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen. Stand März 2003 12 S. Fußnote 1. 13 Vgl. Gemeinsame Empfehlung des BMBF, der KMK und der HRK an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium vom 26.09.2003
18 HQR Stufe 3: Doktoratsebene 300 ECTS + Wissen und Verstehen Können (Wissenserschließung) Formale Aspekte Wissensverbreiterung: Promovierte haben folgende Kom Zugangsvoraussetzungen: Promovierte haben ein systema petenzen erworben: Master (Uni, FH), Diplom (Uni), tisches Verständnis ihrer Forschungs Instrumentale Kompetenz Magister, Staatsexamen, besonders disziplin und die Beherrschung der wesentliche Forschungsvorhaben qualifizierter Bachelor oder beson Fertigkeiten und Methoden nach mit wissenschaftlicher Integrität ders qualifiziertes Diplom FH gewiesen, die in der Forschung in selbständig zu konzipieren und Weitere Zugangsvoraussetzungen diesem Gebiet angewandt werden. durchzuführen. werden von der Fakultät festgelegt. Sie verfügen über eine umfas Systemische Kompetenzen sende Kenntnis der einschlägigen Wissenschaftliche Fragestel Literatur. lungen selbständig zu identifi Wissensvertiefung: zieren; Sie haben durch die Vorlage einer die kritische Analyse, Entwicklung wissenschaftlichen Arbeit einen und Synthese neuer und komple eigenen Beitrag zur Forschung ge xer Ideen durchzuführen; leistet, der die Grenzen des Wissens den gesellschaftlichen, wissen erweitert und einer nationalen oder schaftlichen und/oder kulturellen internationalen Begutachtung durch Fortschritt einer Wissensgesell Fachwissenschaftler standhält. schaft in einem akademischen oder nicht-akademischen beruf lichen Umfeld voranzutreiben Kommunikative Kompetenzen: Erkenntnisse aus ihren Spezial gebieten mit Fachkollegen zu diskutieren, vor akademischem Publikum vorzutragen und Laien zu vermitteln. ein Team zu führen
HQR 19 Anlage 1 Übersicht: Staatsexamen Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe (6–7 Sem.) Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundar stufe I (7–9 Sem.) Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (7–9 Sem.) Lehrämter der Sekundarstufe II (Allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium (9 Sem.) Lehrämter der Sekundarstufe II (Berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (9 Sem.) Sonderpädagogische Lehrämter (8–9 Sem.) Rechtswissenschaften (9 Sem.) Medizin (13 Sem.) Zahnmedizin (11 Sem.) Veterinärmedizin (11 Sem.) Pharmazie (8(–9) Sem.) Lebensmittelchemie ((8–)9 Sem.) Anlage 2 Anlage 2 Übersicht: Hochschulzugangsberechtigungen allgemeine Hochschulreife Fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife (ggf. fachgebunden bzw. studiengangbezogen) Länderrechtlich geregelte Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewer ber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Anhang B Liste der am Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) beteiligten Institutionen
ANHANG 21 Anhang zum DQR-Dokument Liste der am Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) beteiligten Institutionen Vorsitz: Bundesministerium für Bildung und Forschung Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder Mitglieder: Bundesagentur für Arbeit Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., vertreten durch die Katho lische Fachhochschule Freiburg Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen/Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruf lichen Schulen Deutscher Gewerkschaftsbund Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Experte, Fachhochschule Osnabrück Experte, Universität Duisburg-Essen freier zusammenschluss von studentInnenschaften e.V. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hochschulrektorenkonferenz IG Metall Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung, vertreten durch den Handels verband Deutschland Rat der Weiterbildung, vertreten durch den Deutschen Volkshochschulverband Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Wirtschaftsministerkonferenz Wissenschaftsrat Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.