Seite 2/2 Ich weise vorab ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin vorrangig der Transport der nach Sach- sen-Anhalt verteilten Personen zunächst in eigener Zuständigkeit zu prüfen und – soweit möglich - zu veranlassen ist. Das ergänzende Hilfsangebot der Bundeswehr kommt nur zum Tragen, wenn alle eigenen zur Verfügung stehenden logistischen und organisatorischen Kapazitäten ausge- schöpft sind. Zu den entsprechenden Möglichkeiten verweise ich auf die diesbezüglichen Rege- lungen in dem Erlass vom 16. Juli 2021. Ist eine Transportunterstützung durch die Bundeswehr erforderlich, bitte ich alle vor Ort bekannten Informationen zum notwendigen Bedarf an das für Sachsen-Anhalt zuständige Landeskommando zu übersenden und dabei das BAMF unter Nutzung des Funktionspostfachs sowie das nachrichtlich zu beteiligen. Außerdem bitte ich bei Unterstützungs- anforderungen weiterhin auch die „cc“ zu setzen. Da es sich bei den Weiter- transporten von den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Zielkommunen nicht mehr um "ad-hoc"- Unterstützung handelt, ist darüber hinaus ein Zeitfenster von ca. zwei Tagen von der Anforderung der Unterstützung bis zur Umsetzung der Transporte zu berücksichtigen. Ich bitte die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die ZASt entsprechend zu informieren. Im Auftrag